Rechtsprechung
BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbruchdiebstahl - Einbruchspuren - Nachschlüsseldiebstahl
- RA Kotz
Einbruchdiebstahl - Nachweis von Einbruchspuren und Ausschluss von Nachschlüsseldiebstahl
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AERB § 1 Nr. 1 a; VHB § 3 Nr. 2
"Äußeres Bild" eines Diebstahls ohne Nachschlüssel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AERB § 1 Nr. 1 lit. a; VHB (84) § 3 Nr. 2
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 591 (Ls.)
- NJW-RR 1995, 1174
- MDR 1996, 264
- VersR 1995, 956
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91
Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses
Auszug aus BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Zum einen kann es auf sie bei der Feststellung der Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, daß der Richter den Versicherungsnehmer als Partei nach § 448 ZPO vernimmt oder ihn gemäß § 141 ZPO anhört (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. März 1992 - IV ZR 54/91 - VersR 1992, 867).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
a) Davon, dass die als gestohlen bezeichneten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl am angegebenen Ort jedenfalls im Wesentlichen vorhanden und danach nicht mehr auffindbar gewesen sind (…vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 Rn. 14; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94, VersR 1995, 956 unter 3 a) ist im Revisionsverfahren zugunsten des Klägers auszugehen, weil das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat. - BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors
Der Senat hat mit Urteil vom 14. Juni 1995 (IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 a) in einem Fall, in dem bei einem Einbruch in Räume eines Pelzgroßhandels Felle und Pelze in einem Gesamtwert von 652.199 DM entwendet worden sein sollten, ausgesprochen, es gehöre auch zum äußeren Bild, für das der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen müsse, dass die Felle und Pelze vor dem behaupteten Diebstahl im Wesentlichen in der angegebenen Menge vorhanden waren. - BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein …
Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO;… BGHZ 130 aaO).
Zu dem Minimum an Tatsachen, die das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls ausmachen, gehört neben der Unauffindbarkeit der zuvor am Tatort vorhandenen, als gestohlen gemeldeten Sachen, dass - abgesehen von Fällen des Nachschlüsseldiebstahls - Einbruchspuren vorhanden sind (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Frage, wie es Tätern gelingen konnte, einen Tatort mit umfangreicher Beute (zahlreichen Fellen und Pelzen) trotz hohen Entdeckungsrisikos unbemerkt und spurlos zu verlassen, nicht mehr die für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls maßgeblichen Mindesttatsachen, sondern darüber hinausgehende Einzelheiten der Tatausführung berührt (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 aaO).
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Der Tatrichter hat aber zu beachten, daß es dabei noch nicht um den vom Versicherer zu führenden Beweis von Tatsachen geht, die die Annahme einer Vortäuschung des Diebstahls nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 c; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2 und vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917 unter 2). - KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16
Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …
Es gehört nicht zum äußeren Bild eines Einbruchsdiebstahls, schlüssig zu erklären und darzulegen, wie es den Tätern mit umfangreicher Beute und einem hohen Entdeckungsrisiko gelingen konnte, unbemerkt vom Tatort zu entkommen (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.06 - IV ZR 233/05 - zitiert nach juris: Rdnr. 13; NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 9).Erforderlich ist jedoch der Nachweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa - "im Wesentlichen" - entsprechen (…vgl. BGH NJW 2007, 372 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 17; NJW-RR 1995, 1174 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 11).
Auf sie kann es bei der Feststellung von Tatsachen ankommen, die zum äußeren Bild gehören, sei es, dass das Gericht den Versicherungsnehmer als Partei gemäß § 448 ZPO vernimmt oder ihn nach § 141 ZPO persönlich anhört (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1174 f. = VersR 1995, 956 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 14).
- OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03
Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten …
Beweist dieser konkrete Tatsachen oder sind diese unstreitig, die die Annahme mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist, so braucht er nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer seinerseits den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH NJW 1996, 993; VersR 1995, 956; 1993, 571, 572 [BGH 17.03.1993 - IV ZR 11/92] ;… Römer/ Langheid, a.a.O., Rdnr. 17, 25).Diese fehlende Glaubwürdigkeit kann zwar auch bei den vom Versicherer zu beweisenden Tatsachen für die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Diebstahlsmanipulation eine Rolle spielen (BGH VersR 1995, 956).
- OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07
Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden …
Zwar kann es ausreichend sein, wenn der Versicherungsnehmer statt der geforderten eine alternative Sicherheitsmaßnahme ergreift, von der er nach den Umständen ohne grobe Fahrlässigkeit annehmen durfte, dass sie zur Risikovermeidung mindestens ebenso gut geeignet ist wie die vom Versicherer verlangte Maßnahme (BGH VersR 1995, 956). - BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Er genügt seiner Beweislast schon dann, wenn er das äußere Bild einer versicherten Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2).Auch für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis, vielmehr lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die allerdings nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1993 - IV ZR 24/92 - VVGE § 5 VHB 84 Nr. 4; vom 14. Juni 1995, a.a.O.).
- BGH, 22.09.1999 - IV ZR 172/98
Leistungsfreiheit des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung
Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit sind dann erst bei der Frage von Bedeutung, ob der Versicherer Tatsachen bewiesen hat, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls nahelegen (…Knappmann, aaO und Römer, NJW 1996, 2329 unter IV 1 b m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 3 d). - OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 3 U 23/15
Inanspruchnahme der Hausratversicherung nach Raubüberfall in der eigenen Wohnung
Der Tatrichter muss sich im Regelfall also entscheiden, ob er dem Versicherungsnehmer glauben kann oder nicht; bloße Verdächtigungen reichen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.1995 - IV ZR 116/94 - juris Rn. 14). - OLG Rostock, 20.09.2018 - 4 U 158/15
Redlichkeit des Versicherungsnehmers bei einem Einbruchsdiebstahl nach …
- OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 12 U 159/05
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines versicherten …
- OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96
Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2004 - 4 U 92/03
Anspruch gegen einen Hausratsversicherer auf Entschädigung wegen eines …
- OLG Hamm, 28.04.1999 - 20 U 236/98
Nachweis des Versicherungsfalles in der Einbruchdiebstahlversicherung
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
- LG Frankfurt/Main, 22.11.2013 - 8 O 154/13
Hausratversicherung - Nachweis Einbruchdiebstahls bei Zahlenschloss
- OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Beweiswürdigung, …
- OLG Köln, 21.08.2012 - 9 U 42/12
Eintrittspflicht der Hausratversicherung im Falle eines Einbruchdiebstahls
- OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09
Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden …
- BGH, 04.11.1998 - IV ZR 302/97
Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus einer Kaskoversicherung nach …
- BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
- LG Bielefeld, 07.02.2017 - 7 O 175/15
Versicherungsmakler muss ordnungsgemäße Bearbeitung von Versicherungsantrag …
- OLG Celle, 13.12.2012 - 8 U 128/12
Sachverständigenverfahren
- OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 164/04
Fehlen von Schließzylinder, Spurenbild eines Einbruchs
- OLG Bremen, 12.09.2013 - 3 U 6/13
Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Geltendmachung eines …
- OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
- OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der …
- OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …
- OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 4 U 177/98
Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 224/95
Entschädigungspflichten einer Hausrat- und Außenversicherung wegen Einbruchs in …
- OLG Frankfurt, 10.06.2005 - 25 U 115/04
Hausratversicherung: Pflicht zur Angabe der Vorversicherung des Ehegatten bei …
- OLG Hamm, 11.01.2012 - 20 U 64/11
Begriff der Vertragsanpassung i.S. von Art. 1 Abs. 3 EGVVG; Rechtsfolgen der …
- OLG Naumburg, 06.09.2012 - 4 U 69/11
Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls
- OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95
Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren
- BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11
Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch …
- OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 3 U 210/98
Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Wohnungseinbruchs bei …
- BGH, 13.11.1996 - IV ZR 220/95
Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls; Anfertigung von Kopien vom …
- OLG Koblenz, 20.03.2003 - 10 U 928/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens …
- OLG Hamm, 19.01.2001 - 20 W 17/00
Versicherungsrecht - Nachweis eines Einbruchdiebstahls
- LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05
Hausratversicherung, Versicherungsort
- BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
Äußeres Bild eines Diebstahls
- OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …
- OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04
Leistungsfreiheit einer Hausratversicherung bzgl. eines behaupteten …
- OLG Hamm, 17.01.2001 - 20 U 101/00
Führung des Beweises für das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 26.05.1998 - 9 U 32/97
Nachweis des Einbruchs bei fehlenden Einbruchspuren
- OLG Hamm, 23.09.1998 - 20 U 25/98
Vertragsbeendigung vor Versicherungsfall durch Eintritt einer auflösenden …
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2016 - 8 O 164/15
Einbruchsdiebstahl - Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung bei Fenster …
- OLG Köln, 05.10.2010 - 9 U 76/10
Begriff des Einbruchsdiebstahls
- OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 166/99
Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung; Entwendung …
- OLG Düsseldorf, 10.04.2008 - 4 U 123/07
Verneinung des Nachweises des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls wegen …
- KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02
Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls
- OLG Celle, 17.03.2022 - 8 U 260/21
Entschädigung aus einer Hausratversicherung nach einem Einbruchdiebstahl; Beweis …
- OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99
Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer …
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 172/98
Beweis des Versicherungsfalls in der Reisegepäckversicherung, Versicherung, …
- KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13
Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls
- OLG Köln, 09.05.2000 - 9 U 142/99
Vom Versicherungsnehmer beim Einbruchdiebstahl zu beweisender Minimalsachverhalt, …
- OLG Köln, 27.06.2000 - 9 U 170/99
- OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 154/99
- OLG Hamm, 24.01.1997 - 20 U 278/95
Widerlegung des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls
- OLG Hamm, 02.10.1998 - 20 U 65/98
Arglistige Täuschung bei Einbruch-Diebstahls-Versicherung
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels
- LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18
Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag
- LG Dortmund, 06.03.2008 - 2 O 233/07
Beweisverwertungsverbot
- OLG Köln, 18.06.2002 - 9 U 42/01
- OLG Hamm, 23.07.1999 - 20 U 48/99
Nachweis des Diebstahls in der Hausratversicherung
- OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 160/01
- OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 191/97
Anforderungen an die Beweisführung des Versicherungsnehmers; Beweis des äußeren …
- LG Bielefeld, 14.09.2023 - 18 O 57/22
Hausratversicherung: Ansprüche nach Einbruchdiebstahl
- LG Lüneburg, 09.01.2007 - 5 O 199/06
- LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
- LG Verden, 04.09.2017 - 8 O 150/17
Inhaltsversicherung: Versagung von Prozesskostenhilfe nach zulässiger …
- AG Essen, 30.01.2017 - 14 C 81/16
Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchsdiebstahls
- LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
Einbruchsindizien reichen in der Regel
- OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 5 U 168/97
Rechtsprechung
BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Zivilgerichte - Geltendmachung von Ansprüchen - Besatzungshoheitliche Enteignungen - Eingriff in das Vermögen - Oberlandesgericht - Eintritt ins Vorverfahren - Rechtswegfrage - Vorabentscheidung - Beschwerde zum Bundesgerichtshof
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rechtswegzuständigkeit; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht bei besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Enteignung
- rechtsportal.de
Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Enteignungen; Prüfung des Rechtswegs im Berufungsverfahren
- ibr-online
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EinigVtr Anl. II; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; GVG § 17a
Kein Zivilrechtsweg bei Geltendmachung von Mängeln an einer besatzungshoheitlichen Enteignung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zivilrechtsweg bei Besatzungs-Enteignung
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 169
- NJW 1996, 591
- ZIP 1996, 101
- MDR 1996, 1290
- NJ 1996, 146
- WM 1996, 87
- DB 1996, 980
- JR 1996, 462
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Der Senat ist in seiner grundlegenden Entscheidung zur Rechtswegfrage bei konkurrierenden zivilrechtlichen und vermögensrechtlichen Ansprüchen (BGHZ 118, 34; vgl. auch Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) davon ausgegangen, daß das Rechtsverhältnis zwischen dem von einer Unrechtsmaßnahme Betroffenen und dem durch sie Begünstigten durch den sozialverträglichen Ausgleich des Vermögensgesetzes (§§ 1, 3 und 4 Abs. 2 und 3) eine öffentlich-rechtliche Ausprägung erfahren hat.Die auch im Vorabverfahren nach § 17 a GVG zu treffende Entscheidung über die Kosten des Rechtsmittels (BGH, Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) geht zu Lasten der Kläger, die die Zwischenentscheidung veranlaßt haben (§ 91 ZPO).
