Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 05.03.1993

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93   

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https://dejure.org/1993,4655
OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93 (https://dejure.org/1993,4655)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.05.1993 - 1 Ss 90/93 (https://dejure.org/1993,4655)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 1 Ss 90/93 (https://dejure.org/1993,4655)
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§ 222 StGB, einverständliche Fremdgefährdung

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnung; Pflichtgemäßes Verhalten; Unterbringung; Beifahrersitz; Ordnungsgemäß gesichert; Zweifel an der Ursächlichkeit; Fremde Eigengefährdung; Selbsttötung; Tod; Todeserfolg; Einwilligung; Teilnahme; Beihile zur Selbsttötung; Straftatbestand ; Fremdgefährdung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 222

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 745
  • NZV 1994, 35
  • JR 1994, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 200/84

    Unterstützung eigenverantwortlichen Handelns eines Selbstschädigers; Beteiligung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93
    Der Angekl. hat sich auch nicht straflos an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Verunglückten beteiligt, weshalb die Entscheidungen des BGH (BGHSt 32, 262; BGH NStZ 1985, 25) hier nicht einschlägig sind.
  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 90/93
    Der Angekl. hat sich auch nicht straflos an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des Verunglückten beteiligt, weshalb die Entscheidungen des BGH (BGHSt 32, 262; BGH NStZ 1985, 25) hier nicht einschlägig sind.
  • OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02

    Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer,

    Damit war der Taterfolg nicht das Ergebnis einer eigenen sondern einer Fremdgefährdung durch den Angeklagten (vgl. OLG Zweibrücken JR 1994, 518, 519; Dölling, Anm. zu OLG Zweibrücken, a.a.O., 520; Rudolphi in SK StGB vor § 1 Rdn. 81 a).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2128
OLG Stuttgart, 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 (https://dejure.org/1993,2128)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 (https://dejure.org/1993,2128)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 1993 - 2 Ss 60/93 (https://dejure.org/1993,2128)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfeempfänger; Bemessung einer Geldstrafe; Persönliche Verhältnisse; Wirtschaftliche Verhältnisse; Ratenzahlungsbelastung; Tagessatzhöhe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 40 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 745
  • MDR 1993, 887
  • StV 1993, 364
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Braunschweig, 19.05.2014 - 1 Ss 18/14

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei

    Ob es regelmäßig geboten ist, die Tagessatzhöhe auf das vierfache der Differenz zwischen unerlässlichem Lebensbedarf und Regelbedarf zuzüglich Sachbezügen zu begrenzen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2010, 1 Ss 425/08, juris, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2006, 1 Ss 167/06, juris, Rn. 28 [zu SGB XII]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993, 2 Ss 60/93, juris [zu BSHG]), muss der Senat nicht entscheiden.
  • KG, 02.11.2012 - 121 Ss 146/12

    Tagessatzhöhe bei hohen Geldstrafen gegen einkommensschwache Personen

    Zum anderen kann es bei besonders einkommensschwachen Personen, die am Rande des Existenzminimums leben, geboten sein, unter Berücksichtigung der nach § 42 StGB möglichen, zeitlich grundsätzlich nicht beschränkten Zahlungserleichterungen und unter Beachtung der Notwendigkeit der Wahrung der Strafe als ernsthaft fühlbares Übel die Tagessatzhöhe unterhalb eines Dreißigstels des monatlichen Nettoeinkommens festzusetzen, weil diese Personen bei strikter Einhaltung des Nettoeinkommensprinzips härter als normal Verdienende getroffen werden (vgl. OLG Köln aaO und StV 1993, 365; OLG Stuttgart aaO und NJW 1994, 745; OLG Frankfurt am Main StV 2007, 470; 2009, 137; OLG Hamburg NStZ 2001, 655; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272 und StV 2009, 131; OLG Dresden NJW 2009, 2966 und Beschluss vom 7. August 2000 - 1 Ss 323/00 - [juris]; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 6; Fischer, StGB 59. Aufl., § 40 Rn. 11a, 24; Häger in LK, StGB 12. Aufl., § 40 Rn. 37; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 40 Rn. 8 m.w.N.).

