Rechtsprechung
BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Prozeßkostenhilfegesuch - Wiedereinsetzung - Versäumung - Berufungsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233; ZPO § 114
Wiedereinsetzung nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114, § 233
Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 732
- MDR 1993, 172
- VersR 1993, 1035
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.01.1960 - III ZR 123/58
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Revisionsfrist bei fehlender …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Voraussetzung hierfür war nur, daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Gesuch entschieden werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1960 - III ZR 123/58 = NJW 1960, 676).Aus der Tatsache, daß der Beklagte ohne nähere Begründung Prozeßkostenhilfe für eine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erbat, war vielmehr zu entnehmen, daß er dieses Urteil auf der Grundlage des bisherigen Streitstandes im Rahmen seiner Beschwer zur Überprüfung stellen, dabei - mangels anderer Anhaltspunkte - sein Begehren auf Abweisung der Abänderungsklage weiterverfolgen und sich, wie in der Vorinstanz, in erster Linie auf die von ihm geltend gemachte Leistungsunfähigkeit berufen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1960 aaO.).
- BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung - …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395 m.w.N.).Zugleich hat Rechtsanwalt Dr. A. vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist um deren Verlängerung gebeten (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 aaO.).
- BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87
Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Das gilt auch, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 5 = FamRZ 1988, 1152; vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 2 und 3 m.w.N.; auch BVerfGE 22, 83, 86).Da eine bedürftige Partei nicht über die Mittel verfügt, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren, würde sie gegenüber einer bemittelten Partei benachteiligt, wenn der Erfolg ihres Prozeßkostenhilfegesuchs von einer Stellungnahme zu Fragen abhängig gemacht würde, deren sachgerechte Beantwortung juristische Sachkunde erfordert, wie es in bezug auf Rechtsmittel regelmäßig der Fall ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1988 aaO.).
- BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Der mit einem Prozeßkostenhilfeantrag befaßte Richter bewilligt oder versagt eine staatliche "Fürsorgeleistung", die ihre verfassungsrechtliche Begründung in dem Sozialstaatsprinzip findet (BVerfGE 35, 348, 355) [BVerfG 03.07.1973 - 1 BvR 153/69]. - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57
Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Rechtsanwalt Dr. A. war auch nicht gehalten, ohne Kostenvorschuß und vor einer Beiordnung durch das Gericht die von dem Oberlandesgericht geforderte Sach- und Rechtsprüfung für den Beklagten vorzunehmen (vgl. §§ 17, 127 BRAGO; auch zu § 1835 Abs. 3 BGB BVerfGE 7, 53, 58), zumal er den Beklagten im ersten Rechtszug nicht vertreten hatte und daher mit dem Sach- und Streitstand noch nicht vertraut war. - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
In diesem Rahmen hat er aufgrund einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht (der Klage bzw.) des beabsichtigten Rechtsmittels zu prüfen (vgl. BVerfGE 10, 264, 268) [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59], weil das Gesetz in § 114 ZPO die Bewilligung von der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung abhängig macht. - BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Das gilt auch, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 5 = FamRZ 1988, 1152; vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 2 und 3 m.w.N.; auch BVerfGE 22, 83, 86). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Er hatte vor Ablauf der Berufungsfrist am 2. April 1992 zur Darlegung seiner Bedürftigkeit eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Vordruck sowie eine Kopie des Sozialhilfebescheides der Stadt K. vom 6. März 1992 eingereicht und damit ein ordnungsgemäßes Prozeßkostenhilfegesuch angebracht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 = FamRZ 1983, 579, 580;… vom 21. September 1988 - IVb ZB 101/88 = BGHR ZPO § 117 Abs. 4 Vordruck 2). - BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Das Verlangen des Oberlandesgerichts liefe im übrigen darauf hinaus, daß die mittellose Partei innerhalb der einmonatigen Rechtsmittelfrist eine, wenn auch überschlägige Prüfung der Aussichten des beabsichtigten Rechtsmittels vornehmen müßte, während der bemittelten Partei für die Begründung eines Rechtsmittels in der Regel mindestens drei Monate (bei einmaliger Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist, vgl. Senatsbeschluß vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 = BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3 Verlängerungsantrag 3) zur Verfügung stehen. - BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86
Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92
Das gilt auch, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 147/87 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 5 = FamRZ 1988, 1152; vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 …und vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 = BGHR aaO. Prozeßkostenhilfe 2 und 3 m.w.N.; auch BVerfGE 22, 83, 86). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung …
- BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 101/88
- BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - …
Eine solche Begründung kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - zu II der Gründe) .Ein Zwang zur Begründung eines in der Berufungsinstanz angebrachten Prozesskostenhilfegesuchs wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien nicht zu vereinbaren (BGH 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 - Rn. 12; 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - aaO) .
