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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93   

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https://dejure.org/1994,3072
OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93 (https://dejure.org/1994,3072)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.1994 - 19 U 205/93 (https://dejure.org/1994,3072)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 1994 - 19 U 205/93 (https://dejure.org/1994,3072)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852; BGB § 209; BGB § 205; BGB § 203; ZPO § 234; ZPO § 127
    Bedeutung eines erfolglosen Prozeßkostenhilfeantrags für die Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852 § 209 § 205 § 203; ZPO § 234 § 127
    Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch - Verjährung; Hemmung; Unterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame Klage ; Unzulässige Klage; Unterbrechung durch Verjährung; Bewilligung der PKH; Klageschrift ; Höhere Gewalt; Verhinderung der Rechtsverfolgung; Fehlende finanzielle Mittel; Hemmung der Verjährung; Zustellung eines PKH-Antrages als Klage

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3360
  • FamRZ 1994, 1383
  • VersR 1995, 60
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Hingegen interessiert die Zeit vorher nicht, die Zeit nachher nur insoweit, als die durch Hemmung verlängerte Frist weiterläuft (BGH NJW-RR 1991, 573, 574; BGH LM § 203 Nr. 20).

    Dabei wird einer Partei für die Einlegung des Rechtsmittels aus den dargelegten Gründen, auch mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners, eine - aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO abgeleitete - Frist von höchstens zwei Wochen zugebilligt, obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 573, 574; BGHZ 98, 295, 3o1, Jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Unter diesem Gesichtspunkt wird von einer Partei grundsätzlich erwartet, sich nicht bei einem die Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss zu beruhigen, sondern von einem zu Gebote stehenden Rechtsmittel Gebrauch zu machen, es sei denn, dieses bietet aus besonderen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BGHZ 17, 199, 201).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Dabei wird einer Partei für die Einlegung des Rechtsmittels aus den dargelegten Gründen, auch mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange des Gegners, eine - aus dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO abgeleitete - Frist von höchstens zwei Wochen zugebilligt, obwohl das Rechtsmittel nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht fristgebunden ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 573, 574; BGHZ 98, 295, 3o1, Jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfeantrag und Klage hat der Antragsteller deutlich zu machen, ob er die Klage unbedingt oder nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einreichen will (vgl. BGHZ 4, 328, 333; 11, 177; Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl., § 117 Rdnr. 7).
  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Zwar wird gemäß § 253 Abs. 1 ZPO durch Zustellung eines den Erfordernissen der Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage erhoben und die Verjährung auch dann unterbrochen, wenn entgegen § 216 ZPO kein Termin zur mündlichen Verhandlung und auch die Ladung der Beklagten nicht angeordnet worden ist (vgl. BGHZ 11, 175, 176 f.; OLG Nürnberg MDR 1967, 669 ).
  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Der Zweck der Verjährungsregelung in § 852 BGB gebietet es, strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein \/erhalten von der rechtzeitigen Klagerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seiner geltend gemachten Ansprüche zu erzielen sein (vgl. BGH NJW 1988, 2245, 2247; NJW 1988, 265 ).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Er hatte mithin eine solche Kenntnis, die es ihm zumindest erlaubte, eine hinreichend aussichtsreiche und ihm daher zumutbare Feststellungsklage zu erheben (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 1146 ; VersR 1992, 653, 654).
  • BGH, 21.01.1988 - IX ZR 65/87

    Unzulässige Rechtsausübung durch Erhebung der Verjährungseinrede durch einen

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Der Zweck der Verjährungsregelung in § 852 BGB gebietet es, strenge Maßstäbe anzulegen und den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nur gegenüber einem wirklich groben Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) durchgreifen zu lassen, etwa wenn der Verpflichtete den Berechtigten durch sein \/erhalten von der rechtzeitigen Klagerhebung abgehalten oder ihn nach objektiven Maßstäben zu der Annahme veranlasst hat, es werde auch ohne Rechtsstreit eine vollständige Befriedigung seiner geltend gemachten Ansprüche zu erzielen sein (vgl. BGH NJW 1988, 2245, 2247; NJW 1988, 265 ).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger schon deshalb nicht durch "höhere Gewalt" (§ 203 Abs. 2 BGB ) an der Rechtsverfolgung gehindert war, weil er die Kosten der Schadensersatzklage bei zumutbarem Einsatz des ihm nach eigenen Angaben ab 1.4.1992 zur Verfügung stehenden Bruttoeinkommens von 2.700.- DM aus eigenen Mitteln aufbringen konnte und sich auch subjektiv vernünftigerweise nicht für arm im Sinne des Gesetzes (§§ 114, 115 Abs. 2 ZPO ) halten durfte (vgl. hierzu BGH VersR 1982, 41, 42).
  • BGH, 28.09.1959 - III ZR 75/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93
    Höhere Gewalt im Sinne dieser Vorschrift ist zwar das Unvermögen zur Aufbringung von Prozesskosten, wenn die Partei ihm auch bei äußerster Sorgfalt mit zumutbaren Mitteln nicht abhelfen kann (vgl. BGH VersR 1960, 60, 62).
  • BGH, 21.11.1953 - V ZR 130/52

