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   OLG Hamm, 28.09.1993 - 29 U 18/92   

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OLG Hamm, 28.09.1993 - 29 U 18/92 (https://dejure.org/1993,9445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.1993 - 29 U 18/92 (https://dejure.org/1993,9445)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 1993 - 29 U 18/92 (https://dejure.org/1993,9445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1967
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1993 - 29 U 18/92
    Daß es sich bei der Unechtheit eines Kunstwerks um einen Fehler i.S.d. § 459 I BGB handelt, der Gewährleistungsansprüche und insbesondere eine Wandelungsbefugnis auslösen kann, entspricht gefestigter Ansicht in Rspr. und Schrifttum (vgl. BGH NJW 1975, 970 m.w.N.; NJW 1980, 1619, 1621; vgl. dazu auch von Westerroll/Graupner, NJW 1978, 794).

    Der BGH hat aus diesem Grunde auch ähnliche Klauseln sowohl vor der Geltung des AGB-Gesetzes (vgl. BGHZ 63, 369 ff) als auch unter Geltung des AGB-Gesetzes (vgl. BGH NJW 1980, 1619 ff) als wirksam angesehen.

    In seinem Urteil vom 13.2.1980 (NJW 1980, 1619, 1621) hat er diese Rspr. bestätigt und ausgeführt, er sehe keinen Anlaß, diese Einschränkung der Befugnis, sich auf die Haftungsfreistellung zu berufen, auf eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht zu beschränken.

  • BGH, 15.01.1975 - VIII ZR 80/73

    Jawlensky - Kunsthandel, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.1993 - 29 U 18/92
    Daß es sich bei der Unechtheit eines Kunstwerks um einen Fehler i.S.d. § 459 I BGB handelt, der Gewährleistungsansprüche und insbesondere eine Wandelungsbefugnis auslösen kann, entspricht gefestigter Ansicht in Rspr. und Schrifttum (vgl. BGH NJW 1975, 970 m.w.N.; NJW 1980, 1619, 1621; vgl. dazu auch von Westerroll/Graupner, NJW 1978, 794).

    Der BGH hat aus diesem Grunde auch ähnliche Klauseln sowohl vor der Geltung des AGB-Gesetzes (vgl. BGHZ 63, 369 ff) als auch unter Geltung des AGB-Gesetzes (vgl. BGH NJW 1980, 1619 ff) als wirksam angesehen.

    Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 15.1.1975 (NJW 1975, 970 ff) jedenfalls für den Fall der groben Fahrlässigkeit bereits ausgesprochen.

  • OLG Köln, 27.03.2012 - 9 U 141/11

    Beschreibungen im Ausstellungskatalog für eine Kunstauktion als Grundlage für

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum früheren Recht hat Haftungsausschlüsse in allgemeinen Versteigerungsbedingungen bei Kunstauktionen grundsätzlich als unbedenklich angesehen (vgl. BGH NJW 1975, 970; NJW 1980, 1690; siehe auch Berger, Kunst und Recht 2003, 137, 142; OLG Hamm NJW 1994, 1967).
  • KG, 15.01.2001 - 12 U 4687/99

    Anzeichen für das Vorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer

    Dabei handelt es sich um die sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebende Begrenzung der Befugnis, sich im Einzelfall auf einen formularmäßigen Ausschluss des Wandelungsrechts zu berufen (BGH, NJW 1980, 1619 [1620f.] = LM § 9 [Cf] AGBG Nr. 3; vgl. auch OLG Hamm, NJW 1994, 1967).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.1997 - 6 U 8/96

    Wandelung des Versteigerungsauftrags; Verschweigen der Echtheit eines Ölgemäldes

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  • LG Bonn, 05.08.2009 - 7 O 176/09
    Mit einer derartigen Haftungsbeschränkung muss jedenfalls beim kommissionsweisen Verkauf im Kunsthandel auch der typischerweise an solchen Rechtsgeschäften beteiligte Personenkreis rechnen (OLG Hamm, NJW 1994, 1967; BGH, NJW 1980, 1619).
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