Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 27.10.1992 | LG Zweibrücken, 29.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92   

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BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 (https://dejure.org/1992,1467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Hinterziehung von Mineralölsteuern - Überbewertung von Warenvorräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 § 393 Abs. 2
    Einheitliche Steuerhinterziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 608 (Ls.)
  • NJW 1993, 742 (Ls.)
  • NStZ 1993, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Der Schuldumfang der durch ungerechtfertigte Erlangung dieses Vorteils begangenen Steuerhinterziehung bestimmt sich nach der Beeinträchtigung des staatlichen Steueranspruchs, der durch § 370 AO geschützt wird (vgl. BGHSt 30, 207, 212; Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9; Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 a, b).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 68/83

    Nichtweiterleitung einbehaltener Arbeitnehmerbeiträge an eine Ortskrankenkasse -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 317/79

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und aus einer bestellten Grundschuld -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Vorschrift des § 366 Abs. 2 BGB, auf welche sich der Beschwerdeführer berufen will, wenn er - unter Hinweis auf BGHSt 7, 336, 342 f. [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - eine abweichende Verteilung der Konkursmasse auf die geschuldeten Steuern fordert, ist im Konkursverfahren nicht anwendbar (vgl. BGH NJW 1981, 761; 1985, 3064).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Somit liegt betreffend beide Firmen jeweils nur eine - nach natürlicher Betrachtungsweise ungeachtet der weiteren Pflichtverletzungen und des erweiterten Schädigungsvorsatzes einheitliche (vgl. BGHSt 36, 105, 116) - strafbare Handlung der Steuerhinterziehung - Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils durch Täuschung und pflichtwidrige Nichtunterrichtung der Finanzbehörden - vor.
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 622/91

    Strafmilderung bei einem den Vermögensnachteil aufwiegenden Vermögensvorteil -

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Jener fiskalische Vorteil vermag indes einen später eingetretenen Ausfall von Mineralölsteuern, die aufgrund späterer und ganz anderer Mineralölveräußerungen aus dem belassenen Steuerlager entstanden sind, nicht zu "kompensieren"; Tatbestand und Schuldumfang einer darauf bezogenen Steuerhinterziehung werden durch einen fiktiven anderen Steuerausfall im Falle pflichtgemäßen Alternativverhaltens nicht in Frage gestellt (vgl. Kohlmann, Steuerstrafrecht 5. Aufl. § 370 AO 1977 Rdn. 164.3; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Februar 1992 - 5 StR 622/91 - m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Hierin liegt indes die Begehung neuen Unrechts, wozu das Recht auf Selbstschutz nicht berechtigt (vgl. BGHSt 3, 18, 19 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51]; Joecks in Franzen/Gast/Samson a.a.O. § 393 AO Rdn. 36).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 13.10.1992 - 5 StR 253/92
    Die Annahme einer Pflicht des Angeklagten, als Verantwortlicher des Inhabers eines Steuerlagers den Finanzbehörden im Rahmen der Steueraufsicht keine falsche Bilanzen vorzulegen, begründet ebensowenig einen unzulässigen Zwang zur Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare", vgl. BVerfGE 56, 37, 41 ff.) wie die Annahme einer strafbewehrten Pflicht zur Anzeige drohender Zahlungsunfähigkeit.
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    a) Es kann dahinstehen, ob das Revisionsvorbringen zur Verletzung des Verwendungsverbots des § 393 Abs. 2 AO den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 107. ErgLfg. AO § 393 Rdn. 11; Rogall in FS für Kohlmann 2003 S. 465, 497).
  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 52/17

    Kein Verfahrenshindernis bei Verstoß gegen insolvenzrechtliches Verwendungsverbot

    Auch Verletzungen der ähnlich ausgestalteten und dieselben Schutzzwecke verfolgenden Regelung des § 393 Abs. 2 AO, wonach Tatsachen oder Beweismittel, die den Strafverfolgungsbehörden aus Steuerakten bekannt werden, dann nicht für die Verfolgung anderer als Steuerstraftaten "verwendet' werden dürfen, wenn der Steuerpflichtige sie vor Einleitung des Strafverfahrens oder in dessen Unkenntnis in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, sind nach ganz herrschender Meinung mit der Verfahrensrüge geltend zu machen (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 2014 - 1 StR 516/13, juris Rn. 32 ff.; vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, NStZ 1993, 87 f.; ferner Beschluss vom 16. Juni 2006 - 5 StR 118/05, NJW 2005, 2723, 2725; Erbs/Kohlhaas/Hadamitzky/Senge, 200. EL, AO, § 393 Rn. 11; Hilgers-Klautzsch in Kohlmann, Steuerstrafrecht, 48. Lfg., § 393 AO Rn. 227).
  • BGH, 20.11.2018 - 1 StR 349/18

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (erforderlicher Umfang der Selbstanzeige:

    Jedoch wirkt eine Selbstanzeige dann nicht strafbefreiend, wenn die Erklärung selbst wieder neue, erhebliche Unrichtigkeiten enthält (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 StR 631/10, BGHSt 56, 298 Rn. 53; Urteile vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 196/76, BB 1978, 698 und vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92, wistra 1993, 66).
  • BGH, 06.09.2022 - 1 StR 389/21

    Steuerhinterziehung (Bestimmtheitsgrundsatz: Bezugnahme auf Verwaltungsakte;

    Nach Inkrafttreten der AO 1977 sah der Bundesgerichtshof in der Belassung eines Mineralölsteuerlagers angesichts des Entstehens einer zunächst nur bedingten Steuer und des weiteren Aufschubs ihrer Fälligkeit einen Steuervorteil (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 Rn. 24).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
    a) Es kann dahinstehen, ob das Revisionsvorbringen zur Verletzung des Verwendungsverbots des § 393 Abs. 2 AO den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (vgl. BGHR AO § 393 Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze 107. ErgLfg. AO § 393 Rdn. 11; Rogall in FS für Kohlmann 2003 S. 465, 497).
  • BayObLG, 06.08.1996 - 4St RR 104/96

    Reichweite des steuerlichen Verwertungsverbots

    Eine Einstellung des Verfahrens kommt insoweit nicht in Betracht, weil § 393 Abs. 2 Satz 1 AO kein Verfahrenshindernis, sondern ein Verwertungsverbot normiert (BGHR § 393 Abs. 2 AO Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 109/99

    Steuerhinterziehung; Vollendung; Steuerverkürzung

    Zu Recht ist das Landgericht im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 13. Oktober 1992 - 5 StR 253/92 - (BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerverkürzung 5 = wistra 1993, 66) davon ausgegangen, daß die Steuerhinterziehung jedenfalls bei Entnahme des Mineralöls aus dem Steuerlager vollendet war.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1456
OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92 (https://dejure.org/1992,1456)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.10.1992 - 2 Ws 488/92 (https://dejure.org/1992,1456)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - 2 Ws 488/92 (https://dejure.org/1992,1456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 608
  • MDR 1993, 256
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92
    Erkennende Richter sind alle Richter, die zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen sind, wobei diese Eigenschaft mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses beginnt (BGH NJW 52, 234; OLG Karlsruhe NJW 75, 458; Kleinknecht-Meyer, StPO 40. Aufl.; § 28 Rdnr. 6; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 3; Wendisch in Löwe-Ro-tenberg, StPO, 24. Aufl., § 28 Rdnr. 12).

    Der abweichenden Ansicht von Paulus (in KMR, StPO, § 28 Rdnr. 9), der unter Bezugnahme auf BGH NJW 52, 234 auf die Anbringung des Ablehnungsgesuches als den maßgebenden Zeitpunkt anknüpft, vermag der Senat nicht zu folgen.

    In der Entscheidung NJW 52, 234 hat der Bundesgerichtshof zwar ein Ablehnungsgesuch verwerfende Entscheidung als mit der Revision nicht nachprüfbar erachtet, wenn das Ablehnungsgesuch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens angebracht worden ist.

    Da also wie Wendrisch (in LR § 28 Rdnr. 16) zutreffend anmerkt, im Fall BGH NJW 52, 234 die Entscheidung der Strafkammer schon vor der Eröffnung des Hauptverfahrens ergangen war, stellt sich für den BGH in der von Paulus a.a.O. für seine Ansicht angeführten Entscheidung die Frage der Abgrenzung zwischen der Anbringung des Ablehnungsgesuchs und der Entscheidung hierüber als dem für § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO maßgeblichen Zeitpunkt nicht; mithin ist diese Frage vom Bundesgerichtshof auch nicht in einem von der herrschenden Meinung und abweichenden Sinne entschieden worden.

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1974 - 1 Ws 339/74

    Anfechtung; Beschluß; Ablehnungsgesuch; Isoliert; Erkennender Richter; Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92
    Erkennende Richter sind alle Richter, die zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen sind, wobei diese Eigenschaft mit dem Erlaß des Eröffnungsbeschlusses beginnt (BGH NJW 52, 234; OLG Karlsruhe NJW 75, 458; Kleinknecht-Meyer, StPO 40. Aufl.; § 28 Rdnr. 6; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar, StPO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 3; Wendisch in Löwe-Ro-tenberg, StPO, 24. Aufl., § 28 Rdnr. 12).

    Ob die Entscheidung einen erkennenden Richter im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO betrifft, ist nämlich nicht nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Ablehnungsgesuches, sondern nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem über den Ablehnungsantrag entschieden wird (OLG Karlsruhe NJW 75, 458; Kleinknecht-Meyer, § 28 Rdnr. 7, Wendisch in LR § 28 Rdnr. 16).

  • OLG Frankfurt, 16.05.1962 - 6 W 259/62
    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92
    Der abweichenden Auffassung von Wendisch (in LR § 33 Rdnr. 12), wonach es erst auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe (Zustellung oder Zugang der formlosen Mitteilung - ankomme, kann nicht gefolgt werden. Diese Meinung, die sich nicht auf die von Wendisch a.a.O. zitierten Entscheidungen des OLG Frankfurt MDR 62, 744, des OLG Koblenz VRS 42, 376 und des OLG Düsseldorf (AnwBl. 81, 288) stützen kann, weil dort mit der h. M. ebenfalls schon auf den früheren Zeitpunkt des Herausgehens aus dem Verfügungsbereich des Gerichts im Geschäftsgang abgestellt wird, berücksichtigt nicht, daß die Entscheidung schon mit dem Herausgeben aus dem Bereich des Gerichts als unabänderlich anzusehen ist und daß für eine etwaige Abänderung nach deren Zeitpunkt auch gar kein Bedürfnis besteht (Mauel in KK § 33 Rdnr. 4; vgl. auch Meyer JR 76, 515).
  • RG, 09.11.1909 - V 906/09

    1. Was ist im Sinne des § 347 St.P.O. unter Entscheidungen des erkennenden

    Auszug aus OLG Köln, 27.10.1992 - 2 Ws 488/92
    § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO findet also auch dann Anwendung, wenn der Antrag vor der Eröffnung des Hauptverfahrens angebracht worden ist, das Gericht aber erst nach diesem Zeitpunkt darüber befunden hat (Pfeif-fer in KK § 28 Rdnr. 3; Wendisch in LR a.a.O.; vgl. auch - wenngleich in anderem Zusammenhang, nämlich zu § 347 a.F. bzw. § 305 n.F. StPO - RGSt 43, 179, 181).
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 3 Ss 271/06

    Urkundenunterdrückung; Streifenbeleg; Urkundeneigenschaft

    Als erlassen und damit nicht mehr abänderbar gilt sie erst, wenn sie von der Geschäftsstelle zum Zwecke der Zustellung oder sonstigen Bekanntmachung abgesandt worden ist, also aus dem Bereich des Gerichts herausgegeben wird (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., vor § 33 Rdnr. 9; Köln NJW 1993, 608, jeweils m.w.N.; BayObLG VRS 101, 510LG).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Ob ein erkennender Richter betroffen ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO getroffen wird (allg. Auffassung, vgl. OLG Köln NJW 1993, 608; OLG Hamburg NStZ 1999, 50; Siolek, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 28 Rdn. 19; Conen/Tsambikakis, in: Münchener Kommentar, StPO, § 28 Rdn. 18 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 127/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

    Nach § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO kommt es für die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde darauf an, ob die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einen erkennenden Richter betrifft (vgl. OLG Köln NJW 1993, 608; Wendisch a.a.O. § 28 Rn. 16).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 1 ObOWi 121/01

    Zeitpunkt der Unabänderbarkeit von Beschlüssen nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG

    Nach überwiegender Auffassung ist ein außerhalb mündlicher Verhandlung ergehender Beschluss erst (an dem durch die Geschäftsstelle dokumentierten Tag) "erlassen", wenn er den Innenbereich des Gerichte verlässt, insbesondere von der Geschäftsstelle zur Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten durch Aushändigung an den Gerichtswachtmeister oder an die Post in Auslauf gegeben wird (BayObLGSt 1972, 23/25 und 214/217; 1981, 84/85 - NJW 1981, 2589; BayObLG MDR 1977, 778; OLG Celle MDR 1976, 508; OLG Düsseldorf Anwaltsblatt 1981, 288; OLG Frankfurt NJW 1973, 2218; HansOLG Hamburg MDR 1969, 950; KG NZV 1992, 123; OLG Köln NJW 1993, 608; KK-Maul aaO § 33 Rn. 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO aaO Vor § 33 Rn. 9; Roxin Strafverfahrensrecht 25.Aufl. § 23 A II).

    Käme es gleichwohl auf diesen Zeitpunkt an, hätte dies zur Konsequenz, dass ein Beschluss, der mehreren Beteiligten bekannt zu geben ist, unter Umständen an unterschiedlichen Tagen "erlassen" wäre (vgl. OLG Köln NJW 1993, 608).

  • VG Gelsenkirchen, 31.03.2009 - 17 K 2747/07

    DNA-Analyse-Datei; DAD; Löschung; Sexualdelikt; Vergewaltigung; Speicherung;

    vgl. Lutz / Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, Kommentar, 50. Auflage 2007, Vorbemerkung zu § 33 Rdnr. 9; OLG Köln, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 2 Ws 488/92 -, NJW 1993, 608.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.01.2020 - 2 AGH 20/19

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. Eröffnung des

    Erkennende Richter sind alle Richter, die zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen sind (OLG Karlsruhe v. 18.10.1974 - 1 Ws 339/74; OLG Düsseldorf v. 07.11.2002 - 3 Ws 407/02; OLG Köln v. 27.10.1992 - 2 Ws 488/92; AGH NW v. 09.06.2017 - 2 AGH 3/17).

    Der zur Durchführung der Hauptverhandlung berufene Spruchkörper steht mit der Rechtshängigkeit des Verfahrens fest, die im ersten Rechtszug grundsätzlich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens eintritt (OLG Karlsruhe v. 18.10.1974 - 1 Ws 339/74; OLG Düsseldorf v. 07.11.2002 - 3 Ws 407/02; OLG Köln v. 27.10.1992 - 2 Ws 488/92; AGH NW v. 09.06.2017 - 2 AGH 3/17).

  • OLG Hamm, 27.03.2003 - 2 Ss OWi 97/03

    Bußgeldsenat, Einzelrichter, Entscheidungskompetenz, Annexentscheidung,

    Die Eigenschaft als erkennender Richter ist nicht nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem das Ablehnungsgesuch eingeht, sondern nach demjenigen, in dem über es entschieden wird (OLG Hamburg NStZ 1999, 50; OLG Köln MDR 1993, 256 und NJW 1993, 608; OLG Karlsruhe NJW 1975, 458, 459; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 28 Rdnr. 6; Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, StPO, 4. Aufl., § 28 Rdnr. 3; Löwe/Rosenberg-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 28 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2002 - 3 Ws 407/02

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit ; Eröffnung des

    Der zur Durchführung der Hauptverhandlung berufene Spruchkörper steht mit der Rechtshängigkeit des Verfahrens fest, die im ersten Rechtszug grundsätzlich mit der Eröffnung des Hauptverfahrens eintritt (vgl. BGHR, StPO § 28, Rechtsmittel 1; OLG Köln NJW 1993, 608; OLG Karlsruhe a.a.O. ; Pfeiffer in KK StPO, 4. Auflage, § 28 Rn. 3; Lemke in HK StPO, 3. Auflage, § 28 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - 3 Ws 50/05

    Widerruf der Strafaussetzung bei erneuter Straftat nach Ende der ursprünglichen

    Dieser ist am 02. Dezember 2003 mit der Herausgabe aus dem räumlichen Geschäftsbereich des Gerichtes zum Zwecke der Bekanntgabe mit Außenwirkung erlassen worden, ohne dass es auf dessen Zustellung ankam (KG JR 1970, 72; OLG Celle MDR 1976, 508; BayObLG MDR 1977, 778; OLG Köln NJW 1993, 608; OLG München NStZ 1999, 638; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, Vor § 33 Rn. 9; KK-Maul, StPO, 5. Auflage, § 33 Rn. 4; abweichend KG VRS 38, 137; OLG Bremen NJW 1956, 435; OLG Koblenz VRS 48, 291; LR-Wendisch, StPO, 24. Auflage § 33 Rn. 12).
  • OLG Hamburg, 24.09.1998 - 1 Ws 189/98

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidungen über als unbegründet verworfene

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  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.06.2017 - 2 AGH 3/17

    Anwaltsgerichtliches Verfahren, Anschuldigungsschrift, Zulassung, Besorgnis der

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 129/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2003 - 3 Ws 128/03

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Ablehnung des Antrags auf Befangenheit des

  • LG Heilbronn, 07.07.2005 - 1 Qs 96/05

    Strafverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Pflichtverteidigerbestellung

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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 29.09.1992 - 413 Js 1557/92 - 1 KLs   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5898
LG Zweibrücken, 29.09.1992 - 413 Js 1557/92 - 1 KLs (https://dejure.org/1992,5898)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.1992 - 413 Js 1557/92 - 1 KLs (https://dejure.org/1992,5898)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 1992 - 413 Js 1557/92 - 1 KLs (https://dejure.org/1992,5898)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 608 (Ls.)
  • NStZ 1993, 85
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