    Rechtshängigkeit bei irrtümlicher Zustellung der mit einem

  • OLG Nürnberg, 02.02.1967 - 7 W 63/66

    Zustellung einer Klage; Fehlende Terminbestimmung ; Fehlende Ladung;

  • RG, 23.03.1914 - VI 578/13

    Verjährung; Unterbrechung (§ 212 BGB.), Hemmung

  • OLG Hamm, 13.08.1980 - 5 UF 108/80
  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

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  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2015 - 9 S 1048/15

    Kostenentscheidung bei nicht wirksam erhobener, aber entschiedener Klage

    Ein Prozesskostenhilfe-Gesuch wird schließlich auch nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift, dass es von einem Verwaltungsgericht so behandelt und als Klage beschieden wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.02.1994 - 19 U 205/93 -, NJW 1994, 3360, 3361, Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 117 Rn. 8, jeweils m.w.N.; zur Irrelevanz der Rechtsauffassung des Amtsgerichts, das den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht verwiesen hat, vgl. zudem BVerwG, Urteil vom 31.07.2001 - 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768 f.).
  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Vorschrift ist nämlich auch das Unvermögen zur Aufbringung von Prozeßkosten zu verstehen, wenn die Partei diesem auch bei äußerster Sorgfalt mit zumutbaren Mitteln nicht abhelfen kann (vgl. BGH VersR 1960, 60, 62; Senatsurteil vom 18.02.1994 - 19 U 205/93 - OLG-Report 1994, 203, 204).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08

    Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage

    Ist eindeutig - wie im vorliegenden Fall - nur ein PKH-Gesuch gestellt worden, dann wird dieses auch nicht dadurch zur Klageschrift, dass das Gericht es als Klage behandelt, denn nur der Kläger ist befugt, den Streitgegenstand zu bestimmen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1980, 1127; OLG Köln, NJW 1994, 3360f.; OLG Dresden, a.a.O.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 17.04.1997 - 6 W 287/97

    Rechtshängigkeit bei Antrag auf PKH

    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozeßkostenhilfeantrag und Klage hat der Antragsteller aber deutlich zu machen, ob er die Klage unbedingt oder nur für den Fall der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe einreichen will (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361 m.w.N.).

    Das mithin allein vorliegende Prozeßkostenhilfegesuch ist nicht dadurch zu einer wirksamen Klageschrift geworden, daß das Landgericht die "Klage" zugestellt hat (OLG Köln, NJW 1994, 3360, 3361; OLG Hamm, FamRZ 1980, 1126, 1127; OVG Hamburg, RPfl 1986, 68; OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 91, 92; LG Koblenz mit zustimmender Anmerkung Mümmler, JurBüro 1978, 449 f; MüKo- ZPO /Wax, § 117 Rdnr. 7; Zöller/Philippi, ZPO , 20. Aufl., 5 117 Rdnr. 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 53. Auf 1., § 253 Rdnr. 11; vgl. auch BGH, FamRZ 1980, 13 1; Thomas/Putzo, ZPO , 2 0. Auf 1., § 117 Rdnr. 3) .

