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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96   

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https://dejure.org/1997,228
BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 302a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB
    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision (von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin); besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Wucher ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Besondere Bedeutung bei Notwendigkeit rascher Klärung bedeutsamer Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von Arbeitserlaubnissen wegen falscher Lohnangaben - Anklage wegen Wucher - Bezahlung von Maurern unter Tarif

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision; höchstrichterlicher Klärungsbedarf als besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Lohnwucher

  • opinioiuris.de

    Wucher durch Lohndumping

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wucher; Lohnwucher; Arbeitnehmerlohn; Austauschgeschäft; Vermögensvorteil; Lohnempfänger; Arbeitgeber; Missverhältnis; Schwächesituation; Baugewerbe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Usurpation der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht und zur Anwendung des Wucherverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Untertarifliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers: Strafbarkeit wegen Wuchers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Textildiscounter muss höheren Lohn nachzahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns! (IBR 1997, 392)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 53
  • NJW 1997, 2689
  • MDR 1998, 53
  • NStZ 1997, 611 (Ls.)
  • NZA 1997, 1166
  • NZA 1997, 1167
  • StV 1998, 1
  • BB 1997, 2166
  • DB 1997, 1670
  • JR 1999, 164
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung, wenn (objektive) Willkür vorliegt (vgl. z. B. BGH GA 1970, 25 ; NJW 1993, 1607 m.w.N.), also wenn die unzutreffende Annahme seiner Zuständigkeit durch das Gericht höherer Ordnung auf sachfremde oder andere offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt ist (vgl. BGH NJW 1993, 1608 [richtig: NJW 1993, 1607, 1608 - d. Red.] ).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

    Das Rügeerfordernis relativiert das Gewicht der Grundrechtsverletzung nicht, sondern zieht lediglich eine auch im Interesse der Rechtssicherheit gebotene Grenze für deren Geltendmachung und überläßt es dem Beschwerdeführer, ob er sich auf einen Grundrechtsverstoß, der nicht zwingend zu einer unrichtigen Entscheidung geführt haben muß, berufen will oder nicht (vgl. BGHSt 19, 273, 277).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Daher sind Vorteile, die dem Täter aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder - hier - zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich das Opfer aus dem Geschäft verspricht oder - hier - erlangt, nicht ankommt (BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (BGH NJW 1983, 2780, 2781 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, wie weit allgemein eine ins einzelne gehende Kenntnis über den genauen Inhalt der tarifvertraglichen Bestimmungen für das Baugewerbe verbreitet ist; es ist nämlich allgemein bekannt, daß es für die meisten Berufe und jedenfalls für das Baugewerbe tarifvertraglich festgelegte Löhne gibt, über deren genaue Höhe man sich erforderlichenfalls aus allgemein zugänglichen Quellen informieren kann.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Ob dieses Grundrecht dadurch verletzt worden ist, daß statt des Amtsgerichts das Landgericht entschieden hat, ist nicht nur vom Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin, sondern auch schon vorher im Revisionsrechtszuge zu prüfen (BVerfG NJW 1959, 871, 872 ; BGH GA aaO).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95
    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Eine Strafbarkeit gemäß § 227 a AFG hat sie unter Berufung auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (wistra 1996, 238) verneint.
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Bei einem Verfahrenshindernis handelt es sich um einen Umstand, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang gesetzlicher Vorschriften ersichtlichen Willen des Gesetzgebers so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Fehlen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt (BGHSt 36, 294, 295; 35, 137, 140; 33, 183, 186 jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6; MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    cc) Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Werkleistung und Gegenleistung ist hier gegeben, weil - wie beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug ausgeführt (B. I. 3. a) bb)) - der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 5. Mai 2006 - 37 M 2/06 Rn. 63; Bechtel, JR 2019, 503, 507; zum Missverhältnis beim ?Lohnwucher? BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 Rn. 1, 22-28, BGHSt 43, 53, 54, 59 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96   

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https://dejure.org/1997,2094
BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96 (https://dejure.org/1997,2094)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.1997 - 2Z BR 139/96 (https://dejure.org/1997,2094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1090
    Dienstbarkeit zum ausschließlichen Verkauf eines bestimmten Produktes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit eines Verkaufsverbots von Weißbier auf einem Grundstück ins Grundbuch als Verbotsdienstbarkeit; Bestehen eines Rechts zur freien Auswahl des Warenlieferanten als Ausfluss des Eigentümerrechts am Grundstück; Möglichkeit zum Verkauf von anderen Bieren ...

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1O18, 1090; GBO § 18
    Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier auch zur Absicherung einer Bezugsbindung als eintragungsfähige beschränkt persönliche Dienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2689 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 912
  • DNotZ 1998, 122
  • Rpfleger 1997, 371
  • BayObLGZ 1997 Nr. 20
  • BayObLGZ 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.1.1988 (NJW 1988, 2364 ), auf die sich die Beteiligten stützten, habe es sich um ein umfassendes Verbot gehandelt.

    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 55/84

    Rechte des Inhabers einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    (2) Gegen die Einräumung des Rechts, ein Grundstück zum ausschließlichen Verkauf von Weißbier zu nutzen, bestehen keine rechtlichen Bedenken; es handelt sich hierbei zweifellos um die Benutzung "in einer einzelnen Beziehung" und damit um den rechtlich zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG MittBayNot 1981, 188).

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit wäre nach dieser Rechtsprechung nur eine Bezugsbindung, also das Verbot, auf dem Grundstück andere Biere als die einer bestimmten Brauerei zu verkaufen; denn das Recht zur freien Auswahl des Warenlieferanten ist kein Ausfluß des Eigentumsrechts am Grundstück (vgl. BGHZ 29, 244 ff.; BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG DNotZ 1972, 35O/353 f.).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 30.01.1959 - V ZB 31/58

    Tankstellendienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Es handelt sich hier nicht um zwei selbständige Dienstbarkeiten, sondern um ein einheitliches Recht mit zwei Arten der bei einer Dienstbarkeit möglichen Belastung, nämlich der Einräumung des Rechts, das Grundstück in einer einzelnen Beziehung zu benutzen (§ 1018 BGB § 1090 Abs. 1 BGB 1. Alternative), sowie des Untersagungsrechts oder Verbots, auf dem Grundstück gewisse Handlungen vorzunehmen (§ 1090 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1018 BGB 2. Alternative; vgl. BGHZ 29, 244/246; BayObLGZ 1958, 323/326 ff.).

    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte, erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde, als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. BGHZ 29, 244/248 f.; BayObLGZ 1989, 89/93 m.w.N.).

    Unzulässiger Inhalt einer Dienstbarkeit wäre nach dieser Rechtsprechung nur eine Bezugsbindung, also das Verbot, auf dem Grundstück andere Biere als die einer bestimmten Brauerei zu verkaufen; denn das Recht zur freien Auswahl des Warenlieferanten ist kein Ausfluß des Eigentumsrechts am Grundstück (vgl. BGHZ 29, 244 ff.; BGH NJW 1985, 2474 ; BayObLG DNotZ 1972, 35O/353 f.).

  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 186/60
    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Jedoch kann das Verbot auch auf eine bestimmte Warengattung beschränkt werden (vgl. BGH NJW 1962, 486/487: nur Flaschenbier; BayObLGZ 1953, 295/298; KG OLGE 5, 154/155; Münch-Komm/Joost BGB 2. Aufl. § 1090 Rn. 11).

  • BGH, 22.01.1992 - VIII ZR 374/89

    Getränkebezugsverpflichtung in notariellem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 18.05.1979 - V ZR 70/78

    Dienstbarkeit zur Absicherung einer Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).

    Daß diese Form der Dienstbarkeit mittelbar zu einer Beeinträchtigung des Rechts auf freie Auswahl des Lieferanten führen kann und nach Absicht der Berechtigten führen soll, ist unerheblich; gegen eine Dienstbarkeit zur Absicherung einer schuldrechtlichen Bezugsverpflichtung ist nichts einzuwenden (BGHZ 74, 293/296; BGH NJW 1985, 2474 ; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 f.).

