Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1443
BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,1443)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1994 - VI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,1443)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 (https://dejure.org/1994,1443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Verhalten des Kfz-Führers gegenüber schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern

  • Wolters Kluwer

    Straßenverkehr - Ältere Menschen - Rücksichtnahme

  • rabüro.de

    Zum Rücksichtnahmegebot gegenüber älteren Verkehrsteilnehmern

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3 Abs. 2 a
    Strenger Schutz älterer Fußgänger im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3 Abs. 2a
    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2829
  • MDR 1994, 668
  • NZV 1994, 273
  • VersR 1994, 739
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 31.07.1973 - Ss 82/73

    Kraftfahrer; Vertrauensgrundsatz; Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    So hat der Kläger lediglich vorgetragen, die Beklagte habe ihm den Blick zugewendet; eine Verständigung zwischen beiden durch Handzeichen oder auf eine andere geeignete Weise hat er nicht geltend gemacht (zu diesem Erfordernis s. OLG Köln VRS 45, 432, 433 f; OLG Hamburg VRS 57, 187 f; OLG Hamm VRS 59, 260, 262 f).
  • OLG Hamburg, 23.01.1979 - 2 Ss 235/78

    Autofahrer; Fußgänger auf Fahrbahn; Blickkontakt; Einschätzung der Verkehrslage

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    So hat der Kläger lediglich vorgetragen, die Beklagte habe ihm den Blick zugewendet; eine Verständigung zwischen beiden durch Handzeichen oder auf eine andere geeignete Weise hat er nicht geltend gemacht (zu diesem Erfordernis s. OLG Köln VRS 45, 432, 433 f; OLG Hamburg VRS 57, 187 f; OLG Hamm VRS 59, 260, 262 f).
  • OLG Hamm, 22.02.1980 - 1 Ss 2880/79
    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    So hat der Kläger lediglich vorgetragen, die Beklagte habe ihm den Blick zugewendet; eine Verständigung zwischen beiden durch Handzeichen oder auf eine andere geeignete Weise hat er nicht geltend gemacht (zu diesem Erfordernis s. OLG Köln VRS 45, 432, 433 f; OLG Hamburg VRS 57, 187 f; OLG Hamm VRS 59, 260, 262 f).
  • BayObLG, 02.09.1983 - RReg. 1 St 238/83

    Kraftfahrer; Fahrzeugführer; Straße; Fußgänger; Betreten; Überqueren; Absicht

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BayObLG VRS 65, 461, 462; zum vergleichbaren Verhalten gegenüber Kindern s. auch Senatsurteile vom 2. Juli 1985 - VI ZR 22/84 - VersR 1985, 1088, 1089; vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890 f und vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326, 327).
  • BGH, 29.04.1975 - VI ZR 225/73

    Haftungsquote bei Schädigung eines Fußgängers auf einem mit Rotlicht gesperrten

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Für ein Vertrauen darauf, daß die Beklagte sich auf die Verkehrslage eingestellt hatte und deshalb nicht in die Fahrbahn des Klägers hineinlaufen werde (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. April 1975 = VI ZR 225/73 - VersR 1975, 858, 859 und vom 15. Februar 1977 - VI ZR 71/76 - VersR 1977, 434, 435), fehlt es im Streitfall jedoch an einer tatsächlichen Grundlage.
  • OLG Karlsruhe, 24.04.1987 - 10 U 219/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorrads mit einem älteren die Fahrbahn

