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BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93 |
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Nichtannahme einer Revision - Entschädigungsansprüche wegen Aufopferung oder wegen aufopferungsgleichen Eingriffs - Verfassungswidrige Prüfungsentscheidung - Keine Verletzung einer eigentumsmäßig geschützten Rechtsposition - Rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der ...
- Wolters Kluwer
Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs bei Beeinträchtigung der Berufsfreiheit - Verfassungswidrigkeit einer Prüfungsentscheidung - Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. ...
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Verfahrensgang
- KG, 30.10.1992 - 9 U 2569/92
- OLG München, 12.11.1992 - 1 U 2652/92
- BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2229
- NVwZ 1994, 1040 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88
Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit vermochte jedoch für sich allein genommen einen Entschädigungsanspruch nicht zu begründen (Senatsurteil BGHZ 111, 349, 355 f - "Kakao-Verordnung" - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 29. Juli 1991 - 1 BvR 868/90 = NJW 1992, 36).Im Hinblick auf das Senatsurteil BGHZ 111, 349 ist im wissenschaftlichen Schrifttum erneut die Frage aufgeworfen worden, ob rechtswidrige Eingriffe in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG Entschädigungsansprüche wegen Aufopferung oder wegen aufopferungsgleichen Eingriffs begründen können (vgl. insbes. die Urteilsanmerkungen von Maurer, JZ 1991, 38, 39 [BGH 07.06.1990 - III ZR 74/88] und Schenke/Guttenberg, DÖV 1991, 945, 953).
Die Entschädigungssanktion erstreckt sich - entsprechend der Unterscheidung zwischen den Schutzbereichen der Art. 14 und 12 GG (vgl. dazu Senatsurteil BGH 111, 349, 355 m.w.N.) - nur auf das "Erworbene, nicht auf das erst zu Erwerbende".
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 54, 277). - BGH, 27.05.1993 - III ZR 142/92
fehlerhafte Prüfungsentscheidung - Art. 12 GG, Enteignungsgleicher Eingriff, …
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Für eine Ausdehnung des richterrechtlich entwickelten Rechtsinstituts des enteignungsgleichen Eingriffs auch auf den durch Art. 12 gegebenenfalls gewährleisteten Erwerbsschutz gibt es keine Grundlage (…Krohn, Enteignung, Entschädigung, Staatshaftung, 1993 Rn. 34); ebensowenig für die Zuerkennung eines analogen Entschädigungsanspruchs wegen aufopferungsgleichen Eingriffs (so bereits Senatsbeschluß vom 27. Mai 1993 - III ZR 142/92 - zum Abdruck in BGHR GG Art. 12 Abs. 1 Berufsfreiheit 1 vorgesehen; vgl. Rinne, DVBl. 1993, 869).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Berührt wurde allenfalls ihr Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 80, 1, 26), nicht jedoch dasjenige des Art. 14 GG. - BGH, 16.02.1989 - III ZR 28/88
Amtshaftung wegen Abbruchs einer berufsfördernden Maßnahme - Umschulung zum …
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Auch die Chance, aufgrund der bestandenen Prüfung später einen Arbeitsplatz zu erhalten, fällt nicht in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Februar 1989 - III ZR 28/88 - unveröffentlicht; mitgeteilt bei Schwager/Krohn, Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Enteignungsrecht, WM 1991, 33, 35 bei Fußn. 13). - BVerfG, 29.07.1991 - 1 BvR 868/90
Recht an einem "auf dem Markt eingeführten Produkt" und Eigentumsgarantie
Auszug aus BGH, 21.10.1993 - III ZR 14/93
Die Beeinträchtigung der Berufsfreiheit vermochte jedoch für sich allein genommen einen Entschädigungsanspruch nicht zu begründen (Senatsurteil BGHZ 111, 349, 355 f - "Kakao-Verordnung" - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 29. Juli 1991 - 1 BvR 868/90 = NJW 1992, 36).
- OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13
Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme
Für eine mögliche Verletzung der über Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit hat der BGH Ansprüche aus Aufopferung aber gerade ausgeschlossen (BGH NJW 1994, 2229). - BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener …
Vielmehr ist die Prozeßprognose des Oberlandesgerichts inzwischen durch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestätigt worden (vgl. BGH, NJW 1994, 1468 und BGH NJW 1994, 2229 f.; JZ 1996, 1122 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94
Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung; …
Erwerbsschutz wird - entsprechend der Unterscheidung zwischen den Schutzbereichen der Art. 14 und 12 GG - ggf. durch das Grundrecht der Berufsfreiheit gewährleistet (vgl. etwa jüngst BGH, Beschluß vom 21.10.1993, NJW 1994, 2229).