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   VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415   

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VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 (https://dejure.org/1996,6974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 (https://dejure.org/1996,6974)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 24 CS 96.3415 (https://dejure.org/1996,6974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lärmbeeinträchtigungen durch Zirkusveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1181
  • NVwZ 1997, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der allgemeinen Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 79, 254/260; 88, 143/154).

    Entscheidend ist, ob derartige Verwaltungsvorschriften oder Regelwerke den vom Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellten Anforderungen entsprechen und diese regelhaft nachvollziehen (BVerwGE 88, 143/149).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.1996 - 24 CS 96.3415
    Zum anderen sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der allgemeinen Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 79, 254/260; 88, 143/154).
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Die erkennende Kammer berücksichtigt in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regeln nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., GewArch 1985, 136, 137; Bay.VGH, NVwZ 1993, 1006 m.w.N.; NJW 1997, 1181, 1182) die einschlägigen technischen Regelwerke, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind, als Orientierungsrahmen.

    Aus diesem Grunde zieht die erkennende Kammer in Übereinstimmung mit der übrigen Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Bad-Würt., NVwZ-RR 1994, 633, 634; VBlBW 1996, 108, 109; siehe auch Nds. OVG, GewArch 1995, 173, 174; OVG Bremen, GewArch, 1996, 390, 391; Bay.VGH, NJW 1997, 1181, 1182) und dem zuständigen Senat des Hess. VGH (vgl. z.B. die die Beteiligten betreffende Eilentscheidung vom 08.10.1996, 14 TG 3852/96, GewArch 1997, 162 ff. bei der Beurteilung der Lärmimmission, die von kommunalen Festveranstaltungen ausgehen, die entsprechenden Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI-Hinweise, NVwZ 1988, 135 ff.; Neufassung: NVwZ 1997, 469 ff.) als wesentlich für die Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles heran (vgl. auch BVerwGE 88, 143, 145).

  • VG Gießen, 29.01.2003 - 8 E 2187/02

    Emissionen aus Feuerungsanlage

    Hierzu können die Gerichte auch nicht bindende Verwaltungsvorschriften und Regelwerke bewertend mit heranziehen (vgl. Bayer. VGH, B. v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 -, NJW 1997, 1181, 1182; BVerwG, U. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143, 148 f.).
  • VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen beim Rockfestival "..."; seltenes Ereignis;

    Da aber bei der Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 4 LStVG die gleichen Maßstäbe anzuwenden sind (so bereits BayVGH, Beschluss vom 17.10.1996, Az. 24 CS 96.3415), spielt diese Frage vorliegend keine Rolle.

    Seltene Ereignisse in diesem Sinne sind vor allem seltene, besonders herausragende Veranstaltungen mit einmaligem Charakter (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.1996, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 10 ZB 18.310

    Nachbarschutz bei Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung

    Bezogen auf die angeführten Lärmimmissionen hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmimmissionen die Freizeitlärmrichtlinie heranzuziehen war (BayVGH, B.v. 13.8.2010 - 10 CE 10.1996 - juris Rn. 16; B.v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 - juris Rn. 15; HessVGH, U.v. 25.2.2005 - 2 UE 2890 - juris Rn. 53 ff.).
  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

    Diese enthält besondere Maßgaben für die Ermittlung und Bewertung der von Freizeitanlagen ausgehenden Geräusche, ist zugleich aber, anders als die 18. BImSchV, nicht abschließend und erlaubte theoretisch auch einen Rückgriff auf die TA Lärm, vgl. Nr. 3 Abs. 1 Freizeitlärm-Richtlinie: "Bei der Ermittlung der durch Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen kann auf die allgemein anerkannten akustischen Grundregeln, wie sie in der TA Lärm und der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) festgehalten sind, zurückgegriffen werden" (ebenso z.B. OVG NW, U.v. 6.9.2011 - 2 A 2249/09 - juris; B.v. 6.10.2010 - 2 A 1503/09 - juris; BayVGH, B.v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 - NJW 1997, 1181; Städtebauliche Lärmfibel des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg 2013, S. 116).
  • VG Gießen, 23.01.2001 - 8 G 3077/00

    Gaststättenerlaubnis - zur Beurteilung von Gaststättenlärm; hier: Biergarten

    Die beschließende Kammer orientiert sich in solchen, den Immissionsschutz betreffenden Fällen, in denen gesetzliche Regelungen nicht vorhanden sind, ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z B. Bad.-Württ., B. v. 17.07.1984 - 14 S 1053/84 -, GewArch. 1985, 136, 137; Bay.VGH, B v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 -, NJW 1997, 1181, 1182) an den einschlägigen technischen Regelwerken, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind (VG Gießen, U. v. 28.05.1997 - 8 E 666/96(1) - , GewArch 1997, 491, 492 l.Sp; U. v. 18.02.1998 - 8 E 1785/94 -, GewArch 1998, 350, 351 r.Sp).
  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

    In solchen Fällen, in denen es an normativen Vorgaben für die rechtliche Beurteilung von Freizeitlärm mangelt, berücksichtigt die Kammer ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z. B. bereits VGH Bad.-Württ., B. v. 17.07.1984 - 14 S 1054/84 -, GewArch 1985, 136, 137; Bay. VGH, B. v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 -, NJW 1997, 1181, 1182; VG Gießen, B. v. 04.02.2004 - 8 G 2875/03 -, KommJur 2004, 155, 156) die einschlägigen technischen Regelwerte, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet wurden, als Orientierungsrahmen.
  • VG Gießen, 04.02.2004 - 8 G 2875/03

    Vorübergehende Stilllegung einer auf einem Spielplatz aufgestellten Skate- und

    Da es normative Vorgaben für die rechtliche Beurteilung von Freizeitlärm nicht gibt, berücksichtigt die beschließende Kammer in solchen Fällen ebenso wie die sonstige Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte (vgl. z.B. bereits VGH Bad.-Württ., B. v. 17.07.1984 - 14 S 1054/84 -, GewArch 1985, 136, 137; Bay.VGH, B. v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3415 -, NJW 1997, 1181, 1182) die einschlägigen technischen Regelwerte, die unter sachverständiger Beratung der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden sind, als Orientierungsrahmen.
  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 24 CE 04.1230
    In seiner Entscheidung vom 17. Oktober 1996 (24 CS 96.3415) hat der Senat ausgeführt: "Die Frage der Erheblichkeit von Lärmbelästigungen i.S. des § 3 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz wird entscheidend durch die bebauungsrechtliche Situation bestimmt, in der sich störende und gestörte Nutzung befinden.
  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 5 E 16.483

    Antrag auf einstweilige Anordnung: Anspruch auf Lärmschutzauflagen für Festspiele

    Darüber hinaus sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen aber nicht nur physikalische Eigenschaften wie Schalldruck und Frequenz, sondern auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und der allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (BayVGH, B. v. 17.10.1996 - 24 CS 96.3145 - NJW 1997, 1181; B. v. 12.5.2004 - 24 CE 04.1230 - NVwZ 2005, 719).
  • VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94

    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe

  • VG Regensburg, 04.08.2004 - RO 3 E 04.1472
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