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   BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94   

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BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94 (https://dejure.org/1994,2540)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1994 - XII ARZ 33/94 (https://dejure.org/1994,2540)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 (https://dejure.org/1994,2540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wohnsitz - Getrennte Eheleute - Frauenhaus - Elterliche Sorge - Sorgerechtsprozeß - Zuständigkeit des Gerichts - Doppelwohnsitz - Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in einem Frauenhaus; Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren betreffend die elterliche Sorge für Kinder getrennt lebender Eheleute; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1224
  • FamRZ 1995, 728
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ARZ 27/93

    Bindungswirkung einer Verweisung in einem Verfahren betreffend die elterliche

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Eine Zuständigkeit eines der beiden Gerichte ist insbesondere nicht durch eine bindende Verweisung entsprechend § 281 ZPO (vgl. Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR FGG § 36 Nr. 1 Elterliche Sorge 2) begründet worden.

    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz, wenn ihm weiterhin das Personensorgerecht zusammen mit dem anderen Elternteil zusteht (vgl. Senatsbeschlüssevom 5. Februar 1992 - XII ARZ 4/92 = BGHR FGG § 36 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 1 undvom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR aaO. Elterliche Sorge 2).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Denn beide Gerichte haben die maßgeblichen Beschlüsse - das Amtsgericht G. den Verweisungsbeschluß vom 15. September 1994 und das Amtsgericht B. den Beschluß über die Ablehnung der Übernahme vom 20. September 1994 - ohne Anhörung der Mutter erlassen und damit deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BGHZ 71, 69, 72; auch BGH Beschluß vom 26. November 1991 - I ARZ 582/91 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 3).

    Da dieses Gericht an dem vorliegenden Verfahren bisher nicht beteiligt war, wird die Sache an das Amtsgericht G. zurückgegeben, damit dieses das Verfahren - gegebenenfalls nach Klarstellung der maßgeblichen Verhältnisse - auf entsprechenden Antrag an das zuständige Amtsgericht verweisen kann (vgl. BGHZ 71, 69, 74 f;Senatsbeschluß vom 21. August 1991 - XII ARZ 17/91 = BGHR FGG § 64k Abs. 3 Zuständigkeit, örtliche 1).

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Von diesen Gerichten ist jedoch keines für die zu treffende Entscheidung zuständig, was nach § 36 Nr. 6 ZPO Voraussetzung für eine Gerichtsstandsbestimmung ist (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.08.1991 - XII ARZ 17/91

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für Regelung des persönlichen Umgangs

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Da dieses Gericht an dem vorliegenden Verfahren bisher nicht beteiligt war, wird die Sache an das Amtsgericht G. zurückgegeben, damit dieses das Verfahren - gegebenenfalls nach Klarstellung der maßgeblichen Verhältnisse - auf entsprechenden Antrag an das zuständige Amtsgericht verweisen kann (vgl. BGHZ 71, 69, 74 f;Senatsbeschluß vom 21. August 1991 - XII ARZ 17/91 = BGHR FGG § 64k Abs. 3 Zuständigkeit, örtliche 1).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Trennt sich ein Ehegatte von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz, wenn ihm weiterhin das Personensorgerecht zusammen mit dem anderen Elternteil zusteht (vgl. Senatsbeschlüssevom 5. Februar 1992 - XII ARZ 4/92 = BGHR FGG § 36 Abs. 1 Zuständigkeit, örtliche 1 undvom 3. November 1993 - XII ARZ 27/93 = BGHR aaO. Elterliche Sorge 2).
  • BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92

    Kein Wohnungswechsel einer Frau, die den Aufenthalt von einem Frauenhaus in ein

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Ein weniger als drei Wochen (bis zum 7. September 1994) dauernder Aufenthalt der Mutter in einem Frauenhaus in B. reichte - mangels "ständiger" Niederlassung an diesem Ort (§ 7 BGB; vgl. dazuSenatsbeschluß vom 26. August 1992 - XII ARZ 21/92 = BGHR BGB § 11 Satz 1 Doppelwohnsitz 3) - jedenfalls nicht aus, um dort einen Wohnsitz zu begründen.
  • BGH, 26.09.1991 - I ARZ 582/91

    Entsprechende Anwendung des § 529 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Denn beide Gerichte haben die maßgeblichen Beschlüsse - das Amtsgericht G. den Verweisungsbeschluß vom 15. September 1994 und das Amtsgericht B. den Beschluß über die Ablehnung der Übernahme vom 20. September 1994 - ohne Anhörung der Mutter erlassen und damit deren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (BGHZ 71, 69, 72; auch BGH Beschluß vom 26. November 1991 - I ARZ 582/91 = BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 3).
  • BGH, 01.06.1988 - IVb ARZ 26/88

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei Familiensachen - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94
    Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof nach § 36 Nr. 6 ZPO in entsprechender Anwendung (§§ 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. 1672 BGB, vgl.Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ARZ 26/88 - FamRZ 1988, 1256) sind nicht erfüllt.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Minderjährige Kinder, deren Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben, können demnach einen Doppelwohnsitz haben (§ 11 Satz 2 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 - NJW 1995, 1224 sowie BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 79/08 - NJW 2010, 3263).
  • OLG München, 24.01.2022 - 34 AR 138/21

    Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Hersteller in vom sogenannten

    Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs insbesondere erforderlich, dass vor der Verweisung auch der Beklagte gehört wird (BGH NJW 1995, 1224), dass ihm hierfür eine angemessene Frist eingeräumt wird (KG BeckRS 2016, 09320) und dass eine Verweisung nicht vor Ablauf der gesetzten Frist erfolgt (KG NJOZ 2016, 778).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher

    Steht ein zuständiges drittes Gericht nicht sicher fest, ist daher an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggfs. auf Antrag weiterverweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 -, Rn. 6, juris).
  • VG Berlin, 22.06.2017 - 36 K 66.16

    Höhe des Familienzuschlags bei Betreuung der gemeinsamen Kinder nach dem

    Minderjährige Kinder, deren Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, aber getrennt leben, können demnach einen Doppelwohnsitz haben (§ 11 Satz 2 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 - NJW 1995, 1224 sowie BFH, Urteil vom 28. April 2010 - III R 79/08 - NJW 2010, 3263).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und

    Eine Gerichtsstandsbestimmung setzt aber weiter voraus, dass eines der beiden Gerichte, die sich für unzuständig erklärt haben, tatsächlich zuständig ist (BGH, Beschluss v. 14.12.1994, XII ARZ 33/94, juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 10 UF 49/97

    Elterliche Sorge während der Zeit der Trennung

    Ein Wohnsitz von T ist bei dem Vater in N, ein anderer Wohnsitz bei der Mutter in R (vgl. auch BGH, NJW 95, 1224).
  • OLG Zweibrücken, 11.02.2000 - 2 AR 47/99

    Zuständigkeit Gehör, rechtliches Frauenhaus Aufenthalt, gewöhnlicher

    Ein unter drei Wochen liegenden Aufenthalt in einem Frauenhaus reicht daher nicht (BGH, FamRZ 1995, 728).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 1Z AR 91/97

    Keine gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit im Sorgerechtsverfahren bei

    Demnach richtet sich bei einem Zuständigkeitsstreit die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 ZPO (vgl. BGH FamRZ 1988, 1256 und 1995, 728).
  • BayObLG, 09.06.1999 - 4Z AR 8/99

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Fortzug eines Elternteils in

    Damit haben die Kinder bis zu der nunmehr beantragten Entscheidung gemäß § 1671 BGB einen doppelten Wohnsitz (BGHZ 48, 234; NJW 1984, 971; NJW 1995, 1224 ).
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