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   OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96   

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https://dejure.org/1996,3094
OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96 (https://dejure.org/1996,3094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 (https://dejure.org/1996,3094)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 27 U 152/96 (https://dejure.org/1996,3094)
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    BGB §§ 826 295 298; ZPO § 287
    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2121
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96
    Die bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs dem Käufer anzurechnenden Gebrauchsvorteile sind aus dem Verhältnis des konkreten Altwagenpreises zur voraussichtlichen Restfahrleistung multipliziert mit der tatsächlichen Fahrleistung zu errechnen (vgl. BGH DAR 1995, 323).
  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
  • LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Die sittenwidrige Handlung der Beklagten zu 2) ist darin zu sehen, dass diese durch das bewusste Inverkehrbringen eines sachmangelbehafteten Fahrzeugs der Klägerin als Käuferin dieses Fahrzeugs bekannte, für den Vertragsabschluss wesentliche Umstände verschwiegen hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 = NJW 1997, 2121, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in Fällen des Verkaufs eines mangelhaften Kraftfahrzeugs die allgemeine Vorstellung, dass das Fahrzeug weiter veräußert werden könne, für den Vorsatz jedenfalls dann als ausreichend erachtet, wenn Umstände vorliegen, die - etwa im Falle eines Verkaufs an einen gewerblichen Zwischenhändler - auf einen Weiterverkauf schließen lassen (OLG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2006, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2005 - 8 U 3720/04, BeckRS 2005, 6161; OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 27 U 152/96, NJW 1997, 2121, 2122).
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