Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 21.06.1994

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   BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94   

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BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
BVerfG, Entscheidung vom 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
BVerfG, Entscheidung vom 03. August 1994 - 1 BvR 1279/94 (https://dejure.org/1994,1862)
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'punitive damages' II

Zur Anerkennungsfähigkeit US-amerikanischer Schadenersatzentscheidungen in Deutschland;

(Hinweis: vgl. nun zu "punitive damages" die Regelung in Art. 40 Abs. 3 Nr. 1, 2 EGBGB durch Gesetz vom 21.5.99)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagezustellung - Juristische Person - Deutsches Recht - Vereinigte Staaten von Amerika - Strafschadensersatz - Punitive damages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe durch Zustellung einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 140
  • NJW 1994, 3281
  • ZIP 1994, 1353
  • BB 1994, 769
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Die Verhängung steht regelmäßig im freien Ermessen des Gerichts; teilweise wird ein Vielfaches der auszugleichenden sonstigen Schäden zuerkannt (vgl. die Darstellung in BGH, NJW 1992, S. 3096, 3102; ferner: Stiefel/Stürner, Die Vollstreckbarkeit US-amerikanischer Schadensersatzurteile exzessiver Höhe, VersR 1987, S. 829, insbesondere S. 835 bis 843; Siehr, Zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Verurteilungen zu "punitive damages", RIW 1991, S. 705 ff.).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens hängt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von einer Abwägung der Folgen ab, die im Falle des Erlasses oder der Ablehnung der einstweiligen Anordnung einträten (vgl. BVerfGE 88, 76 [BVerfG 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92] (SO)).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1991 - 20 VA 2/91
    Auszug aus BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
    Zwar ließe sich die Entscheidung der zuständigen Behörde, die Zustellung im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu wollen, mit der Folge beseitigen, daß dann auch die Zustellung ihre Wirkung verliert (so Oberlandesgericht Frankfurt am Main, RIW 1991, S. 417, 418).
  • BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 , stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 , stRspr).

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

    Der in der Hauptsache gestellte Antrag erweist sich nicht als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 91, 140 ; 99, 57 ; 103, 41 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, NJW 2001, S. 3253 ).
  • BVerfG, 07.02.2007 - 2 BvQ 62/06

    Erlass einer eA zur Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs - hier

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • BVerfG, 10.03.2003 - 2 BvQ 6/03

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 , stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 , stRspr).

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1545/05

    ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; - 68, 233 [235]; - 71, 158 [161]; - 79, 379 [383]; - 91, 140 [144]; - 103, 41 [42]; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 [172]; - 88, 173 [179 f.]; - 91, 140 [144]; - 99, 57 [66]; stRspr).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 2 BvQ 70/03

    Erlass einer eA, eine an der Fachhochschule derzeit vakante C3-Stelle bis zur

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 68, 233 [235]; 71, 158 [161]; 79, 379 [383]; 91, 140 [144]; 103, 41 [42], stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 [172]; 88, 173 [179 f.]; 91, 140 [144]; 99, 57 [66], stRspr).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 2 BvR 1043/08

    Aussetzung der Vollziehung eines gerichtlichen Beschlusses, Akteneinsicht gem §

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 68, 233 ; 71, 158 ; 79, 379 ; 91, 140 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 88, 173 ; 91, 140 ; 99, 57 ; stRspr).

  • OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04

    Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher

    Die Frage, ob derartiges auch noch nach Übersendung des Zustellungszeugnisses möglich ist (vgl. BVerfG ZIP 94, 1353 ff (1355); OLG Frankfurt a.a.O. mit Anm. von Stadler, 147 ff.; Schlosser, EU-Zivilprozeßrecht, 2.A., Rdn. 9 zu Art. 13 HZÜ), stellt sich hier nicht.

    Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sind - jedenfalls im Rahmen einer wie hier anhängigen Hauptsache - ebenfalls zulässig, sonst wäre ein effektiver Rechtsschutz nicht mehr möglich (§ 29 Abs. 2 EGGVG i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG) (BVerfGE 91, 140 ff.; MünchKommZPO-Wolf, 2.A., Rdn. 20 zu § 23 EGGVG; Zöller/Gummer, ZPO, 24.A., Rdn. 32 zu § 23 EGGVG; Kissel, GVG, 3.A., Rdn 24 zu § 28 u. Rdn. 9 zu § 24 EGGVG).

  • BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 1983/05

    Zuweisung von Obliegenheiten im Zusammenhang mit der Suche nach einem

    Bei insoweit offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens kommt es auf eine Abwägung der Folgen an, die im Falle des Erlasses oder der Ablehnung der einstweiligen Anordnung einträten (vgl. BVerfGE 91, 140 ; stRspr).
  • OLG Celle, 02.11.2004 - 3 U 250/04

    Verfassungsmäßigkeit von § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Beurteilung der

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 20 VA 12/09

    Internationaler Rechtshilfeverkehr: Einordnung einer in Deutschland

  • OLG Frankfurt, 15.03.2006 - 20 VA 7/05

    Internationale Rechtshilfe: Anfechtbarkeit einer bereits ausgeführten Zustellung;

  • OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00

    Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des

  • BVerfG, 17.03.1997 - 2 BvQ 8/97

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Abschiebung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1527
BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
BVerfG, Entscheidung vom 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93 (https://dejure.org/1994,1527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatvorwurf - Zwangsmaßnahme - Privatsphäre - Richtige Handhabung - Durchsuchungsbeschluß - Rechtsstaatliche Gründe - Mindestanforderungen an den Inhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3281
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Ihrer Zulässigkeit steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [218]; 81, 138 [140 f.]; st. Rspr.).

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig dem Richter vorbehalten ist, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt, kurz, daß die Ermächtigung der rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt (vgl. BVerfGE 42, 212 [219 f.]).

    Zugleich versetzt sie ihn in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 [221]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Sie steht daher ebenso wie ihre Anordnung von vornherein unter dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 [186 f.]).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Diese Vorschrift verlangt, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der verletzende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Diese Vorschrift verlangt, daß das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der verletzende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 9, 109 [114 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93
    Ihrer Zulässigkeit steht auch nicht die Tatsache entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [218]; 81, 138 [140 f.]; st. Rspr.).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    b) Auch die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den an sie zu stellenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281).
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Sie entspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen, trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1994, 3281; NStZ 1999, 414) Rechnung und beachtet den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
  • BGH, 28.06.2018 - StB 14/18

    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von

    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

    Im Übrigen erfüllt dieser mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an ihn zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171) und trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NJW 1999, 2176; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 5).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 GG (vgl. etwa BVerfGE 20, 162, 224; 42, 212, 219 f.; 44, 353, 371; 56, 247; 71, 64, 65; 96, 44, 51 f.; NJW 1991, 690 f.; NJW 1992, 551 f.; NJW 1994, 3281 f.), der sich das erkennende Gericht bezüglich des Gewährleistungsinhalts des Art. 15 LV anschließt.

    Eine richterliche Durchsuchungsanordnung muß deshalb, soweit dies nach dem Stand der Ermittlungen möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich ist, durch tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs den äußeren Rahmen abstecken, innerhalb dessen, die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, und darf sich nicht in der bloßen Wiedergabe das gesetzlichen Tatbestandes erschöpfen (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1992, 551 f. und NJW 1994, 3281 f.).

  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BGH, 30.01.2001 - StB 1/01

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung -

    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - NJW 1994, 3281 - Rn. 11).
  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 16b DC 20.1871

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber einem Beamten wegen

    Da die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, regelmäßig den Gerichten vorbehalten ist, trifft sie als Kontrollorgan zugleich die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.1994 - 2 BvR 2559/93 - Rn. 11).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02

    Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts

    Darüber hinaus muss der Richter durch eine geeignete Konkretisierung des Durchsuchungsbeschlusses dafür Sorge tragen, dass der Grundrechtseingriff kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfG NJW 1992, 551, 552; 1994, 3281, 3282).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 5 Ws 253/00

    Durchsuchung, Beschlagnahme, Anforderungen an Durchsuchungs- und

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2002 - 3 B 11273/02

    Anfechtbarkeit einer vom Verwaltungsgericht angeordneten Beschlagnahme und

  • LG Bonn, 08.08.2001 - 37 Qs 24/01

    Überprüfung der Verwertbarkeit von Beweismitteln durch den Tatrichter im Rahmen

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • LG Bielefeld, 14.01.1999 - Qs 701/98

    Strafrecht; Durchsuchung bei Kreditinstituten

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01

    Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

  • LG Braunschweig, 08.04.1998 - 38 Qs 9/98

    Anforderungen an den Inhalt des Tatvorwurfs in einer Durchsuchungsanordnung im

  • LG Augsburg, 08.04.2008 - 10 Qs 154/08

    Steuerstrafverfahren: Aufhebung des dinglichen Arrests in das Vermögen des

  • LG Neuruppin, 07.11.2005 - 13 Qs 110/05

    Durchsuchungsbeschluss: Inhaltliche Anforderungen an Durchsuchungsbeschluss wegen

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