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   BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96   

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BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 2Z BR 73/96 (https://dejure.org/1996,2986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105; ErbbauRG § 9
    Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Eintragung eines nur bestimmbaren, wertgesicherten Erbbauzinses; Echte, automatisch wirkende Wertsicherungsklausel als Inhalt einer Erbbauzins-Reallast

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbbauzins-Reallast; Gleitklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 468
  • MDR 1996, 1235
  • WM 1997, 541
  • Rpfleger 1996, 506
  • BayObLGZ 1996, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Die Erhöhung kann zusätzlich vom Verlangen des Gläubigers abhängig gemacht werden ( BGHZ 111, 324, 326 f. = DNotZ 1991, 803 = MittRhNotK 1990, 275 ), was aber am Wesen als automatischer Gleitklausel nichts ändert.

    Nach dessen Stellungnahme (vgl. BT-Drucks. 1215992, S. 192 ff.) sollte damit unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Reallast im allgemeinen ( BGHZ 111, 324, 326; OLG Celle DNotZ 1977, 548, 549) abweichend von § 9 Abs. 2 S. 1 ErbbauVO a.F. eine Anpassung der Erbbauzins-Reallast an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse ermöglicht werden.

    Nach BGHZ 111, 324 ff. kann, muß dies aber nicht zum Bestandteil der Wertsicherungsklausel gemacht werden.

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, daß diese Leistungen nach Umfang und Höhe nicht von vornherein für die ganze Dauer der Reallast fest bestimmt sein müssen, daß dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vielmehr auch dann Genüge getan ist, wenn Umfang und Höhe der Leistungen aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind (vgl. BGH WM 1989, 956, 957; NJW 1995, 2780, 2781 = DNotZ 1996, 93 ; BayObLGZ 1993, 228, 231 = DNotZ 1993, 743 ; OLG Celle DNotZ 1977, 548, 549; OLG Hamm OLGZ 1988, 261, 262 f.; Palandt/Bassenge, 55. Aufl., § 1105 BGB , Rn. 6).

    Wenn der BGH in dieser Entscheidung (und in BGHZ 130, 342, 345 f. = NJW 1995, 2780, 2781 = DNotZ 1996, 93 ) als Voraussetzung der Bestimmbarkeit zusätzlich fordert, daß auch der höchstmögliche Umfang der Belastung für einen Dritten erkennbar sein muß, so ist dies nicht so zu verstehen, daß ähnlich wie bei einer Zinsgleit-Klausei (vgl. BHGZ 35, 22, 24) die zu irgendeinem späteren Zeitpunkt höchstmögliche Belastung mit einem bestimmten Betrag Heft Nr. 10 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Oktober 1996 angegeben werden muß; denn sonst wären die meisten bei einer Reallast eingetragenen Wertsicherungsklauseln unwirksam.

  • BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93

    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, daß diese Leistungen nach Umfang und Höhe nicht von vornherein für die ganze Dauer der Reallast fest bestimmt sein müssen, daß dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vielmehr auch dann Genüge getan ist, wenn Umfang und Höhe der Leistungen aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind (vgl. BGH WM 1989, 956, 957; NJW 1995, 2780, 2781 = DNotZ 1996, 93 ; BayObLGZ 1993, 228, 231 = DNotZ 1993, 743 ; OLG Celle DNotZ 1977, 548, 549; OLG Hamm OLGZ 1988, 261, 262 f.; Palandt/Bassenge, 55. Aufl., § 1105 BGB , Rn. 6).
  • LG Würzburg, 04.02.1991 - 3 T 3028/90

    Zur Vererblichkeit eines Vorkaufsrechts

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Nach der in Rspr. und Lit. überwiegend vertretenen Auffassung, der sich die Kammer anschließt, ist die Beschränkung der Vererblichkeit des Vorkaufsrechts auf bestimmte Personen, vorliegend die in § 13 der notariellen Urkunde Genannten, eine gesetzlich zulässige Vereinbarung (vgl. OLG Hamm Rpfleger 1960, 154, 155; LG Würzburg DNotZ 1992, 319, 320; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 10. Aufl. 1993, Rn. 1401; KEHE/Ertl, 4. Aufl. 1991, Ein[., Rn. K 21; Staudinger/Mayer-Maly/Mader, 13. Aufl. 1994, § 1097 BGB , Rn. 18; a. A.: LG Stuttgart MittRhNotK 1974, 397, 398; Soergel/Huber, 12. Aufl. 1991, § 514 BGB , Rn. 5).
  • LG Aachen, 02.11.1995 - 3 T 318/94

    Bestellung eines beschränkt vererblichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    7. Liegenschaftsrecht -- Bestellung eines beschränkt vererblichen Vorkaufsrechts (LG Aachen, Beschluß vom 2.11.1995 - 3 T 318/94 - mitgeteilt von Notar Thilo von Trotha, Aachen) BGB §§ 1094 Abs. 1; 1098 Abs. 1; 514 S. 1 Ein Vorkaufsrecht kann mit dem Inhalt im Grundbuch eingetragen werden, daß es nur an bestimmte Personen vererblich ist.
  • BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96

    Zusammenfassung mehrerer Erbbauzinsreallasten

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Die Klausel unterscheidet sich damit von derjenigen, die in dem Senatsbeschluß vom 21, 5.1996 ( BayObLGZ 1996, 114 = MittRhNotK 1996, 277 ) vereinbart war: Dort hatten sich Eigentümer und Erbbauberechtigter zu einer Anpassung des Erbbauzinses unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet; der Senat hatte an dieser, der Formulierung des § 9 Abs. 2 S. 2 ErbbauVO in der seit dem 1.10.1994 gültigen Fassung entsprechenden Klausel nichts auszusetzen und brauchte die Frage, ob nach Eintragung dieser Anpassungsvereinbarung eine künftige Erhöhung des Erbbauzinses automatisch, also ohne neue Einigung und weitere Eintragung, eintrete, nicht zu entscheiden.
  • BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56

    Änderung des Erbbauzinse

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    Mit dieser Bestimmung sollte die Beleihbarkeit des Erbbaurechts mit nachrangigen Hypotheken und Grundschulden gefördert werden (vgl. BGHZ 22, 220, 222; Palandt/Bassenge, 53. Aufl., § 9 ErbbauVO, Rn. 4; Ingenstau, 7. Aufl., § 9 ErbbauVO , Rn. 20).
  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    2. Bei der nach § 883 BGB zu beurteilenden Zulässigkeit der beantragten Eintragung ist das LG zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Zulässigkeit einer Auflassungsvormerkung in erster Linie nicht nach sachenrechtlichen, sondern nach schuldrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (RGZ 128, 246, 248; BayObLG DNotZ 1974, 174 ) und deshalb auch eine Vormerkung zur Sicherung eines künftigen oder bedingten Anspruchs zulässig ist (BayObLG Rpfleger 1989, 190 = DNotZ 1989, 370 = MittRhNotK 1989, 54 ).
  • RG, 03.05.1930 - V B 6/30

    Kann der Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks auch zugunsten des jeweiligen

    Auszug aus BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
    2. Bei der nach § 883 BGB zu beurteilenden Zulässigkeit der beantragten Eintragung ist das LG zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß die Zulässigkeit einer Auflassungsvormerkung in erster Linie nicht nach sachenrechtlichen, sondern nach schuldrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (RGZ 128, 246, 248; BayObLG DNotZ 1974, 174 ) und deshalb auch eine Vormerkung zur Sicherung eines künftigen oder bedingten Anspruchs zulässig ist (BayObLG Rpfleger 1989, 190 = DNotZ 1989, 370 = MittRhNotK 1989, 54 ).
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    Die Identität der Belastung des Erbbaurechts bleibt auch bei einer Zusammenführung der einzelnen Reallasten zu einem Gesamtrecht und der Eintragung einer dinglichen Wertsicherung statt des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Erbbauzinsanpassung unverändert (vgl. BayObLGZ 1996, 114, 116 und 1996, 159, 164).

    aa) Die Eintragung einer Wertsicherung bei der Erbbauzinsreallast bedarf als Inhaltsänderung des dinglichen Rechts nach § 877 i.V.m. § 876 BGB grundsätzlich der Zustimmung der Inhaber gleich- und nachrangiger Rechte an dem Erbbaurecht (allg. Meinung: BayObLGZ 1996, 159, 164; Böttcher, Praktische Fragen des Erbbaurechts, 7. Aufl., Rn. 364; Eichel, RNotZ 2001, 535, 538; Ingenstau/Hustedt, ErbbauRG, 10. Aufl., § 9 Rn. 27; Kluge, MittRhNotK 2000, 409, 425; Mohrbutter/Mohrbutter, ZIP 1995, 806, 810; v.Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5. Aufl., Rn. 6.84; Wilke, DNotZ 1995, 654, 662).

  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 W 69/14

    Voraussetzungen der Auswechselung einer Wertsicherungsklausel hinsichtlich des

    Die nachträgliche Vereinbarung einer dinglichen Wertsicherungsklausel bedarf nach §§ 877, 876 S. 1 BGB grundsätzlich der Zustimmung der Inhaber nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht, weil es sich um eine Inhaltsänderung des Erbbauzinses handelt (vgl. BayObLG, a.a.O. und Beschluss vom 18.07.1996 - 2 Z BR 73/96 - Rpfleger 1996, 505, Rz. 15 nach juris; Ingenstau/Hustedt, Erbbaurechtsgesetz, 10. Auflage, § 9 Rz. 27, 49; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rz. 1811 a).

    Für die in Konkurrenz zum Erbbauzinsberechtigten stehenden dinglich Berechtigten am Erbbaurecht macht es einen rechtlich bedeutsamen Unterschied, ob die Erhöhung des Erbbauzinses auf Verlangen des Grundstückseigentümers erfolgt und gesondert im Grundbuch einzutragen ist oder sich der grundbuchrechtlich gesicherte Erbbauzins in regelmäßigen Abständen automatisch nach Maßgabe eines vereinbarten Indikators ändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 18.07.1996, a.a.O., Rz. 13 nach juris).

  • BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
    Eine "Ver23 In einem neuen Beschluß vom 18.7.1996 (Az. 2Z BR 73/96) hat das BayObLG nunmehr die Zulässigkeit einer echten Gleitklausel mit automatischer Anpassung des Erbbauzlnses ausdrücklich bestätigt, vgl. DNotl-Report 1996, 1371.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.04.1996 - 9 U 206/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5503
OLG Hamm, 19.04.1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 1996 - 9 U 206/95 (https://dejure.org/1996,5503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 468 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 414
  • NZV 1996, 494
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Aachen, 01.10.2015 - 12 O 87/15

    Verkehrssicherungspflichten der Behörde bei Bodenwelle auf Autobahn

    Dem entspricht es, dass die obergerichtliche Rechtsprechung bei maßgeblichen Bodenwellen eine Warnung der Verkehrsteilnehmer konkret durch Geschwindigkeitsbegrenzung und Warnung verlangt, insbesondere wenn diese für bestimmte Verkehrsteilnehmer eine "Falle" darstellen und die Behörde die Gefährlichkeit der Bodenwelle erkennen kann (vgl. OLG Hamm, NZV 1996, 494 m. w. Nachw.).
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