Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1726
OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95 (https://dejure.org/1996,1726)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.1996 - 3 VAs 29/95 (https://dejure.org/1996,1726)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 1996 - 3 VAs 29/95 (https://dejure.org/1996,1726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von Akteneinsicht für einen Konkursverwalter; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Maßnahme; Verletzung ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von Akteneinsicht für einen Konkursverwalter; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Maßnahme; Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von Akteneinsicht für einen Konkursverwalter; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer staatsanwaltschaftlichen Maßnahme; Verletzung ...

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1484
  • NStZ 1996, 565
  • StV 1996, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 16.05.1995 - 1 VAs 85/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Jedenfalls hat das Landgericht mit zutreffenden Erwägungen seine Zuständigkeit nach § 406 e StPO verneint, weil der Konkursverwalter bzw. die Gemeinschuldner nicht Verletzte, sondern Dritte im Sinns dieser Vorschrift sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11 ff, OLG Koblenz NStZ 1988, 89 ).

    Die Rechtmäßigkeit dieser staatsanwaltschaftlichen Maßnahme ist im Verfahren nach den §§ 23 ff EGGVG überprüfbar (vgl. OLG Hamburg NStZ 1996, 44; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 11).

    Nach Auffassung des OLG Hamm (NStZ-RR 1996, 11 ff.) läßt sich die Befugnis der Staatsanwaltschaft zur Gewährung von Akteneinsicht an Dritte unter dem Gesichtspunkt der Übermittlung von Daten an Dritte aus der entsprechenden landesgesetzlichen Regelung in § 16 Abs. 1 c NWDSG ableiten.

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Vielmehr ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen zunächst geboten, die Befugnisse von Behörden und Gerichten auf das für die geordnete Weiterführung des Betriebs unerläßliche Maß zu reduzieren (BVerfGE 41, 251, 267; 58, 257, 281).

    Denn die Zubilligung einer solchen Übergangsfrist kommt stets nur als Ausnahme in Betracht, "um eine sonst eintretende Funktionsuntüchtigkeit staatlicher Einrichtungen zu vermeiden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde als der bisherige Zustand" (BVerfGE 41, 251 [266 ff], 58, 257 [280 ff]).

  • OLG Frankfurt, 19.05.1994 - 3 VAs 31/93

    Datenspeicherung in der zentralen Namenskartei der Anwaltschaft Frankfurt am Main

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter Übergangsfristen, auf die auch die Fachgerichte - also auch der Senat - zurückgreifen dürfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1988 StV 1988, 433 ff = NJW 1989, 47 ff und vom 19. Mai 1994 StV 1995, 349 ff) beinhaltet nicht, daß nicht (mehr) verfassungskonforme Verwaltungsanordnungen ohne weiteres bis zum Erlaß einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung anwendbar bleiben.

    Die Einräumung einer solcher Übergangsfrist setzt deshalb zwingend voraus, daß auf die weitere Anwendung der Verwaltungsanordnung nicht ohne "gravierende Nachteile für das Gemeinwohl" verzichtet werden kann (OLG Koblenz NStZ 1937, 289, 290; Senat StV 1988, 473 ; 1995, 349 ff [350]).

  • OLG Frankfurt, 14.07.1988 - 3 VAs 4/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gewährung sogenannter Übergangsfristen, auf die auch die Fachgerichte - also auch der Senat - zurückgreifen dürfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1988 StV 1988, 433 ff = NJW 1989, 47 ff und vom 19. Mai 1994 StV 1995, 349 ff) beinhaltet nicht, daß nicht (mehr) verfassungskonforme Verwaltungsanordnungen ohne weiteres bis zum Erlaß einer gesetzlichen Eingriffsermächtigung anwendbar bleiben.

    Die Einräumung einer solcher Übergangsfrist setzt deshalb zwingend voraus, daß auf die weitere Anwendung der Verwaltungsanordnung nicht ohne "gravierende Nachteile für das Gemeinwohl" verzichtet werden kann (OLG Koblenz NStZ 1937, 289, 290; Senat StV 1988, 473 ; 1995, 349 ff [350]).

  • OLG Koblenz, 30.05.1986 - 2 VAs 20/85

    Akteneinsicht in im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens beschlagnahmte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Für einen Eingriff in das Recht eines Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ist deshalb eine gesetzliche Grundlage notwendig, die Umfang und Voraussetzungen des Eingriffs klärt (BVerfGE 65, 1 ff [44]; BVerfGE NJW 1984, 2271 ff, 2275 ff, OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).

    Sie genügen deshalb den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zur gesetzlichen Grundlage eines Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht (KK-Pfeiffer, StPO , 3. Aufl., RiStBV , Vorbem.; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 12; OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Dieses seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsurteil 1983 aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG abgeleitete Recht (BVerfGE 65, 1 [41 ff]) umfaßt jegliche Verwertung, Weiterleitung und das Zugänglichmachen von Informationen über eine Person.

