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   BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94   

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BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94 (https://dejure.org/1994,1531)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1994 - 3 StR 393/94 (https://dejure.org/1994,1531)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94 (https://dejure.org/1994,1531)
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Nachtbar-Überfall

§ 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB;

§ 33 StGB, angekündigter Angriff, (kein) planmäßiges Sicheinlassen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwehrhandlung - Erforderlichkeit - Notwehrexzeß - Ausschluß - Flucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 973
  • NStZ 1995, 177
  • StV 1995, 463
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Notwehr sich abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs sowie durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff;

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
    Können sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens nicht getroffen werden, so darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGHR StGB § 32 II Angriff 4).
  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
    Bei dieser Begründung verkennt das Landgericht die Tragweite des Senatsurteils BGHSt 39, 133 [BGH 03.02.1993 - 3 StR 356/92].
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Auszug aus BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94
    Schon ein unmittelbar bevorstehender Angriff ist ein gegenwärtiger Angriff im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB (BGHR StGB § 32 II Angriff 1).
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Im Verkennen dieses Sachverhalts läge für ihn ein Erlaubnistatbestandsirrtum (BGH NStZ 1987, 20; 1996, 29, 30; NJW 1995, 973; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 313/99).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    Zwar darf sich das Fehlen von sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973), doch hätte das Landgericht an dieser Stelle in seine Erwägungen einbeziehen müssen, dass der Angeklagte auch behauptet hat, den tödlichen Stich nur geführt zu haben, "um sein Gegenüber zu erschrecken" und dadurch von weiteren Tätlichkeiten abzuhalten (UA 12).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Können keine sicheren Feststellungen zu Einzelheiten des Geschehens getroffen werden, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das Überschreiten der Notwehrbefugnisse wirkt aber auch dann nicht schuldausschließend, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat (BGHSt 39, 133; BGH NJW 1995, 973).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10

    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage;

    Ausführungen zu etwaigen Fehlvorstellungen des Angeklagten bei seinem Messereinsatz sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil der Angeklagte mit seiner Verteidigung gegen den vermuteten Angriff zugleich bezweckt haben mag, den Geschädigten von weiteren Angriffen abzuhalten und ohne Verzögerung nach seiner Freundin zu sehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    Das Landgericht hätte diesen dem Angeklagten günstigeren Sachverhalt nach dem Zweifelsgrundsatz seiner Entscheidung zugrunde legen und auf dieser Grundlage eine Rechtfertigung durch Notwehr prüfen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14).

  • OLG Nürnberg, 19.10.2010 - 2 Ws 227/10

    Keine Anklage gegen Polizeibeamte im Fall Tennessee Eisenberg

    Entscheidend bei der Beurteilung, welches Rechtsgut betroffen ist, ist nicht der innere Wille des Täters zum Angriff, sondern nur die äußere Gefährlichkeit des abzuwehrenden Verhaltens (BGHR StGB § 32 Abs. 2 "Angriff 1"; BGH, NJW 1995, 973 ).

    Können sichere Feststellungen zu Einzelheiten des inneren und äußeren Geschehens nicht getroffen werden, so darf sich das nicht zu Lasten des Beschuldigten auswirken (BGH, NJW 1995, 973 ).

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98

    Körperverletzung mit Todesfolge

    Die dazu angestellten Erwägungen lassen indes besorgen, daß das Landgericht nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte in die Beurteilung der für die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung maßgeblichen Kampf- und Gefährdungslage (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 II Angriff 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 36 m.w.Nachw.) einbezogen hat.
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 542/00

    Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung; Erlaubnistatbestandsirrtum

  • OLG Hamm, 28.11.2006 - 3 Ss 509/06

    Notwehr; hausrecht; Verteidigung

  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97

    Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang

  • OLG Hamm, 08.06.2005 - 3 Ss 204/05

    Notwehr

  • LG Bonn, 19.09.2016 - 26 Ns 65/16

    Faustschläge als Notwehrhandlung i.R.e. gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

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