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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2335
BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 23

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NStZ 1994, 447
  • NStZ 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Nichts anderes gilt für das vorliegende Verfahren, bei dem in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO (vgl. BVerfGE 63, 77, 79) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82] die unterbliebene Hauptverhandlung und damit die verfahrensrechtlich gebotene, über das schriftliche Verfahren hinausgehende Anhörung des Angeklagten nachgeholt wird.
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Im übrigen wird "das deutsche Verfahrensrecht von der Auffassung beherrscht, daß der Richter auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantrete, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet habe" (BVerfGE 30, 149, 153) [BVerfG 26.01.1971 - 2 BvR 443/69].
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Dem entspricht es, daß nach gefestigter Rechtsprechung ein Richter, der in einem vom Revisionsgericht aufgehobenen Urteil mitgewirkt hat, erneut in der zurückverwiesenen Sache mitentscheiden darf, ohne grundsätzlich als befangen zu gelten (BGHSt 21, 142, 143; 24, 336 ff [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72]; BGH NStZ 1991, 595).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Solche Umstände können auch nicht darin gesehen werden, daß die frühere Entscheidung vom 2. März 1994 infolge eines Versehens in einer unzulässigen Verfahrensart erging, denn auch eine fehlerhafte Rechtsanwendung kann grundsätzlich eine Ablehnung nicht rechtfertigen (vgl. BGH VRS 41, 203, 205; BGH NJW 1984, 1907, 1909).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfG NJW 1992, 2877).
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Hat sich ein Richter im früheren Verfahren sachlich verhalten, so rechtfertigen auch Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht die Annahme seiner Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten (vgl. BGH, Beschl. vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93).
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Schon in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Behandlung derartiger Befangenheitsanträge die Gefahr einer unzulässigen Entscheidung in eigener Sache und einer sich daraus regelmäßig ergebenden Besorgnis der Befangenheit besonders groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 = NStZ 1984, S. 419 m. Anm. Gössel; anders unter Annahme eines Ausnahmefalls BGH, NStZ 1994, S. 447 f. und hieran anschließend Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 273/15

    Organisatorische Anforderungen an die Schöffengeschäftsstelle bei Zuziehung eines

    Ein Richter ist demgegenüber nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    (BGHSt 24, 336, 337; BGH NStZ 1994, 447; BGH bei Kusch NStZ 1995, 218; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 24 Rdn. 14; Pfeiffer in KK-StPO 4. Aufl. § 24 Rdn. 6; anders für grobe Rechtsfehler: Lemke in HK-StPO 2. Aufl. § 24 Rdn. 23; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 24 Rdn. 37; vgl. auch Rudolphi in SK-StPO § 24 Rdn. 24); darin macht auch die Verletzung von Anhörungspflichten keine Ausnahme.
  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

    Zwar ist ein Richter nicht etwa allein deshalb kraft Gesetzes oder wegen Besorgnis der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts in einer vom Revisionsgericht zurückverwiesenen Sache ausgeschlossen, weil er bereits an der aufgehobenen Entscheidung mitgewirkt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1994 - 3 StR 628/93, NStZ 1994, 447; vom 27. August 1991 - 1 StR 438/91, NStZ 1991, 595, und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336; Urteil vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142).
  • BGH, 17.03.2003 - AnwSt (R) 3/02

    Ausschluß eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Vorbefassung im

    Ein besonders gelagerter Sachverhalt, der eine Besorgnis der Befangenheit der Richterin aufgrund ihrer Mitwirkung im strafrechtlichen Revisionsverfahren - ungeachtet ihrer Berichterstattung dort - rechtfertigen würde, liegt - in Übereinstimmung mit der Auffassung von Generalbundesanwalt und Verteidigung - insbesondere unter Berücksichtigung des Charakters der im Revisionsverfahren im Straf- wie im anwaltsgerichtlichen Verfahren vorzunehmenden Rechtsüberprüfung nicht vor (vgl. BGHSt aaO S. 374; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2305
BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94 (https://dejure.org/1994,2305)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1994 - 4St RR 92/94 (https://dejure.org/1994,2305)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1994 - 4St RR 92/94 (https://dejure.org/1994,2305)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versammlungsfreiheit; Grundstückseigentümer; Blockadeaktion; Werksgelände; Werksleitung; Privatstraße; Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NVwZ 1995, 311 (Ls.)
  • VersR 1995, 223
  • BayObLGSt 1994, 184
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Angeklagten haben durch ihre Sitzblockaden auf den Bahngleisen die Lokomotivführer mit Gewalt an der Weiterfahrt gehindert und dadurch den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 206, 243 = NJW 1987, 43, 46; BGHSt 23, 46, 54; NStZ 1991, 582; BayObLGSt 1992, 101, 102; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 240 Rn. 12).

    Ist die Verkehrsbehinderung - wie hier - gerade Ziel und Zweck der öffentlichen Aktion, so hat sie damit einen unfriedlichen Charakter und steht nicht unter dem Schutz des Art. 8 GG (BGHSt 23, 46, 57; BVerfGE 73, 206, 250 = NJW 1987, 43, 47).

    Die Handlung nach § 240 Abs. 1 StGB ist daher erst dann strafwürdig, wenn das Vorgehen des Täters unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig so anstößig ist, daß es als gröberer Angriff auf die Entschlußfreiheit anderer der Zurückweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (BVerfGE 73, 206, 238, 239 = NJW 1987, 43, 44, 47; BGHSt 34, 71, 77; 35, 270, 277; BayObLG aaO; Dreher/Tröndle § 240 Rn. 23).

    Es ist ein Abwehrrecht gegen den Staat (BVerfGE 69, 315, 343) und gibt das Recht, eine im Allgemeingebrauch stehende Straße mitzubenutzen (BVerfGE 73, 206, 249), verleiht aber keine Rechte gegenüber einem Eigentümer, der auf seinem Grundstück eine Versammlung nicht dulden will.

    Seine Entscheidung ist auch unter Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zu Art. 8 GG aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 69, 315, 343 ff.; 73, 206, 248 ff. = NJW 1987, 43, 47 ff.), nicht zu beanstanden.

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Angeklagten haben durch ihre Sitzblockaden auf den Bahngleisen die Lokomotivführer mit Gewalt an der Weiterfahrt gehindert und dadurch den Tatbestand des § 240 Abs. 1 StGB erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 206, 243 = NJW 1987, 43, 46; BGHSt 23, 46, 54; NStZ 1991, 582; BayObLGSt 1992, 101, 102; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 240 Rn. 12).

    Der von der Verfassung gewährte weite Spielraum für die Auseinandersetzung mit Worten duldet keine Erweiterung auf tätliches Verhalten (BGHSt 23, 46, 56).

    Ist die Verkehrsbehinderung - wie hier - gerade Ziel und Zweck der öffentlichen Aktion, so hat sie damit einen unfriedlichen Charakter und steht nicht unter dem Schutz des Art. 8 GG (BGHSt 23, 46, 57; BVerfGE 73, 206, 250 = NJW 1987, 43, 47).

    Darin erschöpft sich indessen seine Rolle im Zusammenhang der öffentlichen Meinungsbildung (Herzog in Maunz/Dürig GG - Stand: Dezember 1992 - Art. 8 Rn. 100; vgl. auch BGHSt 23, 46, 56, 57).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Es ist ein Abwehrrecht gegen den Staat (BVerfGE 69, 315, 343) und gibt das Recht, eine im Allgemeingebrauch stehende Straße mitzubenutzen (BVerfGE 73, 206, 249), verleiht aber keine Rechte gegenüber einem Eigentümer, der auf seinem Grundstück eine Versammlung nicht dulden will.

    Seine Entscheidung ist auch unter Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zu Art. 8 GG aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 69, 315, 343 ff.; 73, 206, 248 ff. = NJW 1987, 43, 47 ff.), nicht zu beanstanden.

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Handlung nach § 240 Abs. 1 StGB ist daher erst dann strafwürdig, wenn das Vorgehen des Täters unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig so anstößig ist, daß es als gröberer Angriff auf die Entschlußfreiheit anderer der Zurückweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (BVerfGE 73, 206, 238, 239 = NJW 1987, 43, 44, 47; BGHSt 34, 71, 77; 35, 270, 277; BayObLG aaO; Dreher/Tröndle § 240 Rn. 23).

