Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.07.1995

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   BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95   

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https://dejure.org/1995,519
BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1995 - 2 BvR 1806/95 (https://dejure.org/1995,519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kostenbescheid nach § 25a StVG und rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauchsgebühr - Verfassungsbeschwerde - Aussichtslos - Bagatellsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1273
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    Die Auferlegung der Verfahrenskosten nach § 25a StVG entbehrt jeglichen sanktionsrechtlichen Charakters und enthält keinerlei Schuldvorwurf (vgl. BVerfGE 80, 109 [120 f.]), so daß von einer Beschwer insofern nicht die Rede sein kann.
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind und, - wenn nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f. und 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 ; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 1992 - 2 BvR 1321/92 -, NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1995 - 2 BvR 1806/95
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93 -, Umdruck S. 2; Mellinghoff in: Clemens/Umbach, Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10

    Verfassungsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Parkverstoß)

    b) Der Beschwerdeführer lässt außer Acht, dass die Pflicht eines Gerichts, seine Entscheidung zu begründen, nicht abstrakt bestimmt werden kann, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95, juris Rn. 6; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - Vf.-69-VI-08, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
  • BVerfG, 11.08.2010 - 2 BvR 1354/10

    Erneute Verhängung von Missbrauchsgebühren gegen Beschwerdeführer und deren

    Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Februar 2001, - 1 BvR 104/01 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95   

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https://dejure.org/1995,2252
BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 (https://dejure.org/1995,2252)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95 (https://dejure.org/1995,2252)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 (https://dejure.org/1995,2252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißbrauchsgebühr - Substanzlosigkeit - Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1273
  • NJ 1995, 585
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, S. 1952 f.; NJW 1995, S. 1418 ; [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1993, S. 384 ).

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen prüft (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ) und die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.

    Das Bundesverfassungsgericht muß es nicht hinnehmen, bei der Erfüllung seiner Aufgaben in dieser Weise durch eine sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert zu werden, indem es mit substanzlosen Verfassungsbeschwerden leichtfertig überzogen wird und schließlich auch Grundrechtsschutz nicht mehr gewähren kann, wenn dies angezeigt ist (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ).

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Zur Substantiierung der Gehörsrüge (Art. 303 Abs. 1 GG ) hätte der Beschwerdeführer darlegen müssen, daß er den Verstoß bereits mit seinem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht ordnungsgemäß gerügt und damit alle prozessual zulässigen Mittel ausgeschöpft hat, den behaupteten Gehörsverstoß zu heilen (vgl. BVerfGE 79, 80 [83 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, S. 1952 f.; NJW 1995, S. 1418 ; [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 1321/92

    Mißbräuchliche Verfassuhngsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    a) Dabei ist davon auszugehen, daß es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben und die Allgemeinheit wichtig sind, und - wo nötig - die Grundrechte des Einzelnen durchzusetzen (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, S. 1952 f.; NJW 1995, S. 1418 ; [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1993, S. 384 ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, daß er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinandersetzt (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Verfassungsfragen prüft (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1995, S. 1418 ) und die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt.
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2718/93

    Offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95
    Mißbräuchlich im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG ist eine Verfassungsbeschwerde danach u.a. dann eingelegt, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muß (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 1994, 2 BvR 2718/93 und 2 BvR 2721/93, Umdruck S. 2; Mellinghoff in: Umbach/Clemens, Mitarbeiterkommentar BVerfGG , § 34 Rn. 72 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2017 - L 20 SO 46/16

    SGB-XII -Leistungen; Übernahme von Bestattungskosten; Unzumutbarkeit der

    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02; Beschluss vom 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    a) Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. nur BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, 1 BvR 104/01).

    Dabei ist von einem Rechtsanwalt, der das Mandat zur Führung eines Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, zu verlangen, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie auseinander setzt (vgl. BVerfGE 88, 382 ), die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt (vgl. BVerfG, NJW 1996, S. 1273 ) und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 34 AS 2443/15

    Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Eine Missbräuchlichkeit kann etwa dann angenommen werden, wenn das Klagebegehren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und seine (Weiter-) Verfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG 19. Dezember 2002 - 2 BvR 1255/02 - in juris Rn. 3; BVerfG 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - in juris Rn. 10 zur entsprechenden Vorschrift des § 34 Abs. 2 BVerfGG).

    Von einem rechtskundigen Bevollmächtigten, insbesondere einem Rechtsanwalt, ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 03. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 und vom 17. Januar 2013 - 1 BvR 1578/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. November 2010 - L 22 LW 1/09 - in juris).

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