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OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 33/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Behandlungsvertrag; Chefarzt; Stationäre Behandlung; Patient; Hinweispflicht; Wahlleistungsvereinbarung
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2421
- VersR 1996, 637
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
Der Patient schließt einen solchen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (z.B. Senatsurteil vom 19. Februar 1998 - III ZR 169/97 - NJW 1998, 1778, 1779; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421; OLG Hamm NJW 1995, 794; OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer NJW 2001, 3366, 3367; dies. - OLG Stuttgart, 01.03.2018 - 7 U 62/16
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärer …
Der Patient schließt den Wahlleistungsvertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des Chefarztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07; BGH, Urteil vom 19.02.1998 - III ZR 169/97; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1995 - 8 U 33/94, jeweils zitiert nach juris). - OLG Oldenburg, 14.12.2011 - 5 U 183/11
Anforderungen an die Erbringung von Leistungen aus einem Wahlarztvertrag durch …
Der Patient, der wahlärztliche Leistungen vereinbart, wünscht demnach eine über die allgemeine Krankenhausleistung hinausgehende persönliche Behandlung des aus seiner Sicht besten Arztes des Krankenhauses, ohne Rücksicht darauf, ob er nach Art und Schwere der Erkrankung auf einen besonders qualifizierten Arzt angewiesen ist (…vgl. Uleer/Miebach/Patt, 3. Auflage, § 4 GOÄ Rdn. 57; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377 [3378]; in diesem Sinne auch BGHZ 175, 76 [79]; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421).
- LG Hamburg, 02.02.2001 - 313 S 62/00
Voraussetzungen eines Honoraranspruchs für wahlärztliche Leistungen; …
Der Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung hat den Zweck, diese Ausgangssituation zu verbessern und eine optimale ärztliche Versorgung zu erhalten (OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2421, 2422). - OLG Köln, 24.11.2003 - 5 U 107/03
Arztrecht - Anforderungen an die Wahrung der nach § 22 BPflVO vorgeschriebenen …
Ausgehend von der Auslegungsregel des § 613 BGB folgt aus einem solchen Wahlarztvertrag die Pflicht des Wahlarztes - hier also des Klägers - zur persönlichen Leistungserbringung (z. B. OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2421). - OLG Jena, 16.10.2002 - 4 U 277/02
Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Chefarztes beim Abschluss von …
Insoweit sei insbesondere der Umfang der persönlichen Leistungserbringung des Wahlarztes von Interesse (OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421 f., 2421). - LG Duisburg, 28.07.1999 - 10 O 79/99
Gerichtsstand des § 48 VVG gilt nicht bei Versicherungsmaklern
Kennzeichnend für den Tatbestand einer Betrauung ist eine Tätigkeitspflicht des Vermittlers (OLG Hamm, VersR 1996, 637, 699). - OLG Köln, 10.07.1996 - 5 U 91/95 Das Schwergewicht der Behandlung muß aber bei der Tätigkeit des Chefarztes liegen, was in der Weise zu geschehen hat, daß er die richtunggebenden Behandlungsmaßnahmen und Entscheidungen selbst vornimmt und die Leitung und Oberaufsicht über die Behandlung behält (so auch OLG Hamm, NJW 1995, 2420; ähnlich OLG Düsseldorf, NJW 1995, 2421;… Staudinger/Richardi, BGB- Komm., 12. Aufl., § 613 Rdn. 10).
- LG Dortmund, 04.05.2000 - 17 O 126/99 Zur Erreichung dieses Ziels wird die Leistung eines zusätzlichen Honorars in Kauf genommen (OLG Düsseldorf NJW 1995, 2421).
- AG Hamburg-Altona, 14.11.2008 - 314B C 337/07
Vertretungsregelung in Wahlleistungsvereinbarung war ungültig
vorhersehbaren Verhinderung erstreckt (…vgl. "oLG Hamm, Urt. v. 04.65" 1994, TUT" 198/93, VersR 95, 583 - zitiert nach juris; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.02.1995, 8 U 33/94, NJW 1995, 2421 - zitiert nach juris).