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   BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94   

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https://dejure.org/1994,181
BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94 (https://dejure.org/1994,181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung wegen Geringfügigkeit - Verstoß gegen das Kartellrecht - Ausschluss des freien Wettbewerbs - Ermittlung des niedrigsten Angebots - Vorliegen eines Betrugsschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 1, 23 ff.; StGB § 263; StPO § 153

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt (IBR 1995, 185)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 737
  • NStZ 1995, 430
  • StV 1994, 653
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Das Landgericht hat die Angeklagten, nachdem der Senat ein erstes, freisprechendes Urteil in dieser Sache aufgehoben hatte (BGHSt 38, 186), wegen eines Verstoßes gegen das Kartellrecht mit einer Geldbuße in Höhe von je 4.000 DM belegt.

    Wann das Verfahren durch eine Sachentscheidung abgeschlossen werden kann, ist ungewiß, denn das angefochtene Urteil könnte wiederum keinen Bestand haben, weil es auf rechtsfehlerhafter Bewertung der festgestellten Tatsachen beruht und die Bindungswirkung der in diesem Verfahren bereits ergangenen Entscheidung des Senats vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 (BGHSt 38, 186 ff) außer acht läßt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 8. Januar 1992 - 2 StR 102/91 - S. 11/12 verwiesen.

  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 04.02.1987 - 2 StR 12/87

    Zulässige Anwendbarkeit des liechtensteinischen Rechts

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Nicht erforderlich ist, daß sie auch wußten, daß ihr Handeln als Betrug zu bewerten ist (BGHSt 11, 263, 266; BGH wistra 86, 218; BGH, Beschl. v. 4. Februar 1987 - 2 StR 12/87).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Es ist vielmehr zu prüfen, welche Strafe auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer, einer von den Strafverfolgungsbehörden zu vertretenden Verzögerung des Verfahrens und der Tatsache, daß die Angeklagten jahrelang dem Druck des Verfahrens ausgesetzt waren, bei Abschluß des Verfahrens einen gerechten Schuldausgleich herbeiführen würde (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BGHR StPO § 153 II Schuld 1).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Selbst wenn sie im vorliegenden Falle unwirksam gewesen sein sollte (vgl. BGHZ 105, 24 ff [BGH 23.06.1988 - VII ZR 117/87]), so wäre insoweit die Frage eines versuchten Betrugs zu erörtern gewesen.
  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94
    Es ist vielmehr zu prüfen, welche Strafe auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer, einer von den Strafverfolgungsbehörden zu vertretenden Verzögerung des Verfahrens und der Tatsache, daß die Angeklagten jahrelang dem Druck des Verfahrens ausgesetzt waren, bei Abschluß des Verfahrens einen gerechten Schuldausgleich herbeiführen würde (vgl. BGHSt 35, 137 [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]; BGHR StPO § 153 II Schuld 1).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

    Sie schützen nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie die öffentlichen Auftraggeber und sind kein Instrument dafür, dem einzelnen Bieter die Folgen seines eigenen unauskömmlichen Angebots zu ersparen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94, NJW 1995, 737; BGH NJW 1980, 180).
  • BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

    Zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und

    Für die Unrechtseinsicht ist bereits ausreichend das Bewusstsein eines Verstoßes gegen die Rechtsordnung (BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 1; Bornkamm aaO § 16 Rdn. 19).
  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht beim Eingehungsbetrug in Form des sog. Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre (BGHSt 38, 186, 190 ff. = NJW 1992, 921; BGH NJW 1995, 737 = wistra 1994, 346, 347; NJW 1997, 3034, 3038 = wistra 1997, 336, 340; a.A. Cramer in Schönke/Schröder StGB § 263 Rdn. 137a m.w.N.); der erzielbare Preis ist der erzielte Preis abzüglich der absprachegemäß bedingten Preisaufschläge.

    Dagegen besteht für die öffentliche Hand kein Hindernis, auch sogenannte Unterkostenpreise zu akzeptieren, sofern der Anbieter - wie hier - zu diesen Preisen zuverlässig leisten kann (BGH NJW 1995, 737; wistra 2001, 103).

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