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Zwar steht die Vorschrift des § 3 Abs. 2a StVO der Anwendung des Vertrauensgrundsatzes gegenüber älteren Menschen nicht schon prinzipiell entgegen (vgl. BayObLG = aaO; OLG Karlsruhe NJW-RR 1987, 1249).
  • BGH, 15.02.1977 - VI ZR 71/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Für ein Vertrauen darauf, daß die Beklagte sich auf die Verkehrslage eingestellt hatte und deshalb nicht in die Fahrbahn des Klägers hineinlaufen werde (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. April 1975 = VI ZR 225/73 - VersR 1975, 858, 859 und vom 15. Februar 1977 - VI ZR 71/76 - VersR 1977, 434, 435), fehlt es im Streitfall jedoch an einer tatsächlichen Grundlage.
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BayObLG VRS 65, 461, 462; zum vergleichbaren Verhalten gegenüber Kindern s. auch Senatsurteile vom 2. Juli 1985 - VI ZR 22/84 - VersR 1985, 1088, 1089; vom 5. Mai 1992 - VI ZR 262/91 - VersR 1992, 890 f und vom 21. Dezember 1993 - VI ZR 246/92 - VersR 1994, 326, 327).
  • BGH, 30.01.1962 - VI ZR 168/61
    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Die genaue Quotierung ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (Senatsurteil vom 30. Januar 1962 - VI ZR 168/61 - VersR 1962, 361, 362).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
    Da die Gruppen selbständig nebeneinander stehen (s. auch Senatsurteil vom 25. September 1990 - VI ZR 19/90 - VersR 1990, 1366, 1367), muß aber der "ältere Mensch" entgegen Jagusch/Hentschel (aaO, Rdn. 29 a a.E.) nicht auch noch erkennbar "hilfsbedürftig" sein, um unter den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu fallen (vgl. KG VRS 70, 463, 465).
  • BGH, 16.03.1976 - VI ZR 62/75

    Haftung des Fahrzeugführers für falsche Reaktion bei Platzen eines Reifens

  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf

  • OLG Schleswig, 16.01.1986 - 7 U 82/84
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06

    Schadenersatzforderungen aus einer Alkoholfahrt sind von der Restschuldbefreiung

    Schutzgesetzcharakter haben beispielsweise - um nur den Bereich des Straßenverkehrsrechts herauszugreifen - das Rechtsfahrgebot (BGH, Urt. v. 19. Mai 1981 - VI ZR 8/80, NJW 1981, 2301) und die Gebote, mit einer den Verkehrsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit zu fahren (BGH, Urt. v. 21. Februar 1985 - III ZR 205/83, NJW 1985, 1950), gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen Rücksicht zu nehmen (BGH, Urt. v. 19. April 1994 - VI ZR 219/93, NJW 1994, 2829, 2830), ein Kraftfahrzeug gegen unbefugte Benutzung durch Schwarzfahrer zu sichern (BGH, Urt. v, 30. September 1980 - VI ZR 38/79, NJW 1981, 113) und nur vorsichtig an Haltestellen vorbeizufahren, an denen gerade Busse oder Straßenbahnen halten (BGH, Urt. v. 28. März 2006 - VI ZR 50/05, NJW 2006, 2110, 2111 f).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Entscheidend ist mithin lediglich, dass es sich um eine ältere Person handelt und der Fahrzeugführer dies erkennen kann (BGH, Urteil vom 19.4.1994, Az. VI ZR 219/93; Helle, in: Freymann, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, 2016, Stand: 13.12.2017, § 2 Rn 39).

    Der besondere Schutz des § 3 Abs. 2a StVO greift nur ein, wenn der ältere Mensch sich in einer Verkehrssituation befindet, in der erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass er aufgrund seines Alters das Geschehen nicht mehr voll werde übersehen und meistern können (BGH, Urteil vom 19.4.1994, Az. VI ZR 219/93).

  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Für die Pflicht zu erhöhter Rücksichtnahme kommt es auf die konkrete Verkehrssituation an (BGH NJW 1994, 2829).

    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829).

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Radweg auf die

    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829, 2830; BayObLG VRS 65, 461, 462).

    Der besondere Schutz des § 3 Abs. 2a StVO greift jedoch stets ein, wenn der ältere Mensch sich in einer Verkehrssituation befindet, in der erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass er auf Grund seines Alters das Geschehen nicht mehr voll werde übersehen und meistern können (BGH NJW 1994, 2829, 2830; KG VRS 70, 463, 465).

    Konkreter Anhaltspunkte für eine Verkehrsunsicherheit bedarf es nicht (BGH NJW 1994, 2829, 2830).

  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, Rn. 50 und 50a führt zu § 3 StVO, Abs. 2a StVO für die besondere Rücksichtnahmepflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen aus: ..."Realisiert sich ein Unfall gerade aufgrund der besonderen Gefahr, der § 3 Abs. 2a StVO begegnen soll, so ist ein Fehlverhalten des durch § 3 Abs. 2a geschützten Personenkreises aufgrund der gesetzlichen Wertung bei Bildung einer Haftungsquote milder zu bewerten (so ausdrücklich für ältere Menschen OLG Frankfurt NZV 01, 218)...."Ältere Menschen" müssen noch nicht "hoch betagt" (KG VRS 70, 463) oder erkennbar verkehrsschwach oder gar hilfsbedürftig sein (BGH NJW 94, 2829 = NZV 94, 273); ihnen gebührt der bes Schutz des Abs. 2a, wenn sie sich in einer Verkehrssituation befinden, die sie erfahrungsgem uU nicht mehr voll übersehen und meistern könnten (BGH u KG a. a. O.); konkreter Anhaltspunkte für eine Verkehrsunsicherheit bedarf es nicht (BGH a. a. O.)." Das Gericht kann die Voraussetzungen hierzu im Nachhinein weder feststellen, jedenfalls aber auch nicht ausschließen.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Hinzu kommt die vom Fahrzeug des Beklagten zu 1 ausgehende Betriebsgefahr (vgl. BGH NJW 1994, 2829-2830 [juris Tz. 15]), die durch die von seinem Sohn gefahrene Geschwindigkeit von - zumindest - 145 km/h erhöht war (vgl. Hentschel/König/Dauer - König ,Straßenverkehrsrecht,42.Aufl.2013,§ 17StVGRn.11undBurmann/Heß/Jahnke/Janker - Heß , Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 17 StVG Rn. 15).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Der Senat hat daher hinsichtlich des Schutzes von Kindern nur dann von dem Kraftfahrer verlangt, besondere Vorkehrungen (z.B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn ihr Verhalten oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (vgl. Senatsurteile vom 19. April 1994 - VI ZR 219/93 - VersR 1994, 739, 740; vom 12. Mai 1998 - VI ZR 124/97 - VersR 1998, 1128, 1129; vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99 - VersR 2000, 1556).
  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 9 U 131/16

    Fußgängerunfall in "70 km/h-Zone" - Haftung

    Im Übrigen könnte § 3 Abs. 2a StVO auch allenfalls dann eingreifen, wenn die Kläger sich vorliegend in einer Verkehrssituation befunden hätten, in der nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden musste, dass sie aufgrund ihres Alters das Geschehen nicht mehr voll würden übersehen und meistern können (vgl. BGH, NJW 1994, 2829; Senat, MDR 2016, 458).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 156/03
    Befindet sich eine älter Person in einer Lage, in welcher für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NZV 1994, 273 mit Hinweis auf BayObLG VRS 65, 461, 462).

    Konkreter Anhaltspunkte für eine Verkehrsunsicherheit bedarf es nicht (BGH NZV 1994, 273 mit Hinweis auf KG VRS 70, 463).

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    - Darüber hinaus bestehen besondere Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern (§ 3 IIa StVO), diesen gegenüber muss sich ein Kraftfahrer, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist (BGH NJW 1994, 2829: gegenüber alten Menschen).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 50/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugs mit einem den

  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99

    Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung

  • OLG Hamm, 17.04.2015 - 9 U 34/14

    Keine Schadensersatzansprüche eines alkoholbedingt verkehrsuntüchtigen Fußgängers

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97

    Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel

  • LG Münster, 24.11.2017 - 11 O 79/16

    Zahlungsanspruch eines Radfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen

  • OLG Hamm, 08.03.2022 - 9 U 157/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzung einer besonderen

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 4/23

    Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten bei Fahrbahnquerung

  • OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14

    Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

  • OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • OLG Frankfurt, 27.10.1999 - 9 U 13/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer älteren die Straße

  • OLG Hamm, 19.06.2012 - 9 U 175/11

    Berechtigung zum Betreten einer Fahrbahn im Rahmen von Schmerzensgeldansprüchen

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und

  • LG Schweinfurt, 11.10.2021 - 23 O 1051/20

    Versicherungsnehmer, Unabwendbares Ereignis, Strafrechtliches

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 173/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Bundesstraße überquerenden Radfahrers

  • LG Münster, 27.09.2021 - 11 O 304/20
  • OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das

  • OLG Hamm, 10.08.1999 - 9 U 42/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht