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   BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89   

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BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89 (https://dejure.org/1992,239)
BVerfG, Entscheidung vom 16.04.1992 - 2 BvR 877/89 (https://dejure.org/1992,239)
BVerfG, Entscheidung vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 (https://dejure.org/1992,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageerzwingungsverfahren - Klageerzwingungsantrag - Anforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 382
  • NStZ 1993, 497 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 70, 288 >293<; 83, 24 >35<).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Die Ausgestaltung dieses, auch im Klageerzwingungsverfahren zu beachtenden Grundsatzes (vgl. BVerfGE 17, 356 >362<; 19, 32 >36<) ist zwar den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist (BVerfGE 18, 85 >92<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Der Nichtberücksichtigung von Vorbringen verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet und unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (BVerfGE 42, 64 >73 f.<) .
  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Die Ausgestaltung dieses, auch im Klageerzwingungsverfahren zu beachtenden Grundsatzes (vgl. BVerfGE 17, 356 >362<; 19, 32 >36<) ist zwar den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen.
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 70, 288 >293<; 83, 24 >35<).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Deshalb gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz dagegen, daß das Gericht das Vorbringen aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 69, 145 >148 f.<).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Dazu war es aber von Verfassungs wegen verpflichtet (vgl. BVerfGE 11, 218 >220<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Es ist aber mit Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot nicht vereinbar, ohne Begründung davon auszugehen, die Erklärung des Beschwerdeführers in seinem Klageerzwingungsantrag, er habe "am 21. November 1988 ... Einstellungsbeschwerde erhoben", genüge dem nicht (vgl. BVerfGE 71, 122 >135 f.<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
    Diesem entspricht die Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 70, 288 >293<; 83, 24 >35<).
  • OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89

    Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden

  • BVerfG, 26.10.1978 - 2 BvR 684/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Darlegungs- und

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BayObLG, 16.12.1970 - 2 Ws (B) 131/70

    Zeitpunkt der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der öffentlichen Klage

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Ausnahmsweise kann der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" hat, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Darzulegen ist, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, damit die Beschwerdeschrift bei der Beschwerdestelle eingeht (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Auch wenn man davon ausgeht, dass abgefasste Schreiben in diesem Zusammenhang unverzüglich zur Post gebracht werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de, mit Verweis auf Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382), musste das Oberlandesgericht nicht unterstellen, dass ein Schreiben noch am Tag seiner Abfassung versandt wird.

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Dies gilt auch für die Darlegungsanforderungen nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

    Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. September 2006 - 2 BvR 1103/04 -, NStZ 2007, S. 272 sowie vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 2226/07 -, nicht veröffentlicht).

  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 2 Ws 336/16

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an die Darlegungslast bei Behauptung

    Nach der einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382; 2000, 1027; 2004, 1585; Kammerbeschluss vom 27.07.2016 - 2 BvR 2040/15 [juris]) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfahren hat, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und/oder sonstige - der Antragsschrift als Anlage beigefügte oder in dieser in Bezug genommen - externe Schriftstücke und Unterlagen eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (ständ. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 3.11.2014 - 2 Ws 376/14 - und vom 21.10.2014 - 2 Ws 367/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 172 Rn. 27a; KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl. 2013, § 172 Rn. 34, 37; jew. mwN).
  • BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Die von der Beschwerdeführerin für die Anbringung ihrer Beschwerde verwendete Formulierung "ein(legen)" sei auch unter Berücksichtigung der Entscheidung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - (NJW 1993, 382 f.) so zu verstehen, daß die Beschwerdeschrift am 14. Februar 1995 verfaßt worden sei.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts seien die im Kammerbeschluß vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - (aaO) aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Vielmehr kann diese Angabe bei lebensnaher, am allgemeinen Sprachgebrauch orientierter Auslegung nur so verstanden werden, daß die Beschwerdeschrift auch unverzüglich auf den Weg gebracht worden sein soll, so daß im Blick auf die Frist von zwei Wochen von ihrem rechtzeitigen Eingang beim Generalstaatsanwalt ausgegangen werden müsse (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, aaO).

    Die Annahme des Oberlandesgerichts, die Sachverhaltskonstellation des vorliegenden Falles unterscheide sich von derjenigen, die dem Kammerbeschluß vom 16. April 1992 (aaO) zugrunde liege, ist nicht verständlich, da sich in beiden Fällen aus den Angaben im Klageerzwingungsantrag ergibt, daß die Beschwerde bei gewöhnlichem Lauf der Dinge rechtzeitig beim Generalstaatsanwalt eingegangen sein mußte.

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02

    Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der

    Die Sachdarstellung muss in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für deren behauptete Unrichtigkeit mitteilen, wobei jedoch eine wörtliche Wiedergabe der Bescheide nicht erforderlich ist, wenn sich deren Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag erschließt (BVerfG, NJW 1993, 382; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 172 Rn. 27 m.w.N.).

    Diese Auslegung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1993, 382).

    Diese Formulierung ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (in NJW 1993, 382) so zu verstehen, dass er unter diesem Datum Beschwerde erhoben und die Beschwerdeschrift unverzüglich auf den Weg gebracht hat, so dass in Anbetracht des bis zum Fristablauf gegebenen Zeitraums von sechs Tagen von ihrem rechtzeitigen Eingang beim Generalstaatsanwalt auszugehen ist.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 16/05

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung diesen Prüfungsmaßstab - auch im Hinblick auf das Erfordernis, den Inhalt der angegriffenen Bescheide wiederzugeben und sich mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft eingehend auseinanderzusetzen - trotz teilweiser Kritik des Schrifttums (Graalmann-Scheerer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2004, § 172 Rn. 146 sowie Fn. 398 m.w.N.) gebilligt ([Vorprüfungsausschuss], NJW 1979, 364; [2. Kammer des 2. Senats], NJW 1993, 382; [3. Kammer des 2. Senats], NJW 2000, 1027; [1. Kammer des 2. Senats] NJW 2004, 1585; [2. Kammer des 2. Senats], NStZ-RR 2005, 176).

    Allerdings bedarf es keiner wörtlichen Wiedergabe der angegriffenen Entscheidungen, sondern es genügt, wenn sich ihr Inhalt aus dem Klageerzwingungsantrag mosaikartig erschließt (BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], NJW 1993, 382 [383]).

    Es drängt sich nämlich die Annahme auf, dass das Oberlandesgericht bei hinreichender Auseinandersetzung mit der Antragsschrift die Frage bejaht hätte, ob sich aus ihr der Inhalt der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft und der Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft mosaikartig erschließt (BVerfG [2. Kammer des 2. Senats], NJW 1993, 382).

  • BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Norm dahingehend ausgelegt wird, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine aus sich selbst heraus verständliche Schilderung des Sachverhalts enthalten muss, der bei Unterstellung des hinreichenden Tatverdachts die Erhebung der öffentlichen Klage in materieller und formeller Hinsicht rechtfertigt, und dass die Sachdarstellung in groben Zügen den Gang des Ermittlungsverfahrens, den Inhalt der angegriffenen Bescheide und die Gründe für ihre Unrichtigkeit wiederzugeben hat, wodurch das Oberlandesgericht in die Lage versetzt werden soll, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999 - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; stRspr).
  • KG, 11.04.2013 - 3 Ws 504/12

    Vorbereitung der öffentlichen Klage: Anweisung zur Durchführung von Ermittlungen

    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft gibt der Antrag auch in ausreichender Weise wieder, dass die zweiwöchige Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft nach § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO eingehalten wurde, was - wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend anführt - ebenfalls zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört (BVerfG, NJW 1988, 1773; NJW 1993, 382; Beschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR502/96 -, bei Juris Rn. 13 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Beschluss vom 27. September 2012 - 3 Ws 532/12 -).

    Da im vorliegenden Fall die Beschwerdefrist noch bis zum 24. Mai 2012 lief und davon auszugehen ist, dass die deutlich vor Fristablauf am 16. Mai 2012 abgefasste Beschwerde unter den Voraussetzungen eines normalen Kanzleibetriebes unverzüglich in die Post gegeben wurde, ist bei Zugrundelegung der normalen Postlaufzeiten unzweifelhaft davon auszugehen, dass die Beschwerde rechtzeitig bei der Staatsanwaltschaft eingegangen ist (vgl. BVerfG, NJW 1993, 382; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 2 BvR 1468/04 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2005 - 2 Ws 125/05 - m.w.N., beides in Juris).

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem

    Eine knappere Wiedergabe der Gründe des Einstellungsbescheids genügt jedenfalls dann, wenn sich die Antragstellerin an anderer Stelle mit den Gründen inhaltlich eingehend auseinandersetzt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382 ).

    Durch die Darlegungsanforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO sollen die Oberlandesgerichte in die Lage versetzt werden, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (BVerfGK 5, 45 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382).

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    a) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585; BVerfGK 2, 45 ).

    Für die Übermittlung auf dem Postwege gilt, dass ein Beschwerdeführer ausnahmsweise auf eine Angabe des Eingangsdatums verzichten kann, wenn er durch Angabe des Datums darlegt, wann er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" habe, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Generalstaatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; BVerfGK 2, 45 ).

