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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95   

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https://dejure.org/1995,1436
BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95 (https://dejure.org/1995,1436)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1995 - 1 StR 327/95 (https://dejure.org/1995,1436)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 (https://dejure.org/1995,1436)
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Kurdische Autobahnblockade II

§ 240 StGB, Gewaltbegriff, "Zweite-Reihe"-Rechtsprechung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewalt - Körperlicher Aufwand - Psychische Folgen - Physische Folgen - Straßenblockade

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2862
  • NVwZ 1995, 1246 (Ls.)
  • NStZ 1995, 592
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
    Der Senat ist der Auffassung, daß auch geringer körperlicher Aufwand - dazu gehören das Sich-Hinsetzen oder das Sich-auf-die-Fahrbahn-Begeben - den Anforderungen an den Gewaltbegriff genügen kann, wenn seine Auswirkungen den Bereich des rein Psychischen verlassen und (auch) physisch wirkend sich als körperlicher Zwang darstellen (vgl. hierzu die Senatsentscheidungvom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; ähnlich auch Krey JR 1995, 265, 270).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NStZ 1995, 275) steht nicht entgegen, sie betrifft den vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BGH, 27.07.1995 - 1 StR 327/95
    Im Hinblick auf diese physischen Hindernisse muß hier nicht entschieden werden, ob die Wirkung, die von einer auf der Fahrbahn stehenden oder sitzenden Mehrheit von Personen ausgeht, von dem Kraftfahrer wirklich nur als seelischer Zwang (so Bundesverfassungsgericht aaO.) und nicht vielmehr auch als physisches Hindernis, als Barriere, und damit als körperlicher Zwang empfunden wird (so BGHSt 37, 350, 353; BVerfG aaO., abweichende Meinung dreier Richter NStZ 1995, 281; Krey aaO. S. 271).
  • BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05

    Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt;

    In der Folge entwickelte der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 182 ; 41, 231 ; nachfolgend bestätigt durch: BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 -, NJW 1995, S. 2862; vom 23. April 2002 - 1 StR 100/02 -, NStZ-RR 2002, S. 236).
  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußerungen verschiedener Strafsenate übersandt, die auf ihre einschlägigen Entscheidungen (vgl. BGHSt 34, 71; 35, 270; 37, 350; 41, 182; 41, 231; 44, 34; BGH, NJW 1995, S. 2862; NJW 1995, S. 3131) hingewiesen haben.
  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Deshalb würde auch die Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 - (zum Abdruck in BGHSt bestimmt) hier zu keinem anderen Ergebnis führen: Zwar hat der 1. Strafsenat darin unbeschadet des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 die von den Angeklagten bewirkte Straßenblockade als strafbare Nötigung mittels Gewalt bewertet; er hat jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer "durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden" wurde, indem "die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere" benutzten (S. 9/10 der Urteilsabschrift; vgl. ferner Beschlüsse desselben Senats vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95 - und vom 1. August 1995 - 1 StR 334/95).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Die Verantwortlichen der Kraftwerksbetreiberin hätten infolge des physischen Hindernisses den Transport nicht ausführen lassen können, selbst wenn psychischer Zwang sie nicht beeindruckt hätte (BGHSt 41, 182, 184 ff.; BGH NJW 1995, 2862; BGH NStZ-RR 1997, 196, 197; Bay0bLG NStZ-RR 1996, 101, 102; OLG Düsseldorf NZV 1996, 458 mit Anm. Seier und Rohlfs; Herzberg GA 1997, 251, 272).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15

    Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln:

    aa) Gewalt setzt auch beim Erpressungstatbestand die Entfaltung von - nicht notwendig erheblicher - Körperkraft durch den Täter voraus, die einen unmittelbar oder mittelbar auf den Körper eines anderen wirkenden Zwang ausübt, der nach der Vorstellung des Täters geeignet ist, einen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95, BGHSt 41, 182, 185; Beschluss vom 27. Juli 1995 - 1 StR 327/95, NStZ 1995, 592 f. (jeweils zu § 240 StGB); Sander in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 253 Rn. 4; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 253 Rn. 4).
  • AG Freiburg, 21.11.2022 - 24 Cs 450 Js 18098/22

    Verwerflichkeit von Straßenblockaden

    Unter Anwendung der sogenannten "Zweiten-Reihe-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 182; nachfolgend bestätigt durch BGH, NJW 1995, 2862; NStZ-RR 2002, 236) lag in den Fällen Ziffer III. 1.-3.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00

    Nötigung durch Verhindern des Überholens

    Auch vorsätzliche Behinderungen im Straßenverkehr können den Anforderungen an den Gewaltbegriff genügen, wenn ihre Auswirkungen den Bereich des rein Psychischen verlassen und (auch) physisch wirkend sich als körperlicher Zwang darstellen (BGH NJW 1995, 2862).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Der Ablauf des Geschehens und seine Auswirkungen auf die Autobahnbenutzer sind gerichtsbekannt, sie waren Gegenstand ausführlicher Berichterstattung in Presse und Fernsehen (vgl. auch die Sachverhaltsdarstellung in BGH NJW 1995, 2862 ).

    Allerdings kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß diese Voraussetzung in den vom 1. Strafsenat des BGH entschiedenen Fällen (BGHSt 41, 182, NJW 1995, 2862 ; NStZ 1995, 592 ) gegeben war.

    Nach dem in BGH NJW 1995, 2862 mitgeteilten Sachverhalt handelte es sich um mindestens 500 Kraftfahrer, die sich in einem Stau von bis zu vier Kilometern Länge festgefahren hatten, wobei Startversuche durchbruchswilliger Kraftfahrer der "ersten Reihe" sogar "durch Drohungen mit Eisenstangen u.ä., auch durch Beschädigung von PKW, verhindert wurden", so daß es schon von daher näher gelegen hätte, hier ohne weiteres die zweite Tatbestandsalternative des § 240 Abs. 1 StGB (Gewaltdrohung) zu bejahen, statt den Schwerpunkt des tatbestandlichen Geschehens auf den mit dem "Sich-auf-die-Fahrbahn-Begeben" verbundenen "geringen körperlichen Aufwand" in Verbindung mit dem durch die Fahrzeuge der ersten Reihe hervorgerufenen "(auch) physisch wirkenden Zwang" zu legen.

    Daß der 1. Strafsenat des BGH im selben Band (Seite 182 ff.) und weiteren Beschlüssen (NJW 1995, 2862 ; NStZ 95, 593) eine Straßenblockade gleichwohl als strafbare Gewalt bewertet habe, ändere daran nichts; denn dort sei "entscheidend darauf abgestellt (worden), daß die beabsichtigte Fortbewegung der Kraftfahrer durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden wurde, indem die Täter die von ihnen (möglicherweise nur) durch psychischen Zwang angehaltenen Wagen als Mittel zur Bildung einer Barriere benutzten ... So aber liegt es hier gerade nicht" (BGHSt aa0.241/242; in Tröndles umfangreicher Kommentierung zur Gewaltproblematik bei Sitzblockaden findet diese Entscheidung keine Erwähnung).

  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Sie kann selbst bei einer im Wesentlichen psychisch vermittelten Zwangswirkung gegeben sein, sofern der Täter mit nur geringem Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozeß in Gang setzt und dadurch einen unwiderstehlichen, den Bereich des rein Psychischen verlassenden und der körperlichen Einwirkung vergleichbaren Zwang auf das Opfer ausübt (BGHSt 41, 182, 185 f. = NJW 1995, 2643 = NStZ 1995, 541 = NZV 1995, 453; BGH NJW 1995, 2862 = NStZ 1995, 592; BGHSt 19, 263, 266 = NJW 1964, 1426 = VM 1964 Nr. 60; OLG Karlsruhe VM 1999, 31).
  • LG Landshut, 09.09.2021 - 65 T 2529/21

    Beschwerde gegen Ingewahrsamnahme nach Abseilaktion an Autobahnbrücke

    Es spricht daher einiges dafür, dass das Verhalten der Betroffenen den Straftatbestand der Nötigung analog der vom BVerfG grundsätzlich als mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilten Zweiten-Reihe-Rechtsprechung des BGH bei Sitzblockaden (BGH NJW 1995, 2862; BVerfG 1 BvR 388/05) erfüllt, weil die Betroffene die die Sperrung anordnende Polizei bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die auf der Autobahn fahrenden Fahrzeugführer benutzt und damit Gewalt im Sinn von § 240 Abs. 1 StGB in mittelbarer Täterschaft anwendet.
  • BGH, 29.10.1996 - 1 StR 562/96

    Blockieren der Fahrspuren und des Standstreifen in der Absicht eine Fahrtrichtung

  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 433/98

    Auslegung des Geschäftsverteilungsplans ("Verkehrsstrafsache")

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 2 Ss 199/95
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 216/99

    Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes "Verkehrsstrafsachen"

  • BGH, 01.02.1996 - 4 StR 646/95

    Verwerfung einer Revision als unbegründet aufgrund mangelnden Rechtsfehlers zum

  • KG, 24.08.2000 - 1 Ss 198/00
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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4302
BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
BayObLG, Entscheidung vom 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 3 ObOWi 73/94 (https://dejure.org/1994,4302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Unbekannte Ordnungswidrigkeiten - Es ist mehr verboten als man glaubt

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2862
  • NVwZ 1996, 98 (Ls.)
  • NStZ 1995, 197
  • ZUM 1995, 275
  • BayObLGSt 1994, 216
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 29.06.1994 - 3 ObOWi 54/94

    Rechtsberatung; Beratung durch Angestellte eines Vereins

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Wie sich im Strafverfahren Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken, ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat (BayObLGSt 1978, 158; 1994, 108).

    Diese Handlungsmehrheit kann seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BayObLGSt 1994, 108 - NJW 1994, 2303 ), auch nicht mehr zu einer einheitlichen fortgesetzten Handlung zusammengefaßt werden.

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Damit ist der in den Staatsverträgen geregelte Bußgeldtatbestand in das Landesrecht transformiert und dem rechtsstaatlichen Grundsatz, daß belastende Staatsakte einer gesetzlichen Grundlage bedürfen und dabei die wesentlichen Elemente vom Parlament selbst zu regeln sind (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ), Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 1994, 1942/1943).

    So hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1994, 1942/1948) den Zustimmungsbeschluß des Landtags des Freistaates Bayern vom 14. Juni 1983 zu dem zwischen dem 6. Juli und dem 26. Oktober 1982 unterzeichneten Staatsvertrag über die Höhe der Rundfunkgebühr und zur Änderung des Staatsvertrages über einen Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten (GVBl 1983 S. 379) hinsichtlich des Art. 1 als mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG für unvereinbar erklärt, aber auch ausgesprochen, daß diese Unvereinbarkeit des bestehenden Verfahrens der Gebührenfestsetzung nicht zur Nichtigkeit der Regelung führt, weil der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige.

  • KG, 16.11.1989 - 1 Ss 33/89
    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Zweck der Formvorschrift des § 158 Abs. 2 StPO ist es, daß die Strafverfolgungsbehörde bzw. hier die Verwaltungsbehörde und die Gerichte sich anhand der vorliegenden Unterlagen Klarheit über die Identität des Antragstellers und über das Vorhandensein und den Umfang des wirklichen Verfolgungswillens verschaffen können (vgl. KG NStZ 1990, 144 ).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Diese Handlungsmehrheit kann seit der grundsätzlichen Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs durch Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (NJW 1994, 1663 ), dem sich der Senat angeschlossen hat (vgl. BayObLGSt 1994, 108 - NJW 1994, 2303 ), auch nicht mehr zu einer einheitlichen fortgesetzten Handlung zusammengefaßt werden.
  • OLG Nürnberg, 12.07.1991 - 3 U 1447/91

    Verfahren vor der Schiedsstelle als Prozessvoraussetzung; Verfassungsrechtlich

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Daß sie vom Rundfunkteilnehmer tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden, ist für das Entstehen der Gebührenpflicht ohne Bedeutung (OVG Berlin AfP 1991, 782 ; HessVGH AfP 1991, 771).
  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Sind mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (BGHSt 18, 376/379).
  • VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90

    Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Daß sie vom Rundfunkteilnehmer tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden, ist für das Entstehen der Gebührenpflicht ohne Bedeutung (OVG Berlin AfP 1991, 782 ; HessVGH AfP 1991, 771).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Die Leistungspflicht allein an den Empfangsstatus zu knüpfen, der durch den Besitz des Empfangsgerätes begründet wird, ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1992, 3285/3286).
  • BayObLG, 10.11.1978 - 2 ObOWi 432/78

    Verurteilung wegen einer anderen als der im Bußgeldbescheid genannten Tat

    Auszug aus BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Wie sich im Strafverfahren Untersuchung und Entscheidung nur auf die in der Anklage bezeichnete Tat erstrecken, ist Gegenstand des gerichtlichen Bußgeldverfahrens nur die im Bußgeldbescheid bezeichnete Tat (BayObLGSt 1978, 158; 1994, 108).
  • OLG Koblenz, 04.04.2017 - 2 Ss OWi 4 SsBs 82/16

    Selbständige Verfallsanordnung, Anforderungen

    Mangels eines wirksamen Bußgeldbescheides fehlt es an einer notwendigen Verfahrensvoraussetzung (BGH, 4 StR 190/70 v. 08.10.1970, Rdn. 6 - juris; OLG Koblenz, 1 Ss 281/01 v. 04.01.2002; BayObLG, 3 ObOWi 73/94 v. 26.10.1994, Rdn. 18 - juris, vgl. auch KK-OWiG/Kurz, 4. Aufl., § 65 Rdn. 9, 28).
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