    Die Strafkammer hat zu Recht die Fernziele der Angeklagten nicht berücksichtigt (siehe dazu BGHSt 35, 270 ), sondern darauf abgestellt, daß in allen drei Fällen die Zahl der Blockierer verhältnismäßig klein gewesen ist - im ersten Fall zwei, im zweiten Fall drei, im dritten Fall vierzehn Personen, von denen sich sieben nach polizeilicher Aufforderung freiwillig entfernt haben -, daß die Blockaden Werkschutz und Polizei vor Beginn bekannt waren, die Demonstranten im zweiten und dritten Fall selbst das Landratsamt vorher benachrichtigt hatten, Werkschutz und Polizei die Demonstrationen vollständig unter Kontrolle hatten, die Blockadeaktionen in sachlich ruhiger, teilweise beiderseits freundlicher Atmosphäre verliefen, die von der Blockade betroffenen Personen - Lokomotivführer und Begleiter - in einem Sachbezug zum Gegenstand des Protestes standen, der zur Tatzeit erwartete Dienstbetrieb sich jeweils ausschließlich auf das eine Schienenfahrzeug bezog, das Gegenstand der Blockade war, der Dienstbetrieb über die Blockade hinaus nicht beeinträchtigt wurde, daß zwar keine Ausweichmöglichkeiten für die Transporte bestanden, die Fahrten aber nicht dringlich waren und die Behinderung im ersten Fall 15 Minuten, im zweiten und dritten Fall je 17 Minuten betrug und keine nachteiligen Folgen hatte.

  • OLG Zweibrücken, 24.08.1990 - 1 Ss 149/90
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Überprüfung durch das Revisionsgericht beschränkt sich bei der Verwerflichkeitsbeurteilung auf die Frage, ob der Tatrichter von einer rechtlich einwandfreien Auffassung vom Inhalt dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ausgegangen ist und seiner Beurteilung zutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt hat (BayObLGSt 1987, 73, 75; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54).

    Das Landgericht hat vielmehr bei seiner Abwägung auf alle hier wesentlichen Tatumstände abgestellt (vgl. hierzu BayObLGSt 1991, 107, 109; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54, 55; OLG Stuttgart NJW 1991, 994, 995).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Drittwirkung der Grundrechte im Zivilrecht, auf die die Strafkammer abstellt, ist für die Auslegung von Generalklauseln von Bedeutung (vgl. BVerfGE 7, 198, 206; Dürig in Maunz/Dürig GG - Stand: Dezember 1992 - Art. 1 Abs. 3 Rn. 132).
  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Die Handlung nach § 240 Abs. 1 StGB ist daher erst dann strafwürdig, wenn das Vorgehen des Täters unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig so anstößig ist, daß es als gröberer Angriff auf die Entschlußfreiheit anderer der Zurückweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (BVerfGE 73, 206, 238, 239 = NJW 1987, 43, 44, 47; BGHSt 34, 71, 77; 35, 270, 277; BayObLG aaO; Dreher/Tröndle § 240 Rn. 23).
  • BayObLG, 22.01.1965 - RReg. 3b St 134 ab/64

    Befriedetes Besitztum

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Allerdings gehören zu einem Geschäftsraum auch angrenzende, nicht eingefriedete Grundflächen, bei denen aus ihrer räumlich-funktionalen Zuordnung für jedermann die Zugehörigkeit zum Geschäftsraum erkennbar ist (vgl. BayObLGSt 1965, 10; VRS 38, 117; OLG Köln OLGSt § 123 StGB S. 33, 35; OLG Hamm VRS 37, 265, 266; LK/Schäfer StGB 10. Aufl. § 123 Rn. 13; Schönke/Schröder/Lenckner StGB 24. Aufl. § 123 Rn. 6; Schröder JR 1969, 467).
  • OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90

    Revision gegen den Freispruch einer gemeinschaftlichen Nötigung; Verwerflichkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Das Landgericht hat vielmehr bei seiner Abwägung auf alle hier wesentlichen Tatumstände abgestellt (vgl. hierzu BayObLGSt 1991, 107, 109; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54, 55; OLG Stuttgart NJW 1991, 994, 995).
  • BayObLG, 01.10.1991 - RReg. 2 St 115/91
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1994 - 4St RR 92/94
    Das Landgericht hat vielmehr bei seiner Abwägung auf alle hier wesentlichen Tatumstände abgestellt (vgl. hierzu BayObLGSt 1991, 107, 109; OLG Zweibrücken NJW 1991, 53, 54, 55; OLG Stuttgart NJW 1991, 994, 995).
  • BayObLG, 22.09.1992 - 4St RR 130/92

    Strafbarkeit; Straßenblockade; Fernziel; Nahziel; Abwägung; Einzelfallumstände;