Im Übrigen läuft die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts darauf hinaus, dass eine mittellose Partei innerhalb der Frist zur Einlegung der Berufung eine, wenn auch überschlägige Prüfung der Aussichten des beabsichtigten Rechtsmittels vornehmen müsste, während der bemittelten Partei zur Begründung der Berufung eine Frist von mindestens einem weiteren Monat zur Verfügung steht, die auf Antrag verlängert werden kann (so grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe).
Wird darüber hinaus - wie hier - Prozesskostenhilfe uneingeschränkt beantragt, kann das Berufungsgericht aus diesem Umstand zudem entnehmen, dass das erstinstanzliche Urteil auf der Grundlage des bisherigen Streitstandes im Rahmen der jeweiligen Beschwer zur Überprüfung gestellt wird (vgl. BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe) .
Dann ist das Berufungsgericht in der Lage und gehalten, auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu beurteilen (vgl. etwa BGH 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - aaO) .
- BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12
Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung: …
Eine bedürftige Prozesspartei, die eine gegen sie ergangene Entscheidung mit der Berufung angreifen will, kann sich darauf beschränken, innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Belegen beim Prozessgericht einzureichen und die Berufungseinlegung bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückzustellen (BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2). - BGH, 10.11.1998 - VI ZB 21/98
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1997 - VI ZB 48/97 - NJW 1998, 1231) die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733).Das gilt auch, wenn die Prozeßkostenhilfe wie im vorliegenden Fall nicht mangels Bedürftigkeit, sondern mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (BVerfGE 22, 83, 86 = NJW 1967, 1267; BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1988 - IV b ZB 147/87 - FamRZ 1988, 1152, 1153 und vom 11. November 1992 - aaO).
Über diese Unterlagen hinaus war, wie der Bundesgerichtshof im Beschluß vom 11. November 1992 (aaO) eingehend dargelegt hat, eine sachliche Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs nicht erforderlich.
Die Prozeßbevollmächtigte der Klägerin war auch nicht gehalten, ohne Kostenvorschuß und vor einer Beiordnung durch das Gericht die erforderliche Sach- und Rechtsprüfung für die Klägerin vorzunehmen (vgl. §§ 17, 127 BRAGO sowie BGH, Beschluß vom 11. November 1992 - aaO).
- BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …
Dass die wünschenswerte Begründung des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2) den Umfang einer Berufungsbegründung erreichte, ändert ebenfalls nichts daran, dass eine Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 ZPO erst mit Schriftsatz vom 11. Januar 2010 und damit nach Fristablauf erfolgt ist. - BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist ein Rechtsmittelführer, der - wie hier der Beklagte - vor Ablauf der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags rechnen mußte, weil er sich für bedürftig im Sinne der §§ 114 ff ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit aufgrund der von ihm eingereichten Unterlagen ohne Verzögerung über sein Prozeßkostenhilfegesuch entschieden werden konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 7 = NJW 1993, 732 ff m.w.Nachw.).Dieses ist danach gehalten, aufgrund einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu prüfen (vgl. Senatsbeschluß vom 11. November 1992 aaO).
- BGH, 12.03.2008 - XII ZB 4/08
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe in einem Passivprozess der Insolvenzmasse
Sie ist bis zu der Entscheidung über ihren Antrag so lange als ohne ihr Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste (Senatsurteil vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732).Das gilt auch, wenn - wie hier - die Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels versagt worden ist (Senatsbeschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732, 733).
- BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05
Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde
Da eine bedürftige Partei nicht über die Mittel verfüge, um einen Rechtsanwalt zu konsultieren, würde sie gegenüber einer bemittelten Partei benachteiligt, wenn der Erfolg ihres Prozesskostenhilfegesuchs von einer Stellungnahme zu Fragen abhängig gemacht würde, deren sachgerechte Beantwortung juristische Sachkunde erfordere, wie es in Bezug auf Rechtsmittel regelmäßig der Fall sei (vgl. BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 -LM ZPO § 233 (Hb) Nr. 18 mwN). - BGH, 02.06.2016 - I ZA 8/15
Anforderungen an die Bemessung der Beschwer der Berufung
Grundsätzlich kann allerdings von einer mittellosen Partei eine sachliche Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs für ein beabsichtigtes Rechtsmittel nicht verlangt werden, auch wenn dies zweckmäßig und erwünscht ist (BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 ff. mwN; Beschluss vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00, NJW-RR 2001, 1146, 1147;… Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08, NJW 2009, 1423 Rn. 11). - BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06
Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?
Eine sachliche Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs in Bezug auf das beabsichtigte Rechtsmittel ist zwar zweckmäßig und erwünscht, von Gesetzes wegen jedoch nicht geboten, weil ein Zwang hierzu mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien nicht zu vereinbaren wäre (BGH, Beschluss vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732, unter II 2). - BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Dies trifft auch dann zu, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung versagt worden ist (BGH, Beschl. v. 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84, VersR 1985, 395;… v. 25. März 1987 - IVb ZB 42/87, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 3; v. 11. November 1992 - XII ZB 118/92, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 7). - BGH, 23.04.2013 - II ZB 21/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ursächlichkeit der Mittellosigkeit für die …
- BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag …
- BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05
Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im …
- BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …
- BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99
Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
- BFH, 09.04.2013 - III B 247/11
Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH
- OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03
Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung
- BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im …
- LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09
Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von …
- BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05
Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit
- BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende …
- OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 12 U 13/19
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074
Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der …
- BGH, 28.05.2020 - III ZA 22/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Anhörungsrüge
- BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
- OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02
Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittelverfahren; Anwaltlich …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10
Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung …
- OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 10 U 77/10
Keine schuldlose Versäumung der Berufungsfrist bei PKH-Antrag, wenn die …
- OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 13 U 137/09
Prüfungsumfang bei fehlender Begründung des PKH-Antrags für die Berufung
- OLG Köln, 18.12.2012 - 4 UF 196/12
Statthaftigkeit eines Wiedereinsetzungsgesuchs
- VG Gießen, 11.08.2011 - 7 K 4369/09
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei
- OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99
Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren auch ohne Begründung des beabsichtigten …
- BGH, 04.03.1999 - IX ZB 101/98
Anbringung des Prozeßkostenhilfegesuchs für ein Rechtsmittelverfahren
- BGH, 05.06.1996 - XII ZB 76/96
Nachweis fehlenden Verschuldens
- OLG Stuttgart, 28.07.1999 - 17 UF 71/99
Durchbrechung der Rechtskraft einer Scheidung durch Wiederaufnahme des Verfahrens …
- BFH, 24.08.1995 - XI S 18/95
Antrag auf Prozesskostenhilfe bei zulassungsfreier Verfahrensrevision sowie der …
- BGH, 13.05.1993 - III ZB 3/93
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen verspätetem Antrag auf …
- OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 39/98
- OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98
Klageerzwingungsverfahren, PKH, Zulässigkeitsvoraussetzungen
- OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 72/98
Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen PKH
Rechtsprechung
BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelbegründungsfrist - Antragssendung per Telefax - Fristversäumnis - Verfahren auf Wiedereinsetzung - Kontrollausdruck - Eidesstattliche Versicherung der zuständigen Bürokraft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Glaubhaftmachung ausreichender Ausgangskontrolle beim Fax
- VersR (via Owlit)
ZPO § 233
Anforderungen an die Glaubhaftmachung genügender Ausgangskontrolle - rechtsportal.de
ZPO § 233
Ausgangskontrolle bei Fristverlängerungsantrag per Telefax - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- JurPC-Archiv (Leitsatz)
Telefax
Papierfundstellen
- NJW 1993, 732
- MDR 1993, 387
- VersR 1993, 1126
- BB 1993, 392
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89
Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Das schließt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere eine wirksame Ausgangskontrolle ein, die vor allem erfordert, daß solche Fristen erst dann gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück entweder tatsächlich abgesendet worden ist oder zumindest Vorsorge dafür getroffen wurde, daß das postfertige Schriftstück tatsächlich herausgeht (BGH, Beschl. v. 28.09.1989 - VII ZB 9/89, VersR 1989, 1316 = NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]).Das bedeutet, wie das Berufungsgericht ebenfalls zutreffend ausgeführt hat, bei der Übermittlung eines solchen Schreibens durch Telefax, daß die Frist erst dann gelöscht werden darf, wenn sich der Absender durch einen Ausdruck des Gerätes von der ordnungsgemäßen Übermittlung überzeugt hat (BGH, Beschl. v. 28.09.1989 aaO.).
- BGH, 04.10.1988 - VI ZB 12/88
Anforderungen an Büroorganisation bei Abwesenheit des Rechtsanwalts und …
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Rechtlich zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß ein Anwalt gehalten ist, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschl. v. 13.03.1969 - IV ZB 3/69, NJW 1969, 1297, 1298 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69]; v. 28.02.1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; v. 04.10.1988 - VI ZB 12/88, NJW-RR 1989, 125). - BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Rechtlich zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß ein Anwalt gehalten ist, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschl. v. 13.03.1969 - IV ZB 3/69, NJW 1969, 1297, 1298 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69]; v. 28.02.1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; v. 04.10.1988 - VI ZB 12/88, NJW-RR 1989, 125).
- BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69
Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten …
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Rechtlich zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß ein Anwalt gehalten ist, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschl. v. 13.03.1969 - IV ZB 3/69, NJW 1969, 1297, 1298 [BGH 12.03.1969 - IV ZB 3/69]; v. 28.02.1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; v. 04.10.1988 - VI ZB 12/88, NJW-RR 1989, 125). - BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90
Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Mit dessen positiver Bescheidung konnte der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit Rücksicht darauf rechnen, daß es sich um den ersten derartigen Antrag handelte und dieser auf einen der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt war (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 28.02.1989 - 1 BvR 649/881 BvR 649/88, NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]; BGH, Beschl v. 14.02.1991 - VII ZB 8/90, NJW 1991, 1349 [BGH 25.01.1991 - V ZR 116/90] jeweils m.w.N.), zu denen auch die hier geltend gemachte Arbeitsüberlastung des Prozeßbevollmächtigten gehört (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 51. Aufl. § 519 ZPO Anm. 2 Bb). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Mit dessen positiver Bescheidung konnte der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit Rücksicht darauf rechnen, daß es sich um den ersten derartigen Antrag handelte und dieser auf einen der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt war (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 28.02.1989 - 1 BvR 649/881 BvR 649/88, NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]; BGH, Beschl v. 14.02.1991 - VII ZB 8/90, NJW 1991, 1349 [BGH 25.01.1991 - V ZR 116/90] jeweils m.w.N.), zu denen auch die hier geltend gemachte Arbeitsüberlastung des Prozeßbevollmächtigten gehört (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 51. Aufl. § 519 ZPO Anm. 2 Bb). - BGH, 25.01.1991 - V ZR 116/90
Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages
Auszug aus BGH, 17.11.1992 - X ZB 20/92
Mit dessen positiver Bescheidung konnte der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit Rücksicht darauf rechnen, daß es sich um den ersten derartigen Antrag handelte und dieser auf einen der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO gestützt war (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 28.02.1989 - 1 BvR 649/881 BvR 649/88, NJW 1989, 1147 [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]; BGH, Beschl v. 14.02.1991 - VII ZB 8/90, NJW 1991, 1349 [BGH 25.01.1991 - V ZR 116/90] jeweils m.w.N.), zu denen auch die hier geltend gemachte Arbeitsüberlastung des Prozeßbevollmächtigten gehört (…vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 51. Aufl. § 519 ZPO Anm. 2 Bb).
- BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93
Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens
Auf der anderen Seite findet sich in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die - zumeist eher beiläufige - Bemerkung, durch den Sendebericht werde die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1991 - IV ZR 68/91 = WM 1991, 2080 unter 2 c; Beschlüsse vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 = NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] unter II 2 b; vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 = NJW 1993, 732 unter II 1; vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 = NJW 1993, 1655 unter II 2 b und vom 16. September 1993 - V ZB 33/93 = NJW 1993, 3140 unter II). - BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93
Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der …
Ein Anwalt ist gehalten, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschl. v. 17. November 1992, X ZB 20/92, NJW 1993, 732).Geboten ist insbesondere eine wirksame Ausgangskontrolle, die vor allem erfordert, daß Notfristen erst dann im Fristenkalender gelöscht werden, wenn das fristwahrende Schriftstück entweder tatsächlich abgesendet worden ist oder zumindest sichere Vorsorge dafür getroffen wurde, daß es tatsächlich rechtzeitig herausgeht (BGH, Beschl. v. 28. September 1989, VII ZB 9/89, NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] und v. 17. November 1992, X ZB 20/92, NJW 1993, 732).
Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax bedeutet dies, daß die Pflicht des Anwalts zur Endkontrolle erst dann endet, wenn feststeht, daß der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist (BGH, Beschlüsse v. 28. September 1989, VII ZB 9/89, NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; v. 10. Oktober 1991, VII ZB 3/91, VersR 1992, 638; v. 17. November 1992, X ZB 20/92, NJW 1993, 732 und v. 24. März 1993, XII ZB 12/93, NJW 1993, 1655).
- BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93
Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Anwalt verpflichtet, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschluß vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen, m.N.).Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax bedeutet dies, daß die Pflicht des Anwalts zur Ausgangskontrolle erst dann endet, wenn feststeht, daß der Schriftsatz auch wirklich übermittelt worden ist (BGH…, Beschluß vom 28. September 1989 aaO.; Beschluß vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 3/91 - VersR 1992, 638; Beschluß vom 17. November 1992 aaO.).
- OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 23/97
Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels; Möglichkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.06.1996 - VII ZB 13/96
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 = NJW 1994, 1879, Beschlüsse vom 24. März 1993 - XII ZB 12/93 = NJW 1993, 1655 und vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 = NJW 1993, 732) ist ein Rechtsanwalt gehalten, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen. - BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13
Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als …
Die Revision hat sich bei der Darlegung des geltend gemachten Revisionsgrunds (§ 551 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b ZPO) nämlich nicht lediglich auf bloße Vermutungen gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 1995 - X ZB 20/92, NJW-RR 1995, 700) oder ein vom Akteninhalt abweichendes Prozessgeschehen ohne jede Glaubhaftmachung behauptet (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 4/12, NJW-RR 2014, 243 Rn. 35), sondern die den Verfahrensmangel begründenden Tatsachen anhand der Gerichtsakte aufgezeigt. - BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der …
Allerdings ist der Anwalt gehalten, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (vgl. BGH Beschluß vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 - NJW 1993, 732, m. w. N.). - BGH, 04.07.1996 - V ZB 15/96
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags - Verschulden …
Er hat vielmehr durch weitere Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang auszuschließen (BGH, Beschlüsse v. 17. November 1992, X ZB 20/92, BGHR ZPO § 233 Verschulden 17;… v. 24. März 1993, XII ZB 12/93, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 2).Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax bedeutet das, daß eine Prüfung stattzufinden hat, ob der Schriftsatz tatsächlich übermittelt worden ist (…Senatsurt. v. 24. April 1994, a.a.O.;… Beschlüsse v. 28. September 1989, VII ZB 9/89, BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 3; v. 10. Oktober 1991, VII ZB 3/91, VersR 1992, 638; 17. November 1992, X ZB 20/92, NJW 1993, 732 und 24. März 1993, XII ZB 12/93, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 2).
- BGH, 28.02.2002 - VII ZB 28/01
Überwachung der Rechtsmittelfrist nach Erteilung eines Rechtsmittelauftrags; …
Dann kann die Berufungsfrist im Fristenkalender gelöscht werden (…BGH, Beschlüsse vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89, NJW 1990, 187 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 3 und vom 17. November 1992 - X ZB 20/92, NJW 1993, 732). - BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92
Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des …
Nach ständiger Rechtsprechung trifft den Prozeßbevollmächtigten einer Partei ein dieser zurechenbares Verschulden (vgl. §§ 233, 85 Abs. 2 ZPO), wenn er eine Endkontrolle, die sicherstellt, daß fristwahrende Schriftsätze tatsächlich gefertigt und abgesandt werden, nicht vorgesehen hat (BGH, Beschluß vom 9. Juli 1985 - VI ZB 10/85 - VersR 1985, 1184; BGH, Beschluß vom 13. Juli 1989 - VII ZB 2/89 - HFR 1990, 393; BGH…, Beschluß vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 3 = VersR 1989, 1316; BGH, Urteil vom 28. November 1990 - XII ZB 19/90 - NJW 1991, 1178; vgl. BGH, Beschluß vom 17. November 1992 - X ZB 20/92 - Urteilsumdruck S. 4). - LAG Berlin, 10.05.1999 - 9 Sa 156/99
Betriebsbedingte ordentliche Kündigung; Wirksamkeit eines per Fax übermittelten …
- BGH, 06.03.2007 - VIII ZB 102/06
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden …
- LAG Nürnberg, 08.03.2006 - 7 Sa 13/06
Organisationsverschulden des Rechtsanwalts
- BGH, 21.03.1995 - VI ZB 5/95
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
- OLG Rostock, 21.05.2008 - 1 U 87/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichtverletzung wegen nicht erfolgter …
- BGH, 18.12.1997 - X ZB 16/97
Beauftragung einer Büroangestellten mit der Übermittlung eines fristgebundenen …
- LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift
- BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1053/94
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 23.01.1997 - VII ZB 37/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist …
- OLG Jena, 30.06.2008 - 5 U 16/08
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung …
- OLG München, 20.04.2011 - 20 U 4821/10
Zugang von Fax-Mitteilungen: Anscheinsbeweis für den Zugang einer per Fax …
- LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96
Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner; …
- OLG München, 21.02.1994 - 31 U 4287/93
Anwaltspflichten bei Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax
- OLG Brandenburg, 02.09.1999 - 10 W 25/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der Notfrist der sofortigen …
- BGH, 22.03.1995 - VIII ZB 8/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …