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   OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95   

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https://dejure.org/1995,3597
OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,3597)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,3597)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 1995 - 2 Ws 174/95 (https://dejure.org/1995,3597)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegeröffnung bei richterlichen Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht eines Dritten; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen richterliche Entscheidungen über das Akteneinsichtsrecht; Entscheidungen vor Urteilsfällung; Wahrnehmung des Akteneinsichtsrechts des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 67
  • NJ 1996, 94
  • StV 1996, 7
  • JR 1996, 169
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95
    bb) Die Akteneinsicht stellt eine Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Rechts auf ein faires Strafverfahren dar (vgl. BVerfGE 63, 45 ff, 61; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 147 Rdn. 4).
  • BGH, 16.10.1984 - 5 StR 643/84

    Beschränkung der Verteidigerrechte auf Akteneinsicht - Ablehnung der Aussetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95
    Der Beschwerdemöglichkeit steht auch nicht entgegen, daß die Entscheidung über die Akteneinsicht unter bestimmten Voraussetzungen vom Revisionsgericht überprüft werden kann (BGH NStZ 1985, 87 f; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 167 Rdn. 171; KK-Laufhütte, 3. Aufl., § 147 Rdn. 22; Dahs/Dahs, 4. Aufl., Rdn. 175, 182) und im Einzelfall durchaus widersprüchliche Entscheidungen zwischen dem Beschwerdegericht und dem Revisionsgericht denkbar sind.
  • BGH, 10.08.1977 - 6 StE 1/77

    Beschwerde gegen eine Entscheidung des im ersten Rechtszug zuständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95
    Gegen die Statthaftigkeit der Beschwerde ergeben sich vorliegend auch nicht etwa Bedenken im Hinblick auf § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO , denn mit dem Antrag wird nicht eine lediglich der Mitgabe der Akten in die Geschäftsräume oder die Wohnung des Verteidigers vergleichbare Modalität der Akteneinsicht beantragt (vgl. zur "Modalität" auch BGHSt 27, 244 ff, 245).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.1983 - 4 VAs 65/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.09.1995 - 2 Ws 174/95
    Diese Regelung stellt klar, daß die die Akteneinsicht betreffenden Verfügungen und Beschlüsse zu den beschwerdefähigen Entscheidungen im Sinne von § 304 Abs. 1 StPO zählen (vgl. OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 108).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Zwar muss sich der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. J. nicht darauf verweisen lassen, dass er sich bei der Sichtung der Beweismittel der Unterstützung weiterer Hilfspersonen hätte bedienen können (zur Zulässigkeit der Übertragung des Akteneinsichtsrechts auf juristische Mitarbeiter und Sachverständige vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. September 1995 - 2 Ws 174/95; Esser, aaO, Rn. 647).
  • LG Trier, 14.09.2017 - 1 Qs 46/17

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Rechtsmittel, Umfang der Unterlagen

    Die Entscheidung über die Akteneinsicht steht insoweit nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem späteren Urteil (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 20.9.1995, Az. 2 Ws 174/95, BeckRS 9998, 94876, mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.08.1996 - 2 Ws 125/96

    Rechtsbeugung zum Nachteil des Regimekritikers Prof. Dr. Robert Havemann ;

    Der Vorsitzende der zuständigen Strafkammer hat - wie dem Senat in dem Verfahren 2 Ws 174/95 bekannt geworden ist - in der am 27. Juli 1995 stattgefundenen Hauptverhandlung die Beiziehung sämtlicher Akten der Gauck-Behörde, soweit sie sich auf den Fall H. beziehen, angeordnet.

    Der Senat hat in dem bereits genannten Verfahren 2 Ws 174/95 dem Verteidiger der Angeklagten und jetzigen Beschwerdeführer mit Beschluß vom 20. September 1995 gestattet, "die beigezogenen Akten der Behörde des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zum Zwecke der Akteneinsicht durch Frau Assessorin H. sichten zu lassen.".

    Das hat der Senat bereits in dem Verfahren 2 Ws 174/95 unterstrichen und hierzu in dem am 20. September 1995 gefaßten Beschluß ausgeführt, "daß nicht nur die Beauftragung einer Mitarbeiterin mit der Sichtung der beigezogenen Akten geboten ist, sondern dem Verteidiger darüber hinaus nicht zugemutet werden kann, diese - im übrigen erst kurzfristig beigezogenen - Akten bzw. Urkunden während der laufenden Hauptverhandlung selbst zu sichten und auszuwerten." Diese Feststellungen sind unverändert zutreffend und aktuell, so daß es unter diesen Umständen nur konsequent und folgerichtig ist, dem Beschwerdeführer den begehrten Vorschuß auf bereits entstandene Auslagen in Höhe von 725, 00 DM zuzusprechen, nachdem ihm bereits zuvor - mit Beschluß vom 20. September 1995 (2 Ws 174/95)- - gestattet worden war, die beigezogenen Akten der Behörde des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zum Zwecke der Akteneinsicht durch Frau Assessorin H. sichten zu lassen.

  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Aus diesen Gründen geht die Gegenauffassung, die zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet (vgl. OLG Brandenburg, NJW 1996, 67; OLG Stuttgart, NJW 1996, 1908; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 42, OLG Köln, StV 1995, 12) fehl (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschl. v. 21.1.2000 -3 Ws 73/00 und Senat, NStZ-RR 1996, 238; s. auch Krack, StrFo 1996, 21).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2001 - 3 Ws 853/01

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Gewährleistung und Art der Einsicht in

    Es handelt sich bei der die Akteneinsicht betreffenden Entscheidung nicht um eine solche im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 StPO (OLG Brandenburg NJW 1996, 67, 68 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2003 - 3 Ws 234/03

    Versagung von Akteneinsicht im Strafverfahren: Unzulässigkeit der Beschwerde

    Nach der Gegenauffassung, die eine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für geboten erachtet, würde in der Beschwerinstanz ein unzulässiger Eingriff in die Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts erfolgen (vgl. OLG Brandenburg NJW 1996, 67; OLG Stuttgart NJW 1996, 1908).
  • KG, 08.03.2016 - 3 Ws 114/16

    Unzulässige Beschwerde gegen Versagung der Zugänglichmachung von Audiodateien

    Anm. Altenhain, StraFo 2015, 377]; LG Aurich, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 12 Qs 9/13 - [juris]; LG Neubrandenburg StRR 2015, 436 [Volltext bei juris]; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 147 Rn. 41 mwN; a.A. in Bezug auf Akteneinsicht: OLG Brandenburg NJW 1996, 67).
  • LG Dortmund, 29.11.2019 - 53 Qs 72/19

    Akteneinsichtsrecht im Bußgeldverfahren umfasst Datensätze der kompletten

    Die Entscheidung über die Akteneinsicht steht in diesem konkreten Fall nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem späteren Urteil (so u.a. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.9.1995, Az. 2 Ws 174/95).
  • VerfG Brandenburg, 19.04.2013 - VfGBbg 6/13

    Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung

    Schließlich ist weiterhin nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer gegen die Zurückweisung seines Akteneinsichtsgesuchs durch das Amtsgericht (Strafrichter) nach § 304 Abs. 1 Strafprozessordnung Beschwerde eingelegt und auf diese Weise dem Gebot der Rechtswegerschöpfung aus § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg entsprochen hätte (zur Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 1995 - 2 Ws 174/95 -, NJW 1996, 67).
  • LG Trier, 15.02.2018 - 1 Qs 9/18

    Akteneinsicht auch in Zulassungsschein des Geschwindigkeitsmessgeräts

    Die Entscheidung über die Akteneinsicht steht insoweit nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem späteren Urteil (vgl. OLG Brandenburg Beschluss v. 20.9.1995, Az. 2 Ws 174/95, BeckRS 9998, 94876, mwN).
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der

  • OLG Frankfurt, 05.03.1996 - 3 Ws 131/96

    Anspruch eines Verteidigers auf Einsicht in die Akten schweizerischer

  • AG Fürstenwalde, 26.11.2015 - 3 OWi 723/15

    Akteneinsicht, Messserie, Datenschutz

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