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   OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 22 W 21/96   

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OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 22 W 21/96 (https://dejure.org/1996,10557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.06.1996 - 22 W 21/96 (https://dejure.org/1996,10557)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 22 W 21/96 (https://dejure.org/1996,10557)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 332 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1469
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 12 S 2898/18

    Kein Anspruch auf erhöhtes Pflegegeld und Übernahme der Restkosten für eine

    Hierfür muss aufgezeigt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.03.2014 - 10 B 11.14 - NVwZ 2014, 744, 745, vom 01.12.2011 - 4 BN 38.11 - juris Rn. 11 und vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 - VBlBW 2015, 292).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Arbeitsplatzverlust wegen Entzug der

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1997, 332) und des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 -) ist auch der Senat der Auffassung, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis die Kündigung eines als Kraftfahrer oder in vergleichbarer Position beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigt, wenn - wie hier - dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen nicht möglich ist, weil ein geeigneter freier Arbeitsplatz in dem Unternehmen nicht vorhanden ist.
  • OLG Dresden, 11.07.2006 - 9 W 389/06

    Verfahrensrecht - Klage auf Mängelbeseitigung: Streitwert

    Das Interesse der Klägerin richtet sich damit nach der Höhe der Kosten für die Mängelbeseitigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1469; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO, 64. Aufl. Rdnr. 137 zu § 3; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., Anhang I zu § 48 Rdnr. 137).

    Besteht allerdings die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, ist die Mehrwertsteuer den Aufwendungen gar nicht erst hinzurechnen, da sie das Vermögen des Anspruchsberechtigten nicht dauerhaft belastet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1469).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2000 - 2 W 10/00

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Deswegen ist die Mehrwertsteuer den Aufwendungen für die Mängelbeseitigung gar nicht erst hinzuzurechnen, da sie das Vermögen des Antragstellers nicht dauerhaft belastet (ebenso: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1469 und Wirges, JurBüro 1997, 565, 567 - li.
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