  • BayObLG, 29.07.1987 - RReg. 3 St 130/87

    Beurteilung allgemeiner sittlicher Missbilligung

  • OLG Köln, 15.02.2019 - 1 RVs 227/18

    Freispruch für TTIP - Aktivisten aufgehoben - Banner im Kölner Hauptbahnhof

    So wird angenommen, dass etwa ganz niedrige, ohne Anstrengungen zu übersteigende Mauern, Hecken oder Erdwälle (SK-StGB- Stein , a.a.O.; MüKo-StGB- Schäfer , 3. Auflage 2018, 2018, § 123 Rz. 14; a. A. aber LK-StGB- Lilie , a.a.O. Rz. 17) oder das Anbringen einer Plastikkette (LG Lübeck StV 1989, 157; zu Verbotsschildern vgl. BayObLG NJW 1995, 269 [271]; OLG Hamm VRS 37, 265) - obwohl ggf. "zusammenhängend" - den Anforderungen an die Einfriedung nicht genügen.

    Da die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 und 8 Abs. 1 GG dem Bürger keinen Anspruch darauf verschaffen, sich an ihm sonst nicht zugänglichen Orten aufzuhalten (BVerfG NJW 2011, 1201 [1204 Tz. 65 und 1208 Tz. 98]; s. a. BayObLG NJW 1995, 269 [270]) scheidet eine Rechtfertigung des Handelns der Angeklagten unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt aus.

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 13/20

    Hausfriedensbruch: Betreten eines an der Hausfassade befestigten Baugerüsts

    cc) Befriedet ist ein Besitztum demnach in zwei Fällen: Zum einen ist ein Besitztum ohne besondere Einfriedung als so genannte "Zubehörfläche" befriedet, wenn es wegen seines engen räumlichen und funktionalen Zusammenhangs für jedermann sofort erkennbar zu einer der sonst in § 123 StGB genannten Örtlichkeiten gehört (RGSt 20, 150 ff. [Zechenvorplatz]; OLG Oldenburg, NJW 1985, 1352 [offene Warenhauspassage]; BayObLG, NJW 1995, 269, 271; BayObLGSt 2003, 130, 131; OLG Frankfurt a.M., NJW 2006, 1746, 1747; Sternberg-Lieben/Schittenhelm a.a.O.; LK/ Lilie § 123 Rn. 17; NK/ Ostendorf § 123 Rn. 23; BeckOK-StGB/ Rackow , § 123 Rn. 9; Lackner/Kühl/ Heger § 123 Rn. 3; SK-StGB/ Stein , § 123 Rn. 63; ablehnend Amelung , NJW 1986, 2075 ff.; ders ., ZStW 98 (1986), 355 ff.; Behm , GA 1986, 547 ff.; einschränkend im Hinblick auf Zubehörflächen nur für Diensträume, nicht jedoch für Wohnungen OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. April 1980, Az.: Ss 24/80, juris).
  • LG München I, 12.08.2015 - 20 KLs 403 Js 208232/09

    Treuwidrige Ausübung des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts bezüglich nicht

    Die Grenze des Strafwürdigen ist regelmäßig erst dann erreicht, wenn das Vorgehen des Täters unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig so anstößig ist, dass es als gröberer Angriff auf die Entschlussfreiheit anderer der Zurechtweisung mit den Mitteln des Strafrechts bedarf (BVerfGE 73, 239; BGHSt 34, 71, 77; BGHSt 35, 270; BayObLG NJW 1995, 269).
  • BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98

    Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen

    Angesichts dieser Tatumstände hätte das Amtsgericht zumindest die Rechtsprechung erörtern müssen, wonach die Meinungs- und Versammlungsfreiheit derartige Rechtsgutverletzungen nicht schützt (vgl. etwa BGHZ 59, 30 ; BayObLG NJW 1995, 269 ).
  • OLG Schleswig, 25.02.2011 - 1 U 39/10

    Haftung eines Antimilitaristen wegen Beschädigung der Bahngleise zu einem

    Es gibt kein wie auch immer geartetes Versammlungsprivileg, das es erlaubte, sich unabhängig und einschränkungslos gegenüber den Rechten Dritter in einer Form zu versammeln, wie immer es dem Teilnehmer beliebt (vgl. BayObLG NVwZ 1995, 311 ) oder in der etwa auf schützenswerte Rechtspositionen Dritter unverhältnismäßiger Druck ausgeübt würde.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.03.2012 - 6 K 396/09
    Insoweit besteht gegen den Willen des Grundstückseigentümers bzw. -berechtigten kein Recht zur Versammlung auf fremden Grundstücken (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 29. Oktober 1992 - 7 C 34/91 - NJW 1993, 699; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 11 LA 239/03 - NVwZ-RR 2004, 575; Schleswig- Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Februar 2011 - 1 U 39/10 - NVwZ-RR 2011, 523, ; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 29. September 1993 - 4 St RR 92/94 - NJW 1995, 269, ; Depenheuer in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 8 Rdnr. 63 m. w. Nw.; Jarrass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Auflage 2011, Art. 8 Rdnr. 16 m. w. Nw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2841
BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 (https://dejure.org/1994,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer fahrlässigen Tötung - Rechtfertigung durch Notwehr bei zwei von vornherein beabsichtigten Schüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269 (Ls.)
  • NStZ 1994, 539
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).

    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).

  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 541/83

    Angemessenheit einer Notwehrhandlung - Notwehrhandlung einer schwangeren Frau

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79

    Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Zwar darf ein Notwehrberechtigter grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 239; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-)ursächlich war (vgl. BGHSt 39, 195 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Er kann nur das letzte Mittel der Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; BGHR StGB § 32 I Putativnotwehr 2 und § 32 II Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93
    Dies gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, die ohne Erlaubnis geführt wird (BGH NStZ 1986, 357; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 5); gleichwohl sind dem lebensgefährlichen Einsatz einer Schußwaffe Grenzen gesetzt.
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15

    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel

    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11 mwN).
  • BGH, 09.10.1998 - 2 StR 443/98

    Entschuldigender Notwehrexzess; Mildestes Verteidigungsmittel (Messereinsatz);

    Zu beachten bleibt, daß sich der Angegriffene nicht auf Mittel und Möglichkeiten verweisen zu lassen braucht, deren Abwehrerfolg ungewiß ist, sondern diejenige Verteidigung wählen darf, die eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr verspricht (st. Rspr., BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 5, 8, 11, 12 und 13).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 309/98

    Gerechtfertigte Tötung durch Notwehr; Entschädigung für eine zu Unrecht erlittene

    Zwar kann die Berufung auf das Notwehrrecht für weitere Stiche versagen, wenn der Angreifer schon auf das Vorgehen des Notwehrübenden reagiert hat und der Angriff deshalb abgeschlagen ist (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 261/98).

    Auch für eine Verurteilung (wenigstens) wegen versuchten Totschlags (vgl. dazu BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11) ist deshalb entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kein Raum.

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

    Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung

    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93 - aufgehoben und die Sache an das LG Kiel verwiesen.
  • BGH, 25.08.2005 - 5 StR 255/05

    Beweiswürdigung; Notwehr und Nothilfe (mangelnde Erforderlichkeit: Androhung des

    Ungeachtet des heftig bewegten Tatgeschehens und der Vehemenz der Angriffe des Nebenklägers auch unmittelbar nach seiner Entwaffnung hätte der Angeklagte - insbesondere da die Einwirkungsmöglichkeiten des Nebenklägers zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr derart akut gefährlich waren - vor Abgabe gezielter Schüsse auf den Körper des Nebenklägers den Einsatz der Waffe zunächst androhen müssen, insbesondere etwa durch einen Warnschuss (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5 und 11, Verhältnismäßigkeit 2).
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 484/02

    (Versuchter) Totschlag; Notwehr (Messerstiche; Prüfungspflicht bei

    Auch wenn der erste Stich gerechtfertigt gewesen sein mochte, kann aber die Berufung auf das Notwehrrecht für die weiteren Stiche versagen, wenn der Angriff dadurch bereits abgewehrt war (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3 und 11 und Angriff 3; BGH NStZ-RR 1999, 40 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1750
BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 (https://dejure.org/1994,1750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 269
  • NStZ 1995, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.09.1983 - 2 StR 19/83

    Zwei selbstständige Taten bei gefährlicher Körperverletzung und zeitlich

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).

    Soweit dabei zur Begründung unter anderem darauf verwiesen wird, daß die Körperverletzung ein "notwendiges Durchgangsstadium" für die Tötung darstelle (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1568; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), bedeutet das nicht, daß die Körperverletzung nur dann verdrängt wird, wenn sie zur Herbeiführung des Todes unbedingt erforderlich ist, und daß jede über das zur Tötung unbedingt erforderliche Maß hinausgehende Mißhandlung rechtlich selbständige Bedeutung als tateinheitlich begangene Körperverletzung hat.

