Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.1997

Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,542
BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95 (https://dejure.org/1997,542)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1997 - I ZR 36/95 (https://dejure.org/1997,542)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95 (https://dejure.org/1997,542)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für unrichtige Tatsachenbehauptungen in einem Testbericht - Haftung für den Tester (Testesser) als Verrichtungsgehilfen - Voraussetzungen eines Handelns in Wettbewerbsabsicht - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Restaurantführer

    §§ 1, 3 UWG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; UWG § 3; BGB § 831
    Verlegerhaftung für unrichtige Tatsachenbehauptungen eines Testessers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 831; UWG §§ 1, 3
    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für unrichtige Tatsachenbehauptung eines Testers

  • rechtsportal.de

    BGB § 831 ; UWG §§ 1, 3
    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für unrichtige Tatsachenbehauptung eines Testers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1078 (Ls.)
  • NJW-RR 1998, 250
  • ZIP 1998, 39
  • MDR 1998, 300
  • GRUR 1998, 167
  • VersR 1998, 862
  • WM 1998, 257
  • ZUM 1998, 160
  • afp 1997, 909
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes müssen Verleger und Herausgeber einen besonders gefährlichen Beitrag, mit dem ehr- oder persönlichkeitsrechtliche Beeinträchtigungen verbunden sind, grundsätzlich entweder selbst überprüfen oder dem damit beauftragten Dritten Organstellung im Sinne von §§ 30, 31 BGB verschaffen, so daß sie für sein Verschulden ohne Entlastungsmöglichkeit einzustehen haben (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1980 - VI ZR 158/78, GRUR 1980, 1099, 1104 - Das Medizinsyndikat II, m.w.N.).

    Hierbei sind insbesondere Art und Schwere der Beeinträchtigung, ihr Anlaß und Beweggrund und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rspr.; BGH GRUR 1980, 1099, 1104 - Das Medizinsyndikat II).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Ihm muß von einem anderen, in dessen Einflußbereich er allgemein oder im konkreten Fall und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden sein (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.1989 - VI ZR 121/88, NJW-RR 1989, 723).
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 23/65

    Kfz-Werkstatt - Haftung in der BGB-Gesellschaft (GbR), §§ 823, 847 BGB, § 31, §

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Es genügt, daß der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (BGHZ 45, 311, 313).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Auch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung kann durchaus noch in engem objektivem Zusammenhang mit den zugewiesenen Verrichtungen stehen; dies gilt namentlich dann, wenn sie gerade die übertragenen Pflichten verletzt (vgl. BGHZ 49, 19, 23).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Hiervon ist der Senat auch bei Veröffentlichungen der hier vorliegenden Art ausgegangen (vgl. BGH, Urt. v. 20.03.1986 - I ZR 13/84, GRUR 1986, 812, 813 = WRP 1986, 547 - Gastrokritiker).
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht der Stiftung Warentest bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95
    Sollte dies zu bejahen sein, wird das Berufungsgericht weiter zu berücksichtigen haben, daß vorliegend an den von der Beklagten zu führenden Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen der einschneidenden Auswirkungen des in Rede stehenden Verhaltens hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. auch BGH, Urt. v. 03.12.1985 - VI ZR 160/84, GRUR 1986, 330, 331 - Warentest III).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

    Selbst vorsätzliche unerlaubte Handlungen des Verrichtungsgehilfen stehen noch in unmittelbarem Zusammenhang mit den zugewiesenen Verrichtungen, wenn sie gerade die übertragene Hauptpflicht verletzen (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1997 - I ZR 36/95, juris Rn. 31; Sprau, in: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 831 Rn. 9).
  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem

    Zwar trifft es zu, dass die Rechtsprechung eine Pflicht zur Neutralität, Objektivität und Nachvollziehbarkeit etwa bei Warentests (vgl. Senat, Urteile vom 17. Juni 1997 - VI ZR 114/96, NJW 1997, 2593, 2594; vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86, NJW 1987, 2222, 2223 ff.; vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 157/73, BGHZ 65, 325, 333 ff.) oder der Darstellung in einem Restaurantführer (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95, GRUR 1998, 167, 169) angenommen hat.
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Gegenüber dem Störer kommen indes lediglich Abwehr-, nicht dagegen Schadensersatzansprüche in Betracht (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 1998, 167, 168f - Restaurantführer).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,472
BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97 (https://dejure.org/1997,472)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97 (https://dejure.org/1997,472)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97 (https://dejure.org/1997,472)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Feststellungsantrag nach Erledigung der Hauptsache - Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung - Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung bei fehlender Kanzlei - Befreiung von der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anwaltszulassung - Auslandskanzlei - Haftpflichtversicherung - EG-Recht

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 137, 200
  • NJW 1998, 1078
  • MDR 1998, 244
  • NJ 1998, 111
  • BB 1998, 186
  • BB 1998, 447
  • AnwBl 1998, 156
  • JR 1999, 108
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Diese Rechtsfolge war im Tenor der Entscheidung klarstellend auszusprechen (vgl. Senatsbeschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92 - BRAK-Mitt. 1993, 105).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senatsbeschl. v. 1. März 1993, aaO).

    Grundsätzlich besteht im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der BRAO eine solche Möglichkeit zu eröffnen (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86; v. 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91; v. 1. März 1993, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 345).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Grundsätzlich besteht im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der BRAO eine solche Möglichkeit zu eröffnen (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86; v. 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91; v. 1. März 1993, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 345).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag ist jedoch ausnahmsweise anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986, aaO; v. 27. Mai 1991, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68 f).

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 5/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Grundsätzlich besteht im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der BRAO eine solche Möglichkeit zu eröffnen (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86; v. 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91; v. 1. März 1993, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 345).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag ist jedoch ausnahmsweise anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986, aaO; v. 27. Mai 1991, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68 f).

  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 7/91

    Umfang der Zulassung einer sofortigen Beschwerde - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Grundsätzlich besteht im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der BRAO eine solche Möglichkeit zu eröffnen (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86; v. 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91; v. 1. März 1993, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 345).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag ist jedoch ausnahmsweise anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986, aaO; v. 27. Mai 1991, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68 f).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 28/96

    Niederlassung von EG-Staatsangehörigen als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Da der Antragsteller berechtigt ist, sich in Deutschland als Rechtsanwalt niederzulassen, er also nicht den Beschränkungen unterliegt, die ein ausländischer Anwalt zu beachten hat, der in Deutschland Dienstleistungen erbringen will, kämen nicht Art. 59, 60 EGV sondern nur Art. 52 ff EGV zur Anwendung (vgl. EuGH, Urt. v. 30. November 1995 - C-55/94 - NJW 1996, 579, 580 [EuGH 30.11.1995 - C 55/94] Rdnr. 22; Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96 - NJW 1997, 867, 868).

    Sie ist auch geeignet, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten und geht nicht über das hinaus, was zum Schutz des rechtsuchenden Publikums in Deutschland erforderlich ist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 30. November 1995, aaO S. 581 Rdnr. 37; Senatsbeschl. v. 18. November 1996, aaO); denn gemäß § 51 Abs. 3 Nr. 2 BRAO darf die Haftung für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten unterhaltene Kanzleien von der Versicherung ausgeschlossen werden.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Da der Antragsteller berechtigt ist, sich in Deutschland als Rechtsanwalt niederzulassen, er also nicht den Beschränkungen unterliegt, die ein ausländischer Anwalt zu beachten hat, der in Deutschland Dienstleistungen erbringen will, kämen nicht Art. 59, 60 EGV sondern nur Art. 52 ff EGV zur Anwendung (vgl. EuGH, Urt. v. 30. November 1995 - C-55/94 - NJW 1996, 579, 580 [EuGH 30.11.1995 - C 55/94] Rdnr. 22; Senatsbeschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96 - NJW 1997, 867, 868).

