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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3003
OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94 (https://dejure.org/1995,3003)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.01.1995 - 7 U 151/94 (https://dejure.org/1995,3003)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 7 U 151/94 (https://dejure.org/1995,3003)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme, Entschädigung, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OBG NW §§ 39, 40; PRPVG § 70; BAUO NW §§ 57, 70; BAUGB § 29
    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme, Entschädigung, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OBG NW § 39; OBG NW § 40; PrPVG § 70; BauO NW § 57; BauO Nw § 70; BauGB § 29
    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme - Entschädigung, Verwaltungsakt, Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns durch die Versagung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle; Verfahrensgesetzgebungskompetenz der Länder auf Grund einer verfahrensrechtlichen Verknüpfung des Bauplanungsrechts mit dem Bauordnungsrecht

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2041 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 622
  • VersR 1995, 1493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.10.1978 - III ZR 9/77

    Allgemeiner enteignungsgleicber Eingriff und spezialgesetzliche Regelung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG auf Verwaltungsakte und Auskünfte bauplanungsrechtlichen Inhalts mehrfach bejaht hat (BGHZ 72, 273, 276; 92, 302, 304; NJW 1978, 1522, 1523).

    Für das Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts hat er dem Landesgesetzgeber die Befugnis, Entschädigungsregelungen zu treffen, als Annexkompetenz zur Sachkompetenz zugebilligt (BGHZ 72, 273, 277; 82, 360, 364).

    Dem entspricht auch die Auslegung der Vorschrift durch den Bundesgerichtshof, der als Eigenart der Entschädigung nach §§ 39, 40 OBG hervorgehoben hat, daß sie im Gegensatz zur Enteignungsentschädigung die Beeinträchtigung einer Rechtsposition des Betroffenen nicht voraussetze (BGHZ 72, 273, 276).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Allerdings hat er die Zuständigkeitsfrage in einem Fall, in dem sie von der Vorinstanz ausdrücklich aufgeworfen worden war, unentschieden gelassen (BGHZ 82, 360, 365).

    Für das Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts hat er dem Landesgesetzgeber die Befugnis, Entschädigungsregelungen zu treffen, als Annexkompetenz zur Sachkompetenz zugebilligt (BGHZ 72, 273, 277; 82, 360, 364).

  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 18/83

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Bemessung der Entschädigung

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Die Einschränkung der Ersatzpflicht für Schäden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der zu entschädigenden Maßnahme stehen, gilt nur für die anderen Vermögensnachteile, die keinen entgangenen Gewinn, Verdienst oder Nutzungsentgelt darstellen (BGH NJW 1986, 182).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Nach ständiger Rechtsprechung sind verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Maßnahme rechtskräftig feststellen, für das Zivilgericht bindend (BGH NJW 1994, 1950; BGHZ 95, 28, 35 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1984 - III ZR 27/83

    Amtspflichten der Gemeinde gegenüber einem Bauwilligen

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG auf Verwaltungsakte und Auskünfte bauplanungsrechtlichen Inhalts mehrfach bejaht hat (BGHZ 72, 273, 276; 92, 302, 304; NJW 1978, 1522, 1523).
  • BGH, 30.09.1954 - III ZR 134/54

    Wahlweiser Haftungsgrund

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Diese Bestimmung legte der Bundesgerichtshof unter Würdigung ihrer Entstehungsgeschichte dahin aus, daß Entschädigung wegen entgangenen Gewinns ,grundsätzlich nicht" beansprucht werden konnte (BGHZ 14, 363, 366).
  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Sie entspricht auch nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Anwendbarkeit des § 39 Abs. 1 lit. b) OBG auf Verwaltungsakte und Auskünfte bauplanungsrechtlichen Inhalts mehrfach bejaht hat (BGHZ 72, 273, 276; 92, 302, 304; NJW 1978, 1522, 1523).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
    Nach ständiger Rechtsprechung sind verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Maßnahme rechtskräftig feststellen, für das Zivilgericht bindend (BGH NJW 1994, 1950; BGHZ 95, 28, 35 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3334
KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
KG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1541/94 (https://dejure.org/1995,3334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Gewährung eines Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4
    Haftungsverteilung bei Überfahren einer auf der Fahrbahn liegenden oder hockenden Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2041 (Ls.)
  • NZV 1996, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Dies gilt auch für eine mäßig befahrene Verbindungsstraße zwischen kleineren Ortschaften (BGH VersR 1976, 729).

    Keineswegs ist die zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1976, 729) nur auf Fälle ausgerichtet, in denen eine Person quer zur Fahrbahn liegt.

    Aus diesem Grunde vermögen die Beklagten keine Argumente für eine andere Haftungsquote aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 1976, 729, 730) herzuleiten.

  • OLG München, 18.10.1985 - 10 U 4337/84
    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Schließlich berufen sich die Beklagten erfolglos auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 18. Oktober 1985 (VersR 1987, 317, 318).

    Auch auf die Entscheidung des OLG München (VersR 1987, 317, 318) greifen die Beklagten unzutreffend für eine andere Haftungsverteilung zurück, da dort - wie bereits erwähnt - nicht auszuschließen war, daß der Verletzte plötzlich und nicht voraussehbar seine Gehrichtung geändert hatte.