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 18 Sa 1176/11

    Anfechtung eines auf eine "bedingte Klageerhebung" ergangenes Urteil

    Das Arbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass bei gleichzeitiger Einreichung von Klage und Prozesskostenhilfegesucht deutlich zu machen ist, ob die Klage nur für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhoben wird (OLG Köln, Urteil vom 18.02.1994 - 19 U 205/93; Völker/Zempel, in: Gehrlein, § 117 ZPO Rn. 24).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der

    Die dennoch auf der Grundlage der Verfügung vom 07.01.2013 erfolgte Zustellung des klägerischen Schriftsatzes 03.01.2013 an den Beklagten zur Stellungnahme zum Verweisungsantrag vermag die Rechtshängigkeit nicht herbeizuführen, weil ein eindeutig gestelltes Prozesskostenhilfegesuch trotz entsprechender Sachbehandlung des Gerichts nicht zu einer Klageschrift wird (OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; OLG Köln NJW 1994, 3360, 3361; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1424; Zöller/Geimer, a. a. O., Rn 8).
  • KG, 04.02.2008 - 2 W 121/07

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für eine Widerklageerweiterung nach Instanzende

    Unerheblich ist, dass der den Prozesskostenhilfeantrag enthaltende Schriftsatz sodann dem Klägervertreter förmlich zustellt worden ist, da er hierdurch nicht die -vom Antragsteller nicht gewollte- Qualität der Widerklage selbst erlangte (vgl. OLG Köln NJW 1994, 3360, 3361; OLG Dresden NJW-RR 1998, 1688, 1689; OLG Hamm FamRZ 1980, 1126, 1127; Saenger/Pukall, ZPO, § 117 Rn 8).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3120
OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtspflicht einer Gemeinde zum Schutze des Vermögens eines künftigen Bauherrn bei Aufstellung von Bebauungsplänen; Haftung einer Gemeinde bei Ausweisung eines Altlastengrundstücks als Baugebiet ; Umfang der Haftung auf Grund der Verletzung einer Amtspflicht; Verletzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erdrutsch - Haftung der planaufstellenden Gemeinde?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erdrutsch - Haftung der planaufstellenden Gemeinde? (IBR 1994, 515)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3360 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 933
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    In den Entscheidungen betreffend die Haftung einer Gemeinde bei Ausweisung eines Altlastengrundstücks als Baugebiet hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, daß die Pflicht bei der Bauleitplanung, die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, bloße Vermögensinteressen nicht schützt (vgl. NJW 1993, 933 ff. m. w. N.).
  • OLG Köln, 21.03.1991 - 7 U 89/90

    Überplanung von Altlastenflächen - Amtshaftungsansprüche?

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Bei Aufstellung von Flächennutzungsplänen scheidet die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht zu Lasten des Bauherrn schon deswegen aus, weil diese Pläne keine verbindlichen Festsetzungen enthalten und damit keine Verläßlichkeitsgrundlage für Entscheidungen des Bauherren darstellen (vg. OLG Köln VersR 1992, 1355 ff.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Für die Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 Baugesetzbuch hat der Bundesgerichtshof aber bereits entschieden, daß sie nicht den Schutzzweck hat, den Bauherren vor finanziellen Mehraufwendungen zu bewahren, die durch Aushub und Abtransport von Deponiegut verursacht werden können (vgl. BGHZ 113, 367 ff.).
  • BayObLG, 29.03.1993 - 2Z RR 233/92

    Amtshaftungsansprüche bei mangelnder Standsicherheit?

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Die Amtspflicht der Baugenehmigungsbehörde, die Standsicherheit eines Gebäudes zu prüfen, hat nicht das Ziel, den Bauherren von nutzlosen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines nicht standsicheren Gebäudes zu bewahren (vgl. auch BayObLGZ 1993, 142 ff.).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    In der Entscheidung vom 18.9.1987 (WM 1988, 200 ff.) hat der Bundesgerichtshof offen gelassen, ob eine Gemeinde wegen Verletzung von Amtspflichten ihrer Gemeinderäte bei Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn Flächen als Baugebiet ausgewiesen worden sind, die für die vorgesehene Nutzung aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit nicht geeignet sind.
  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 2 U 3/22

    Amtshaftungsanspruch nach Aufstellung eines Flächennutzungsplans; Vorgaben zum

    Anders als dieser schafft ein Flächennutzungsplan damit keinen Vertrauenstatbestand und vermag keine "Verlässlichkeitsgrundlage" für Dispositionen zu bieten (OLG Köln, Urteil vom 21. März 1991 - 7 U 89/90 -, NJW 1991, 2710, Rdnr. 56 bei juris; dem folgend BGH, Beschluss vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 -, NJW 1993, 384, Rdnr. 2 bei juris; OLG München, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 1 U 7015/92 -, NVwZ 1994, 933 = OLGR München 1994, 112; Rönsberg/Krafft ebd.
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