    Sie ist auch geeignet, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten und geht nicht über das hinaus, was zum Schutz des rechtsuchenden Publikums in Deutschland erforderlich ist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 30. November 1995, aaO S. 581 Rdnr. 37; Senatsbeschl. v. 18. November 1996, aaO); denn gemäß § 51 Abs. 3 Nr. 2 BRAO darf die Haftung für Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten unterhaltene Kanzleien von der Versicherung ausgeschlossen werden.

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 3/81

    Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienst bei Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag ist jedoch ausnahmsweise anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (Senatsbeschl. v. 26. Mai 1986, aaO; v. 27. Mai 1991, aaO; vgl. auch Notarsenat BGHZ 67, 343, 347; 81, 66, 68 f).
  • EuGH, 26.01.1993 - C-112/91

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gelten sie daher nicht für Betätigungen, von deren wesentlichen Elementen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - C-112/91 - Slg. 1993 I - 429, 469 f Rdnr. 13 ff; v. 16. Februar 1995 - C-29 - 35/94 Slg. 1995 I-301, 316 Rdnr. 9; v. 12. Dezember 1996 - C-3/95, AnwBl. 1997, 114 Rdnr. 14; vgl. auch Troberg, in: von der Gröben/Thiesing/Ehlermann, Komm. zum EU-/EG-Vertrag 5. Aufl. Art. 52 Rdnr. 61 - 63).
  • EuGH, 16.02.1995 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Aubertin u.a.

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gelten sie daher nicht für Betätigungen, von deren wesentlichen Elementen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - C-112/91 - Slg. 1993 I - 429, 469 f Rdnr. 13 ff; v. 16. Februar 1995 - C-29 - 35/94 Slg. 1995 I-301, 316 Rdnr. 9; v. 12. Dezember 1996 - C-3/95, AnwBl. 1997, 114 Rdnr. 14; vgl. auch Troberg, in: von der Gröben/Thiesing/Ehlermann, Komm. zum EU-/EG-Vertrag 5. Aufl. Art. 52 Rdnr. 61 - 63).
  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

    Auszug aus BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gelten sie daher nicht für Betätigungen, von deren wesentlichen Elementen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist (EuGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - C-112/91 - Slg. 1993 I - 429, 469 f Rdnr. 13 ff; v. 16. Februar 1995 - C-29 - 35/94 Slg. 1995 I-301, 316 Rdnr. 9; v. 12. Dezember 1996 - C-3/95, AnwBl. 1997, 114 Rdnr. 14; vgl. auch Troberg, in: von der Gröben/Thiesing/Ehlermann, Komm. zum EU-/EG-Vertrag 5. Aufl. Art. 52 Rdnr. 61 - 63).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 3/00

    Vertretungsverbot nach Sozietätswechsel

    Feststellungsanträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 7/95, BRAK-Mitt. 1996, 80, 81; v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40).

    Ausnahmsweise ist dafür ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (BGH, Beschl. v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; v. 24. November 1997 aaO).

  • BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06

    Zurückweisung der Anfechtungsanträge zweier Bewerber gegen die Wahl neuer

    Solche Anträge sind im Verfahren der Anwaltsgerichtsbarkeit nur zulässig, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre, insbesondere die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leer liefe, und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage allgemein klären hilft (Senat, Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 24. November 1997, AnwZ (B) 38/97, NJW 1998, 1078; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01

    Zulassung eines ehemaligen Lebenszeitbeamten zur Rechtsanwaltschaft; Erledigung

    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

  • BGH, 16.05.2000 - StbSt (R) 2/00

    Versicherungspflicht eines Steuerbevollmächtigten; Vermeidbarkeit des

    Dieses soll darauf vertrauen können, daß eventuelle Schadensersatzansprüche im Rahmen des vorgegebenen Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (BGHZ 137, 200 - Anwaltssenat).

    Dieses Ziel ist auch aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt (vgl. BGHZ 137, 200 zu § 51 BRAO).

    Für ihn gilt insoweit nichts anderes als für andere rechtsberatende Berufe wie Wirtschaftsprüfer (BVerwG aa0) und Rechtsanwälte (vgl. BGH NJW-RR 1997, 696; BGHZ 137, 200: Kanzlei nur im Ausland; Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte Hamburg BRAK-Mitt. 1998, 44).

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99

    Zeitliche Voraussetzungen der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (BGH, Beschl. v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BGHZ 137, 200, 201).

    a) Im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der Bundesrechtsanwaltsordnung eine solche Möglichkeit zu eröffnen (BGHZ 137, 200, 201 f m.w.N.).

    b) Ausnahmsweise erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag an, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (BGHZ 137, 200, 202 m.w.N.).

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 64/06

    Rechtsfolgen der Erledigung verschiedener anwaltsgerichtlicher Verfahren

    Dies gilt nur dann nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senat, Beschl. v. 24.11.1997, AnwZ (B) 38/97 , Beschl. v. 1.3.1993, AnwZ (B) 29/92 = BRAK-Mitt. 1993, 105).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 24/00

    Zulässigkeit der Partnerschaft eines Rechtsanwalts mit einer

    Ein derartiger, in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vorgesehener Antrag ist ausnahmsweise zulässig, wenn andernfalls der Antragsteller ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung oder der Rechtsanwaltskammer und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff und vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - AnwBl. 2003, 367, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 106/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer

    Dieses soll darauf vertrauen können, dass eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt im Rahmen des Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (vgl. Senat BGHZ 137, 200, 203 f; Beschluss vom 1. Februar 2006 - AnwZ(B) 71/05, AnwBl. 2006, 356).

    Der Umstand, dass der Antragsteller - anders als der Beschwerdeführer in dem vom Senat in BGHZ 137, 200 entschiedenen Fall - im Ausland nicht als Rechtsanwalt, sondern als Geschäftsführer einer Firma, die "in keiner Weise mit einer (deutschen) rechtsuchenden Klientel zu tun hat", tätig ist, kann entgegen der Auffassung des Antragstellers zu keiner abweichenden Beurteilung führen.

    Vielmehr hat der Senat in der genannten Entscheidung maßgeblich darauf abgestellt, dass der dortige Beschwerdeführer trotz der Verlegung seiner Tätigkeit ins Ausland berechtigt geblieben ist, seinen Beruf in Deutschland auszuüben (BGHZ 137, 200, 203).

  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 37/00

    Widerruf der Fachanwaltsbezeichnung; Fortbildungsnachweis

    Dies gilt nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (Senatsbeschluß v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105; v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 49/00

    Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung

  • BGH, 07.08.2009 - AnwZ (B) 112/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

  • BGH, 17.06.2010 - AnwZ (B) 39/09

    Stützung eines bereits bestandskräftigen Widerrufs der Zulassung auf den in einer

  • BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 35/09

    Erledigterklärung eines bestandskräftigen Widerrufs einer Zulassung zur

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 81/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

  • AGH Baden-Württemberg, 06.10.2008 - AGH 35/07

    Zulassung - Widerruf wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 30/07
  • BGH, 01.02.2006 - AnwZ (B) 71/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtunterhaltung einer

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 73/06
  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 30/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Nichtabschluss einer

  • BGH, 03.12.2008 - AnwZ (B) 79/06
  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 99/98

    Versagung der Anwaltszulassung für einen Beamten

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 8/98

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen fehlender

  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02

    Zurücknahme von mißbilligenden Belehrungen

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 20/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 28.07.2006 - AnwZ (B) 18/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

  • BGH, 25.09.2008 - AnwZ (B) 107/06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung des Widerrufs der Zulassung zur

  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04

    Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen

  • BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

  • BGH, 05.02.2002 - AnwZ (B) 13/01

    Kostenentscheidung nach Aufhebung des Widerrufs der Zulassung zur

  • BGH, 13.06.2000 - AnwZ (B) 28/98

    Fortsetzungsfeststellungsbegehren im Verfahren über die Entziehung der Zulassung

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 17/99

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

  • AGH Niedersachsen, 12.01.2009 - AGH 23/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens

  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06

    Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels

  • AGH Niedersachsen, 14.09.2006 - AGH 7/06

    Anwaltgerichtliche Rechtsprechung: Pflicht zur Zahlung von Kammerbeiträgen für

  • AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
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