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   BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94   

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https://dejure.org/1995,393
BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94 (https://dejure.org/1995,393)
BVerfG, Entscheidung vom 02.01.1995 - 1 BvR 320/94 (https://dejure.org/1995,393)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 (https://dejure.org/1995,393)
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Nicht ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

Art. 103 Abs. 1 GG, § 278 Abs. 3 ZPO <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 139 Abs. 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 72a ArbGG (vgl. auch § 133 VwGO), Nichtzulassungsbeschwerde gehört bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht zum Rechtsweg i.S.v. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Ausländerfeindliches Flugblatt - Fehlerhafte Anhörung - Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 45
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn durch die Verletzung einfachrechtlicher Verfahrensvorschriften das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs verkürzt wird (vgl. BVerfGE 60, 305 [310, 311]).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93

    Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Der Arbeitgeber hat daher den Betriebsrat über alle Tatsachen und subjektiven Vorstellungen zu unterrichten, die ihn zur Kündigung veranlassen (BAG, DB 1994, S. 1984 m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Zwar gehört auch die Erhebung einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde (§ 72 a Abs. 1 , § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG ) grundsätzlich zum Rechtsweg, den der Beschwerdeführer vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erschöpfen muß (vgl. BVerfGE 16, 1 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Unterläßt es einen solchen Hinweis, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Dies gilt jedoch nicht bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Beschwerde (BVerfGE 28, 314 [319]).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Ungeachtet der Tatsache, daß Art. 103 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts zu entnehmen ist (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]), ist das Gericht daher zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet, wenn es Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte.
  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

    Auszug aus BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94
    Der Beschwerdeführer kann sich als Beteiligter des Ausgangsverfahrens auf Art. 103 Abs. 1 GG berufen (BVerfGE 12, 6 [8]).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Diese ist als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes, die Jugendliche ausbildet, gehalten, der mit ausländerfeindlichen Verhaltensweisen einhergehenden Mißachtung energisch entgegenzutreten, und braucht sie nicht hinzunehmen (vgl. BVerfG Beschluß vom 2. Februar 1995 - 1 BvR 320/94 - AP Nr. 53 zu Art. 103 GG, zu C I der Gründe; Senatsurteil vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434, zu 2 der Gründe).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Den Prozessbeteiligten wird die Gelegenheit, sich zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern, dann prozessordnungswidrig vorenthalten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und so dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der ein Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Kammerbeschluss vom 2. Januar 1995 - 1 BvR 320/94 - NJW 1996, 45; BVerwG, Urteile vom 10. April 1991 - 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 24. September 1992 - 3 C 88.88 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 61; Beschluss vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris).
  • OLG München, 04.07.2016 - 34 Sch 29/15

    Erstattungsfähigkeit in einem Schiedsverfahren angefallener Anwaltskosten bei

    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts folgt aus Art. 103 GG nicht (BVerfGE 66, 116/147; BVerfG NJW 1996, 45/46).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt jedoch weder einen Anspruch darauf, vorab die Rechtsauffassung des Gerichts kennen zu lernen (BGH NJW 1990, 3210/3211), noch einen Anspruch auf ein Rechtsgespräch (BVerfG NJW 1996, 45; DtZ 1994, 67/68; Schmidt-Assmann in Maunz-Dürig Art. 103 Abs. 1 Rn. 78).

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