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   BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93   

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https://dejure.org/1995,151
BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93 (https://dejure.org/1995,151)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - I ZR 210/93 (https://dejure.org/1995,151)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - I ZR 210/93 (https://dejure.org/1995,151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Markenrecht - Drittländerimport - Erschöpfung des Zeichenrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 24, § 153 Abs. 1; WZG § 15, § 24
    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans; Internationale Erschöpfung des Zeichenrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MarkenG § 24 - "Gefärbte Jeans"; MarkenG § 153 Abs. 1; WZG §§ 15, 24
    Einführung von US-Markenjeans ohne Zustimmung des Markeninhabers und Wiederverkauf als umgefärbte gebrauchte Jeans: Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche des Markeninhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 308
  • NJW 1996, 994
  • MDR 1996, 599
  • GRUR 1996, 271
  • GRUR Int. 1996, 726
  • BB 1996, 1031
  • DB 1996, 826
  • afp 1996, 309
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

    Die Anschlußrevision verkennt dabei, daß die Hinweisfunktion der Marke auf die Beschaffenheit auch - möglicherweise bei Jeans gerade - für die Ware im gebrauchten Zustand fortwirkt (RGZ 103, 359, 361 - Singer; RGZ 161, 29, 37, 39 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; vgl. auch Loewenheim, Festschrift Vieregge, 1995, S. 570, 580 ff.).

    Solche Hinweise müssen so gestaltet sein, daß der Verkehr mit der auf der Ware angebrachten Marke nicht mehr die Herkunftsvorstellung im zeichenrechtlichen Sinne verbindet, sondern die Gewißheit gewinnt, daß die Ware nur in ihrem ursprünglichen Zustand vom Markeninhaber stammt (vgl. RGZ 161, 29, 43 - Zählerersatzteile; vgl. auch Heil in Anm. zu BGH - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen, GRUR 1990, 680 f.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß der Vertrieb geänderter gebrauchter Waren dem zeichenrechtlichen Schutz unterfallen kann (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; RGZ 161, 29 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

  • RG, 28.06.1939 - II 161/38

    Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unternehmen, das Elektrizitätszähler

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

    Die Anschlußrevision verkennt dabei, daß die Hinweisfunktion der Marke auf die Beschaffenheit auch - möglicherweise bei Jeans gerade - für die Ware im gebrauchten Zustand fortwirkt (RGZ 103, 359, 361 - Singer; RGZ 161, 29, 37, 39 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; vgl. auch Loewenheim, Festschrift Vieregge, 1995, S. 570, 580 ff.).

    Solche Hinweise müssen so gestaltet sein, daß der Verkehr mit der auf der Ware angebrachten Marke nicht mehr die Herkunftsvorstellung im zeichenrechtlichen Sinne verbindet, sondern die Gewißheit gewinnt, daß die Ware nur in ihrem ursprünglichen Zustand vom Markeninhaber stammt (vgl. RGZ 161, 29, 43 - Zählerersatzteile; vgl. auch Heil in Anm. zu BGH - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen, GRUR 1990, 680 f.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß der Vertrieb geänderter gebrauchter Waren dem zeichenrechtlichen Schutz unterfallen kann (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; RGZ 161, 29 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

    Die Anschlußrevision verkennt dabei, daß die Hinweisfunktion der Marke auf die Beschaffenheit auch - möglicherweise bei Jeans gerade - für die Ware im gebrauchten Zustand fortwirkt (RGZ 103, 359, 361 - Singer; RGZ 161, 29, 37, 39 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen; vgl. auch Loewenheim, Festschrift Vieregge, 1995, S. 570, 580 ff.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist wiederholt ausgesprochen worden, daß der Vertrieb geänderter gebrauchter Waren dem zeichenrechtlichen Schutz unterfallen kann (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; RGZ 161, 29 - Zählerersatzteile; BGHZ 111, 182 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Ein Verstoß des Handelnden gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist bei einem Rechtsirrtum nur dann zu verneinen, wenn es sich um die Beurteilung eines rechtlich schwierigen Sachverhalts handelt, für den die Rechtsprechung im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch keine festen Grundsätze entwickelt hatte, und der Handelnde sich für seine Auffassung auf namhafte Vertreter im Schrifttum und/oder auf gerichtliche Entscheidungen berufen konnte (vgl. BGHZ 17, 266, 295 - Tonband/Grundig Reporter; BGHZ 18, 44, 58 - Fotokopie; BGHZ 27, 264, 273 - Boxprogrammheft).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Gemäß § 153 Abs. 1 MarkenG soll zwar grundsätzlich verhindert werden, daß aufgrund des Markengesetzes gegen Benutzungshandlungen vorgegangen wird, die bis zu dessen Inkrafttreten rechtmäßig waren (Gesetzesbegründung BT-Drucks. 12/6581, S. 128; BGH, Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr. S. 16 - P3-plastoclin).
  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 85/71