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Es ist nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Pflichten der Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen bei Dunkelheit (VersR 1965, 88; NJW 1984, 2412 ; NJW-RR 1987, 1235) verweist, um herauszustellen, daß es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist von seiner Doppelfunktion auszugehen (vgl. BGHZ 18, 149 ; KG DAR 1987, 151).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Es ist nicht zu beanstanden, daß das Landgericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Pflichten der Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen bei Dunkelheit (VersR 1965, 88; NJW 1984, 2412 ; NJW-RR 1987, 1235) verweist, um herauszustellen, daß es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1988 - 10 U 68/88

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger

    Auszug aus KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94
    Mit einem vergleichbaren Fall hatte sich das OLG Karlsruhe (VersR 1989, 302 ) zu befassen, so daß die Beklagte auf diese Entscheidung gleichfalls erfolglos verweisen.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Ein Kraftfahrer darf gemäß § 3 I 4 StVO zunächst auch bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren, hier durch das Abblendlicht und die sonstige Beleuchtung ausgeleuchteten Strecke halten kann (BGH NJW 2000, 1949 = VersR 2000, 736; KG NZV 1996, 235; Senat, Urt. v. 04.03.2011 - 10 U 4408/10; allg. M.).
  • OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer

    Die Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1984, 2412 u. NJW-RR 1987, 1235; KG Berlin, NJWE-VHR 1996, 9 u. OLG Hamm NJWE-VHR 1996, 10) hat stets betont, dass es sich um eine selbstverständliche Verpflichtung eines Kraftfahrers handelt, auf Sicht zu fahren.
  • OLG Köln, 01.07.1996 - 16 U 12/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger zur Nachtzeit

    Im Hinblick auf die zur Unfallzeit bereits angebrochene Dunkelheit mußte er seine Fahrweise so einrichten, daß er sein Fahrzeug auch vor einem unbeleuchteten Hindernis, insbesondere einem Fußgänger auf der Fahrbahn noch rechtzeitig anhalten konnte (vgl. z.B. BGH VRS 25, 51; OLG Koblenz NZV 1991, 471; KG NZV 1996, 235 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.03.1996 - 10 U 249/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12297
OLG Karlsruhe, 22.03.1996 - 10 U 249/95 (https://dejure.org/1996,12297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.1996 - 10 U 249/95 (https://dejure.org/1996,12297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 1996 - 10 U 249/95 (https://dejure.org/1996,12297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2041
  • BB 1997, 753
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Karlsruhe, 31.10.2022 - 10 O 129/22

    Auslegung und Transparenzkontrolle von unklaren Gerichtsstandsvereinbarungen in

    bb) Im Rahmen der eigentlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB begegnen Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmern zwar keinen Bedenken, soweit für den gewählten Gerichtsstand ein schutzwürdiges Interesse besteht, etwa da der Verwender seinen eigenen Sitz als Gerichtsstand bestimmt - zumal dies im Handelsverkehr gebräuchlich ist (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB, s. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. März 1996 - 10 U 249/95 -, NJW 1996, 2041; Rodi, in: Staudinger, BGB, Neubearb.
  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

    In der Klageerwiderung vom 26.05.2000 hat der Vertreter des Beklagten auf Seite 4 auf das vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22.03.1996 (10 U 249/95 , NJW 1996, 2041) aufgehobene Urteil der früheren 12. Kammer des Landgerichts xxxxxxxxx vom 15.11.1995 (Az: 12 O 478/95) abgestellt.

    Ferner gibt der Vertreter des Beklagten zwei auch von ihm als kritisch verstandene Anmerkungen aus dem Schrifttum zur Rechtsansicht des Klägers wieder (Schriftleitung NJW 1996, 2041; Hensen, EWIR § 9 AGBG 2/96 S. 5 f. "juristische Steckenpferde").

  • OLG Schleswig, 21.06.2006 - 2 W 88/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Wirksamkeit formularmäßiger Gerichtsstandsklauseln

    Zwar sind die genannten vereinzelt gebliebenen Entscheidungen des LG Karlsruhe jeweils durch das Berufungsgericht geändert (vgl. zuletzt OLG Karlsruhe NJW 1996, 2041) und in der durchaus ernst zu nehmenden Kritik als "abwegig" (Fischer a.a.O.) bzw. als ein "an Don Quijote erinnernder Kampf gegen Gerichtsstandsklauseln im kaufmännischen Verkehr" (Heinrichs NJW 1997, 1407, 1412 Fn. 141) bezeichnet worden, und hat sich Fischer deshalb dafür ausgesprochen, eine auf diese Auffassung gestützte Verweisung als willkürlich anzusehen.
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2015 - 8 U 208/13

    Mietkauf- und Leasingvertrag: Geltungserhaltende Reduktion einer formularmäßig

    Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Sitzes des Verwenders benachteiligt den kaufmännischen Vertragspartner regelmäßig nicht unangemessen (herrschende Meinung, vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW 1996, 2041).
  • OLG Rostock, 27.11.1996 - 6 U 113/96
    Und schließlich ist die Klausel nicht gem. § 9 AGBG unwirksam, weil ebenso wie die ... auch die Beklagte als Kaufmann gelten muß (zur Zulässigkeit einer AGB-Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1996, S. 2041).
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