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   BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93   

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https://dejure.org/1994,817
BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93 (https://dejure.org/1994,817)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93 (https://dejure.org/1994,817)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 (https://dejure.org/1994,817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Betriebskostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 366; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines angeblich unschlüssigen Rechenwerks in einer Mietstreitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Vortrags - Kern des Tatsachenvortrags - Zentrale Bedeutung - Unerheblichkeit - Offensichtliche Unsubstantiiertheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2683
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
    Ob eine Entscheidung, gemessen am einfachen Recht, materiell richtig ist, prüft das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht nach (vgl. BVerfGE 18, 85, 92 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies darauf schließen, es habe den Vortrag nicht berücksichtigt, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133, 145 f. m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BGH 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 - Rn. 25 mwN, NJW 2008, 69; vgl. auch BVerfG 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 - zu III 2 a der Gründe, NJW 1994, 2683) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Anlagen können lediglich zur Erläuterung des schriftsätzlichen Vortrags dienen, diesen aber nicht ersetzen (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - NZA 2012, 939; BGH 2. Juli 2007 - II ZR 111/05 - Rn. 25 mwN, NJW 2008, 69; vgl. auch BVerfG 30. Juni 1994 - 1 BvR 2112/93 - zu III 2 a der Gründe, NJW 1994, 2683) .
  • BGH, 25.04.2017 - VIII ZR 217/16

    Verjährung: Erforderliche Anspruchsindividualisierung im Mahnbescheid;

    Verschließt sich das Gericht in einem solchen Fall seiner Aufgabe, indem es die Klage mit der pauschalen Begründung abweist, es sei nicht verpflichtet, "sich die geltend gemachte Forderung nach Grund und Höhe aus den von der Klägerseite eingereichten Schriftsätzen und den Anlagen zusammen zu suchen", liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor (im Anschluss an BVerfG, 30. Juni 1994, 1 BvR 2112/93, NJW 1994, 2683).

    Das aus Art. 103 GG fließende Prinzip der Gewährung rechtlichen Gehörs gebiete es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 1994, 2683) nicht, dass der erkennende Richter sich die geltend gemachte Forderung nach Grund und Höhe aus den zu Gericht gereichten Schriftsätzen nebst Anlagen zusammensuche.

    Wie in der - vom Berufungsgericht nur missverständlich zitierten - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, NJW 1994, 2683) für den Fall einer mietrechtlichen Nebenkostenabrechnung in aller Deutlichkeit ausgeführt ist, muss sich das Gericht bei Forderungen, deren Entstehung und Höhe nicht einfach darzustellen ist, durchaus der Mühe unterziehen, trotz derartiger, sich aus der Natur der Sache ergebender Schwierigkeiten den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen.

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