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   OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97 - 93   

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OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97 - 93 (https://dejure.org/1997,4235)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1997 - Ss 226/97 - 93 (https://dejure.org/1997,4235)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - Ss 226/97 - 93 (https://dejure.org/1997,4235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reine Sachentziehung

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 07.02.1992 - RReg. 2 St 248/91

    Täter; Rausch; Lokal; Verweis; Ärger; Fahrrad; Abgesperrt; Mitnahme; Wegwerfen;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Zueignung bedeutet die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache, indem der Täter entweder die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Wert dem eigenen Vermögen einverleibt, sich also wirtschaftlich an die Stelle des Eigentümers setzt (vgl. BayObLG NJW 1992, 2040; Eser in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 242 Rn. 47 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1984 - 1 Ss 596/83
    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • BGH, 02.07.1980 - 2 StR 224/80

    Nachweis der Enteignungsabsicht - Rückgabeabsicht

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Erforderlich ist daher einerseits die "Enteignung" durch Verdrängung des Eigentümers aus seiner wirtschaftlichen Position und andererseits die "Aneignung" durch Einverleibung der Sache in das Vermögen des Täters oder Ausnutzung des entzogenen Sachwerts (vgl. BGH NStZ 1981, 63).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Daran fehlt es beim Durchsuchen später weggeworfener Kleidung nach Wertgegenständen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 16), bei der Wegnahme von Sachen, um Sicherheiten oder ein Pfand für eine Forderung in die Hand zu bekommen (vgl. BGH NJW 1982, 2265; StV 1983, 329), bei der Wegnahme einer Sache, um deren Eigentümer zu ärgern oder zu reizen (vgl. BGH, bei Holtz, MDR 1982, 810; NJW 1985, 812; BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt StV 1984, 248) oder um sie sogleich zu zerstören (vgl. BGH NJW 1977, 1460), sofern der Täter nicht gerade durch die Zerstörung der Sache ihren wirtschaftlichen Wert erlangen will (z.B. durch das Verfeuern von Brennmaterial).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 689/92

    Aufhebung einer Verurteilung auf Grund von Problemen bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1997 - Ss 226/97
    Deshalb ist der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO berechtigt, unter Aufhebung des angefochtenen Urteils unmittelbar auf Freispruch zu erkennen (vgl. BGH NJW 1993, 2451; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 354 Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 392/11

    Raub (Zueignungsabsicht); räuberische Erpressung (Vermögensvorteil);

    Es fehlt an dem für eine Aneignung erforderlichen Willen des Täters, den Bestand seines Vermögens oder den eines Dritten zu ändern, wenn er das Nötigungsmittel nur zur Erzwingung einer Gebrauchsanmaßung einsetzt (Fischer, StGB, 59. Aufl., § 249 Rn. 19a) oder wenn er die fremde Sache nur wegnimmt, um sie "zu zerstören", "zu vernichten", "preiszugeben", "wegzuwerfen", "beiseite zu schaffen", "zu beschädigen", sie als Druckmittel zur Durchsetzung einer Forderung zu benutzen oder um den Eigentümer durch bloßen Sachentzug zu ärgern (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701; vom 26. September 1984 - 3 StR 367/84, NJW 1985, 812, 813 jeweils mwN; OLG Köln, Beschluss vom 6. Mai 1997 - Ss 226/97 - 93, NJW 1997, 2611).
  • LG Potsdam, 23.03.2009 - 27 Ns 114/07

    Strafbarkeit der Wegnahme eines sog. "Anti-Schals" eines gegnerischen

    2 St 248/91">NJW 1992, 2040; OLG Köln, NJW 1997, 2611).
  • KG, 18.06.2020 - 6 U 5/19

    Hausratversicherung: Versicherungsschutz bei Einbruchsdiebstahl ohne

    Entscheidend ist dabei, welche Vorstellung der Täter zur Zeit der Wegnahme hatte (OLG Köln, NJW 1997, 2611).
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