  • BGH, 25.03.1980 - KZR 17/79

    Bier- und Getränkelieferungsvertrag - Schriftform - Offene Preisklausel

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).
  • BayObLG, 30.03.1989 - BReg. 2 Z 75/88

    Zulässiger Inhalt von Austragshausdienstbarkeiten

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Dies bedeutet zwar nicht, daß sich das Grundstück selbst in seinem sachlichen Bestand ändern müßte, erforderlich ist aber, daß die Vornahme der hiernach verbotenen Handlung eine andere Benutzung darstellen würde, als dies bei den weiterhin zulässigen Handlungen der Fall wäre (vgl. BGHZ 29, 244/248 f.; BayObLGZ 1989, 89/93 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    Sie muß deshalb klar darlegen und aufzeigen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln die Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Hindernisse beseitigen und damit ihr Antragsbegehren zum Erfolg führen können (BayObLGZ 1988, 102/104 f. m.w.N.; Demharter GBO 21. Aufl. Rn. 30 ff.).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 139/84

    Zulässigkeit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96
    bb) Das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück zu lagern oder zu vertreiben, kann nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; BGH NJW 1962, 486; DNotZ 1976, 97; NJW 1981, 343/344; 1988, 2364; NJW-RR 1992, 593 ; BayObLGZ 1985, 290; OLG Karlsruhe NJW 1986, 3212 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.1986 - 6 U 240/85

    Zulässiger Inhalt einer "Brauereidienstbarkeit"

  • BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 104/80

    Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts, hier: Verlängerung einer

  • BGH, 22.01.1975 - VIII ZR 243/73
  • OLG München, 18.12.2012 - 34 Wx 452/12

    Grundbucheintragung: Wohnungsrecht unter der Bedingung einer bestehenden

    Allgemein als zulässig erachtet wird jedoch eine Zwischenverfügung mit dem Ziel, den Antrag einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG Rpfleger 1997, 371; KGJ 44, 263/268; Demharter § 18 Rn. 27).
  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

    Sie darf nicht lediglich eine Beschränkung der rechtsgeschäftlichen Verfügungsfreiheit enthalten (BGHZ 29, 244, 248 f.; 74, 293, 297; BayObLGZ 1997, 129, 132).

    Danach handelt es sich hier nicht um eine unzulässige Dienstbarkeit, die den Bezug von Waren oder Leistungen bei einem anderen Anbieter, Hersteller oder Lieferanten als dem aus dem dinglichen Recht Berechtigten verbietet (vgl. BGH Rpfleger 1975, 171; NJW 1985, 2474; BayObLGZ 1976, 218, 222; 1997, 129, 133; BayObLG DNotZ 1972, 350, 353).

    bb) Für die Entscheidung des Falles kommt es nicht auf die in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage an, ob eine (beschränkte persönliche) Dienstbarkeit aus zwingenden tatsächlichen Gründen zur Folge haben darf, dass der jeweilige Eigentümer des belasteten Grundstücks die von ihm benötigte Wärmeenergie von dem Berechtigten beziehen muss (für die Wirksamkeit BGH WM 1984, 820, 821; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 304 £; dagegen BayObLG DNotZ 1982, 251, 254; MDR 1982, 936, 937; offen gelassen in BayObLGZ 1985, 285, 289; vgl. noch BayObLGZ 1997, 129, 133; dem BayObLG zust. Palandt/Bassenge aaO).

  • OLG München, 24.02.2021 - 34 Wx 458/20

    Zulässigkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit betreffend Vertrieb

    So kann zwar das Verbot, Getränke schlechthin oder alkoholische Getränke oder auch nur Bier auf einem Grundstück herzustellen, zu lagern, zu vertreiben, auszuschenken oder sonst abzugeben, als Beschränkung nicht der rechtlichen Verfügungsfreiheit, sondern der Benutzung des Grundstücks in tatsächlicher Hinsicht nach ständiger Rechtsprechung zum Inhalt einer Dienstbarkeit gemacht werden (BGHZ 74, 293; NJW 1988, 2364; 1981, 343/344; 1962, 486; BayObLGZ 1997, 129/133; …
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Es kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag einschließlich der ihm zugrunde liegenden Bewilligung klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (vgl. BayObLGZ 1997, 129, 131 = NJW-RR 1997, 912; Demharter, GBO, 25. Aufl., § 18 Rdnr. 26; Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18 Rdnr. 74; Wilke in: Bauer/von Oefele, GBO, § 18, Rdnr. 31).
  • OLG Frankfurt, 29.06.1998 - 20 W 144/98

    Dingliches Vorkaufsrecht für mehrere Personen in Bruchteilsgemeinschaft

    Sie muß deshalb klar darlegen und aufzeigen, auf welche Weise und mit welchen Mitteln der Antragsteller die vom Grundbuchamt angenommenen Hindernisse beseitigen und damit sein Antragsbegehren zum Erfolg führen kann (OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1977, 103; BayObLG DNotZ 1989, 164 und 1998, 122; KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rz. 53 ff.; Demharter aaO Rz. 30 ff., jeweils zu § 18).