  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 430/04

    Klageerzwingungsverfahren (Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist;

  • OLG Frankfurt, 01.03.2006 - 2 Ws 170/05

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 125/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Einhaltung der Beschwerdefrist,

  • OLG Koblenz, 12.07.2001 - 2 Ws 580/01

    Vorschaltbeschwerde, Beschwerdefrist, Einhaltung, Klageerzwingung,

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 77-IV-03

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das in der sächsischen Verfassung verankerte

  • OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 4 RBs 33/11

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • VerfGH Bayern, 25.08.2015 - 48-VI-14

    Verfassungsbeschwerde nach erfolgloser Klageerzwingung

  • BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 1659/01

    Willkürlich überzogene Anforderung an Darlegung der Einhaltung der

  • VerfGH Bayern, 17.11.2015 - 12-VI-15

    Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig

  • VerfGH Bayern, 09.01.2015 - 1-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 112-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwalt wegen versuchter Strafvereitelung im

  • OLG Schleswig, 31.05.2012 - 1 Ws 203/12

    Keine Strafanklage wegen fahrlässiger Tötung gegen früheren Kapitän und

  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 266/00

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche

  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 107-VI-14

    Klageerzwingungsverfahren gegen Richter nach abgewiesener Amtshaftungsklage

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 20 U 4/04

    Beachtung der durch Beendigung der Sümpfung des Gebiets entstehenden Probleme mit

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03

    Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit

  • OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 Ws 465/19

    Strenge Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Pflicht zur

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 434/02

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 3 Ws 209/98

    Klageerzwingungsverfahren, Unzulässigkeit, Wahrung der zweiwöchigen

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 47-IV-15
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei

  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch willkürlich überzogene Anforderung an

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 350/98
  • OLG Hamm, 26.03.1998 - 3 Ws 105/98

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Beschwerdefrist, Unzulässigkeit

  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 462/18
  • OLG Celle, 26.04.2002 - 2 Ws 94/02

    Klageerzwingungsantrag ; Unterschlagung; Anweisung zur Aufnahme der Ermittlungen;

  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

  • OLG Nürnberg, 11.11.1997 - Ws 1078/97

    Klageerzwingungsverfahren - Formalien

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 230/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 2 Ws 68/97
  • BVerfG, 03.05.1993 - 2 BvR 1975/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit eines

  • OLG Nürnberg, 13.09.2001 - Ws 902/01

    Einstellung durch die Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsverfahren; Antrag auf

  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 125/94

    Verfassungsmäßigkeit der Auslegung von § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • OLG Hamm, 02.07.2009 - 3 Ws 210/09

    Anforderungen an die Form und die Sachdarstellung eines Klageerzwingungsantrags

  • OLG Hamm, 09.02.1993 - 3 Ws 528/92

    Eingang des Beschwerdeschrift; Klageerzwingungsverfahren; Einstellungsbeschwerde

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 250/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • AGH Bayern, 06.04.2005 - BayAGH I - 31/04

    Angabe von Tatsachen und Beweismitteln als Voraussetzung der Zulässigkeit eines

  • OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 6/03

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung, erforderlicher Umfang der Begründung,

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 1 Ws 1041/94
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2019 - 1 Ws 16/19

    Formulierung eines Klageerzwingungsantrags bei möglichem strafbefreiendem

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 3 Ws 637/06

    Klageerzwingungsantrag; Begründung; Beschwerdefrsit; Einhaltung

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 1 Ws 7/03

    Klageerzwingungsantrag, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Darlegung der

  • VerfGH Berlin, 13.10.1993 - VerfGH 43/93

    Zur Substantiierung von Verfassungsbeschwerden

  • EGMR, 19.01.2010 - 22448/07

    MARCHITAN v. GERMANY

  • OLG Düsseldorf, 23.09.1999 - 1 Ws 780/99

    Begründung des Klageerzwingungsantrags

  • OLG Hamm, 20.09.2007 - 3 Ws 231/07

    Darlegungsanforderungen an einen Klageerzwingungsantrag; Hinreichender

  • OLG Hamm, 05.05.1998 - 3 Ws 105/98

    Einhaltung der Fristen, Gegenvorstellungen, Klageerzwingungsverfahren

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 258/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 259/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 256/07

    Zulässigkeitvoraussetzungen für einen Klageerzwingungsantrag i.S.v. § 172 Abs. 3

  • KG, 29.11.2002 - 1 Ss 1986/02

    Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrages

  • OLG Hamm, 14.09.1999 - 4 Ws 307/99

    Klageerzwingungsverfahren, Unzulässigkeit

  • OLG Hamm, 27.08.2007 - 2 Ws 250
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ws 342/02

    Ermittlungsverfahren (Klageerzwingungsverfahren) wegen falscher uneidlicher

  • OLG Hamm, 20.05.1999 - 5 Ws 121/99

    Klageerzwingungsverfahren, Mitteilung der Fristen, Antragsfrist, Frist,

  • OLG Hamm, 28.07.1998 - 3 Ws 270/98

    Darlegung der Beschwerdefrist, mehrmalige Einstellung, Ermittlungsverfahren,

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