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   BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94   

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https://dejure.org/1995,836
BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94 (https://dejure.org/1995,836)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94 (https://dejure.org/1995,836)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1995 - 2 BvR 1087/94 (https://dejure.org/1995,836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer der strafgerichtlichen Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortdauer der Unterbringung - Schwere des Eingriffs - Maßregel - Gefährlichkeit des Täters - Gesamtwürdigung - Erhebliche rechtswidrige Taten - Häufigkeit - Rückfallfrequenz - Gewicht der Rechtsgüter - Freiheitsentzug - Psychiatrisches Krankenhaus - Mittlere Kriminalität ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Strafrechtliche Unterbringung, Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3048
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94
    Nur so könne den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ff.) entsprochen werden.

    Mit seiner rechtzeitig erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, die Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung verletzten ihn in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; sie wurden dem verfassungsverbürgten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht (vgl. BVerfGE 70, 297 ff.).

    Die unter diesen Bedingungen maßgebliche verfassungsrechtliche Frage nach der Verhältnismäßigkeit der weiteren Freiheitsentziehung ist durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1985 (BVerfGE 70, 297 ff.) und vom 16. März 1994 (StV 1994, 594 ff.) in dem Sinne vorentschieden, daß die Maßregel für erledigt erklärt werden muß.

    a) Aus Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 1 GG ergibt sich, daß die Freiheit der Person nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden darf (vgl. BVerfGE 70, 297 [307]).

    Es ist zudem anerkannt, daß der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 62 StGB nicht nur die Geltung des Gesichtspunktes der Verhältnismäßigkeit für die Anordnung der Maßregel betonen, sondern auch seine besondere Bedeutung für die notwendigen Folgeentscheidungen verdeutlichen wollte (BVerfGE 70, 297 [312]).

    Unter diesem Gesichtspunkt ist bei der gebotenen Gesamtwürdigung die vom Täter ausgehende Gefahr zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 [313]); die weitere Unterbringung des Täters rechtfertigt sich nur, wenn infolge seines Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (vgl. BVerfGE, a.a.O., S. 312 m.w.N.).

    Das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt sich bei langdauernden Unterbringungen auch auf die an die Begründung einer Entscheidung zu stellenden Anforderungen aus; außerdem wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. BVerfGE 70, 297 [315 f.] m.w.N.).

    c) Das Prozeßgrundrecht auf ein faires Verfahren gebietet es außerdem, daß Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 [308]).

    Die vom Bezirkskrankenhaus über den Beschwerdeführer abgegebene gutachterliche Äußerung vom 11. November 1993 - der Beschwerdeführer war dort eingewiesen - genügt den Anforderungen einer substantiierten Begutachtung (vgl. dazu BVerfGE 70, 297 [310]) nicht.

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94
    Die unter diesen Bedingungen maßgebliche verfassungsrechtliche Frage nach der Verhältnismäßigkeit der weiteren Freiheitsentziehung ist durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1985 (BVerfGE 70, 297 ff.) und vom 16. März 1994 (StV 1994, 594 ff.) in dem Sinne vorentschieden, daß die Maßregel für erledigt erklärt werden muß.

    Nur dann steht das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht entgegen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994, StV 1994, 594 [595] m.w.N.).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04

    Zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Mit zunehmender Dauer der Unterbringung wächst auch die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte (vgl. neben den zitierten Entscheidungen Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 f.).
  • OLG Braunschweig, 28.02.2018 - 1 Ws 260/17

    Entscheidung über die Fortdauer einer mehr als zehn Jahre vollzogenen

    Dabei sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs umso strenger, je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, weil das Freiheitsgrundrecht wegen des sich verschärfenden Eingriffs immer stärkeres Gewicht gewinnt (grundlegend hierzu: BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, Rn. 41, zitiert nach juris = BVerfGE 70, 297, 315; BVerfG, Beschluss vom 06. April 1995 - 2 BvR 1087/94, Rn. 19, 20, zitiert nach juris; BVerfG, Beschluss vom 04. März 2014 - 2 BvR 1020/13, Rn. 43, zitiert nach juris).

    Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Abwägung namentlich die bisherige Dauer der Unterbringung, die gegebenenfalls in der Anlassverurteilung verhängte Parallelstrafe, die für die Anlasstaten gesetzlich angedrohten Strafrahmen sowie diejenigen für die von dem Untergebrachten drohenden Taten (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985, a.a.O., Rn. 41; BVerfG Kammerbeschluss vom 06. April 1995, a.a.O., Rn. 20).

    Demgegenüber ist die Beurteilung auch darauf zu erstrecken, welche Art rechtswidriger Taten durch den Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung nach Häufigkeit und Rückfallfrequenz ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 313; BVerfG Kammerbeschluss vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94, a.a.O., Rn. 19).

  • OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13

    Fall Mollath: Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3048 m.w.N.).

    Zwar muss nicht bei jeder Überprüfung der Unterbringung der gleiche Aufwand veranlasst sein; immer ist jedoch eine für den Einzelfall hinreichende Gründlichkeit bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE, NJW 1995, 3048 unter Hinweis auf BVerfGE 70, 297 (309).

  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Dementsprechend wird auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine das Freiheitsgrundrecht der untergebrachten Person verletzende Fortdauerentscheidung ohne Rücksicht darauf aufgehoben (und die Sache zur neuen Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen), ob die Verletzung des Freiheitsgrundrechts weitergehend zu einem Vollstreckungshindernis führt (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Abs.-Nr. 18 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 21; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Abs.-Nr. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 [3049]; analog die Feststellung der Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch Verzögerungen im Prüfverfahren, vgl. BVerfGK 4, 176 [183]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 [334]).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04

    Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem

    Dabei gewinnt das Freiheitsgrundrecht mit zunehmender Dauer der Unterbringung stärkeres Gewicht (BVerfGE 70, 297, 315; NJW 1993, 778; NJW 1995, 3048 f.; Beschluss vom 14.1.2005, 2 BvR 983/04).

    Bei langandauernden Unterbringungen (BVerfGE 70, 297, 315 f.; NJW 1995, 3048 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40 f.) sind die Strafvollstreckungsgerichte in besonderem Maße gehalten, auf der Grundlage ausreichend geklärter Tatsachen hinsichtlich Diagnose und Prognose (BVerfGE 70, 297, 308 ff.) eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen, in der die mögliche Gefährdung der Allgemeinheit zur Dauer des Freiheitsentzuges in Beziehung zu setzen ist.

    Mit in die Abwägung einzustellen ist auch der Grad der Wahrscheinlichkeit einer Tatbegehung, dem je nach Wertigkeit des gefährdeten Rechtsguts unterschiedliches Gewicht zukommt und bei dessen Bestimmung auch Möglichkeiten zur Risikoreduzierung außerhalb des Maßregelvollzugs mitbedacht werden müssen (BVerfGE 70, 297, 313 f.; vgl. auch NJW 1995, 3048 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2005, 40 f.).

  • BGH, 14.07.2005 - 3 StR 216/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung;

    Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift mit Recht darauf hingewiesen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch für die Vollstreckung der Maßregel gilt und gerade die Schwere der von dem Beschuldigten begangenen Taten und seine sich hierin manifestierende Gefährlichkeit maßgebliche Bedeutung dafür haben, ob die Maßregel auch unter Beachtung des grundsätzlichen Freiheitsanspruchs des Beschuldigten (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) über längere Dauer weiter vollzogen werden darf (BVerfGE 70, 297, 313 f.; BVerfG - Kammer - NJW 1995, 3048).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zureichende

    In der Regel besteht jedoch die Pflicht, einen erfahrenen Sachverständigen zuzuziehen, wenn es um eine Prognoseentscheidung geht, bei der geistige und seelische Anomalien in Frage stehen (vgl. BVerfGE 70, 297 ); dies gilt insbesondere dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 ).
  • KG, 14.01.2014 - 2 Ws 569/13

    Zu den Voraussetzungen der Erledigung einer Maßregel

    Die Frage, wann die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus als langdauernd und damit in die Nähe der Unverhältnismäßigkeit rückend bezeichnet werden kann, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; OLG Dresden StraFo 2007, 434).

    Anhalt hierfür können die Strafrahmen derjenigen Tatbestände geben, die ein Täter verwirklicht hat und an die seine Unterbringung anknüpft, aber auch diejenigen der von ihm drohenden Delikte (vgl. BVerfGE 70, 297 [juris Rdn. 45]; NJW 1995, 3048, 3049; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2004, 0LGSt § 67d Nr. 8; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2002 - 5 Ws 468/01 - [juris]).

    Bei lang andauernder Unterbringung darf deren Fortdauer nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr allein mit "rechtswidrigen Taten von mittlerer und geringer Kriminalität begründet werden" begründet werden (vgl. BVerfG NJW 1995, 3048; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 1 Ws 222/06 - [juris]).

  • OLG Hamburg, 21.09.2004 - 3 Ws 61/04

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach gemeinschädlicher

    Der Gesetzgeber hat damit die Praxis der Rechtsprechung festgeschrieben (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf vom 02.04.2004, Ds BT 15/2887, S. 10, 15), nach der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Prüfung der Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67 Abs. 2 StGB zu berücksichtigen ist (grundlegend BVerfGE 70, 297ff, siehe ferner OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 104; OLG Koblenz, NJW 1999, 876 f), sondern auch - trotz negativer Legalprognose des Betroffenen - zur Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus führen kann (BVerfG, NJW 1995, 3048 f; OLG Celle, NJW 1989, 491 f; LG Paderborn, StV 1991, 73 f; OLG Karlsruhe, NStZ 1999, 37 Schönke-Schröder-Stree, 21. Aufl. 2001, Rdz 3 zu § 62 StGB; SK-Horn, Rdz. 12 zu § 67 d m.w.N.; ablehnend Tröndle/Fischer, 52. Aufl. 2004, Rdz. 6 zu § 62).

    Liegen diese Voraussetzungen für die Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht vor, folgt zwingend, dass das Gericht die Maßregel für erledigt zu erklären hat (BVerfG, NJW 1995, 3048, 3049).

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 1771/09

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über

    sowie die Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Rn. 18, und vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Rn. 4 und Rn. 20 f. und den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 ).
  • BVerfG, 16.02.2008 - 2 BvR 1998/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Ablehnung, den

  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch Unterbringung eines besonders aggressiven

  • OLG Koblenz, 23.12.1999 - 1 Ws 671/99

    Reststrafenaussetzung bei Sexualstraftäter; Inhaltliche Anforderungen an

  • OLG Hamm, 04.04.2016 - 4 Ws 69/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigung; Zustand; Wegfall

  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

  • OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

  • OLG Braunschweig, 09.02.2022 - 1 Ws 284/21

    Mehrfach angeordnete Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus;

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 2086/02

    Verfassungsrechtlicher Maßstab für die Anordnung und Fortdauer einer

  • OLG Oldenburg, 07.09.2007 - 1 Ws 481/07

    Voraussetzungen und Höchstfrist der Einholung eines anstaltsfernes

  • BVerfG, 24.02.2003 - 2 BvR 2086/02

    Zur Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2008 - L 15 B 292/07

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

  • OLG Saarbrücken, 22.01.2008 - 1 Ws 253/06

    Anforderungen an eine mögliche Fortdauer der Unterbringung in einem

  • KG, 29.10.2015 - 2 Ws 257/15

    Bedeutung des § 119a StVollzG

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

  • OLG Brandenburg, 11.01.2008 - 1 Ws 319/07

    Voraussetzungen der Aussetzung der Maßregel der Unterbringung in einem

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

  • KG, 30.04.2014 - 2 Ws 26/14

    Dauer des Diagnostikverfahrens sowie der Vollzugs- und Eingliederungsplanung in

  • KG, 04.04.2016 - 5 Ws 15/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischem Krankhaus bei einem seit

  • OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • VG München, 29.04.2010 - M 10 K 09.2489

    Ermessensausweisung; assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger;

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
  • KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13

    Zum Gebot der räumlichen Trennung der Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug in

  • LG Berlin, 02.08.2011 - 534-19/11

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem

  • OLG Oldenburg, 27.03.2009 - 1 Ws 118/09

    Rechtmäßigkeit der Unterbringung eines Sexualstraftäters in einem psychiatrischen

  • OLG Brandenburg, 11.12.2006 - 1 Ws 222/06

    Voraussetzungen einer Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

  • KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
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