    Auch kann mit einer Zwischenverfügung aufgegeben werden, einen Antrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG DNotZ 1998, 122; Demharter aaO Rz. 26 und 27; Meikel/Böttcher Rz. 76 und 77; jeweils aaO zu § 18).

  • OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11

    Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der

    Gehört zum zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit hierzu gewiss die Beeinflussung bestimmter Nutzungen im engeren Sinne - etwa das Verbot einer anderweitigen Nutzung eines Grundstücks als den Betrieb einer Werkstatt für Behinderte (BayObLGZ 1985, 285) oder das Verbot, dass auf einem Grundstück Weißbier produziert oder verkauft wird (BayObLGZ 1997, 129) -, hat die Rechtsprechung besonders des Bayerischen Obersten Landesgerichts es auch als zulässigen Inhalt einer Dienstbarkeit angesehen, dass Wohnraum nur von einem noch zu bestimmenden Personenkreis genutzt werde (BayObLGZ 1982, 184, 188 f.; BayOblGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.).

    Hingegen zugelassen wurden "mittelbare" Einwirkungen auf die rechtsgeschäftliche Abschlussfreiheit, etwa die Bestellung von "Brauereidienstbarkeiten" dahin, dass auf einem Grundstück keine Getränke gelagert und ausgeschenkt werden sollen, wenn hierüber - nämlich über die Verpflichtung zur Nichtinanspruchnahme aus der Dienstbarkeit - letztlich bestehende Bezugsverträge namentlich gegenüber Brauereien abgesichert werden sollen (BGHZ 74, 293, 296 ff.; BGH WM 1985, 808 f.; BGH WM 1988, 765, 786; BGH WM 1988, 1091, 1092 f.; BayObLGZ 1997, 129, 133).

  • OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls: Voraussetzungen für die

    Die noch fehlende Konkretisierung des Eintragungsantrags ist aber im Allgemeinen kein Grund, den Antrag zurückzuweisen; vielmehr ist regelmäßig - so auch hier - der Erlass einer Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) angebracht (siehe BayObLG Rpfleger 1997, 371; Demharter § 18 Rn. 26).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 15 Wx 211/09

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung von Ansprüchen des

    Dabei geht es nicht lediglich um die Klarstellung einzelner Formulierungen in der Bewilligung eines an sich eintragungsfähigen Rechts, die durchaus Gegenstand einer Zwischenverfügung sein kann (BayObLG NJW-RR 1997, 912).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 361/00

    Rechtsnachfolgezusatz bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Mit einer Zwischenverfügung kann nach anerkannter Auffassung aufgegeben werden, einen Eintragungsantrag klarzustellen oder einzuschränken, um ihm einen eintragungsfähigen Inhalt zu geben (BayObLG DNotZ 1998, 122, 123).
  • AG Frankfurt/Oder, 04.08.1999 - 2.5 C 761/99

    Rückerstattung von überbezahlten Betriebskosten ; Berechnung von Kosten für den

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

  • BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 132/97

    Anfechtbarkeit einer Verfügung des Grundbuchamts, die Ausführungen zur Rechtslage

  • OLG Stuttgart, 15.07.2004 - 2 U 43/04

    Grunddienstbarkeit: Wirksamkeit einer zeitlich unbegrenzten beschränkten

  • KG, 31.10.2006 - 9 U 148/05
  • OLG Frankfurt, 03.07.2012 - 20 W 186/12

    Grundbuch: Inhalt einer Zwischenverfügung

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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 23.01.1997 - 6 S 388/96   

Zitiervorschläge
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LG Darmstadt, 23.01.1997 - 6 S 388/96 (https://dejure.org/1997,18200)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23.01.1997 - 6 S 388/96 (https://dejure.org/1997,18200)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 6 S 388/96 (https://dejure.org/1997,18200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2689
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