- BGH, 10.11.1995 - V ZR 179/94
Anspruchskonkurrenz zwischen Restitutions- und Grundbuchberichtigungsanspruch
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
a) Vor den Zivilgerichten ist die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich auf die Unwirksamkeit von besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen stützen, nicht statthaft (wegen des Streits darüber, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines solchen Eingriffs war, vgl. BGH, Urt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt).Nicht zu entscheiden ist, welcher Rechtsweg bei einem Streit um die Frage einzuschlagen wäre, ob ein Vermögenswert überhaupt Gegenstand eines enteignenden Eingriffs der Besatzungsmacht gewesen ist (vgl. dazu Senatsurt. v. 10. November 1995, V ZR 179/94, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 12.11.1992 - V ZB 22/92
Zivilrechtsweg bei Grundbuchberichtigung nach nichtiger DDR-Beurkundung - Bindung …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
b) Ist das Oberlandesgericht mit der Rechtswegfrage befaßt, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten; dies erübrigt sich, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (im Anschluß an BGHZ 120, 198 und 204).«.Der Senat ist an die Zulassungsentscheidung nach § 17 a Abs. 4 Satz 6 GVG unbeschadet des Umstandes gebunden, daß das Oberlandesgericht erstmalig und nicht, wie bei einer erstinstanzlich angebrachten Rechtswegrüge vorgesehen (§ 17 a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 GVG), als Beschwerdegericht entschieden hat (BGHZ 120, 198).
- BGH, 19.11.1992 - V ZB 37/92
Anwaltsverschulden bei Berufungseinlegung vor Bezirksgericht - Rechtsweg bei …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
1. Damit bleibt die sofortige Beschwerde ohne Erfolg, denn die von dem Oberlandesgericht angeordnete Verweisung an das Verwaltungsgericht ist, da das von den Klägern angestrengte Verfahren vor dem Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bereits seinen Abschluß gefunden hat, nicht zu beanstanden (Senatsbeschl. v. 19. November 1992, V ZB 37/92, WM 1993, 77). - BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91
Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags - …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Eine Vorabentscheidung durch das Oberlandesgericht erübrigt sich allerdings, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Entscheidung durch Beschluß keinen Anlaß hätte, die Beschwerde nach § 17 a Abs. 6 Satz 5 GVG zuzulassen (vgl. BGHZ 120, 204); diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. - BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 59.93
Klage auf Rückgängigmachung einer Enteignung - Enteignung von Vermögenswerten im …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Die Bundesregierung ist bei der Abgabe der Gemeinsamen Erklärung, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfGE 80, 90; vgl. auch BVerwG VIZ 1994, 411 und 665), davon ausgegangen, daß der Verzicht auf die Rückgängigmachung der von der Sowjetunion verantworteten Enteignungen von dieser bei den Verhandlungen über den Einigungsvertrag und bei den "Zwei-plus-Vier-Verhandlungen" zur Vorbedingung gemacht worden war (…wegen des Streits um den objektiven Inhalt der Vorbedingung vgl. statt aller Wasmuth in Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Teil B, § 1 VermG, Rdn. 314 ff). - BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Der Senat ist in seiner grundlegenden Entscheidung zur Rechtswegfrage bei konkurrierenden zivilrechtlichen und vermögensrechtlichen Ansprüchen (BGHZ 118, 34; vgl. auch Beschl. v. 17. Juni 1993, V ZB 31/92, WM 1993, 1554) davon ausgegangen, daß das Rechtsverhältnis zwischen dem von einer Unrechtsmaßnahme Betroffenen und dem durch sie Begünstigten durch den sozialverträglichen Ausgleich des Vermögensgesetzes (§§ 1, 3 und 4 Abs. 2 und 3) eine öffentlich-rechtliche Ausprägung erfahren hat. - BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94
Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Wie in den Fällen des inneren Zusammenhangs eines rechtlichen Mangels mit deutschem Vermögensunrecht (§ 1 VermG) ist es ausgeschlossen, die Wirksamkeit der Maßnahme mit den Mitteln des Zivilrechts in Frage zu stellen (vgl. BGHZ 122, 204, 209; Urt. v. 7. Juli 1995, V ZR 243/94, WM 1995, 1730, 1732, für BGHZ bestimmt). - BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87
Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Nach dem Tatsachenvortrag der Kläger, von dem für die Beurteilung der Rechtswegfrage auszugehen ist (BGHZ 103, 255, 257), beruhte die in dem Schreiben des thüringischen Ministers des Innern vom 1. Oktober 1948 mitgeteilte Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage und ist daher nicht rückgängig zu machen (Art. 41 des Einigungsvertrags i.V.m. dem Eckwert Nr. 1 der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 - Gemeinsame Erklärung -). - BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94
Ist das Berufungsgericht mit der Zulässigkeit des Rechtsweges befaßt, sei es daß es das Eingangsgericht - wie hier - verabsäumt hat, über die Frage vorweg durch Beschluß zu entscheiden (vgl. BGHZ 121, 367, 369 f), sei es, weil eine Veränderung des Streitgegenstands das erforderlich macht, hat es unter den Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 und Abs. 3 GVG grundsätzlich selbst in das Vorabverfahren einzutreten. - BGH, 16.04.1993 - V ZR 87/92
Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräuerung eines DDR-Grundstücks …
- BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94
Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
- BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94
Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung …
Dies erübrigt sich nur, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlaß sähe, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (Senatsurt. v. 9. November 1995, V ZB 27/94, WM 1996, 87, für BGHZ bestimmt; vgl. auch BGHZ 120, 198 und 204). - BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15
Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse …
Eine Vorabentscheidung durch das Oberlandesgericht erübrigt sich allerdings, wenn es die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Entscheidung durch Beschluss keinen Anlass hätte, die Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zuzulassen (BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - V ZB 27/94, BGHZ 131, 169, 170 f; vom 29. März 1996 - V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, 247; Urteil vom 18. November 1998 - VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651;… Urteil vom 4. August 2005 - IX ZR 117/04, Rn. 7). - OLG Koblenz, 25.02.2009 - 4 U 759/07
Rechtsstreit der Deutsche Lufthansa AG gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Anderes gilt allerdings dann, wenn es die Zulässigkeit des Rechtsweges bejaht, ohne die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde als gegeben zu erachten (BGH NJW 1996, 1890; BGH NJW 1996, 591; BGH ZIP 1996, 1059; OLG Bremen OLGR 2002, 327; KG Berlin KGR 2005, 435).
- BGH, 04.03.1998 - VIII ZB 25/97
Entscheidung des Berufungsgerichts bei unrichtiger Bejahung des Rechtsweges zu …
1. Das als sofortige Beschwerde im Sinne von § 17 a Abs. 4 Satz 3 bis 6 GVG anzusehende Rechtsmittel (vgl. auch BGHZ 131, 169, 170) wahrt die gesetzliche Form und Frist (§§ 569, 577 Abs. 2 ZPO) und ist auch sonst zulässig.Da das Landgericht trotz der entsprechenden Rüge des Beklagten entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG über die Rechtswegfrage nicht vorab entschieden hatte, ist das Berufungsgericht zutreffend selbst in das Vorabverfahren eingetreten und hatte dabei gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG auch über die Zulassung der sofortigen Beschwerde zu befinden (BGHZ 131, 169, 170 f).
Daß die Entscheidung, wie in § 17 a Abs. 4 Satz 1 GVG vorgesehen, in Beschlußform erging, ist auch angesichts der Tatsache, daß es sich bei der aufgehobenen landgerichtlichen Entscheidung um ein Urteil handelte, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 119, 246, 251; 131, 169, 170 f; 132, 245, 247; BAG, Urteil vom 26. März 1992 - NZA 1992, 954, 957 = AP § 48 ArbGG 1979 Nr. 7 m. Anm. Vollkommer; Beschluß vom 20. Februar 1995 - NJW 1995, 2310, 2311; BVerwG, Beschluß vom 28. Januar 1994 - NJW 1994, 956).
- BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96
Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und …
Der Klage aus dem Eigentum auf Grundbuchberichtigung steht die öffentlichrechtliche Ordnung des Ausgleichs der in der sowjetischen Besatzungszone (einschließlich des sowjetischen Sektors von Berlin) erfolgten vermögensbeeinträchtigenden Akte entgegen (Senat, Beschl. v. 9. November 1995, V ZB 27/94, NJW 1996, 591, 592), jedenfalls aber der Eigentumsentzug durch DDR-Stellen (…vgl. Senat, Urt. v. 17. März 1995, BGHZ 129, 112 = NJW 1995, 1833 und v. 29. März 1996, V ZR 326/94, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen). - BGH, 07.12.2012 - V ZR 180/11
Sing Akademie zu Berlin erhält Gebäude des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin zurück
Mit diesen Regelungen wäre die Anwendung der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften nicht vereinbar, weil diese anderen Grundsätzen folgen und ihre Anwendung geeignet wäre, die Vorschriften des Vermögensgesetzes zu unterlaufen (Senat, Urteile vom 3. April 1992 - V ZR 83/91, BGHZ 118, 34, 36 f., 39 und vom 7. Juli 1995 - V ZR 243/94, BGHZ 130, 231, 235 sowie Beschluss vom 9. November 1995 - V ZB 27/94, BGHZ 131, 169, 174). - OLG Dresden, 21.02.1996 - 6 U 1211/95
Rechtsweg für Ansprüche aus Restitutionstatbestand
Die aufgeworfene Rechtsfrage hat aber der Bundesgerichtshof in zwei neueren Entscheidungen geklärt (Urteil vom 10.11.1995, X ZR 179/94, ZIP 1996, 99 ; Beschluß vom 9.11.1995, X ZB 27/94, ZIP 1996, 101 ).Soweit also der Kläger, auf dessen Tatsachenvortrag es bei der Beurteilung des Rechtsweges allein ankommt (BGHZ 103, 255, 257; BGH ZIP 1996, 101 ff), seinen zivilrechtlichen Anspruch auf einen zivilrechtlich eigentlich beachtlichen Mangel des vom Vermögensgesetz erfaßten Erwerbsvorganges stützt und dieser Mangel in einem engen inneren Zusammenhang mit dem tatbestandlich erfaßten Unrechtsverhalten der DDR steht, erfaßt der spezialgesetzliche Vorrang des Vermögensgesetzes alle zivilrechtlichen Ansprüche, die auf den gescheiterten Erwerb des Vermögenswertes gestützt werden.
wie in den Fällen des inneren Zusammenhangs eines rechtlichen Mangels mit deutschem Vermögensunrecht (§ 1 VermG) ist es ausgeschlossen, die Wirksamkeit der Maßnahmen mit den Mitteln des Zivilrechts in Frage zu stellen (BGH ZIP 1996, 101 f).
Dem von einem besatzungshoheitlichen Enteignungsakt Betroffenen ist daher verwehrt, durch Geltendmachung eines mit der Natur der ihm zugewiesenen Rechtstellung unvereinbaren zivilrechtlichen Anspruchs den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu erzwingen (BGH ZIP 1996, 101 f).
- BGH, 07.12.1999 - XI ZB 7/99
Subventionsrückforderung durch die Bank - § 13 GVG, § 40 VwGO, Streitigkeiten …
Der Senat ist an diese Zulassung nach § 17a Abs. 4 Satz 6 GVG gebunden, obwohl das Oberlandesgericht erstmalig und nicht als Beschwerdeinstanz in dem Vorabverfahren gemäß § 17a Abs. 2 bis 4 GVG entschieden hat (BGHZ 131, 169, 170 f.; BGH, Beschluß vom 4. März 1998 - VIII ZB 25/97, WM 1998, 1254, 1255). - BFH, 20.02.2019 - X R 32/17
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 - …
Nach der Rechtsprechung des BGH kann selbst ein Berufungsgericht von der Durchführung des Vorabverfahrens absehen, wenn es im Fall der Wahl dieses Verfahrens keinen Anlass gesehen hätte, gemäß § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG die Beschwerde zuzulassen (Urteil vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95, BGHZ 136, 228, unter II.; ebenso die --allerdings jeweils nicht tragenden-- Äußerungen in den Entscheidungen vom 9. November 1995 V ZB 27/94, BGHZ 131, 169, unter II.; vom 29. März 1996 V ZR 326/94, BGHZ 132, 245, unter II.1., und vom 18. November 1998 VIII ZR 269/97, NJW 1999, 651, unter I.2.). - BGH, 29.02.1996 - III ZB 7/95
Rechtsweg für eine Klage auf Erstattung von zu Zeiten der DDR gezahlten …
Der Senat ist an die Zulassungsentscheidung in dem angefochtenen Beschluß nach § 17 a Abs. 4 Satz 6 GVG unbeschadet des Umstandes gebunden, daß das Oberlandesgericht erstmalig und nicht, wie bei einer erstinstanzlich angebrachten Rechtswegrüge vorgesehen (§ 17 a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 3 GVG), als Beschwerdegericht entschieden hat (BGHZ 120, 198; BGH, Beschluß vom 9. November 1995 - V ZB 27/94 - ZIP 1996, 101 - für BGHZ vorgesehen).Zudem wird, wie der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, durch den Ausschluß des Zivilrechtswegs dem Anliegen des Vermögensgesetzes Rechnung getragen, die um einen Vermögenswert Streitenden durch Einschaltung des Amtes für offene Vermögensfragen getrennt zu halten (BGHZ 118, 34; BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1993 - V ZB 31/92 - NJW 1993, 2541 und vom 9. November 1995 aaO.).
Die Kostenentscheidung (…zum Erfordernis derselben vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1993 aaO. und vom 9. November 1995 aaO.) ergibt sich aus § 91 ZPO.
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95
Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke
- BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R
Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen …
- OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen …
- BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02
Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für …
- OLG Stuttgart, 06.08.2018 - 9 U 81/18
Feststellungsklage hinsichtlich der Veränderung einer Grundstücksgrenze: …
- BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99
Vorabentscheidung über den Rechtsweg
- BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97
Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung …
- BGH, 28.11.2008 - LwZR 12/07
Verfassungs- und völkerrechtliche Wirksamkeit des Restitutionsausschlusses …
- BVerwG, 11.11.1998 - 8 B 218.98
Besatzungshoheitliche Enteignung; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung der …
- BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96
Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar
- BGH, 06.07.2000 - V ZB 50/99
Rechtsweg bei Vorfinanzierungsvereinbarung in einem Erschließungsvertrag mit …
- BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97
Kartenlesegerät
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 4 B 43/24
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - 2 L 2/14
Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Kostenerstattung für die …
- OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21
Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede
- BGH, 16.10.1998 - V ZR 65/97
Begriff der Enteignung
- BGH, 07.10.1999 - V ZR 211/98
Begriff der Enteignung
- BGH, 18.04.1996 - V ZR 341/94
Bodenreformenteignung
- BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
Rechtsfolgen des Verzichts auf das Eigentum an einem Grundstück zu Zeiten der …
- KG, 13.10.2014 - 8 U 203/13
Zulässiger Rechtsweg bei Subventionsgewährung durch Hoheitsträger: …
- VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05
Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 4 B 42/24
- BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99
Schadensersatzanspruch eines LPG -Mitglieds gegen die LP wegen Vernachlässigung …
- BGH, 30.10.1997 - V ZB 8/96
Besatzungshoheitliche Enteignung aufgrund SMAD-Befehl Nr. 124
- BGH, 20.12.1996 - V ZR 296/95
Vertretungsmacht des Abwesenheitspflegers zu Zeiten der ehemaligen DDR
- BGH, 04.08.2005 - IX ZR 117/04
Rüge der Zulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs im Fall der Zuständigkeit der …
- OLG Köln, 19.03.2018 - 18 U 95/17
Zulässiger Rechtsweg für die Klage des früheren Geschäftsführers einer GmbH
- OLG Hamm, 20.02.2006 - 18 U 40/05
Sachliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Handelsvertretern gemäß § 5 Abs. …
- OLG Bremen, 28.03.2002 - 5 U 75/00
Zu den Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs bei vorheriger Zahlung des Klägers …
- BayObLG, 16.07.2001 - 5Z RR 73/98
Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs
- OLG Jena, 04.04.2001 - 8 U 577/00
Herausgabeanspruch aus § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Eigentumserlangung im …
- OLG Hamm, 29.11.2000 - 13 U 59/00
Unerlaubte Handlung eines Arbeitnehmers
- BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96
Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum
- BGH, 26.02.1999 - V ZR 212/96
Begriff der Enteignung
- LAG Sachsen, 02.10.2009 - 2 TaBVGa 4/09
Beschlussverfahren zur Beilegung des Streits zwischen Vertrauensperson schwer …
- OLG München, 20.01.2000 - U (K) 4428/99
Zulässigkeit des Ausschlusses von der Verordnungsfähigkeit durch den …
- OLG München, 11.11.1999 - U (K) 4428/99
Bundesausschuß; Richtlinie; Kompetenz; Ausschluß einer Arzneimittelgruppe; …
- VGH Hessen, 26.11.1997 - 14 UE 4076/97
Rücknahmefiktion nach VwGO § 126 Abs 2 wegen Nichtbetreibens des …
- LAG Sachsen, 13.04.2010 - 2 TaBV 23/09
Beschlussverfahren bei Streit zwischen Vertrauensperson schwerbehinderter …
- KG, 05.04.2004 - 8 U 324/03
Zahlungsklage des "faktischen Wohnungseigentumsverwalters" gegen die …
- BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 354/99
Bestellung eines Notvorstands für eine Stiftung
- OLG Celle, 26.02.1999 - 4 U (Baul) 169/98
Niedersachsen; vorzeitige Besitzeinweisung; Bundesfernstraßen; Baulandkammer; …
- OLG Brandenburg, 17.07.1998 - 4 U 257/97
Kommunals Wohnungseigentum wird Volkseigentum
- OLG Dresden, 12.06.1998 - 6 W 1281/97
Restitutionsanspruch des vorrangigen Erben nach Ausschlagung des Erbes
- KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
Erlösauskehranspruch nach Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks …
- OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98
(Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und …
- OLG München, 15.07.1998 - 7 U 2623/98
Zulässige Klausel über Verjährungsbeginn analog § 852 BGB
- OLG Brandenburg, 15.12.1997 - 13 W 3/97
Wahlkampfkostenerstattung für die Landtagswahl 1990; Eröffnung des ordentlichen …
- OLG Frankfurt, 17.06.1997 - 22 U 207/95
- Vertriebsdirektor -, Nachholung der Rechtswegprüfung durch das …