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   BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96   

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BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96 (https://dejure.org/1998,1679)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1998 - IX ZR 256/96 (https://dejure.org/1998,1679)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96 (https://dejure.org/1998,1679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 164 Abs. 2
    Wirkungen eines nicht rechtskräftigen Titels im Konkurs des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Fortbestand des vor Verfahrenseröffnung gegen den Gemeinschuldner erwirkten vorläufig vollstreckbaren Titels bei Bestreiten der zugrundeliegenden Forderung durch Schuldner und Konkursverwalter

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2364
  • ZIP 1998, 1113
  • MDR 1998, 982
  • WM 1998, 1366
  • WM 1999, 1366
  • BB 1998, 2177
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1979 - I ZR 13/78

    Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens gegen Konkursverwalter und

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Die Zustellung vom 27. Mai 1997 an die vor Konkurseröffnung für die Revisionsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten war unwirksam, weil deren Prozeßvollmacht mit Eröffnung des Konkurses nach § 23 Abs. 1 KO erloschen war (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 1979 - I ZR 13/78, WM 1980, 164, 165; Beschl. v. 11. Oktober 1988 - X ZB 16/88, NJW-RR 1989, 183); es ist nichts dafür ersichtlich, daß bis zum 27. Mai 1997 der Beklagte zu 1 den Anwälten nach dem Widerspruch gegen die Eintragung der Forderung der Klägerin in die Konkurstabelle bereits eine neue Vollmacht erteilt hatte.

    Demgegenüber besteht kein rechtliches Bedürfnis, über die Begründetheit eines Widerspruchs des Gemeinschuldners in einem einheitlichen Verfahren mit etwaigen Widersprüchen nach § 144 Abs. 1 KO zu entscheiden, zumal der Gemeinschuldner einerseits und der Konkursverwalter sowie weitere Gläubiger andererseits in einem solchen Prozeß nur einfache Streitgenossen wären (BGH, Urt. v. 11. November 1979 aaO S. 164 m.w.N.).

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Mit der späteren Aufnahme des Verfahrens durch die Klägerin ist durch die am 20. November 1996 rechtzeitig eingelegte Revision das Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt worden, so daß nunmehr eine Entscheidung in der Sache zu treffen ist (vgl. BGHZ 50, 397, 400).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Denn ein derartiger Zustellungsmangel wird nach § 187 Satz 1 ZPO geheilt, wenn dem Rechtsanwalt später eine Vollmacht erteilt wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz des zuzustellenden Schriftstücks ist; die Zustellung ist dann mit der Bevollmächtigung als bewirkt anzusehen (BGH, Urt. v. 22. November 1988 - VI ZR 226/87 NJW 1989, 1154, 1155).
  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Das Verbraucherkreditgesetz ist, wie der Senat inzwischen durch Urteil vom 21. April 1998 - IX ZR 258/97 - entschieden hat, jedenfalls auf Bürgschaften für Geschäftskredite nicht entsprechend anwendbar.
  • BGH, 14.12.1990 - V ZR 329/89

    Hinweispflicht des amtlich bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Es ist aber dadurch unter Wahrung der Revisionsfrist wirksam geworden, daß der Beklagte zu 1 die Revisionseinlegung mit dem Schriftsatz vom 17. September 1997 genehmigte (vgl. BGH, Urt. v. 14. Dezember 1990 - V ZR 329/89, NJW 1991, 1175, 1176).
  • BGH, 11.10.1988 - X ZB 16/88

    Prozeßvollmacht im Konkurs des Auftraggebers

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Die Zustellung vom 27. Mai 1997 an die vor Konkurseröffnung für die Revisionsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten war unwirksam, weil deren Prozeßvollmacht mit Eröffnung des Konkurses nach § 23 Abs. 1 KO erloschen war (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 1979 - I ZR 13/78, WM 1980, 164, 165; Beschl. v. 11. Oktober 1988 - X ZB 16/88, NJW-RR 1989, 183); es ist nichts dafür ersichtlich, daß bis zum 27. Mai 1997 der Beklagte zu 1 den Anwälten nach dem Widerspruch gegen die Eintragung der Forderung der Klägerin in die Konkurstabelle bereits eine neue Vollmacht erteilt hatte.
  • RG, 08.01.1926 - II 282/25

    Wirkung der Feststellung zur Konkurstabelle

    Auszug aus BGH, 14.05.1998 - IX ZR 256/96
    Grundsätzlich wird freilich ein vor Konkurseröffnung erlassener Titel, soweit er sich mit der Eintragung in der Konkurstabelle deckt, durch diese "aufgezehrt", weil sie nach § 164 Abs. 2 KO an die Stelle des früheren Vollstreckungstitels tritt (RGZ 112, 297, 300).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Der Schuldner ist sogar berechtigt, einen Prozessvertreter, dessen Vollmacht kraft § 117 InsO erloschen war, nach Insolvenzeröffnung zur weiteren Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte erneut zu bevollmächtigen (BGH, Beschl. v. 14. Juli 1982 - VIII ZB 18/82, VersR 1982, 1054; v. 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364, 2365).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Durch den Auszug aus der Tabelle, aus dem nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 201 Abs. 2 InsO), wird der frühere Titel "aufgezehrt" (vgl. BGH, Urt. v. 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364, 2365 unter 3.; RGZ 112, 297, 300; 132, 113, 115; Jaeger/Weber, KO 8. Aufl. § 164 Anm. 6).

