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Rechtsprechung
   LG Würzburg, 14.05.1997 - 42 S 75/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8355
LG Würzburg, 14.05.1997 - 42 S 75/97 (https://dejure.org/1997,8355)
LG Würzburg, Entscheidung vom 14.05.1997 - 42 S 75/97 (https://dejure.org/1997,8355)
LG Würzburg, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 42 S 75/97 (https://dejure.org/1997,8355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einer Automietzinsforderung als Teil der Schadensminderungspflicht; Vermietung eines Pkws in Verbindung mit einer Abtretung des unfallbedingten Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2606
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Arnsberg, 26.02.2013 - 5 S 46/11

    Zum Anspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten

    Er kann daher dann vom Schädiger keinen Ersatz der Mietwagenkosten mehr verlangen (vgl. LG Würzburg, NJW 1997, 2606).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2015 - 22 U 48/15

    Verjährung von Mängelbeseitigungsansprüchen bei einem Werkvertrag

    Im Urteil des LG Würzburg vom 14.05.1997 (42 S 75/97, NJW 1997, 2606) hatte die Klägerin (als Geschädigte eines Verkehrsunfalls) eine Mietwagenfirma während der laufenden Verjährungsfrist mehrmals vergeblich zur Erstellung einer Rechnung aufgefordert.
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.03.2020 - 8 S 5532/19
    Der Fall wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn die Reparaturfiima dem Kläger gegenüber die 5 5532/19 -Seite 5 - - gesamte Zeit über untätig geblieben wäre und insofern durch die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Kläger nicht die Gefahr bestünde, dass dieser sich selbst "in ein schlechtes Licht setzt" oder den Anschein treuwidrigen/widersprüchlichen Verhaltens erweckt (LG Würzburg, Urteil vom 14.05.1997, Az.: 42 S 75/97).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.12.1996 - 305 O 140/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17307
LG Hamburg, 19.12.1996 - 305 O 140/96 (https://dejure.org/1996,17307)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.1996 - 305 O 140/96 (https://dejure.org/1996,17307)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 305 O 140/96 (https://dejure.org/1996,17307)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2606
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 09.03.2022 - 1 U 1167/20

    Ansprüche gegen ein Serviceunternehmen und einem in dessen Diensten stehenden

    Es ist indessen geboten und unbedenklich, die zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht differenziert herausgearbeiteten Grundsätze jedenfalls zur Konkretisierung des objektiven Pflichteninhaltes vertraglicher Schutzpflichten entsprechend heranzuziehen, da sich die beiden Haftungssysteme hinsichtlich des Sorgfaltsstandards und der Intensität der Pflichtbildung - unbeschadet einer möglichen Verschärfung der Pflichten im Rahmen einer Sonderverbindung - nicht grundsätzlich unterscheiden (LG Hamburg, Urt. v. 19.12.1996, Az.: 305 O 140/96, NJW 1997, 2606, 2607 m.w.N.; Adolphsen, a.a.O., Rn. 711).
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