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Dazu bedarf es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer sorgfältigen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, die für oder gegen die Annahme eines auch bloß bedingten Tötungswillens sprechen können (vgl. u.a. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35, 37 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 136/61
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt nämlich die Körperverletzung nach § 223, § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung (vgl. BGHSt 16, 122 ff.; 21, 265 ff.; 22, 248 ff. [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 211 I Konkurrenzen 1 und § 223 a Konkurrenzen 2; ferner BGH bei Dallinger MDR 1969, 902 und MDR 1974, 366; BGH bei Holtz MDR 1981, 99 und MDR 1986, 622; BGH NJW 1984, 1568).
  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Denn der Senat hat unter Anwendung von Beschwerdegrundsätzen (§ 309 Abs. 2 StPO) selbständig und ohne Beschränkung auf Rechtsfragen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Ablehnungsgesuch rechtzeitig vorgebracht und sachlich gerechtfertigt war oder nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGHSt 18, 200, 203; 21, 85, 88 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; 23, 265, 267; BGH NJW 1985, 443, 444).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvR 586/63

    Verfassungswidrige Überbesetzung eines gerichtlichen Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 12.10.1994 - 3 StR 341/94
    Durch die danach zulässige und gebotene Berücksichtigung rechtsfehlerhaft unbeachtet gebliebenen Vorbringens durch das insoweit sachlich als Beschwerdegericht entscheidende Revisionsgericht wird eine etwaige Verletzung rechtlichen Gehörs geheilt (vgl. BVerfGE 22, 282, 286 f. [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63]; Engelhardt in KK-StPO 3. Aufl. § 309 Rz. 8).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

  • BGH, 30.06.1967 - 4 StR 194/67
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

  • BGH, 30.03.1994 - StB 2/94

    Tagebuch - Beschlagnahme - Auswertung

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BGH, 22.09.1988 - 1 StR 532/88

    Möglichkeit der Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher

  • BGH, 31.07.1980 - 2 StR 215/80

    Sonstiger minder schwerer Fall i.S. von § 213 StGB - Konkurrenz zwischen

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Zwar könnte es auf ein derartiges Konkurrenzverhältnis der beiden Vorschriften hindeuten, daß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG die Todesfolge, die als notwendiges Durchgangsstadium zum Todeseintritt objektiv stets auch eine Körperverletzung beinhaltet (vgl. BGHSt 44, 196, 199; BGH NStZ 1995, 79, 80; 1997, 233, 234), nur bei leichtfertiger Herbeiführung des Todes zur Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes genügen läßt und hierfür lediglich Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren androht, während § 227 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorsieht, obwohl hier für die Verursachung des Todes jede Form der Fahrlässigkeit zur Tatbestandserfüllung ausreicht (§ 18 StGB).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Dagegen hat der 2. Strafsenat noch durch Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 280/97 - ausdrücklich an der früheren Rechtsprechung festgehalten und den Schuldspruch des angefochtenen Urteils dahin geändert, daß die Verurteilung wegen - neben versuchtem Totschlag - tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung entfällt; ebenso hat der 3. Strafsenat in dem Urteil BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 entschieden.
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Desweiteren wird zu beachten sein, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Körperverletzungsdelikte hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen (vollendeten oder versuchten) Tötungsverbrechen zurücktreten (BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]; BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 2 und 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.03.1996 - 3 StR 474/95
    Nach Überzeugung des Landgerichts hat der Angeklagte durch den Schlag mit der Kette zunächst eine gefährliche Körperverletzung begangen, die den eigentlichen Tötungsversuch weder vorbereiten noch erleichtern sollte (vgl. BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5, 1, 2).
  • BGH, 14.05.1997 - 2 StR 97/97

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Tötungsversuch

    Sollte der neu entscheidende Tatrichter wiederum zu einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags kommen, so wird er zu beachten haben, daß gefährliche Körperverletzung nach § 223 a StGB hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen versuchten Tötungsdelikt zurücktritt (BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 340/95

    Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Gesetzeskonkurrenz -

    Mit Rücksicht auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 mwN.; dagegen indes BGH, Beschlüssevom 9. März 1995 - 4 StR 56/95 - undvom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - und Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) - hat der Senat gemäß § 154a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher vollendeter gefährlicher Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 534/96

    Abweisung der Revision

    Mit Rücksicht auf bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5 m.w.N.; dagegen indes BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschluß vom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) hat der Senat gemäß § 154 a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher besonders schwerer Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
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