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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97   

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https://dejure.org/1997,3363
BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 5 StR 17/97 (https://dejure.org/1997,3363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages mangels Bedeutung - Ausschöpfung sämtlicher Beweisthemen mit dem Beweisbeschluss - Verfahrensfehlerhaftigkeit einer telefonischen Auskunftseinholung durch den Vorsitzenden - Formanforderungen an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 72; GVG § 185

  • rechtsportal.de

    StPO § 244, § 72 ; GVG § 185

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1087 (Ls.)
  • NStZ 1998, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.12.1964 - 1 StR 509/64

    Übersetzung eines Kassibers - Verhandlungsdolmetscher als Sachverständiger -

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Dies ist Aufgabe eines Sachverständigen (BGHSt 1, 4, 6 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]; BGH NJW 1965, 643).

    Dadurch daß das Landgericht den anwesenden Dolmetscher für die Übersetzung zu Rate zog, bediente es sich des Dolmetschers als Sachverständigen, auch wenn es sich dessen unter Umständen nicht bewußt war, da sich Sachverständigen- und Dolmetschertätigkeit nicht ausschließen (BGH NJW 1965, 643).

    Daß der Dolmetscher als Sachverständiger unvereidigt geblieben ist - die Berufung auf den allgemeinen Dolmetschereid bezog sich nur auf seine Dolmetschertätigkeit und nicht auf seine Mitwirkung als Sachverständiger (BGH NJW 1965, 643) -, stellt für sich alleine keinen Verfahrensfehler dar, weil dies nach § 79 Abs. 1 Satz 1 StPO die Regel darstellt.

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).

    (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht ist nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sie nur die Tatsache bezeichnet, die nach Auffassung des Beschwerdeführers nicht genügend erforscht ist; vielmehr ist weiter anzugeben, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benützen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 22.02.1967 - 2 StR 2/67

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kind - Frage der Vereidigung des

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Verfahrensfehlerhaft war es jedoch, daß das Landgericht über die Frage der Vereidigung keine Entscheidung getroffen hat (anders BGHSt 21, 227, 228, wo allerdings in der Begründung darauf abgestellt ist, es könne davon ausgegangen werden, daß dem Richter § 79 StPO bekannt sei; das setzt aber voraus, daß das Gericht überhaupt erkennt, jemanden als Sachverständigen zu vernehmen).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, muß die den Mangel enthaltenen Tatsachen so vollständig und genau angeben, daß das Revisionsgericht auf Grund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340; 29, 203; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Formerfordernis 1 und letztes Wort 1; Pikart in KK 3. Aufl. § 344 Rdn. 39).
  • BGH, 15.12.1992 - 5 StR 394/92

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit - Verwertung des über das

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    (BGHSt 3, 213, 214; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96

    Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
    Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 572/92

    Unbegründetheit einer Revision aufgrund mangelnden Rechtsfehlers - Einordnung

  • BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags

  • BGH, 02.12.1981 - 2 StR 492/81

    Versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Beeinträchtigung der

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Zudem handelt es sich bei § 57 StPO lediglich um eine Ordnungsvorschrift, die dem Schutz des Zeugen dient und den Rechtskreis des Angeklagten nicht berührt, sodass auf das Unterbleiben der Belehrung eine Revision nicht gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 5 StR 329/21 Rn. 15 und vom 19. Dezember 2001 - 3 StR 427/01 Rn. 4; Urteile vom 27. November 1968 - 3 StR 282/68 Rn. 4 und vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97 Rn. 18; je mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - 4 StR 33/23

    Vorsätzlicher unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in Tateinheit mit

    Ein Verstoß gegen § 72, § 57 StPO begründet die Revision nicht, weil § 57 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist, die allein dem Schutz des Zeugen beziehungsweise des Sachverständigen, nicht den Belangen des Angeklagten dient (BGH, Urteil vom 7. Juli 1997 - 5 StR 17/97, NStZ 1998, 158, 159).
  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

    Dadurch ist er vom Sprachsachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
  • KG, 15.02.2011 - 1 Ws 2/11

    Dolmetscherhonorar: Übersetzung verschiedener Telefongespräche aus

    Dadurch ist er vom Sachverständigen zu unterscheiden, dessen Aufgabe darin besteht, außerhalb des Prozessverkehrs abgegebene fremdsprachliche Äußerungen zu übersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 158 f.; BGHSt 43, 36 ff. m.w.N.; so im Übrigen schon BGH NJW 1965, 643; BGHSt 1, 4 ff.; Schäfer in: Löwe/Rosenberg, StPO 25. Auflage, § 100a Rdnr. 77; Nack in: KK StPO 6. Auflage, § 100a Rdnr. 52; Kissel/Meyer, GVG 6. Aufl., § 185 Rdnr. 1; Zöller ZPO 28. Aufl., § 189 GVG Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97   

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https://dejure.org/1997,2219
BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
BayObLG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
BayObLG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 4St RR 232/97 (https://dejure.org/1997,2219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 37 I 1 Nr. 7 S. 3, § 53 I 1 Nr. 5 WaffG
    Die Verbreitung von Texten über Mailboxen, die der Anleitung zur Herstellung von verbotenen Gegenständen dienen (z.B. Molotowcocktails), ist strafbar

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1087
  • NStZ 1999, 90 (Ls.)
  • MMR 1998, 262
  • MMR 1999, 297 (Ls.)
  • K&R 1998, 355
  • BayObLGSt 1997, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    Auch insoweit muß der Wille des Täters erkennbar werden, durch das Verbreiten der Texte Dritter gleichzeitig eine Straftat selbst zu billigen (BGH NJW 1990, 2828/2830; Schönke/Schröder/Cramer § 140 Rn. 5; Lackner § 140 Rn. 4, § 130 Rn. 8; Rudolphi § 140 Rn. 9).

    Insoweit hat es übersehen, daß es sich bei § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WaffG um ein Äußerungsdelikt und nicht um ein Verbreitungsdelikt handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1990, 2828/2831).

  • OLG Celle, 15.08.1989 - 1 Ws 105/89
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    Darüber hinaus muß sie die Tendenz zur Begehung einer Straftat erkennen lassen und damit mittelbar eine entsprechende Tatbegehung fördern (Rogall GA 1979, 11/19; Sturm JZ 1976, 347/349; Schnarr NStZ 1990, 252/258; Laufhütte MDR 1976, 441/445; Tröndle und von Bubnoff jeweils aaO).
  • OLG Frankfurt, 27.12.1982 - 2 Ss 554/82
    Auszug aus BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97
    So erfüllt das bloße Verbreiten eines zur Begehung einer Straftat auffordernden Textes den Tatbestand des § 111 StGB nur dann, wenn derjenige, der die Äußerung verbreitet, sie durch eine eigene Mitteilung oder durch die Art und Weise der Wiedergabe zu seiner eigenen Erklärung macht (OLG Frankfurt am Main NJW 1983, 1207 m. w. N.; Tröndle § 111 Rn. 2; Schönke/ Schröder/Eser StGB 25. Aufl. § 111 Rn. 3; Lackner StGB 20. Aufl. § 111 Rn. 3).
  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    Eine Aufforderung nach § 111 StGB ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn der Täter unmissverständlich erkennen lässt, dass er sich die fremde Äußerung zu eigen macht (vgl. BGHSt 36, 363 f.; BayObLG NJW 1998, 1087 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 327 f.; Fischer § 111 Rdnr. 2 a; Schönke/Schröder-Eser, StGB, 28. Aufl. § 111 Rdnr. 3; LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 26).
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    Im Ausgangspunkt ist daher zunächst die Unterscheidung zwischen Äußerungs- und Verbreitungsdelikten vorzunehmen (ausdrücklich danach unterscheidend im Falle des Verbreitens einer Datei per E-Mail: BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.; so etwa auch Heckmann /Paschke, jurisPK-Internetrecht, 7. Aufl. 2021 (Stand: 20.12.2022), Kap. 8 Rn. 391; Bosbach/Pfordte , K&R Beilage 2006 Nr. 1, 1, 12 m.w.N. auch zur Gegenansicht):.

    Nur im Falle des Zu-Eigen-Machens ist täterschaftliche Verwirklichung, im Übrigen nur Beihilfe möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 14.04.2015 - 3 StR 602/14 = NStZ 2015, 512 f.; BayObLG, Beschl. v. 11.11.1997 - 4 St RR 232/97 = NJW 1998, 1087 ff.).

  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht den Betrieb der "Sprengmeisterseite" - auch wenn diese vom Angeklagten W. durch Rückgriff auf fremde, im Internet verfügbare Anleitungen zusammengestellt wurde - als Anleitung zur Herstellung von nach § 40 WaffG verbotenen Gegenständen bewertet, weil sich der Angeklagte W. die Inhalte der verbotenen Beschreibungen zu eigen machte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. November 1997 - 4 St RR 232/97, NJW 1998, 1087).
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