Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.03.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91   

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BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
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Versäumte Berufungsverhandlung wegen Wohnungsabwesenheit

Art. 103 Abs. 1 GG, § 44 StPO (Hinweis: siehe auch § 233 ZPO, § 60 VwGO), "Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird."

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung in einem Strafverfahren wegen unentschuldigten Fernbleibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung - Wiedereinsetzung - Vertrauen - Ständige Wohnung - Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 847
  • NVwZ 1993, 466 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden kann, wenn er also z.B. die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Von einem Betroffenen kann verlangt werden, daß er selbst zumutbare Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" unternimmt, wenn er dazu Anlaß hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 [126]).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 41, 332 [334]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 41, 332 [334]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden kann, wenn er also z.B. die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 34, 154, 156 f.; NJW 1976, 1537; NJW 1993, 847 m. w. N.) bei einer Urlaubsabwesenheit von "längstens etwa sechs Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen, aber zeitlich ungewissen Zustellung - in jenen Fällen eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - sogar dann verneint, wenn der Betroffene vorher zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden war (BVerfGE 34, 156).
  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Von einem Betroffenen kann daher verlangt werden, dass er auch zur Erlangung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, S. 847).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Im Regelfall müssen nämlich für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, 847).

    Von einem Betroffenen kann verlangt werden, dass er selbst zumutbare Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist." (BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, 847-848).

  • OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04

    Wirksame Ersatzzustellung in der Wohnung trotz längerer Inhaftierung des

    Denn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient unmittelbar der Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes, so dass der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 332, 334; BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

    Ein "Wegfall des Hindernisses" kann danach von dem Zeitpunkt an angenommen werden, zu dem die Unkenntnis, auf der die Säumnis beruht, behoben gewesen wäre, wenn der Betroffene sich in der ihm in der konkreten Fallgestaltung zumutbaren Weise zureichend um die Verfolgung seiner Interessen bemüht hätte (BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

  • LG Osnabrück, 07.03.2012 - 2 S 531/11

    Wiedereinsetzung: Vorkehrungen einer Privatperson bei längerer Abwesenheit

    Grundsätzlich hat kein Staatsbürger die Pflicht, für jede vorübergehende Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung besondere Vorkehrungen zu treffen, damit gerichtliche Zustellungen ihn auch erreichen, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1997, 884; BGH NJW 1986, 2958; BVerfG NJW 1993, 847; BVerfG NJW 2007, 3486).

    Dies zu verlangen, würde jedoch eine erhebliche - auch finanzielle - Belastung für eine Privatperson bedeuten und den "ersten Zugang" zum Gericht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertiger Weise erschweren (vgl. BVerfG, NJW 1976, 1537; BVerfG NJW 1993, 847).

    Der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Frage, ob Vorkehrungen zu treffen sind, sollte sich daher nicht in an der Dauer der Abwesenheit orientieren, sondern daran, ob mit Zustellungen zu rechnen ist (vgl. BGH a.a.O; OLG Braunschweig a.a.O.; BVerfG, NJW 1993, 847).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Allerdings ist derjenige nicht geschützt, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847; BGH 2. April 1998 - V ZB 29/97 -juris).

    Grundsätzlich braucht derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - aaO).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Beschuldigter in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 6. Oktober 1992 a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Andererseits ist derjenige, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, durch Art. 19 Abs. 4 i.V. mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfG NJW 1993, 847).

    Bleibt er untätig, wendet er nicht die Sorgfalt auf, die man verständigerweise von ihm erwarten kann; ihn trifft also ein Verschulden i. S. der §§ 4 InsO, 233 ZPO (vgl. BVerfG NJW 1993, 847; 1997, 1770, 1772; BGH VersR 1982, 652, 653; 1986, 41; 1993, 205; 1995, 810, 811; NJW 2000, 3143; KGR 1994, 9, 10; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdnr. 23 Stichwort: Abwesenheit; Musielak/Grandel, ZPO 2. Aufl. § 233 Rdnr. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 233 Rdnr. 34).

  • OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsverhandlung ; Versäumung ; Ladung

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Angeklagter ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht ( BVerfG NJW 1976, 1021 (1022); BVerfG NJW 1993, 847).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01

    Briefkasten; Mitwirkungshandlung; Mitwirkungspflicht; Poststempel;

  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

  • BGH, 03.05.2001 - V ZB 7/01

    Versäumung der Berufungsfrist infolge Auslandaufenthalts; Organisation der

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2004 - 4 Ta 6/04

    Nachträgliche Klagzulassung; Zustellung einer Kündigung im Falle einer

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 191/09

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93

    Mitteilung; Verteidiger; Mandant; Auslandsreise; Entschuldigung; Verwerfung;

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - L 2 B 88/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 02.04.1998 - V ZB 29/97

    Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei im Hinblick auf die zu erwartende

  • BPatG, 11.03.2015 - 9 W (pat) 18/14

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit i.R.d.

