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   BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93   

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https://dejure.org/1993,6031
BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93 (https://dejure.org/1993,6031)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1993 - III ZR 14/93 (https://dejure.org/1993,6031)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - III ZR 14/93 (https://dejure.org/1993,6031)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme einer Revision - Entschädigungsansprüche wegen Aufopferung oder wegen aufopferungsgleichen Eingriffs - Verfassungswidrige Prüfungsentscheidung - Keine Verletzung einer eigentumsmäßig geschützten Rechtsposition - Rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der ...

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs bei Beeinträchtigung der Berufsfreiheit - Verfassungswidrigkeit einer Prüfungsentscheidung - Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2229
  • NVwZ 1994, 1040 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit vermochte jedoch für sich allein genommen einen Entschädigungsanspruch nicht zu begründen (Senatsurteil BGHZ 111, 349, 355 f - "Kakao-Verordnung" - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 29. Juli 1991 - 1 BvR 868/90 = NJW 1992, 36).

    Im Hinblick auf das Senatsurteil BGHZ 111, 349 ist im wissenschaftlichen Schrifttum erneut die Frage aufgeworfen worden, ob rechtswidrige Eingriffe in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG Entschädigungsansprüche wegen Aufopferung oder wegen aufopferungsgleichen Eingriffs begründen können (vgl. insbes. die Urteilsanmerkungen von Maurer, JZ 1991, 38, 39 [BGH 07.06.1990 - III ZR 74/88] und Schenke/Guttenberg, DÖV 1991, 945, 953).

    Die Entschädigungssanktion erstreckt sich - entsprechend der Unterscheidung zwischen den Schutzbereichen der Art. 14 und 12 GG (vgl. dazu Senatsurteil BGH 111, 349, 355 m.w.N.) - nur auf das "Erworbene, nicht auf das erst zu Erwerbende".

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92

    fehlerhafte Prüfungsentscheidung - Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Für eine Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. 12 gegebenenfalls gewährleisteten Erwerbsschutz gibt es keine Grundlage (Krohn, Enteignung, Entschädigung, Staatshaftung, 1993 Rn. 34); ebensowenig für die Zuerkennung eines analogen Entschädigungsanspruchs wegen aufopferungsgleichen Eingriffs (so bereits Senatsbeschluß vom 27. Mai 1993 - III ZR 142/92 - zum Abdruck in BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Berufsfreiheit 1 vorgesehen; vgl. Rinne, DVBl. 1993, 869).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Berührt wurde allenfalls ihr Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 80, 1, 26), nicht jedoch dasjenige des Art. 14 GG.
  • BGH, 16.02.1989 - III ZR 28/88

    Amtshaftung wegen Abbruchs einer berufsfördernden Maßnahme - Umschulung zum

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Auch die Chance, aufgrund der bestandenen Prüfung später einen Arbeitsplatz zu erhalten, fällt nicht in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1989 - III ZR 28/88 - unveröffentlicht; mitgeteilt bei Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 35 bei Fußn. 13).
  • BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90

    Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
    Die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit vermochte jedoch für sich allein genommen einen Entschädigungsanspruch nicht zu begründen (Senatsurteil BGHZ 111, 349, 355 f - "Kakao-Verordnung" - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 29. Juli 1991 - 1 BvR 868/90 = NJW 1992, 36).
  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Für eine mögliche Verletzung der über Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit hat der BGH Ansprüche aus Aufopferung aber gerade ausgeschlossen (BGH NJW 1994, 2229).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94

    Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung;

    Erwerbsschutz wird - entsprechend der Unterscheidung zwischen den Schutzbereichen der Art. 14 und 12 GG - ggf. durch das Grundrecht der Berufsfreiheit gewährleistet (vgl. etwa jüngst BGH, Beschluß vom 21.10.1993, NJW 1994, 2229).
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