    Cinzano

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    In Abweichung zu den früheren, im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts noch anzuwendenden Grundsätzen der Rechtsprechung zur Erschöpfung im Warenzeichenrecht (vgl. BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 191 - Cinzano) tritt gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG eine Erschöpfung des Rechts aus der Marke nicht bereits ein, wenn sein Inhaber die Ware unter der Marke irgendwo in der Welt in Verkehr gebracht hat oder mit seiner Zustimmung in Verkehr hat bringen lassen, sondern erst dann, wenn die Ware mit der Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist.
  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 144/60

    Revisibilität ausländischen Rechts

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Zur Beurteilung der von den Rechtsmitteln der Parteien zur Überprüfung gestellten markenrechtlichen Haftung der Beklagten wegen des Inverkehrbringens gebleichter und gefärbter gebrauchter Jeans unter der Marke der Klägerin ist auf das im Zeitpunkt der Entscheidung maßgebliche Recht abzustellen, soweit es nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfaßt (vgl. BGHZ 36, 348, 350; BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, Mitt.
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage, für welche der rechtsirrig Handelnde keine einheitliche Rechtsprechung zu finden scheint, braucht dies aber nicht zu bedeuten, daß für den Handelnden die Möglichkeit einer ihm ungünstigen gerichtlichen Entscheidung ausgeschlossen erscheinen mußte (BGH, Urt. v. 16.12.1986 - KZR 36/85, GRUR 1987, 564, 565 - Taxi-Genossenschaft; Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, GRUR 1990, 474, 476 - Neugeborenentransporte).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 88/54

    Fotomechanische Vervielfältigung

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Ein Verstoß des Handelnden gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht ist bei einem Rechtsirrtum nur dann zu verneinen, wenn es sich um die Beurteilung eines rechtlich schwierigen Sachverhalts handelt, für den die Rechtsprechung im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung noch keine festen Grundsätze entwickelt hatte, und der Handelnde sich für seine Auffassung auf namhafte Vertreter im Schrifttum und/oder auf gerichtliche Entscheidungen berufen konnte (vgl. BGHZ 17, 266, 295 - Tonband/Grundig Reporter; BGHZ 18, 44, 58 - Fotokopie; BGHZ 27, 264, 273 - Boxprogrammheft).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 5/86

    "Griffband"; Veräußerung von Tennisschlägern nach Abwickeln des Griffbandes zum

    Auszug aus BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93
    Eine solche Beeinträchtigung des Zeichenrechts ist dann anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird (st. Rspr., RGZ 103, 359, 363 - Singer; RGZ 161, 29, 37 - Zählerersatzteile; BGHZ 82, 152, 155 - Öffnungshinweis; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 5/86, GRUR 1988, 213, 214 - Griffband; BGHZ 111, 182, 184 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62

    Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

  • LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 176/88

    Urselters II - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Für die Beurteilung des in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruchs des Klägers ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht maßgebend (BGHZ 131, 308, 311 f.), welches grundsätzlich auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (BGHZ 9, 101 f.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muß (vgl. BGH, Urt. v. 23.5.1990 - I ZR 176/88, GRUR 1990, 1035, 1038 = WRP 1991, 76 - Urselters II; BGHZ 130, 205, 220 - Feuer, Eis & Dynamit; 131, 308, 318 - Gefärbte Jeans; BGH, Urt. v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD; Urt. v. 23.4.1998 - I ZR 205/95, GRUR 1999, 49, 51 - "Bruce Springsteen and his Band").
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Dies ist anzunehmen, wenn durch die Veränderung die Eigenart der Ware berührt wird, wobei sich die Eigenart auf die charakteristischen Sacheigenschaften der Ware beziehen muss (vgl. BGHZ 131, 308, 316 - Gefärbte Jeans, m.w.N.).
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