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   OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 8 U 104/92   

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https://dejure.org/1993,5822
OLG Düsseldorf, 25.11.1993 - 8 U 104/92 (https://dejure.org/1993,5822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.1993 - 8 U 104/92 (https://dejure.org/1993,5822)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 1993 - 8 U 104/92 (https://dejure.org/1993,5822)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 14; BGB § 209; BGB § 134
    Klage des nichtberechtigten Zessionars unterbricht die Verjährung nicht L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 209
    Unterbrechung der Verjährung bei nichtiger Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2423
  • VersR 1995, 96
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01

    Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196

    In diesem Fall kann der Schuldner zwar unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nach § 242 BGB gehindert sein, sich auf die bereits eingetretene Verjährung zu berufen (BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG aaO.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.); Beginn, Dauer oder Lauf der Verjährungsfrist werden jedoch hierdurch nicht berührt.

    In einem solchen Fall ergeben sich die verjährungsrechtlichen Folgen von Aufklärungspflichtverletzungen und einem hierauf beruhenden Irrtum des Gläubigers allein aus § 242 BGB; für die schadensersatzrechtlichen Institute der culpa in contrahendo oder einer positiven Vertragsverletzung bleibt daneben kein Raum (vergl. BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG NJW 1997, 3461, 3462; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.).

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02

    Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB

    In diesem Fall kann der Schuldner zwar unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nach § 242 BGB gehindert sein, sich auf die bereits eingetretene Verjährung zu berufen (BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG aaO.; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.); Beginn, Dauer oder Lauf der Verjährungsfrist werden jedoch hierdurch nicht berührt.

    In einem solchen Fall ergeben sich die verjährungsrechtlichen Folgen von Aufklärungspflichtverletzungen und einem hierauf beruhenden Irrtum des Gläubigers allein aus § 242 BGB; für die schadensersatzrechtlichen Institute der culpa in contrahendo oder einer positiven Vertragsverletzung bleibt daneben kein Raum (vergl. BGH NJW-RR 1989, 1270, 1271; BAG NJW 1997, 3461, 3462; OLG Düsseldorf [8. Zivilsenat] NJW 1994, 2423, 2424; Palandt-Heinrichs, Vor § 194 BGB, Rn. 14 mwN.).

  • OLG Hamm, 23.11.2010 - 34 U 157/07

    Umfang eines Aufrechnungsverbots

    Die Klage eines Nichtberechtigten hemmt die Verjährung hingegen nicht (OLG Düsseldorf NJW 1994, 2423; Palandt-Ellenberger, aaO., § 204 Rn. 9+10) Ob eine Verjährungshemmung darüber hinaus schon deshalb nicht eintreten konnte, weil mangels ausreichender Individualisierung des Klagebegehrens auch vor dem Landgericht Hagen keine den Wirksamkeitserfordernissen genügende Klage erhoben worden ist, ist im vorliegenden Rechtsstreit nicht mehr entscheidungserheblich und kann deshalb dahinstehen.
  • VG Neustadt, 18.01.2010 - 4 K 803/09

    Sanierung des Eibachs: Firmen müssen Kosten des THW erstatten

    Die Erhebung der Verjährungseinrede ist nach den im Privatrechtsverkehr entwickelten Grundsätzen von Treu und Glauben dann im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung, wenn der Schuldner , also hier der Beklagte, durch sein (Fehl-)Verhalten den Gläubiger dazu veranlasst hat, darauf zu vertrauen, dass man die Verjährungseinrede nicht erheben werde und deswegen von verjährungshemmenden Maßnahmen nach § 204 BGB abzusehen (BAG, Urteil vom 7. November 2007 - 5 AZR 910/06-; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. November 1993 - 8 U 104/92- jeweils juris).
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