    Insoweit kann der Gläubiger auf den vorab erwirkten Titel zurückgreifen (BGH, Urt. v. 14. Mai 1998, aaO; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 302 Rn. 23; Graf-Schlicker/Remmert NZI 2001, 569, 572).

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Die uneingeschränkte Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung ist, wenn der Forderung mehrere Personen im Sinne von § 178 Abs. 1 Satz 1 InsO widersprochen haben, nur wirksam, wenn der Rechtsstreit gegenüber allen Widersprechenden aufgenommen wird (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364).

    Haben mehrere Personen dem Anspruch im Prüfungstermin widersprochen, so ist der Rechtsstreit gegenüber allen aufzunehmen (so zur - mit § 180 Abs. 2 InsO inhaltsgleichen - Vorschrift des § 146 Abs. 3 KO a.F.: BGH, Urteile vom 13. März 1980 - II ZR 239/78, BGHZ 76, 206, 209 f und vom 9. Juli 1990 - II ZR 69/89, BGHZ 112, 95, 99; Beschluss vom 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364, 2365; zu § 179 InsO: Kießner in FK-InsO, 6. Aufl., § 179 Rn. 12).

    Die Aufnahme gegenüber allen Widersprechenden im Sinne von § 178 Abs. 1 Satz 1 InsO ist deshalb geboten, weil - anders als im Fall des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner nach § 178 Abs. 1 Satz 2 InsO - der Widerspruch die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle hindert; die vom Gläubiger begehrte Feststellung setzt damit voraus, dass vorher sämtliche Widersprüche, die ihr entgegenstehen, beseitigt sind (so zu § 146 Abs. 3 KO: BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998, aaO).

  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Attribut; Berichtigung; Bestreiten; Feststellungsbescheid;

    Der Auszug aus der Insolvenztabelle tritt an die Stelle des früheren Vollstreckungstitels (BGH-Urteil vom 18. Mai 2006 IX ZR 187/04, NZI 2006, 536, Rz. 9 bei juris; BGH-Beschluss vom 14. Mai 1998 IX ZR 256/96, ZIP 1998, 1113, Rz. 6 bei juris; Pehl in Braun, Insolvenzordnung, 8. Auflage 2020, § 201, Rz. 12).
  • BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21

    Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

    Zwar werden auch Prozessvollmachten von dieser Bestimmung erfasst (BAG 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/04 - zu B II der Gründe; für § 23 KO BGH 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96 - zu II 1 der Gründe) , ihr Anwendungsbereich ist jedoch mangels Verweisung in § 22 Abs. 1 InsO auf das vorläufige Insolvenzverfahren in diesem noch nicht eröffnet (BFH 24. Juni 2003 - I B 30/03 - zu II 2 b der Gründe; allg. Meinung Uhlenbruck/Sinz 15. Aufl. § 117 InsO Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04

    Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten

    Diese Bestimmung ist auch auf Prozessvollmachten anwendbar (BGH 14. Mai 1998 - IX ZR 256/96 - BB 1998, 2177 mwN).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02

    Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Zudem ist gemäß § 117 Abs. 1 InsO eine von dem Schuldner erteilte Prozeßvollmacht für die Verfahren erloschen, welche die Insolvenzmasse betreffen (BGH, NJW-RR 1989, 183; BGH, NJW 1998, 2364 [2365]; Kübler/Prütting/Tintelnot, a.a.O., § 117 Rn 6; MK/Schumacher, a.a.O., Vor §§ 85 bis 87 Rn 2; MK/Ott, a.a.O., § 117 Rn 8).
  • OLG München, 28.04.2015 - 5 U 3710/14

    Vollstreckung gegen den Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung

    Ein "Aufzehren" scheitert damit schon an der Deckungsgleichheit der Titel (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 1998, IX ZR 256/96, juris Rn. 6 zur vergleichbaren Situation unter Geltung der KO unter Verweis auf die Rechtsprechung schon des RG).
  • LG Köln, 03.07.2012 - 13 T 50/12

    Klauselerteilung, Auszug aus der Insolvenztabelle, Widerspruch gegen

    Vielmehr kann und muss er auf den zuvor erwirkten Titel zurückgreifen (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1998, 2364; NJW 2006, 2922).
  • OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 12 W 1990/10

    Kostenrecht: Zweckbindung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs im Hinblick

    Der Schuldner ist vielmehr berechtigt, im Falle seiner persönlichen Inanspruchnahme nach Insolvenzeröffnung einen Prozessvertreter zur weiteren Wahrnehmung seiner verfahrensmäßigen Rechte zu bevollmächtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1982 - VIII ZB 18/82, VersR 1982, 1054; Beschluss vom 14.05.1998 - IX ZR 256/96, NJW 1998, 2364; Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, ZInsO 2009, 202 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 20.10.2020 - L 12 SF 62/17

    PKH-Vergütung bei Insolvenz des Mandanten

  • LG Kempten, 20.04.2006 - 1 O 2384/05
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