    Für einen Eingriff in das Recht eines Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung ist deshalb eine gesetzliche Grundlage notwendig, die Umfang und Voraussetzungen des Eingriffs klärt (BVerfGE 65, 1 ff [44]; BVerfGE NJW 1984, 2271 ff, 2275 ff, OLG Koblenz NStZ 1987, 289 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 1203/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Akteneinsicht für den Verletzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Eine solche übergangsweise Akteneinsichtsgewährung ist namentlich von Verfassungs wegen nicht geboten, da das Zivilprozeßrecht für die effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hinreichende Möglichkeiten zur Verfügung stellt (vgl. BVerfG NStZ 1987, 286 ).
  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Da hiernach eine übergangsweise Aktengewährung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage von vornherein ausscheidet, braucht zu der weiteren Frage nicht Stellung genommen werden, ob bei Zubilligung einer solchen Übergangsfrist diese inzwischen jedenfalls abgelaufen wäre (so AG Wolfratshausen StV 1995, 355 ; vgl. auch Urt. des Hess. Verwaltungsgerichtshofs v. 22.06.1995 - 6 UE 152/92 - zur Frage der Speicherung und weiteren Aufbewahrung/Vorhaltung personenbezogener Daten durch das BKA).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Vielmehr ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen zunächst geboten, die Befugnisse von Behörden und Gerichten auf das für die geordnete Weiterführung des Betriebs unerläßliche Maß zu reduzieren (BVerfGE 41, 251, 267; 58, 257, 281).
  • AG Wolfratshausen, 06.06.1994 - Ls 24 Js 36958/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95
    Da hiernach eine übergangsweise Aktengewährung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage von vornherein ausscheidet, braucht zu der weiteren Frage nicht Stellung genommen werden, ob bei Zubilligung einer solchen Übergangsfrist diese inzwischen jedenfalls abgelaufen wäre (so AG Wolfratshausen StV 1995, 355 ; vgl. auch Urt. des Hess. Verwaltungsgerichtshofs v. 22.06.1995 - 6 UE 152/92 - zur Frage der Speicherung und weiteren Aufbewahrung/Vorhaltung personenbezogener Daten durch das BKA).
  • OLG Koblenz, 14.10.1987 - 2 VAs 17/87

    Akteneinsicht durch unbeteiligte Dritte; Gerichtliche Überprüfbarkeit der

  • OLG Bremen, 23.01.1989 - VAs 12/88
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

  • OLG Celle, 28.05.1991 - 1 VAs 1/91
  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

  • OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95

    Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG;

  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • OLG Koblenz, 22.02.1985 - 2 VAs 21/84
  • OLG Hamburg, 30.11.1994 - 1 VAs 22/94

    Rechtsweg bei Erlass oder Aufhebung beschränkender Maßnahmen bei

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 396/14

    Akteneinsichtsrecht des Insolvenzverwalters im Strafrecht

    Dabei kann dahinstehen, ob der Insolvenzverwalter als Verletzter im Sinne von § 406e Abs. 1 StPO anzusehen ist (zutreffend ablehnend: OLG Frankfurt, NJW 1996, 1484; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 11; OLG Jena, NStZ 2012, 350; offen gelassen von: LG Hildesheim, Beschluss vom 26. März 2007 - 25 Qs 17/06 -, juris), denn unter keinem Gesichtspunkt kann ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Akten und Beweismittel festgestellt werden.
  • OLG Frankfurt, 15.05.2006 - 3 Ws 466/06

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Adhäsionsantrags durch Insolvenzverwalter

    Im Strafverfahren tritt der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m.w.N.).

    Dementsprechend tritt im Strafverfahren der Insolvenzverwalter nicht an die Stelle des Schuldners, er ist auch nicht im Sinne des § 406 e StPO Verletzter und damit auch nicht etwa als solcher zur Akteneinsicht berechtigt (Senat in NStZ 1996, 565 m. w. N.).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2006 - 4 VAs 1/06

    Rechtsschutz für den durch eine Straftat Verletzten gegen die Gewährung

    Rechtsschutz gegen sie kann nur auf der Grundlage der StPO gewährt werden (h.M., vgl. etwa OLG Stuttgart Die Justiz 1986, 334; OLG Frankfurt NJW 1996, 1484; OLG Hamm wistra 2003, 317; KK-Schoreit, StPO und GVG, § 23 EGGVG Rn. 31; LR-Böttcher, StPO und GVG, 25. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 53; Meyer-Goßner, StPO und GVG, 48. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 10).

    Eine Verweisung der Sache entsprechend § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Landgericht ist nicht möglich (vgl. OLG Frankfurt NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252; OLG Stuttgart wistra 2002, 38 und NStZ-RR 2003, 191; vgl. Meyer-Goßner a.a.O. § 17 bis 17 b GVG Rn. 2).

  • BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 16/05

    Bindungswirkung einer Verweisung in das Bußgeldverfahren (analoge Anwendung der

    Soweit die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (NJW 1996, 1484; 1998, 1165; NStZ-RR 1997, 246) und Hamburg (NStZ 1995, 252) entgegen dem Kammergericht (GA 1985, 271) eine entsprechende Anwendung für Verweisungen innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich ablehnen, könnte zweifelhaft sein, ob dies mit den in der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen vereinbar ist.
  • OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05

    Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend

    Eine Verweisung an die Zivilgerichte gemäß § 17 a GVG kommt nicht in Betracht, da eine Verweisung nach der vorgenannten Vorschrift nur an ein Gericht eines anderen Rechtsweges, nicht aber - wie hier - an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zulässig ist (Senat, NStZ 1996, 565; StV 1997, 260; OLG Hamburg, NStZ 1995, 252).
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Für das Antragsbegehren ist der Rechtsweg nach den §§ 23 f EGGVG eröffnet, weil die Entscheidung über die Überlassung der Ablichtungen eines Urteils in einem abgeschlossenen Strafverfahren ein Justizverwaltungsakt ist (Beschluß des erkennenden Senats NJW 1990, 2570 ; OLG Frankfurt/Main, wistra 1996, 197, 198).

    Weitergehend hat das OLG Frankfurt/Main (Beschl. v. 21.02.96 - 3 VAs 29/95 -, wistra 1996, 197 ff.) nunmehr (unter Bezugnahme auf die letztere Entscheidung des OLG Hamm und die oben zit. Entscheidung des OLG Koblenz) ausgesprochen, daß Nr. 185 Abs. 3 auch nicht übergangsweise als Grundlage für die Erteilung von Akteneinsicht an Dritte herangezogen werden kann.

  • OLG Koblenz, 15.03.1999 - 2 VAs 15/98
    Deshalb läßt die Rechtsprechung die Akteneinsicht Dritter nur dann zu, wenn sie aus Gründen des Gemeinwohls geboten ist (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093; OLG Celle, NJW 1992, 253; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229; OLG Bremen, NStZ 1989, 276).

    So wurden in der Vergangenheit etwa Akteneinsichtsgesuche von Konkursverwaltern mit der Begründung zurückgewiesen, diese verfolgten ausschließlich private Interessen, staatliche oder sonstige Gemeinwohlinteressen seien nicht betroffen (OLG Koblenz, NJW 1986, 3093 [3094]; OLG Frankfurt a. M., NJW 1996, 1484 [1485]).

  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Einschränkungen des aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind aufgrund gesetzlicher Grundlage unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG- vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209 u.a./83, BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] ; des Oberlandesgerichts - OLG- Frankfurt a.M. vom 1. Februar 1996 3 VAs 29/95 , Neue Juristische Wochenschrift - NJW- 1996, 1484).
  • OLG München, 25.11.2009 - 4 Ws 130/09

    Amtshaftungsansprüche eines Strafgefangenen: Verweisung von Ansprüchen wegen

    Die unter den Oberlandesgerichten umstrittene Rechtsfrage, ob § 17a GVG auch innerhalb eines Rechtsweges entsprechend anwendbar ist (bejahend: Thüringisches OLG StV 2006, 147 Ls; OLG Saarbrücken NJW 1994, 1423; ablehnend: OLG Nürnberg NStZ 2006, 654; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165, NStZ-RR 1997, 246, NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252) hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 23.3.2005 für verschiedene Sparten der ordentlichen Gerichtsbarkeit grundsätzlich bejahend entschieden (Az.: 2 Ars 16/05 - 2 AR 18/05 zit. nach juris, dort Orientierungssatz 2 und Rdn. 9).
  • KG, 06.01.2015 - 4 VAs 51/14

    Verweisung an das zuständige Zivilgericht bei der Geltendmachung von

    Soweit mehrere Oberlandesgerichte eine entsprechende Anwendung des § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG ablehnen, weil nach der gesetzlichen Regelung eine Verweisung innerhalb eines Rechtsweges nicht vorgesehen sei (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2006, 654, 655; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 111, 112; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1997, 246 und NJW 1996, 1484; OLG Hamburg NStZ 1995, 252), überzeugt dies bereits im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nicht.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
  • OLG Frankfurt, 25.09.1996 - 3 Ws 548/96
  • LG Kassel, 23.12.2004 - 6 AR 20/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht