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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95   

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https://dejure.org/1996,456
BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95 (https://dejure.org/1996,456)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1996 - IX ZR 249/95 (https://dejure.org/1996,456)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1996 - IX ZR 249/95 (https://dejure.org/1996,456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a
    Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehensgewährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 133, 298
  • NJW 1996, 3203
  • NJW-RR 1997, 479 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1829
  • MDR 1996, 1252
  • DNotZ 1997, 499
  • NJ 1997, 110
  • WM 1996, 1983
  • BB 1996, 2316
  • DB 1996, 2271
  • JR 1997, 290
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Der auf diese Weise entstandene Anschein beruht auf der Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters, die den tragenden Grund bildet für die Gleichsetzung der erbrachten Leistung mit haftendem Eigenkapital (vgl. BGHZ 81, 252, 257; 90, 381, 388 f; 105, 168, 175 f; 109, 55, 57 f).

    Für eine Gläubigerbenachteiligung genügt jeder Eintritt eines mittelbaren Nachteils (BGHZ 105, 168, 187).

    Demzufolge ist eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung schon dann zu bejahen, wenn die gegen Gewährung der Sicherheit gewährte Leistung des Gesellschafters für die Masse wirtschaftlich ungünstiger ist als die Zuführung eines entsprechenden Betrages an Eigenkapital, mit anderen Worten, wenn die Masse ohne die dem Gesellschafter gewährte Sicherung reicher wäre (vgl. BGHZ 105, 168, 187).

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Bei endgültiger Überschuldung der Gesellschaft ist der Zeitpunkt, zu dem der Kredit haftendes Kapital ersetzt, stets eingetreten (BGHZ 109, 55, 59; 127, 1, 5 f; BGH, Urt. v. 4. Dezember 1995 - II ZR 281/94, ZIP 1996, 275, 277).

    Kann die Gesellschaft ohne weitere Unterstützung ihres Gesellschafters nicht mehr am Leben erhalten werden, so muß er ihr entweder jede Hilfe versagen und die Liquidation herbeiführen, oder er hat, wenn er ihr statt des objektiv gebotenen Eigenkapitals eine andere Finanzierungshilfe gewährt, diese den Gläubigern bis zur anderweitigen Deckung des Stammkapitals zu belassen (BGHZ 81, 252, 257; 311, 317; 90, 381, 389; 109, 55, 57 f; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 7. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 41, 43; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 8. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 35, 37).

    Der auf diese Weise entstandene Anschein beruht auf der Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters, die den tragenden Grund bildet für die Gleichsetzung der erbrachten Leistung mit haftendem Eigenkapital (vgl. BGHZ 81, 252, 257; 90, 381, 388 f; 105, 168, 175 f; 109, 55, 57 f).

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 256/79

    Gesellschafterbürgschaft und Kaufpreisstundung als Kapitalersatz

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Kann die Gesellschaft ohne weitere Unterstützung ihres Gesellschafters nicht mehr am Leben erhalten werden, so muß er ihr entweder jede Hilfe versagen und die Liquidation herbeiführen, oder er hat, wenn er ihr statt des objektiv gebotenen Eigenkapitals eine andere Finanzierungshilfe gewährt, diese den Gläubigern bis zur anderweitigen Deckung des Stammkapitals zu belassen (BGHZ 81, 252, 257; 311, 317; 90, 381, 389; 109, 55, 57 f; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 7. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 41, 43; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 8. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 35, 37).

    Der auf diese Weise entstandene Anschein beruht auf der Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters, die den tragenden Grund bildet für die Gleichsetzung der erbrachten Leistung mit haftendem Eigenkapital (vgl. BGHZ 81, 252, 257; 90, 381, 388 f; 105, 168, 175 f; 109, 55, 57 f).

    Ist die Forderung, deren Durchsetzung die Abtretung dienen sollte, nicht begründet, so kann der Gesellschafter auf die Sicherheit nicht zugreifen; ein Absonderungsrecht im Konkurs steht ihm nicht zu (BGHZ 75, 334, 339; 81, 252, 262).

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Kann die Gesellschaft ohne weitere Unterstützung ihres Gesellschafters nicht mehr am Leben erhalten werden, so muß er ihr entweder jede Hilfe versagen und die Liquidation herbeiführen, oder er hat, wenn er ihr statt des objektiv gebotenen Eigenkapitals eine andere Finanzierungshilfe gewährt, diese den Gläubigern bis zur anderweitigen Deckung des Stammkapitals zu belassen (BGHZ 81, 252, 257; 311, 317; 90, 381, 389; 109, 55, 57 f; Hachenburg/Ulmer, GmbHG 7. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 41, 43; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 8. Aufl. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 35, 37).

    Der auf diese Weise entstandene Anschein beruht auf der Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters, die den tragenden Grund bildet für die Gleichsetzung der erbrachten Leistung mit haftendem Eigenkapital (vgl. BGHZ 81, 252, 257; 90, 381, 388 f; 105, 168, 175 f; 109, 55, 57 f).

  • BGH, 26.11.1979 - II ZR 104/77

    Stehenlassen von Darlehen als Eigenkapitalersatz

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Ob eine Finanzhilfe des Gesellschafters als eigenkapitalersetzend zu werten ist, richtet sich grundsätzlich allein nach den dafür maßgeblichen objektiven Voraussetzungen; auf die Beweggründe des Gesellschafters kommt es nicht an (BGHZ 75, 334, 337 f; 81, 311, 315; 121, 31, 41).

    Ist die Forderung, deren Durchsetzung die Abtretung dienen sollte, nicht begründet, so kann der Gesellschafter auf die Sicherheit nicht zugreifen; ein Absonderungsrecht im Konkurs steht ihm nicht zu (BGHZ 75, 334, 339; 81, 252, 262).

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 10/94

    Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung in Eigenkapitalersatz bei

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Diese Verteidigung gegen den Absonderungsanspruch greift durch, ohne daß der Konkursverwalter die Sicherung anfechten oder sich im Wege der Einrede auf die Anfechtbarkeit nach § 32 a KO berufen muß (BGH, Urt. v. 19. Dezember 1994 II ZR 10/94, ZIP 1995, 280, 282; Hachenburg/Ulmer, aaO. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 69; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 32 a Rdnr. 8; Scholz/K. Schmidt, aaO. §§ 32 a, 32 b Rdnr. 56).
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Ob eine Finanzhilfe des Gesellschafters als eigenkapitalersetzend zu werten ist, richtet sich grundsätzlich allein nach den dafür maßgeblichen objektiven Voraussetzungen; auf die Beweggründe des Gesellschafters kommt es nicht an (BGHZ 75, 334, 337 f; 81, 311, 315; 121, 31, 41).
  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 310/88

    Abtretung einer Eigentümergrundschuld als eigenkapitalersetzende Leistung

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Ist der Konkurs unvermeidbar, begründet selbst ein der Deckung eines lediglich vorübergehenden Geldbedarfs dienender Überbrückungskredit keinen Rückforderungsanspruch (vgl. BGHZ 76, 320, 330; BGH, Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 320/88, ZIP 1990, 95, 97).
  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 11/79

    Haftung vor und nach Eintragung einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Ist der Konkurs unvermeidbar, begründet selbst ein der Deckung eines lediglich vorübergehenden Geldbedarfs dienender Überbrückungskredit keinen Rückforderungsanspruch (vgl. BGHZ 76, 320, 330; BGH, Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 320/88, ZIP 1990, 95, 97).
  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus BGH, 19.09.1996 - IX ZR 249/95
    Ob eine Finanzhilfe des Gesellschafters als eigenkapitalersetzend zu werten ist, richtet sich grundsätzlich allein nach den dafür maßgeblichen objektiven Voraussetzungen; auf die Beweggründe des Gesellschafters kommt es nicht an (BGHZ 75, 334, 337 f; 81, 311, 315; 121, 31, 41).
  • BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 75/81

    Klage des Konkursverwalters bei Pfändungspfandrecht

  • BGH, 11.07.1994 - II ZR 146/92

    Dauer einer eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung; Rechte des

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

  • BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71

    Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung

  • BGH, 04.12.1995 - II ZR 281/94

    Zulässigkeit verdeckter Koppelungsangebote

  • OLG Hamm, 03.05.1993 - 8 U 184/92
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Daran anknüpfend entsprach es herrschender Auffassung, dass Sicherheiten, die für eigenkapitalersetzende Darlehen bestellt wurden, in der Insolvenz der Gesellschaft nicht durchsetzbar waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1996 - IX ZR 249/95, BGHZ 133, 298, 305; vom 26. Januar 2009 - II ZR 213/07, BGHZ 179, 278 Rn. 17; vom 28. Juni 2012 - IX ZR 191/11, BGHZ 193, 378 Rn. 25).

    Für nicht akzessorische Sicherheiten nahm man an, dass der Insolvenzverwalter dem Gesellschafter als Inhaber einer Sicherheit den Eigenkapitalersatzeinwand aus der Sicherungsabrede entgegenhalten könne (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1996, aaO).

  • BGH, 20.09.2010 - II ZR 296/08

    STAR 21

    Die Rechtsfolgen der Umqualifizierung beschränken sich demgemäß auf ein Abzugsverbot, eine Pflicht zur Zuführung neuer Eigenmittel ist mit den Eigenkapitalersatzgrundsätzen nicht zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 28. Juni 1999 - II ZR 272/98, BGHZ 142, 116, 120; BGH, Urteil vom 19. September 1996 - IX ZR 249/95, BGHZ 133, 298, 303).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 191/11

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH & Co. KG: Gleichstellung eines

    Hieraus kann hingegen nicht geschlossen werden, Forderungen Dritter seien in der Insolvenz des Schuldners nach der Neuregelung stets im allgemeinen Rang des § 38 InsO anzumelden, selbst wenn sie wirtschaftlich der Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens entsprechen, weil Gesellschaftersicherheiten in der Insolvenz der Gesellschaft wegen des Nachrangs der Forderung kein Absonderungsrecht gewähren (vgl. in Fällen des Kapitalersatzes für Gesellschaftssicherheiten BGH, Urteil vom 19. September 1996 - IX ZR 249/95, BGHZ 133, 298, 305 mwN).

    Mit dem Nachrang der klägerischen Forderung stand nach dem vor dem 1. November 2008 geltenden Recht zugleich fest, dass sie aus der Globalabtretung der Kundenforderungen gegenüber dem Beklagten kein Absonderungsrecht herleiten konnte und wegen seiner behaupteten Verletzung keine Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO entstanden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1996 - IX ZR 249/95, BGHZ 133, 298, 305).

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    (3) Falls Sicherungsrechte bestehen sollten, könnte der Beihilfegeber auf diese nicht zurückgreifen, weil sie nicht verwertbar sind, wenn sie kapitalersetzende Darlehen besichern (vgl. BGHZ 133, 298, 305).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Sicherheiten für ein eigenkapitalersetzendes Darlehen sind aufgrund des Zwecks der Kapitalerhaltungsregelungen unverwertbar (BGHZ 133, 298, 305; 173, 129, 142 Rn. 51).
  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 256/06

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung einer Beihilfe in der Insolvenz des Empfängers

    bb) Es hat aber, aus seiner Sicht konsequent, nicht geprüft, ob eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) ausgeschlossen ist, weil es die auf der Ausreichung der Darlehen beruhenden Forderungen der Beklagten als eigenkapitalersetzend angesehen hat, so dass die bestehenden Sicherheiten aus seiner Sicht nicht verwertet werden konnten (vgl. BGHZ 133, 298, 305).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Zum einen deshalb, weil die Gesellschaft auch unmittelbar nach ihrer Gründung nicht kreditwürdig sein kann (vgl. BGH vom 16. Juni 1997 II ZR 154/96, DStR 1997, 1298; Fleischer, a.a.O., S. 150); zum anderen ist das Vorliegen eines sog. Krisendarlehens --im Gegensatz zur Fallgruppe des stehengelassenen Kredits (vgl. nachfolgend Abschn. 2b dd)-- nicht an subjektive Voraussetzungen, sondern lediglich daran gebunden, daß der Gesellschafter anstelle des objektiv gebotenen Eigenkapitals der Gesellschaft eine andere Finanzierungshilfe gewährt (BGH vom 19. September 1996 IX ZR 249/95, BB 1996, 2316, m.w.N.; v. Gerkan/Hommelhoff, Kapitalersatz im Gesellschafts- und Insolvenzrecht, 5. Aufl., 1997, Rz. 3.47; Scholz/ K. Schmidt, a.a.O., §§ 32a, 32b Rz. 40; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 16. Aufl., § 32a Rz. 49; a.A. Castor, Das Recht der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen, 1997, S. 94).

    Abgesehen davon, daß die FVG-GmbH im Wirtschaftsjahr ihrer Gründung --also in der Zeit von Oktober bis Dezember 1981-- einen Bilanzverlust von 41 483 DM erzielt hat und hierdurch das Stammkapital (50 000 DM) fast vollständig aufgezehrt wurde, wird das FG ferner berücksichtigen müssen, daß für die Frage, ob ein Darlehen in der Krise der Gesellschaft gewährt wurde, auf den Zeitpunkt der rechtsverbindlichen Kreditzusage abzustellen ist (BGH in BB 1996, 2316).

  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Die Prüfung, ob in diesem Zeitpunkt auch ein fremder Dritter noch einen Kredit gewährt hätte, erübrigte sich deshalb (vgl. dazu BGH-Urteile in BB 1996, 1185, und vom 19. September 1996 IX ZR 249/95, BB 1996, 2316).
  • BGH, 17.07.2006 - II ZR 106/05

    Rückforderung kurzfristiger Überbrückungskredite von Gesellschaftern

    a) Bei Insolvenzreife der Gesellschaft unterliegen auch sog. "kurzfristige Überbrückungskredite" den Eigenkapitalersatzregeln (vgl. Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 310/88, ZIP 1990, 95, 97; BGHZ 133, 298, 304).

    Diente die Gewährung der von dem Beklagten durch seine Bürgschaft gesicherten Zusatzkreditlinie der Abwendung der Insolvenz, so steht die Anwendbarkeit der Eigenkapitalersatzregeln außer Zweifel (BGHZ 133, 298, 304; Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 310/88, ZIP 1990, 95, 97 re.Sp.).

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

    Nach der Rechtsprechung der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs ist zur Umqualifizierung einer bei Eintritt der Krise "stehengelassenen" Kredithilfe erforderlich, dass der Gesellschafter objektiv in der Lage ist, auf den Eintritt der Krise durch Abzug der Mittel oder Liquidation der Gesellschaft zu reagieren (BGHZ 121, 31, 35 ff.; 127, 1, 6; 133, 298, 302; BGH NJW 1995, 658 f.; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 32a Rdn. 45 m.w.N.) und darüber hinaus "wenigstens die Möglichkeit gehabt haben muss, die Krise der Gesellschaft bei Wahrnehmung seiner Verantwortung für eine ordnungsgemäße Finanzierung der Gesellschaft zu erkennen" (BGHZ 127, 336, 344; BGH BB 1995, 60, 62).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93

    Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft

  • OLG Brandenburg, 12.01.2005 - 7 U 97/04

    Darlehen einer Sparkasse an kreditunwürdige GmbH, an der der gewährtragende

  • OLG Naumburg, 06.10.2010 - 5 U 73/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit der deutschen

  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 4 U 131/00

    GmbH: Haftung des bürgenden Gesellschafters nach Eigenkapitalersatzregeln;

  • OLG München, 08.06.2011 - 7 U 5084/10

    GmbH: Eigenkapitalersatz bei einem ausschließlich projektbezogen Darlehen für ein

  • LG Kiel, 23.01.2001 - 16 O 93/00

    Bürgschaft des Beklagten als Sicherungsmittel für den von einer Sparkasse der

  • FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03

    Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 341/95

    Verfassungsmäßigkeit der Altschuldengesetzgebung; Behandlung von

  • FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 2558/04

    Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG hindert

  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 381/02

    Untreue (Vermögensgefährdung: Nachteil; verschleiernde Buchführung,

  • OLG Hamburg, 26.02.2010 - 11 U 101/04

    Eigenkapitalersatz bei einer GmbH: Durch Gesellschafterbürgschaft besicherter

  • LG Düsseldorf, 09.12.2005 - 39 O 234/04
  • OLG Hamburg, 17.02.2006 - 11 U 98/05

    Rückforderung der Vorfinanzierung von Lieferantenforderungen durch einen

  • LG München II, 25.02.2004 - 5 O 6088/02

    Herleitung von Zahlungsansprüchen aus einer Patronatserklärung; Voraussetzungen

  • LG Braunschweig, 06.10.2003 - 2 O 950/03

    Rechtmittel gegen die Zwangsvollstreckung aus einem notariellen

  • LG Bielefeld, 28.09.2011 - 3 O 158/10

    Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Rückzahlung eines vereinnahmten Betrages

  • KG, 17.06.1998 - 23 U 4451/96
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1286
BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94 (https://dejure.org/1995,1286)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94 (https://dejure.org/1995,1286)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 (https://dejure.org/1995,1286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bahnrecht - Linienführung - Trassierung - Abwägung - Betroffene Gemeinde

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3203 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 261
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
    Zwar stieße es auf verfassungsrechtliche Bedenken, wenn die angegriffenen Vorschriften dahingehend auszulegen wären, daß sie der Sache nach bereits endgültig über die Durchführung des Verkehrsprojekts auf dem Gebiet der Beschwerdeführerinnen entschieden und so den Beschwerdeführerinnen die Möglichkeit abschnitten, ihre Belange in die Entscheidung einzubringen (vgl. BVerfGE 56, 298 ,313 ff.,; 76, 107 ,ll9 ff. und 122,).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
    Der Gesetzgeber hat sich mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vielmehr an dem Vorbild des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) orientiert, dessen Festlegungen im Bedarfsplan lediglich für die Feststellungen des Bedarfs verbindlich sind (§ 1 Abs. 2 FStrAbG), von der fachgerichtlichen Rechtsprechung aber nicht auch für die Linienbestimmung und Trassierung oder für die Abwägung als verbindlich angesehen werden (vgl. BVerwGE 71, 166 ,171 f.,; vgl. auch BVerwGE 84, 123 ,126,).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
    Der Gesetzgeber hat sich mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz vielmehr an dem Vorbild des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) orientiert, dessen Festlegungen im Bedarfsplan lediglich für die Feststellungen des Bedarfs verbindlich sind (§ 1 Abs. 2 FStrAbG), von der fachgerichtlichen Rechtsprechung aber nicht auch für die Linienbestimmung und Trassierung oder für die Abwägung als verbindlich angesehen werden (vgl. BVerwGE 71, 166 ,171 f.,; vgl. auch BVerwGE 84, 123 ,126,).
  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
    Auch in den noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren könnten die Rechte der Beschwerdeführerinnen nicht mehr gewahrt werden, da aufgrund der angegriffenen Vorschriften der Ausbau der Strecke auf ihrem Gebiet als unangreifbar gelte und, wie eine Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zeige (Beschluß vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 -), insbesondere Alternativtrassen nicht mehr geprüft würden.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94
    Zwar stieße es auf verfassungsrechtliche Bedenken, wenn die angegriffenen Vorschriften dahingehend auszulegen wären, daß sie der Sache nach bereits endgültig über die Durchführung des Verkehrsprojekts auf dem Gebiet der Beschwerdeführerinnen entschieden und so den Beschwerdeführerinnen die Möglichkeit abschnitten, ihre Belange in die Entscheidung einzubringen (vgl. BVerfGE 56, 298 ,313 ff.,; 76, 107 ,ll9 ff. und 122,).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Das wäre im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung jeder fachplanerischen Entscheidung immerhin bedenklich (vgl. BVerfGE 45, 297 [319 f.]; 56, 249 [264 f.]; 74, 264 [282]; vgl. zum Bundesschienenwegeausbaugesetz: BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261 ).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Der Planungsträger ist nicht gehindert, etwa statt des Ausbaus einer Bestandsstrecke eine Neubaustrecke als Trassenalternative zu erwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerfG 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261; deswegen überholt BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - GewArch 1995, 87).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Gemeinden bei Eingriffen in ihre Planungshoheit einen verfassungskräftigen Anspruch auf Anhörung und Berücksichtigung ihrer Interessen haben (vgl. BVerfGE 56, 298 (320 ff.(; 95, 1 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 -, NVwZ 1996, S. 261).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    In diesem Sinne führt auch das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Festlegungen im Bedarfsplan von der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht nicht auch für die konkrete Linienbestimmung und Trassierung oder für die Abwägung als verbindlich angesehen werden (vgl. - zu einer Eisenbahn-Ausbaustrecke - BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261 m.w.N. und - zu einer Eisenbahn-Neubaustrecke - vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97 - NVwZ 1998, 1060).
  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

    b) Die Beeinträchtigung des Rechtsschutzes ist im Vergleich zum Rechtsschutz ohne die Vorgabe des § 1 Abs. 1 BSchWAG praktisch kaum meßbar und fällt damit nicht ins Gewicht (so bereits Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Februar 1996 - 1 BvR 1752/95; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94, NVwZ 1996, S. 261).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Anhaltspunkte dafür, dass die gesetzliche Bedarfsfeststellung evident unsachlich ist, es also für das Vorhaben offensichtlich keinerlei Bedarf gibt, der die Annahme des Gesetzgebers rechtfertigen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Das Bundesverfassungsgericht hat zu der entsprechenden Bestimmung des Bundesschienenausbaugesetzes bereits ausgesprochen, daß verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, da mit der Festlegung des Bedarfs noch nicht über die Trassierung im einzelnen und über die Abwägung verbindlich entschieden werde (vgl.Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261).
  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

    Die Beschwerde bezeichnet keinen Rechtssatz, mit dem der Verwaltungsgerichtshof von der Auffassung abgewichen sein könnte, die das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - (NVwZ 1996, 261) oder der Senat in den Urteilen vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - (BVerwGE 98, 339) und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 107) zu den Grenzen der Bindungswirkung der Bedarfsfeststellung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 FStrAbG für die Abwägungsentscheidung des § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG vertreten hat.
  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    In diesem Sinne führt auch das Bundesverfassungsgericht aus, dass die Festlegungen im Bedarfsplan von der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht nicht auch für die konkrete Linienbestimmung und Trassierung oder für die Abwägung als verbindlich angesehen werden (vgl. - zu einer Eisenbahn-Ausbaustrecke - BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - NVwZ 1996, 261 m.w.N. und - zu einer Eisenbahn-Neubaustrecke - vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 650/97 - NVwZ 1998, 1060).
  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1577/03

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Landesmesse

    Soweit durch § 2 LMesseG der Bedarf für den Neubau einer Landesmesse als solcher gesetzlich festgeschrieben und infolgedessen der gerichtlichen Kontrolle mit Ausnahme einer Evidenzkontrolle (vgl. BVerwG, Urt. 08.06.1995, BVerwGE 98, 339) entzogen ist, fällt die darin liegende Verkürzung des Rechtsschutzes auch im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG praktisch kaum messbar ins Gewicht, so dass auch dies nicht zu einer verfassungsrechtlichen Beanstandung zu führen vermag (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.02.1996 - 1 BvR 1752/95 - Beschl. v. 19.07.1995, NVwZ 1996, 261; Beschl. v. 08.06.1998, NVwZ 1998, 1060). .

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insofern - wie ausgeführt - nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.07.1995, a.a.O.; Beschl. v. 08.06.1998, NVwZ 1998, 1060).

  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 14.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • BVerfG, 09.02.1996 - 1 BvR 1752/95

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 1 Abs. 2 FStrAbG

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 05.12.1996 - 11 VR 8.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausweisung im Bundesschienenwegegesetz als

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97

    Ausbau des Bundesfernstraßennetzes - Bedarfsplan - Bindungswirkung -

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
  • OVG Niedersachsen, 04.12.1997 - 7 M 1155/97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Bundesfernstraßen; Planfeststellung;

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 1.01

    Beendigung des gerichtlichen Verfahrens durch Vergleich - Berücksichtigung des

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 7.01

    Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes - Beendigung des Verfahrens durch

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 6.01

    Vergleich als Beendigung des gerichtlichen Verfahrens - Aufhebung eines

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 A 5.01

    Beendigung des Verfahrens durch Vergleich - Berücksichtigung des Sach- und

  • BVerwG, 08.06.2000 - 11 VR 6.00

    Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage - Voraussetzungen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2612
BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 (https://dejure.org/1996,2612)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Urteilsbegründung; Berücksichtigung des Parteivorbringens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 310 § 516 § 552
    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete Urteilsabsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Urteil - Absetzungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3203
  • NVwZ 1997, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Von einem völligen Fehlen des Erinnerungszusammenhangs kann jedenfalls innerhalb der den §§ 516, 552 ZPO entnommenen und vom Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes anerkannten Fünfmonatsfrist nicht ausgegangen werden (Beschluß des Gemeinsamen Senats vom 27.4.1993, NJW 1993, 2603 ff.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Der Nachweis für einen Gehörsverstoß gilt aber auch als erbracht, wenn das Gericht in seiner Begründung auf ein zentrales Vorbringen einer Partei nicht eingeht (BVerfGE 86, 133, 146; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Daher wird auch das völlige Fehlen einer vom Gesetz vorgeschriebenen Begründung als ausreichendes Indiz für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angesehen werden müssen, sofern auf eine Begründung nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (BVerfGE 65, 293, 295; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Dass das Gericht Parteivortrag der Beschwerdeführerin nicht hinreichend berücksichtigt habe, hat die Beschwerdeführerin nicht gerügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 1996, 1 BvR 55/96, NJW 1996, S. 3203).
  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Urteil vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 -, Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Rn. 4; jeweils juris).
  • BSG, 03.05.2010 - B 8 SO 50/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Das LSG sei auf den wesentlichen Kern seines Tatsachenvortrags von zentraler Bedeutung nicht eingegangen; dies lasse auf eine Nichtberücksichtigung schließen, sofern der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich bzw offensichtlich unsubstantiiert sei (BVerfG, NJW 1996, 3203; NJW 1999, 3287; NVwZ 2001, Beilage Nr. 3, 28; BVerfG, Beschluss vom 23.7.2003 - 2 BvR 624/01 -, NVwZ-RR 2004, 3) .
  • BGH, 17.04.2008 - VI ZR 147/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Mängel von Saatgut mangels

    Dass das Gericht entscheidungserheblichen Parteivortrag des Klägers nicht hinreichend berücksichtigt habe, hat die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gerügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 - NJW 1996, 3203).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2012 - 13 LA 82/11

    Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen unterlassener

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 13 LA 108/10

    Schutzpflichten gegenüber Dritten kann ein mittelbar durch einen

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.07.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 13 LA 227/16

    Abbaurichtung; Abgase; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität;

    Hiermit verbunden ist zum einen das Recht der Prozessbeteiligten zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage und zum anderen die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten ernsthaft zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 26.1.1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17.7.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris), ohne dass ihnen in jedem Fall in der Sache gefolgt werden müsste.
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15

    Beauftragung; Berufsfreiheit; Hauptverwaltungsbeamter; Kommune; Kündigung;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 1 LA 190/17

    Abwägung; Bebauungsplan; Gesundheitsgefährdung; Lärm; Schallreflexion;

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.1.1983 - 1 BvR 614/80 -, juris, Rn. 16; Beschl. v. 17.7.1996 - 1 BvR 55/96 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 18.08.2014 - 13 LA 50/14

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer selbst beantragten

    Der verfassungsrechtlich verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert, dass die Äußerungen der Beteiligten ernsthaft zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden (BVerfG, Beschl. v. 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 -, BVerfGE 63, 80, 85; Beschl. v. 17. Juli 1996 - 1 BvR 55/96 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2012 - 13 LA 92/12

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erweiterung der Küstenschutzanlagen

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 13 LA 157/14

    Ahndung kriminellen Unrechts; Bundesamt; Kindeswohl; Kleinkind; Passpflicht;

  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 28 W 167/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine teilweise Aufhebung eines Pfändungs-

  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 77/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 3 S 2677/96

    Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung; örtliche Gestaltungsvorschrift zur

  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 245/11
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