Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.10.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95   

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BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95 (https://dejure.org/1995,1844)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95 (https://dejure.org/1995,1844)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1995 - 1 BvR 2203/95 (https://dejure.org/1995,1844)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Ozon-Belastungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönlichkeitsrecht - Umweltschutz - Ozonkonzentration

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 651
  • NVwZ 1996, 371 (Ls.)
  • NZV 1996, 155
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG den Staat verpflichtet, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen, d.h. auch, sie vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 88, 203 ,251, m.w.N.).

    Der Staat muß Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art treffen, die dazu führen, daß ein unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter angemessener und wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot; vgl. BVerfGE 88, 203 ,254,).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ,80 f.,; 77, 170 ,214 f.,; 79, 174 ,201 f.,).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ,80 f.,; 77, 170 ,214 f.,; 79, 174 ,201 f.,).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95
    Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54 ,80 f.,; 77, 170 ,214 f.,; 79, 174 ,201 f.,).
  • VG Köln, 27.05.2015 - 3 K 5625/14

    Bundesregierung muss Nutzung der Air Base Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen

    So BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95 - NJW 1996, 651.
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2014 - 1 U 52/12

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerbsunfähigkeit des Unfallgeschädigten

    Auch deswegen eröffnet der in § 253 Abs. 2 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG, DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG NZV 2001, 426, 428; KG, Urteile vom 13. April 2000, Az. 12 U 7999/97; 23. April 2001, Az. 12 U 971/00).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    b) Die vom Berufungsgericht behandelte Frage schließlich, ob die Vorschriften des Ozongesetzes 1995 wegen Unterschreitung der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht verfassungswidrig sind, was die weitere Frage aufwerfen könnte, ob die Verfassung ein Einschreiten schon bei niedrigeren Grenzwerten als den gesetzlich angeordneten gebietet, verneint der erkennende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1995 1 BvR 2203/95 NJW 1996, 651, und vom 13. November 1996 1 BvR 1302/96 ) und macht sich dessen Gründe zu eigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereichs - vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober und 29. November 1995 - 1 BvR 1348/95 - und - 1 BvR 2203/95 -, NJW 1996, 651 - spricht nichts dafür, daß die getroffene Regelung evident unzureichend ist, und daher nichts dagegen, daß Art und Umfang der erforderlichen staatlichen Vorsorge und Kontrolle auf die strikt zu beachtenden Genehmigungsvoraussetzungen wie die des § 6 Abs. 2 AtG begrenzt werden durften.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 - und vom 29. November 1995 - 1 BvR 2203/95 -, NJW 1996, 651.

  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und

    Auch deswegen eröffnet der in § 847 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG, Urteile vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - 23. April 2001 - 12 U 971/00 - insoweit nicht abgedruckt in DAR 2002, 266 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Auch deswegen eröffnet der in § 253 Abs. 2 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG, DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG NZV 2001, 426, 428; KG, Urteile vom 13. April 2000, Az. 12 U 7999/97; 23. April 2001, Az. 12 U 971/00).
  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

    Auch deswegen eröffnet der in § 847 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG, Urteile vom 13. April 2000 - 12 U 7999/97 - 23. April 2001 - 12 U 971/00 -).
  • KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auch deswegen eröffnet der in § 847 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG, Urteile vom 29. November 1999 - 12 U 7113/96 - 13. April 2000 -12 U 7999/97 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2014 - 1 U 92/14

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Einholung eines ärztliches Attestes zum

    Auch deswegen eröffnet der in § 253 Abs. 2 BGB vorgeschriebene Maßstab der Billigkeit dem Richter einen Spielraum, den er durch eine Einordnung des Streitfalles in die Skala der von ihm in anderen Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder ausfüllen muss (KG, DAR 1987, 151; VerkMitt 1996, 44 Nr. 60; KG NZV 2001, 426, 428; KG, Urteile vom 13. April 2000, Az. 12 U 7999/97; 23. April 2001, Az. 12 U 971/00).
  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

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  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 1/96

    Entbehrlichkeit eines Enteignungsverfahrens nach EnteigG BW § 24 Abs 1; zur

  • KG, 06.08.1998 - 12 U 7192/96
  • LAG Hamm, 26.11.2001 - 19 Sa 149/01

    Rechtswirksamkeit einer tarifvertraglichen Anpassungsklausel; Veränderung der

  • VG München, 30.08.1996 - M 16 S 96.1956

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Gasturbinenanlage für eine

  • VG Darmstadt, 16.04.1997 - 2 E 353/96

    Klage eines Anliegers gegen die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95   

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https://dejure.org/1995,1320
BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 (https://dejure.org/1995,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95 (https://dejure.org/1995,1320)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 (https://dejure.org/1995,1320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StVO § 3 Abs. 3 § 4
    Verfassungsfragen zum gesetzgeberischen Unterlassen auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsbeschränkung - Kraftfahrzeug - Reduzierung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde über Einführung eines Tempolimits

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 651
  • NVwZ 1996, 371 (Ls.)
  • NZV 1996, 155
  • DVBl 1996, 558
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95
    Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip der Verantwortung des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers muß dieser die regelmäßig höchst komplizierte Frage entscheiden, wie eine aus der Verfassung herzuleitende Schutz- und Handlungspflicht verwirklicht werden soll (vgl. BVerfGE 56, 54, 81).
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten im Sinne des § 165 Abs. 3 Nr. 2 BauGB besteht nicht erst bei dem Vorhandensein einer akuten Wohnungsnotlage; vielmehr reicht insoweit ein mittelfristiger erheblicher Siedlungsdruck aus, bei dem die Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 623; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 273).

    Dies ist ein Gebot der Verhältnismäßigkeit, weil das Entwicklungsrecht aufgrund seiner prinzipiell eigentumsverteilenden Wirkung das "bodenrechtlich schärfste Schwert" ist (vgl. Brohm, a.a.O., S. 500, 503; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 1994, BauR 1996, 523, 525; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 277).

    Danach muß der Antragsgegner die Voraussetzungen dafür schaffen, daß eine zügige Durchführung der Entwicklungsmaßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet ist, denn nur dann müssen die Grundstückseigentümer die mit der Entwicklungsbereichsverordnung verbundenen Beschränkungen ihrer Rechte im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums (Artikel 14 Abs. 2 GG ) hinnehmen (vgl. BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 276; Stich, WiVerw 1993, S. 104, 107).

    Das Entwicklungsrecht ist kein Instrument der kommunalen Bodenvorratspolitik (vgl. OVG Nds, Urteil vom 3. Februar 1997, BauR 1997, 620, 624; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 275).

    Bei den Entwicklungsbereichen im Sinne des § 165 BauGB werden von der Rechtsprechung ebenfalls Durchführungszeiträume von 9 und 14 Jahren noch als zügig angesehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 276; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 1994, BauR 1996, 523, 526).

    Fiskalische Interessen dürfen nur nicht das Hauptmotiv für die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme selbst sein (vgl. BT-Drucks. 12/4340, S. 14; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12. September 1994, BauR 1996, 523, 524; BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995, BayVBl 1996, 271, 273).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - L 3 AS 668/15

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger

    b) Der dem Grundgesetz verpflichtete Gesetzgeber hat auch keine aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG resultierende verfassungsrechtliche Pflicht über die bereits getroffenen Regelungen hinaus jedem Menschen, der sich - aus welchen Gründen auch immer, also legal oder illegal - in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, voraussetzungslose Sozialleistungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09, juris Rz. 13) zu gewähren und die drei heutigen Existenzsicherungssysteme, deren verfassungsrechtlicher Kern das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ist, um eine weitere Regelung zu ergänzen (vgl. zur Handlungspflicht des Gesetzgebers BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.08.2016 - L 3 AS 376/16

    Keine Grundsicherung für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer

    b) Der dem Grundgesetz verpflichtete Gesetzgeber hat auch keine aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG resultierende verfassungsrechtliche Pflicht über die bereits getroffenen Regelungen hinaus jedem Menschen, der sich - aus welchen Gründen auch immer, also legal oder illegal - in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, voraussetzungslose Sozialleistungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09, juris Rz. 13) zu gewähren und die drei heutigen Existenzsicherungssysteme, deren verfassungsrechtlicher Kern das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ist, um eine weitere Regelung zu ergänzen (vgl. zur Handlungspflicht des Gesetzgebers BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95).
  • VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 3327/96

    Schutz vor "Sommer-Smog" - Rechtsgrundlage für großräumige Verkehrsbeschränkung

    Er kann zwar einen solchen Anspruch nicht unmittelbar und allein aus einer Grundrechtsverletzung, insbesondere aus einer Verletzung seiner grundrechtlich geschützten körperlichen Unversehrtheit herleiten, denn dem Staat und insbesondere dem Gesetzgeber steht ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum darüber zu, in welchen Formen er seiner sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Schutzpflicht nachkommen will (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 - NJW 1996 S. 651 f., vom 29. November 1995 - 1 BvR 2203/95 - NJW 1996 S. 651, vom 13. November 1996 - 1 BvR 1302/96 - und vom 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96 - JZ 1997 S. 897).

    Zum einen ist nämlich - worauf das Bundesverfassungsgericht in den oben zitierten Kammerbeschlüssen auch bereits hingewiesen hat - zu berücksichtigen, daß über die Gesundheitsgefährdung durch erhöhte bodennahe Ozonkonzentrationen erst seit den 90er Jahren diskutiert wird und dies noch nicht zu abschließenden Erkenntnissen geführt hat, so daß dem Gesetzgeber gegebenenfalls auch eine Art experimentelle Gesetzgebung durch den Erlaß zeitlich begrenzter Gesetze (vgl. hier das Außerkrafttreten des sog. Ozon-Gesetzes gemäß § 74 BImSchG am 31. Dezember 1999) unter gleichzeitiger wissenschaftlicher Begleitung (vgl. den Antrag des Bundeslandes Sachsen, BR-Ds 360/95) zugestanden werden kann (vgl. auch Schlette a.a.O. S. 329); mit der Folge, daß das Gesetz als ursprünglich verfassungsgemäß und erst aufgrund neuerer Erkenntnisse als nachbesserungsbedürftig angesehen werden könnte (vgl. zu einem eventuellen verfassungsrechtlichen Nachbesserungsanspruch: BVerfG, Beschluß vom 26. Oktober 1995 a.a.O. zu Geschwindigkeitsbeschränkungen; Beschluß vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72 - BVerfGE 56 S. 54 f. zum Fluglärm, Beschluß vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49 S. 89 f. zur Nutzung der Kernenergie; vgl. auch Wollenteit/Wenzel a.a.O. s. 64 m.w.N.).

    So hat das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 26. Oktober 1995 (a.a.O.), mit dem eine auf Verschärfung allgemein bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden ist, diese Frage ebenfalls dem Parlamentsvorbehalt zugeordnet.

  • BVerfG, 29.03.2005 - 2 BvR 1610/03

    Effektivität des Rechtsschutzes; Gewährung in angemessener Zeit (Bedeutung der

    Ein mit der Verfassungsbeschwerde verfolgbarer Anspruch auf ein Tätigwerden des Gesetzgebers kann jedenfalls dann bestehen, wenn der Beschwerdeführer sich auf einen ausdrücklichen Auftrag des Grundgesetzes berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im Wesentlichen bestimmt (vgl. BVerfGE 56, 54 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - Vorprüfungsausschuss - vom 14. September 1983 - 1 BvR 920/83 -, NJW 1983, S. 2931 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 -, NJW 1996, S. 651 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Unter Berücksichtigung des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereichs - vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober und 29. November 1995 - 1 BvR 1348/95 - und - 1 BvR 2203/95 -, NJW 1996, 651 - spricht nichts dafür, daß die getroffene Regelung evident unzureichend ist, und daher nichts dagegen, daß Art und Umfang der erforderlichen staatlichen Vorsorge und Kontrolle auf die strikt zu beachtenden Genehmigungsvoraussetzungen wie die des § 6 Abs. 2 AtG begrenzt werden durften.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1995 - 1 BvR 1348/95 - und vom 29. November 1995 - 1 BvR 2203/95 -, NJW 1996, 651.

  • KG, 17.04.1998 - U 702/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95

    Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen;

    Zwar sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wenn die Gemeinde in erster Linie fiskalische Ziele verfolgt (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271; siehe auch VGH Mannheim, Urt. v. 12.9.1994 - 8 S 3002/93 -, VBlBW 1995, 397).

    Das Verhältnis zum "dringenden Wohnbedarf" im Sinne der Vorschriften des BauGB-Maßnahmengesetzes läßt sich durch eine systematische Auslegung nicht klären; es spricht aber einiges dafür, daß das "dringend" eher auf eine gegenwärtige Mangellage abstellt, das "erhöht" dagegen auf eine mittelfristige Mangellage (vgl. VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 273).

    Das Entwicklungsrecht ist kein Instrument der kommunalen Bodenvorratspolitik (VGH München, Urt. v. 23.10.1995 - 15 N 94.1693 -, BayVBl. 1996, 271, 275).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - L 3 AS 479/15

    Kein "Hartz IV" für EU-Ausländer?

    d. Der dem Grundgesetz verpflichtete Gesetzgeber hat auch keine aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG resultierende verfassungsrechtliche Pflicht über die bereits getroffenen Regelungen hinaus jedem Menschen, der sich - aus welchen Gründen auch immer, also legal oder illegal - in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, voraussetzungslose Sozialleistungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09, juris Rz. 13) zu gewähren und die drei heutigen Existenzsicherungssysteme, deren verfassungsrechtlicher Kern das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ist, um eine weitere Regelung zu ergänzen (vgl. zur Handlungspflicht des Gesetzgebers BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.1995 - 1 BvR 1348/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2001 - 10a D 210/97
    vgl. BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995 - 15 N 94.1693 -, BRS 57 Nr. 286 = BayVBl 1996, 271 (274); OVG NRW, Urteil vom 1. Dezember 1997 - 10a D 62/94.NE - .

    vgl. BayVGH, Urteil vom 23. Oktober 1995 - 15 N 94.1693 -, BRS 57 Nr. 286 = BayVBl 1996, 271 (273).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2002 - 7a D 213/97

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung einer Gemeinde über die förmliche

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 BN 22.98

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; bebauter Bereich; Umstrukturierung;

  • SG Dortmund, 23.11.2015 - S 30 AS 3827/15

    Hartz IV-Leistungsausschluss für EU-Bürger verfassungsgemäß

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 1 C 11712/02

    Im IKEA-Streit vor dem OVG siegt die Stadt Koblenz

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1998 - 8 S 3120/97

    Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - Normenkontrolle einer

  • OVG Hamburg, 19.11.2001 - 4 Bf 202/01

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkungen auf maximal 10 Geldspielgeräte pro

  • BVerwG, 30.12.1996 - 4 NB 12.96

    Grund für die Einführung der Nichtvorlagebeschwerde - Prüfungsumfang der

  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

  • VG Braunschweig, 18.05.2004 - 5 B 89/04

    American Staffordshire Terrier; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund;

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