Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1996 - C-107/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,39
EuGH, 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,39) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 52 EG-Vertrag - Gleichbehandlungspflicht - Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden.

  • EU-Kommission PDF

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    EG-Vertrag, Artikel 52
    1. Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübt; ...

  • EU-Kommission

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit; Einbeziehung eines gebietsfremden und eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübenden Angehörigen; Höhere Besteuerung eines Gebietsfremden; Steuerliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einkommensteuer Gebietsfremder

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung 1408/71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 52; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    EuGH zur Lohn- und Einkommenssteuerdiskriminierung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 48
    Beschränkte Einkommensteuerpflicht; Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2921
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • NZS 1996, 426 (Ls.)
  • BB 1996, 696
  • DB 1996, 1604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    36 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    42 Jedoch kann bei einer Steuervergünstigung, die Gebietsfremden nicht gewährt wird, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Steuerpflichtigen als Diskriminierung im Sinne des Vertrages angesehen werden, wenn kein objektiver Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Steuerpflichtigen besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    Diese beiden Gruppen von Steuerpflichtigen befinden sich dann im Hinblick auf die Berücksichtigung ihrer persönlichen Lage und ihres Familienstands in einer gleichartigen Situation (Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    21 und 26, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16).

    40 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 17).

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 23.09.1982 - 276/81

    Kuijpers

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Umgekehrt ist eine nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausgeübte Tätigkeit als "selbständige Erwerbstätigkeit" zu qualifizieren (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 25 und 26, sowie vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, EU:C:2001:616, Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Schließlich ergibt sich aus der Vorlageentscheidung auch, dass Herr Dogan ein türkischer Staatsangehöriger ist, der seit 1998 in dem betreffenden Mitgliedstaat wohnt und als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Mehrheitsgesellschafter er ist, über Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 26).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht