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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96   

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https://dejure.org/1996,479
BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96 (https://dejure.org/1996,479)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1996 - 1 StR 51/96 (https://dejure.org/1996,479)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 (https://dejure.org/1996,479)
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Flucht nach tödlichem Schuß

§§ 251, 22, 24 StGB, Rücktritt ist auch nach Eintritt der schweren Folge möglich

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 StGB; § 249 StGB; § 251 StGB; § 344 Abs. 1 StPO
    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter Raub mit Todesfolge); Wegfall der Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung (Trennbarkeit)

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt - Versuch des Raubes - Qualifizierende schwere Folge - Leichtfertig verursacht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rücktritt nach Verursachung des qualifizierenden Erfolges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249, § 251, § 18, § 22, § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt beim erfolgsqualifizierter Versuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 158
  • NJW 1996, 2663
  • MDR 1996, 1168
  • NJ 1996, 614
  • StV 1996, 546
  • StV 1996, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.02.1996 - 1 StR 721/95

    Revision - Wirksame Beschränkung - Fehlerhafte Subsumtion - Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Möglichkeit einer fehlerhaften Verneinung eines Rücktritts vom Versuch vom Revisionsgericht dann ohne Rücksicht auf eine Revisionsbeschränkung zu beachten ist, wenn nach den Feststellungen völlige Straflosigkeit in Betracht kommt (Senatsurteil vom 22. Februar 1996 - 1 StR 721/95).
  • BGH, 12.07.1955 - 2 StR 188/55
    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Jedoch kommt eine die Strafrahmenobergrenze des Erwachsenenrechts übersteigende Jugendstrafe nur ausnahmsweise in Betracht (BGHSt 8, 78; BGH MDR 1955, 372; StV 1982, 27).
  • BGH, 02.09.1981 - 3 StR 317/81

    Revision wegen fehlender Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Fall

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Jedoch kommt eine die Strafrahmenobergrenze des Erwachsenenrechts übersteigende Jugendstrafe nur ausnahmsweise in Betracht (BGHSt 8, 78; BGH MDR 1955, 372; StV 1982, 27).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Beschränkt sich der Ausschluß auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt, wie hier die Dauer der Vernehmung eines Zeugen, so umfaßt er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen und zu diesem Verfahrensabschnitt gehören; dazu zählt auch noch die Entscheidung über die Vereidigung, die noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit vorgenommen werden kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 f., 544; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; NStZ 1995, 354; weitere Nachw. bei Mayr in KK 3. Aufl. § 172 GVG Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Der Vernehmungsbeamte hat nicht objektiv willkürlich (BGHSt 37, 48, 52) davon abgesehen, den als Zeugen vernommenen Angeklagten vor oder während dieser Vernehmung zum Beschuldigten zu erklären.
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2, 7, 10).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schlösse ein so begründeter emotionaler Zwang die Freiwilligkeit eines Rücktritts aus (vgl. BGH GA 1977, 75, 76; BGH bei Holtz MDR 1986, 271; BGH NStZ 1994, 428; Dreher/Tröndle aaO § 24 Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Die Bindung des Revisionsgerichts an eine Revisionsbeschränkung entfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, daß eine getrennte Überprüfung des angefochtenen Urteils nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2, 7, 10).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Daran ändert auch die erforderliche Unmittelbarkeit der Verursachung des qualifizierenden Erfolges durch die Handlung im Sinne des Grundtatbestandes (vgl. zu § 226 StGB: BGHSt 31, 96, 99; 32, 25, 28; BGH StV 1993, 75; NStZ 1994, 394; zu § 251 StGB: BGHSt 38, 295, 298; s. a. Altenhain GA 1996, 19 ff.; Wolter GA 1984, 443 ff. jew. m.w.Nachw.) nichts.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
    Beschränkt sich der Ausschluß auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt, wie hier die Dauer der Vernehmung eines Zeugen, so umfaßt er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen und zu diesem Verfahrensabschnitt gehören; dazu zählt auch noch die Entscheidung über die Vereidigung, die noch während des Ausschlusses der Öffentlichkeit vorgenommen werden kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 198 f., 544; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; NStZ 1995, 354; weitere Nachw. bei Mayr in KK 3. Aufl. § 172 GVG Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 208/93

    Verwirklichung der Untreue durch Erlangung von Beihilfezahlungen ohne Anspruch

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

  • RG, 10.12.1940 - 4 D 530/40

    1. Die Verjährungsfrist für den Versuch eines Verbrechens, das mit Todesstrafe

  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür jedoch genügen, wenn diese im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521; Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687; vgl. auch SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 59).
  • BGH, 22.08.1996 - 4 StR 217/96

    Fahrlässige Tötung (sorgfaltswidrige Handlung; keine Anwendung der Grundsätze zur

    Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht nur dann, wenn es um die Auslegung einzelner Straftatbestände geht, sondern in gleicher Weise bei der Auslegung von Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Schmidt-Aßmann aaO Rdn. 223; Eser in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 26; Gribbohm in LK StGB 11. Aufl. § 1 Rdn. 73; Rudolphi aaO § 1 Rdn. 24; aA Lenckner aaO Rdn. 35; Otto Jura 1986, 426, 430).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Liegt ein Fehlschlag vor, scheidet ein Rücktritt vom Versuch nach allen Varianten des § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB aus; umgekehrt kommt es nur dann, wenn ein Fehlschlag nicht gegeben ist, auf die Unterscheidung zwischen unbeendetem und beendeten Versuch an, die für die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung in Fällen des § 24 Abs. 1 StGB stets, in solchen des § 24 Abs. 2 StGB mittelbar dann von Bedeutung ist, wenn sich die (gemeinsame) Verhinderungsleistung von Versuchsbeteiligten in einem einverständlichen Unterlassen des Weiterhandelns erschöpfen kann (vgl. BGHSt 42, 158, 162; BGH NStZ 1989, 317, 318; Lilie/Albrecht in LK 12. Aufl., § 24 Rn. 400; Rudolphi in SK § 24 Rn. 27 d; Kudlich in SSW § 24 Rn. 57; Fischer aaO § 24 Rn. 40).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1104
BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96 (https://dejure.org/1996,1104)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1996 - 4 StR 147/96 (https://dejure.org/1996,1104)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 4 StR 147/96 (https://dejure.org/1996,1104)
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Labello

§ 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Labello-Fall - Lippenstift als taugliches Tatmittel zum schweren Raub

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Labello-Fall: Keine schwere räuberische Erpressung

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    "Labello Fall”

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2663
  • MDR 1996, 1051
  • NStZ 1997, 184
  • StV 1996, 545
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
    Ein Lippenpflegestift ("Labello") ist kein taugliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (im Anschluß an BGHSt 38, 116).

    Auch wenn der Schwerpunkt der Tatbestandsbeschreibung bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der dort bezeichneten besonderen Absicht des Täters gesehen wird (vgl. BGH NStZ 1981, 436) so dürfen, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 38, 116, 117 mit näherer Begründung ausgeführt hat, objektive Umstände bei der Auslegung der Merkmale "Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel" nicht völlig unberücksichtigt bleiben.

    Dann aber steht, wenn sich der Täter eines solchen Gegenstandes bei der Tat zur ausdrücklichen oder konkludenten Drohung bedient, die Täuschung so sehr im Vordergrund seiner Anwendung, daß die Qualifizierung als Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB verfehlt wäre (BGHSt 38, 116, 119).

  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81

    Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe -

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
    Auch wenn der Schwerpunkt der Tatbestandsbeschreibung bei § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der dort bezeichneten besonderen Absicht des Täters gesehen wird (vgl. BGH NStZ 1981, 436) so dürfen, wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 38, 116, 117 mit näherer Begründung ausgeführt hat, objektive Umstände bei der Auslegung der Merkmale "Waffe oder sonst ein Werkzeug oder Mittel" nicht völlig unberücksichtigt bleiben.
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
    Damit hat die Angeklagte die Voraussetzungen der räuberischen Erpressung erfüllt; denn unerheblich ist, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt oder ob sie für ihn überhaupt realisierbar ist, solange er nur will, daß der Bedrohte - wie hier - die Ausführung der Drohung für möglich hält (BGHSt 23, 294, 295/296).
  • BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72

    Pistole ohne Munition - § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck,

    Auszug aus BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
    Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft bei der Tat einsetzen.
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Soweit ersichtlich herrscht dabei noch insofern Einigkeit, dass unter einem Werkzeug als solchem jeder körperliche Gegenstand zu verstehen ist, der nach seiner konkreten Beschaffenheit die Eigenschaft aufweist, als Mittel zur Gewaltanwendung oder -drohung eingesetzt werden zu können (vgl. BGHSt 24, 339, 341; 38, 116, 117; NJW 1996, 2663 zu §§ 244, 250 StGB aF; Sander in Münch-Komm-StGB § 250 Rdn. 16).
  • BGH, 18.08.2010 - 2 StR 295/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffen; Täuschung; objektive

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn die objektive Ungefährlichkeit eines vorgeblich gefährlichen Gegenstands schon nach dessen äußeren Erscheinungsbild offenkundig auf der Hand liegt; hierbei kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Einzelfall das Tatopfer eine solche Beobachtung tatsächlich machen konnte oder ob der Täter dies durch sein täuschendes Vorgehen gerade vereitelt (vgl. BGHSt 38, 116; BGH NStZ 1997, 184; 1998, 38; 2007, 332, 333 f.; weitere Nachw. bei Fischer, StGB, 57. Aufl., § 250 Rn. 10a).
  • BGH, 12.07.2017 - 2 StR 160/16

    Schwerer Raub (tatbestandsqualifizierendes Drohungsmittel: keine objektive

    Als tatbestandsqualifizierende Drohungsmittel scheiden aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche Gegenstände aus, bei denen die Drohungswirkung nicht auf dem objektiven Erscheinungsbild des Gegenstands selbst, sondern (allein oder jedenfalls maßgeblich) auf täuschenden Erklärungen des Täters beruht (vgl. BGHSt 38, 116, 118 f.; BGH, NStZ 1997, 184; NStZ 2007, 332, 333; Senat, NStZ 2011, 278; 703).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    bb) Allerdings findet sich in den Gesetzesmaterialien zur Neuregelung des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB durch das 6. Strafrechtsreformgesetz der Hinweis, es werde davon ausgegangen, dass die einschränkende neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 116, 117 bis 119 ("Plastikrohr") und BGH NStZ 1997, 184 ("Labello")) "auch bei der Auslegung von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Beachtung finden wird" (BTDrucks. aaO).

    dd) Nach Maßgabe der vom Senat in der Entscheidung NStZ 1997, 184 ("Labello") und den oben genannten Nachfolgeentscheidungen aufgestellten Grundsätzen stellt der vom Angeklagten und seinen Mittätern mitgeführte Metallgegenstand kein taugliches Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB dar.

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 618/10

    Schwere räuberische Erpressung (Scheinwaffe; Werkzeug oder Mittel um den

    Für die Tatbestandserfüllung ist unerheblich, ob der Täter die Ausführung seiner Drohung beabsichtigt oder ob sie für ihn überhaupt realisierbar ist, solange er nur will, dass die Bedrohten - wie hier - die Ausführung der Drohung für möglich halten (BGHSt 23, 294, 295 f.; BGH, NStZ 1997, 184).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheiden als tatbestandsqualifizierende Drohungsmittel solche Gegenstände aus, bei denen die Drohungswirkung nicht auf dem objektiven Erscheinungsbild des Gegenstands selbst, sondern auf täuschenden Erklärungen des Täters beruht (vgl. BGHSt 38, 116, 118 f.; BGH, NStZ 1997, 184; NStZ 2007, 332, 333; Senat, NStZ 2011, 278; weitere Nachw. bei Fischer, StGB 58. Aufl., § 250 Rn. 10a).

  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 61/23

    Schwerer Raub (Scheinwaffen: offensichtlich ungefährlich, Luftpumpe, Einsatz als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allerdings vom Anwendungsbereich des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB aufgrund einer einschränkenden Auslegung solche Gegenstände auszunehmen, die für einen objektiven Beobachter schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ungefährlich und deshalb nicht geeignet sind, mit ihnen - etwa durch Schlagen, Stoßen, Stechen oder in ähnlicher Weise - auf den Körper eines anderen in erheblicher Weise einzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 2 StR 160/16 Rn. 7; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06 Rn. 7 f.; jeweils mwN; s. zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF BGH, Beschluss vom 9. September 1997 - 4 StR 423/97 Rn. 6; Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 147/96 Rn. 5; Urteil vom 12. November 1991 - 5 StR 477/91, BGHSt 38, 116 ff.).
  • AG Kassel, 08.12.2015 - 263 Ls 1620 Js 8306/15

    Scheinwaffen als taugliche Tatmittel einer schweren räuberischen Erpressung.

    Der Tatbestand wird jedoch von der hier geteilten Rechtsprechung bezogen auf Scheinwaffen dahingehend restriktiv ausgelegt, dass solche Gegenstände nicht erfasst werden, bei denen die Drohungswirkung nicht auf dem objektiven Erscheinungsbild des Gegenstandes selbst, sondern auf täuschenden Erklärungen des Täters beruht (BGHSt 38, 116 ff.; BGH NStZ 1997, 184 [BGH 20.06.1996 - 4 StR 147/96] ; NStZ 2007, 332 [BGH 18.01.2007 - 4 StR 394/06] ; NStZ 2011, 278; BGH 2 StR 618/10, zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher

    Im Anschluß an diese Entscheidung hat der Senat die Verwendung eines Lippenpflegestiftes ("Labello"), den die Täterin dem Tatopfer bei dem Überfall in den Rücken drückte, ebensowenig genügen lassen wie ein Holzstück, das der Täter bei dem Überfall in seiner Hand umschlossen hielt, um damit den Eindruck zu erwecken, er führe eine Schußwaffe bei sich (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 1996 - 4 StR 147/96, NStZ 1997, 184 m.Anm. Hohmann, und 4 StR 175/96).
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 83 Ss 87/09

    Dicker Ast, gefährliches Werkzeug, Feststellungen

    Ist er schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ungefährlich, so fehlt es an einer objektiven Scheinwirkung und die Täuschung steht so sehr im Vordergrund seiner Anwendung, dass die Qualifizierung als Werkzeug i. S. d. Bestimmung verfehlt wäre (BGHSt 38, 116 [117 ff.] - "Platikrohr" - BGH NStZ 1997, 184 - "Labello" -).
  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98

    Verwerfung der Revision; Mitführen eines Campingbeils als Drohmittel; Objektives

    Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen.
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