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   BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95   

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https://dejure.org/1995,1377
BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95 (https://dejure.org/1995,1377)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1995 - 2 StR 575/95 (https://dejure.org/1995,1377)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95 (https://dejure.org/1995,1377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Gewerbsmäßiger Handel - Fortlaufende Einnahmequelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a, § 30

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1069
  • MDR 1996, 300
  • NStZ 1996, 285
  • StV 1996, 213
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 13.12.1995 - 2 StR 575/95
    Gewerbsmäßigkeit bedeutet, daß der Täter die Absicht verfolgt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (st. Rspr., vgl. BGHSt 1, 383 und die Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. vor § 52 Rdn. 43).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Diese wird durch ein subjektives Element außerhalb des Tatbestandes, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Begehung gerade solcher Delikte begründet, deren Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (BGH NJW 1996, 1069, 1070; OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335, 336 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2015 - 1 StR 317/15

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Gewerbsmäßig im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG handelt ein Täter dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, StV 1997, 636; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NStZ 1996, 285, 286).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Dabei muss sich die Wiederholungsabsicht auf Straftaten des konkreten Tatbestands beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.1995 - 2 StR 575/95, zitiert nach juris, dort Rn. 6; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2004 - 2 Ss 289/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11-12).
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

    Erforderlich ist dabei stets, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH NJW 1996, 1069; Fischer aaO Vor § 52 Rdn. 62).

    Auch im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG geht der Täter nur dann gewerbsmäßig vor, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die einen der Tatbestände des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (vgl. BGH NJW 1996, 1069).

  • BGH, 03.07.2019 - 2 StR 67/19

    Geldfälschung (Konkurrenzen: Verhältnis von Herstellung und Inverkehrbringen,

    Maßgeblich sind vielmehr die ursprünglichen Planungen sowie das tatsächliche, strafrechtlich relevante Verhalten über den gesamten anzulastenden Tatzeitraum, wobei sich die Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt beziehen muss, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 511/10, NStZ 2011, 515, 516; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177 ; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NJW 1996, 1069 ).
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 289/04

    Diebstahl; besonders schwerer Fall; Gewerbsmäßigkeit; Einnahmequelle

    Denn die besondere Kennzeichnung einer gewerbsmäßigen Straftat besteht nicht darin, dass der Täter durch die Verwertung des durch die Straftat erlangten Gegenstandes eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt, sondern dass der Täter die Absicht hat, sich die erstrebte Einnahmequelle durch die wiederholte Begehung von Straftaten zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1996, 1069, 1070; ebenso OLG Köln NStZ 1991, 585 und Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 29. Juli 2004, a.a.O.).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Die Wiederholungsabsicht muss sich stets auf das Delikt beziehen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 601/08, BGHR StGB § 146 Abs. 2 Gewerbsmäßig 1; Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 2; Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, NStZ 1996, 285, 286; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor §§ 52 ff. Rn. 95; Fischer, StGB, 65. Aufl., vor § 52 Rn. 61a).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 6/16

    Regelbeispiel der Gewerbsmäßigkeit; besonders schwerer Fall des Diebstahls und

    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341; Senat, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 2 StR 575/95, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 2 Gewerbsmäßig 1).

    Dabei muss die die Gewerbsmäßigkeit kennzeichnende Wiederholungsabsicht gerade dasjenige Delikt betreffen, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. NJW 1996, 1069).

  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    Erforderlich ist dabei stets, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH NJW 1996, 1069; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 62).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Gewerbsmäßig im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG handelt ein Täter mithin dann, wenn er sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch wiederholte Vornahme gerade solcher Handlungen verschaffen will, die den Tatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG erfüllen (vgl. BGH NStZ 1996, 285, 286 [BGH 13.12.1995 - 2 StR 575/95]; Joachimski BtMG 6. Aufl. § 30 Rdn. 9; Wienroeder in Franke/Wienroeder BtMG § 30 Rdn. 12).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 552/21

    Besonders schwerer Fall des Computerbetrugs (natürliche Handlungseinheit:

  • OLG Hamm, 05.07.2006 - 3 Ss 260/06

    Jugendlicher; schädliche Neigungen; erste Straftat; Feststellungen;

  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 529/16

    Gewerbsmäßigkeit als besonders schwerer Fall (Diebstahl; Betrug; Erpressung;

  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 3 Ss 280/04

    Diebstahl, besonders schwerer Fall, Gewerbsmäßigkeit; Veräußerungsabsicht;

  • LG Arnsberg, 30.08.2011 - 3 S 120/10

    Vergabe von Darlehen durch Steuerberater über Dritte und ohne persönlichen

  • OLG Hamm, 22.06.2010 - 3 RVs 18/10

    Voraussetzungen für die Annahme von Gewerbsmäßigkeit bei Untreue

  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 43/10

    Klageabweisungsantrag ist gem. §§ 133 , 157 BGB analog konkludente

  • OLG Hamm, 08.08.2005 - 2 Ss 63/05

    Diebstahl; Gewerbsmäßigkeit, Wiederholungsabsicht; Doppelverwertungsverbot

  • LG Arnsberg, 21.09.2010 - 3 S 29/10

    Mehrfache Vergabe von Darlehen zum Zwecke des Erwerbes von

  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 10/98
  • OLG Hamm, 04.02.2013 - 5 RVs 2/13

    Gewerbsmäßiges Handeln im Betäubungsmittelrecht

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