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, vorübergehende Abwesenheit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1178/20

    Zustellung an Privatadresse des Geschäftsführers einer GmbH Wiedereinsetzung

  • AG Lübeck, 29.05.2019 - 65 OWi 2/19

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand nach Versäumung Einspruchsfrist gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 3d B 1414/11

    Anforderungen an die fristgerechte Einlegung einer Beschwerde nach Maßgabe des §

  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

  • OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 D 4/17

    Prozesskostenhilfe, Versäumung der Begründungsfrist; Urlaub, Verschulden,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2011 - L 10 R 699/10
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZB 3/97

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91   

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https://dejure.org/1992,2103
BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 (https://dejure.org/1992,2103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Selbstablehnung - Anhörung des Beschuldigten - Gemeindewahl - Voraussetzungen für Wählbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 847 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 55
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Nach ihren willkürfreien Tatsachenfeststellungen, die das Bundesverfassungsgericht nicht weiter nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]), lag beim Beschwerdeführer der nach § 107a StGB erforderliche Vorsatz vor.
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Andererseits ist er durch die landesrechtliche Kompetenz zur Regelung der außerstrafrechtlichen Rechtsmaterie nicht gehindert, strafwürdige Zuwiderhandlungen gegen das Landesrecht mit Strafe zu bedrohen (vgl. BVerfGE 23, 113 [125]; 26, 246 [258]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) wird durch eine Veränderung der Besetzung der Richterbank durch das Gericht nur dann beeinträchtigt, wenn sie willkürlich erfolgt (vgl. BVerfGE 31, 145 [164]).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Dies ist schon wegen der Allgemeinheit und Abstraktheit gesetzlicher Tatbestände unvermeidbar und berührt den verfassungsrechtlich erforderlichen Grad von Bestimmtheit nicht (vgl. BVerfGE 47, 109 [121]).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Der Beschuldigte ist im Verfahren über die Selbstablehnung nicht Partei und an ihm auch nicht in parteiähnlicher Weise beteiligt, so daß ihm nicht schon aus diesem Grunde ein Anspruch auf rechtliches Gehör erwächst (vgl. dazu: BVerfGE 13, 132 [140 ff.]; 17, 356 [361]).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Der Beschuldigte ist im Verfahren über die Selbstablehnung nicht Partei und an ihm auch nicht in parteiähnlicher Weise beteiligt, so daß ihm nicht schon aus diesem Grunde ein Anspruch auf rechtliches Gehör erwächst (vgl. dazu: BVerfGE 13, 132 [140 ff.]; 17, 356 [361]).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Diese schließen es nicht aus, das Wahlrecht und die Wählbarkeit von dem Erfordernis der Seßhaftigkeit im Wahlgebiet abhängig zu machen (vgl. BVerfGE 7, 63 [72]; 36, 139 [142]; 58, 202 [205]).
  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
    Die Voraussetzung eines mindestens dreimonatigen tatsächlichen Aufenthalts in der Gemeinde für die Wahlberechtigung und eines mindestens sechsmonatigen Aufenthalts für die Wählbarkeit trägt dem Gedanken Rechnung, daß die durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete gemeindliche Selbstverwaltung durch das Volk in der Gemeinde demokratisch legitimiert (vgl. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ) und von der Mitwirkung solcher Bürger getragen sein soll, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut und in besonderer Weise verbunden sind (vgl. BVerfGE 11, 266 [276]).
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung

    dd) Die beanstandete Verletzung von Art. 33 GG in Verbindung mit Art. 136 und 139 WRV hat der Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert unter Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und dem grundsätzlichen Verhältnis der Gleichheitsrechte zur föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland begründet (vgl. etwa BVerfGE 13, 54 ; 51, 43 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2001 - 2 BvR 2/01 -, juris, Rn. 5).
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    - BVerfG (K), Beschluss vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 -, NVwZ 1993, 55 [56] -.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Vom passiven Wahlrecht nicht geschützt sind aber vorsätzliche Wahlfälschungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.3.1992 - 2 BvR 1269/91 -, Juris Rn. 11) wie das Vortäuschen der Wählbarkeit und das Erschleichen der Kandidatur bei einer Wahl.
  • OLG Celle, 19.10.2011 - 32 Ss 61/11

    Verstoß eines Heimbetreibers gegen Pflichten bei Organisation einer Briefwahl

    Zudem durfte der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht den Tatbestand der Wahlfälschung auch für Volkswahlen in den Kommunen unter Strafe stellen und damit eine Ahndung von Verstößen gegen das Landesrecht vorschreiben (BVerfG, NVwZ 1993, 55).
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Gegen den dadurch bewirkten Ausschluß einer mehrfachen Wahlberechtigung bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zuletzt Beschluß des 2. Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91 - NVwZ 1992, 55 - 57).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 - ; Maunz in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 33, Rn. 8; Lübbe-Wolff in: Dreier [Hrsg.], Grundgesetz Kommentar, Art. 33, Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 30.3.1992 - 2 BvR 1269/91 -, VwZ 1993, 55 (56).
  • OVG Hamburg, 27.10.2005 - 3 Bs 61/05

    Studiengebühr Hamburg: Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wohnsitzdifferenzierung

    Art. 33 Abs. 1 GG schließt als spezielles Gleichheitsrecht die Landeszugehörigkeit als Differenzierungskriterium in Bezug auf den Bestand und die Reichweite staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten in den Ländern aus, was aber nicht bedeutet, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss v. 18.7.2001, NVwZ 2002 S. 73; Beschluss v. 30.3.1992, NVwZ 1993 S. 55).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvQ 32/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur

    Aus Art. 33 Abs. 1 GG folgt dagegen nicht, dass die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in allen Ländern gleich geregelt sein müssten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. März 1992 - 2 BvR 1269/91 -, juris, Rn. 9).
  • VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09

    Keine Neufeststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Herforst

    Wahlberechtigt sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG u.a. diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Abstellens auf die Hauptwohnung: BVerfG, Beschluss vom 30. März 1992 -2 BvR 1269/91-).
  • VGH Hessen, 06.04.1993 - 1 TG 791/93

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Selbstablehnung eines Richters

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