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   OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93   

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OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93 (https://dejure.org/1993,2227)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 (https://dejure.org/1993,2227)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 3 U 44/93 (https://dejure.org/1993,2227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 242
    Rückforderung einer mittelbaren Grundstücksschenkung an Schwiegersohn im Scheidungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 242 BGB; § 1374 Abs. 2 BGB
    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der Ehe; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Rückforderungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der Ehe; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Rückforderungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242, § 1374 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1539
  • FamRZ 1994, 1245
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 253/90

    Rückforderungsanspruch eines Sponsors bei vorzeitiger Trainerentlassung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    a) Das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gegenüber dem Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BB, an den hier unter dem Gesichtspunkt der Zweckverfehlung zu denken wäre, vorrangig (BGHZ 84, 1, 10; BGH NJW 1992, 2690, 2691 a.E.; Palandt-Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 242 Rdn 121).

    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist auch dann kein Raum, wenn nach den ausdrücklichen oder stillschweigenden Abreden oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH NJW 1987, 1629, 1630; BGH NJW 1992, 2690).

  • OLG Oldenburg, 23.07.1991 - 12 U 22/91

    Zuschüsse der Schwiegereltern; Fortbestand der Ehe; Bau eines Familienheims;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    Als Widerrufsgrund in Betracht käme allerdings der Umstand, daß der Beklagte, der die Schenkung mit vorprozessualem Schreiben seines erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten vom 31.12.1991 noch eingeräumt hat, die Zuwendung in diesem Rechtsstreit wahrheitswidrig bestreitet, nachdem der Kläger sich auf die inzwischen veröffentlichte Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Oldenburg vom 23.07.1991 (NJW 1992, 1461) in einem ähnlich gelagerten Fall berufen hat.

    Die Beibehaltung der durch die Zuwendung an den Schwiegersohn herbeigeführten Vermögensverhältnisse kann nach den Umständen des Einzelfalls den Schwiegereltern nicht zuzumuten sein und einen Ausgleich nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gebieten (ebenso OLG Oldenburg, 12. Zivilsenat, NJW 1992, 1461; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdn. 160).

  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    Die Anwendbarkeit der Grundsätze über den Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist auch nicht im Hinblick auf die Sondervorschriften der §§ 527, 528, 530 BGB ausgeschlossen, da der vorliegende Sachverhalt außerhalb des Bereichs dieser Sondervorschriften liegt (BGH NJW-RR 1990, 386, 387).

    b) Geschäftsgrundlage sind die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zutage getretenen gemeinschaftlichen Vorstellungen beider Parteien oder die dem anderen Teil erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufgebaut (BGH NJW-RR 1990, 386, 387).

  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage ist auch dann kein Raum, wenn nach den ausdrücklichen oder stillschweigenden Abreden oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGH NJW 1987, 1629, 1630; BGH NJW 1992, 2690).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    c) Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1993, 385 m.w.N.) können Zuwendungen unter Ehegatten, die der Schaffung eines Familienheimes dienen, bei Scheitern der Ehe nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu Ausgleichsansprüchen führen, wenn dem zuwendenden Ehegatten die Beibehaltung der durch die Zuwendung an den anderen herbeigeführten Vermögensverhältnisse nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist.
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    a) Das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist gegenüber dem Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alternative BB, an den hier unter dem Gesichtspunkt der Zweckverfehlung zu denken wäre, vorrangig (BGHZ 84, 1, 10; BGH NJW 1992, 2690, 2691 a.E.; Palandt-Heinrichs, BGB, 52. Aufl., § 242 Rdn 121).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.1988 - 6 U 202/86

    Sitenwidrigkeit eines Verlöbnisses bei bestehender Ehe; Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93
    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.01.1988 (NJW 1988, 3023, 3024), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, kann das einfache Bestreiten von Zahlungen während der prozessualen Auseinandersetzung jedoch nicht als grobe Verfehlung i.S.v. § 530 BGB betrachtet werden.
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird bereits befürwortet, die für ehebezogene Zuwendungen entwickelten Grundsätze analog auf Fälle der vorliegenden Art anzuwenden (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1994, 1245 [OLG Oldenburg 22.12.1993 - 3 U 44/93]; 10. Deutscher Familiengerichtstag aaO. S. 89; Heinle FamRZ 1992, 1256, 1257; s.a. Kollhosser NJW 1994, 2313, 2317 f; Heinrich FamRZ 1994, 1245; Palandt/Heinrichs BGB 54. Aufl. § 242 Rdn. 160: Bestand der Ehe als Geschäftsgrundlage in solchen Fällen).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Hinzu kommt außerdem, dass § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB in derartigen Fällen unbenannter Zuwendungen durch die vorrangigen Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verdrängt wird (Urteil des Senats, a. a. O., 234; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter die Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten das hälftige Erbbaurecht - soweit wertmäßig nicht durch den Kaufpreis gedeckt - zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

  • OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn;

    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Es ist weder ersichtlich noch vom Beklagten dargelegt, welche anderen Gründe als die fortbestehende Ehe mit dessen Tochter den Kläger hätten veranlassen können, auch dem Beklagten erhebliche Geldbeträge zukommen zu lassen (vgl. zu dieser regelmäßigen Motivation von Schwiegereltern auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517, 518; OLG Köln, NJW 1994, 1540, 1542; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539, 1540; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1, 2).

    Ein Anspruch wegen Zweckverfehlung gem. § 812 Abs. 1 S. 2 2. Alt. BGB scheidet aus, weil die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vorrangig sind (OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539).

  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch

    Zum Teil wird für Zuwendungen von Schwiegereltern und für Ehegatten sowohl im Falle des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf den Zeitpunkt der Scheidung der Ehe abgestellt, zum Teil mit der Begründung, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Zweck der Zuwendung erreicht ist (vgl. dazu OLG Brandenburg FPR 2004, 708 (709) OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1477 (1478), OLG München, Beschluss vom 05.11.1998, AZ: 12 UF 1017/98, OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 (1540).
  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

    (2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
  • OLG Köln, 07.02.2001 - 13 U 125/00

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Scheitern der Ehe der Tochter

    Die ältere Rechtsprechung, die auf die Entscheidung des BGH vom 23.09.1983 (in FamRZ 1983, 1214 = NJW 1984, 233) zurückgeht, hat in Fällen der vorliegenden Art (Zuwendungen der Schwiegereltern zu dem Erwerb eines Familienheimes bei Einigkeit der Parteien über den Schenkungszweck) nach Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Alternative BGB in Betracht gezogen (so OLG Hamm in FamRZ 1990, 1232 f.; OLG Köln in OLG Report 1994, 23; OLG Düsseldorf in OLG Report 1995, 202).

    Zum Teil wurde daneben (so OLG Köln in OLG Report 1995, 17 ff.) oder ausschließlich (so OLG Oldenburg in NJW 1994, 1539) ein Anspruch aus dem Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage geprüft.

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 130/92

    Ausgleich der Übertragung eines Wertpapierdepots kurz nach der Eheschließung

    Geschäftsgrundlage und Zweck im Sinne von § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB können zusammenfallen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1983 - V ZR 67/82 - FamRZ 1983, 1214, 1215).
  • OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97

    Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten;

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  • OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03

    Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den

    Der nach alledem vorzunehmende Ausgleich nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage hat in der Weise zu erfolgen, dass der Zuwendungsempfänger das Erlangte zurückgewährt (vgl. BGH NJW 1999, 353, 354; WM 1998, 1088, 1090; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539).
  • OLG Köln, 20.10.1994 - 18 U 64/94

    Rechtsstreitigkeiten wegen finanzieller Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten

    Im Falle OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 war die Ehe bereits rechtskräftig geschieden.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 13 U 98/94

    Rückforderung einer Schenkung bei Scheitern der Ehe der Beschenkten

  • OLG Koblenz, 06.10.2005 - 5 U 1220/04

    Rückforderung ehebedingter Zuwendungen durch Dritte bei Scheitern der Ehe

  • OLG Brandenburg, 15.03.1996 - 9 W 1/96

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der

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