    cc) Das Landgericht hat schließlich nicht erkennbar in Betracht gezogen, dass einem zu Geldstrafe verurteilten Angeklagten auch bei Bewilligung von Ratenzahlungen das zum täglichen Lebensbedarf Unerlässliche erhalten bleiben muss (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - (2) 1 Ss 399/09 (34/09) -, 31. März 2004 - (5) 1 Ss 268/03 (52/03) -, 12. April 2006 - (3) 1 Ss 81/06 (41/06) - und 12. Februar 2003 - (3) 1 Ss 17/03 (18/03) - sowie Urteil vom 5. Juli 1999 - (3) 1 Ss 188/99 (57/99) - OLG Frankfurt am Main StV 2002, 308, 309; OLG Stuttgart NJW 1994, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272, 273; OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2011 - III-1 RVs 96/11 - [juris] m.w.N.; Fischer aaO Rn. 11; Häger aaO).

  • OLG Naumburg, 15.07.2010 - 2 Ss 89/10

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einkommensschwachen Personen

    Auch ist darauf zu achten, dass ihm durch die Geldstrafe nicht der unerlässliche Lebensbedarf genommen wird (OLG Stuttgart, StV 1993, 364 f; OLG Celle StV 1999, 213 f), denn die Geldstrafe darf nicht zur Entsozialisierung führen (BGH StV 1993, 365 ).
  • OLG Köln, 10.06.2011 - 1 RVs 96/11

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Hartz IV

    Auch nach der Rechtsprechung derjenigen Oberlandesgerichte, von denen die Tagessatzhöhe nach dem Drei- bis Vierfachen des Differenzbetrags zwischen bezogener Leistung und Unerlässlichem berechnet wird (OLG Frankfurt B. v. 26.02.2010 - 1 Ss 427/08 - zitiert nach Juris Rz. 11; OLG Frankfurt StV 2007, 470; OLG Stuttgart NJW 1994, 745), ist daher unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Ermessens ein Tagessatz in Höhe von 10, 00 EUR nicht zu beanstanden.
  • LG Köln, 25.04.2018 - 153 Ns 89/17

    Tagessatz; Tagesatzhöhe; Grundsicherung; Hartz 4

    Ein Tagessatz von 10,- EUR entspricht insoweit auch der Rechtsprechung derjenigen Oberlandesgerichte, von denen die Tagessatzhöhe nach dem Drei- bis Vierfachen des Differenzbetrags zwischen bezogener Leistung und Unerlässlichem berechnet wird (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.02.2010 - 1 Ss 425/08, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 05.03.1993 - 2 Ss 60/93, juris).
  • LG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 Qs 95/07

    Auswertung eines Computers durch einen kriminaltechnischen Sachverständigen

    Bei einem Hartz IV-Empfänger, der mit Geldmitteln in der Näher des Existenzminimums auskommen muss, ist die Tagessatzhöhe nach § 40 StGB durch das Dreifache des Differenzbetrags zwischen dem Grundbedarf und dem unerlässlichen Lebensunterhalt eingegrenzt (so auch: OLG Stuttgart NJW 1994, S. 745).

    Bei der nach § 40 Abs. 2 StGB vorzunehmenden Bemessung der Höhe der verhängten Tagessätze ist zwar grundsätzlich vom Nettoeinkommensprinzip auszugehen, dieser Grundsatz erfährt jedoch Einschränkungen, wenn der Täter beispielsweise als Hartz IV-Empfänger nur über Geldmittel in der Nähe des Existenzminimums verfügt (OLG Stuttgart NJW 1994, S. 745; OLG Celle StV 1999, S. 213).

    Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass bei einem Hartz IV-Empfänger, der mit Geldmitteln in der Näher des Existenzminimums auskommen muss, die Tagessatzhöhe durch das Dreifache des Differenzbetrags zwischen dem Grundbedarf und dem unerlässlichen Lebensunterhalt eingegrenzt ist (so auch: OLG Stuttgart NJW 1994, S. 745).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit auf das drei- bis vierfache des Differenzbetrages des zwischen den erhaltenen Sozialhilfeleistungen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (st. Rspr. d. Senats z.B. Beschluss vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; vom 06.10.2003 - 1 Ss 233/03; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05; vom 02.03.2007 - 1 Ss 347/06; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • BayObLG, 06.11.2023 - 204 StRR 470/23

    Entscheidung über Zahlungserleichterungen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem Angeklagten, der am Existenzminimum lebt, die Tagessatzhöhe in der Weise zu berechnen ist, dass ihm der zur Sicherung seines Lebensbedarfs unerlässliche Betrag in Höhe von 75 % des Regelsatzes der Sozialhilfe (heute des Bürgergeldes) nach Abzug des auf die Geldstrafe zu zahlenden monatlichen Teilbetrages noch verbleibt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 -, juris = MDR 1993, 887 - 888; OLG Celle, Beschluss vom 07.04.1998 - 23 Ss 56/98 -, juris).

    § 42 StGB sieht eine zeitliche Höchstgrenze von Ratenzahlungen nicht vor (MüKoStGB/ Radtke, 4. Aufl. 2020, StGB § 42 Rn. 21; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 42 Rn. 5; NK-StGB/Albrecht, 6. Aufl. 2023, StGB § 42 Rn. 7-10; LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2004 - 505 Qs 37/04 - dem entsprechend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.02.1999 - 3 Ws 91/99 -, juris: darf zwei Jahre überschreiten; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.03.1993 - 2 Ss 60/93 -, juris = MDR 1993, 887 - 888: der Ratenzahlungszeitraum sollte das Drei- bis Vierfache der Tagessatzzahl nicht überschreiten; aber Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.07.2001 - III - 42/01 -1 Ss 65/01 -, juris: das Neunfache der Tagessatzanzahl sei noch akzeptabel, eine Missachtung des Verbots übermäßiger Bestrafung sei damit noch nicht anzunehmen).

  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 1 Ss 65/01

    Revision; Existenzminimum; Sozialhilfe; Tagessatzhöhe; Tagessatz; Strafzumessung;

    Von dieser Regel hinsichtlich der Bemessung der Tagessatzhöhe abzuweichen, kann nach einhelliger, nach Auffassung des Senates zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung geboten sein, wenn der Täter nur über Mittel in der Nähe des Existenzminimums verfügt (vgl. OLG Stuttgart, NJW 94, 745; OLG Celle, NStZ-RR 98, 272-273).
  • OLG Dresden, 03.07.2009 - 2 Ss 163/09

    Asylbewerber; Geldstrafe

    Es kann jedoch auch nicht darauf abgestellt werden, dass bei Empfängern von Mindestversorgungsleistungen in der Regel der drei- bis vierfache Betrag der Differenz zwischen dem Einkommen und dem zum Leben unerlässlichen Betrag die Bemessungsobergrenze für die Geldstrafe darstellt (vgl. OLG Stuttgart NJW 94, 745; OLG Celle NStZ-RR 1998, 272; OLG Frankfurt, 1. Strafsenat, StV 2009, 137).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

  • OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09

    Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen

  • OLG Frankfurt, 21.03.2006 - 2 Ss 30/06

    Bemessung der Höhe des Tagessatzes bei Empfängern von Sozialhilfe und

  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

  • OLG Köln, 22.01.2016 - 1 RVs 3/16

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei Strafgefangenen

  • OLG Köln, 17.06.2015 - 1 RVs 101/15

    Tatrichterliche Feststellungen zur Höhe des Einkommens für die Bemessung der

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

  • OLG Naumburg, 10.05.2012 - 1 Ss 8/12

    Geldstrafe: Absenkung der Tagessatzhöhe bei Asylbewerbern bzw. geduldeten

  • LG Hildesheim, 11.09.2020 - 13 Ns 32 Js 24643/18

    Nettoeinkommensbestimmung - Tagessatzhöhe für Empfänger von Leistungen nach dem

  • OLG Frankfurt, 26.07.2007 - 1 Ss 158/07

    Das in § 46 Abs. 3 StGB aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von

  • OLG Dresden, 11.09.2006 - 1 Ss 450/06

    Anforderungen an die Berechnung des Tagessatzes i.R.e. strafrechtlichen

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