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   BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91   

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BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91 (https://dejure.org/1997,97)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91 (https://dejure.org/1997,97)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 (https://dejure.org/1997,97)
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Tabakwarnhinweise

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, zur Frage, wann Werbung der Meinungsfreiheit unterfällt;

Art. 12 GG, kein Verstoß gegen die Berufsfreiheit durch die Verpflichtung zur Widergabe staatlicher Warnhinweise

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • openjur.de

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verpflichtung zu Warnungen vor Gesundheitsgefahren des Rauchens auf Packungen von Tabakerzeugnissen erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung der Gewerbetreibenden zum Aufdruck von Warnhinweisen aúf Tabakwaren; Anwendbarkeit des Grundrechts der Meinungsfreiheit für eine Wirtschaftswerbung; Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs in die Freiheit der ...

  • opinioiuris.de

    Tabakwarnhinweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anbringung von Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 173
  • NJW 1997, 2871
  • NVwZ 1997, 1206 (Ls.)
  • EuZW 1997, 734
  • DVBl 1997, 548
  • DVBl 1997, 549
  • BB 1997, 694
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Die Beschwerdeführerinnen können sich als juristische Personen des Privatrechts auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 50, 290 ).

    Die Beurteilung dieser Eignung unterliegt grundsätzlich seiner Einschätzung (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 30, 292 ).

    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 ; 30, 292 ), umfaßt also grundsätzlich nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 45, 272 ; 68, 193 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Ihre berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für ihre Produkte fällt in den Bereich der berufsbezogenen Tätigkeiten, die Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG schützt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; GRUR 1996, S. 899 ).

    Die gesetzlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 85, 248 ; GRUR 1996, S. 899 ).

  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 259/91

    Warnhinweis - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Die angegriffenen Kennzeichnungspflichten beruhen auf der - vom EG-Recht unabhängigen - Ermächtigungsgrundlage des § 21 LMBG, sie sind auch Bestandteil des allgemeinen Wettbewerbsrechts in Deutschland (vgl. BGH, NJW 1994, S. 730 f.) und genügen auf dieser Geltungsgrundlage den Anforderungen der vom Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte.

    Es ist allgemein anerkannt, daß das Rauchen gesundheitsschädlich ist (vgl. BGH, NJW 1994, S. 730 ).

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Ihre berufliche Außendarstellung einschließlich der Werbung für ihre Produkte fällt in den Bereich der berufsbezogenen Tätigkeiten, die Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG schützt (vgl. BVerfGE 85, 248 ; GRUR 1996, S. 899 ).

    Die gesetzlichen Grundlagen sind dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfGE 76, 196 ; 85, 248 ; GRUR 1996, S. 899 ).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Die Beurteilung dieser Eignung unterliegt grundsätzlich seiner Einschätzung (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 30, 292 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Für eine Prüfung am Maßstab von Art. 2 Abs. 1 GG ist insoweit kein Raum (vgl. BVerfGE 70, 1 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Beide Rechte werden zwar von der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie umfaßt (vgl. BVerfGE 78, 58 ), sind hier aber schon deshalb nicht verletzt, weil die Verordnung sie nur in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise ausgestaltet hat.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    ff) Auch die Indienstnahme privater Organisations- und Finanzkraft für die staatliche Aufgabe der Gesundheitspolitik ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 68, 155 ).
  • BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62

    Ehemäklerlohn

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 ; 30, 292 ), umfaßt also grundsätzlich nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 45, 272 ; 68, 193 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. BVerfGE 20, 31 ; 30, 292 ), umfaßt also grundsätzlich nicht in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 45, 272 ; 68, 193 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

  • BVerfG, 12.05.1989 - 2 BvQ 3/89
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

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