Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.02.1994 - 2 Ss 150/93 - 57/93 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7048
OLG Düsseldorf, 01.02.1994 - 2 Ss 150/93 - 57/93 II (https://dejure.org/1994,7048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.02.1994 - 2 Ss 150/93 - 57/93 II (https://dejure.org/1994,7048)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Februar 1994 - 2 Ss 150/93 - 57/93 II (https://dejure.org/1994,7048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Täuschung des Gerichtsvollziehers

§ 263 StGB, Dreiecksbetrug, Verschlechterung der Vollstreckungsaussichten;

§§ 288, 289, 274 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vermögensbegriff - Erwerbs und Gewinnaussichten

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3366
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Die Stundung einer bestehenden Forderung bzw. die Rücknahme eines Zwangsvollstreckungsantrags begründet nur dann einen Vermögensschaden, wenn dadurch eine Verschlechterung der konkret gegebenen Vollstreckungsaussicht eintritt (RGSt 67, 200, 201 f.; OLG Düsseldorf NJW 1994, 3366, 3367).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Schon in der erstgenannten Verfügung der Rechtspflegerin liegt - im Sinne eines Prozeßbetruges - eine das Vermögen des Gläubigers schädigende Entscheidung eines Rechtspflegeorgans (vgl. Cramer in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 263, Rdnr. 69), welches hierbei "im Lager" des die Arrestvollziehung betreibenden Gläubigers stand (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1994, 3366, 3367).
  • OLG Koblenz, 14.11.2003 - 8 U 824/02

    Sittenwidrigkeit der Abrechnung sog. Mehrwertdienste über 0190-Nummern

    Dieser geht dahin, dass die automatisch vom Gebührenzähler aufgezeichneten Telefongespräche jedenfalls dann von dem betreffenden Anschluss aus geführt worden sind, wenn eine nachträgliche Zählerüberprüfung durch die Telekom ergeben hat, dass die Gebührenerfassungseinrichtung keine technischen Fehler aufweist (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urt. v. 14.12.2001 - 2 U 22/01 [Bl. 231 ff. GA]; OLG Karlsruhe, OLGR 1997, 69; LG Essen, NJW 1994, 3366 ; LG Hannover, MDR 1990, 728; AG Koblenz, NJW 1994, 2397).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Nach herrschender Auffassung, die der Senat teilt, ist dafür kein Verfügungsbewusstsein erforderlich, d.h. der Getäuschte muss sich nicht positiv darüber bewusst sein, dass sein Unterlassen vermögensmindernd wirkt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 1994 - 2 Ss 150/93 - 57/93 II, NJW 1994, 3366 ; Fischer in: Strafgesetzbuch , 56. Aufl. 2009, § 263 Rdn. 44; Tiedeman in: Leipziger Kommentar zum StGB , 11. Aufl. 2005, § 263 Rdn. 229; Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch , 26. Aufl. 2007, § 263 Rdn. 24).
  • AG Landsberg/Lech, 11.07.2017 - 2 F 784/16

    Fehlende Angabe einer Lebensversicherung in Versorgungsausgleichsvordruck

    Prozessbetrug wird dadurch begangen, dass ein Richter oder ein anderes Rechtspflegeorgan, zB der Gerichtsvollzieher (Düsseldorf NJW 94, 3366; vgl. näher zum Prozessbetrug im Zwangsvollstreckungsverfahren Wagemann GA 07, 146), durch falsche Behauptungen zu einer das Vermögen des Prozessgegners schädigenden Entscheidung veranlasst wird (Perron Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 29. Auflage 2014 Rn. 69; vgl. Krell JR 12, 102, Kretschmer GA 04, 458 ff., Seier ZStW 102, 563 sowie eingehend Jänicke aaO 471 ff., 556 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht