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   VG Hannover, 02.03.1998 - 6 A 4317/97   

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VG Hannover, 02.03.1998 - 6 A 4317/97 (https://dejure.org/1998,9508)
VG Hannover, Entscheidung vom 02.03.1998 - 6 A 4317/97 (https://dejure.org/1998,9508)
VG Hannover, Entscheidung vom 02. März 1998 - 6 A 4317/97 (https://dejure.org/1998,9508)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1250
  • NVwZ 1998, 657 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    In erster Instanz ebenfalls erfolgreich waren zwei verwaltungsgerichtliche Hauptsacheverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind (vgl. VG Berlin, NJW 1998, S. 1243; VG Hannover, NJW 1998, S. 1250).
  • VG Hannover, 22.03.2000 - 6 A 1529/98

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Form; Promotion; weibliche Form

    1.2.1 Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil zur Rechtschreibreform (Urt. v. 02.03.1998 - 6 A 4317/97 -, NJW 1998, 1250 [1251f) ausgesprochen hat, steht die Sprache nicht zu beliebiger Disposition des Staates (im Ansatz ebenso BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, [246]).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2005 - 13 MC 214/05

    Voraussetzungen der Bezeichnung herkömmlicher Schreibweisen im Schulunterricht

    Sie habe die Auseinandersetzung um die Rechtschreibreform von Beginn an mit Interesse verfolgt und sich bewusst dafür entschieden, die herkömmliche Orthographie ihrer Eltern zu verwenden und nicht die "am linguistischen Reißbrett entworfene Schreibweise einer nach Organisation und Verfahren nicht legitimierten Reformkommission" (VG Hannover, NJW 1998, 1250).

    Im Hinblick auf das Klageverfahren 6 A 4317/97 / 13 L 2463/98 verlangt die Antragstellerin nicht das Unterlassen des Unterrichts nach Maßgabe der Reform-Rechtschreibung, sondern im Wesentlichen lediglich die Verlängerung der bisherigen Übergangszeit in Form der Duldung bisheriger Schreibweisen, wie das in Bayern und Nordrhein-Westfalen praktiziert wird; darüber hinaus verlangt sie allerdings auch die Behandlung der weiterhin zu duldenden Schreibweisen im Unterricht, was der Senat im Jahre 2001 (prozessual) als unzulässig angesehen hat .

  • VG Hannover, 09.06.2005 - 6 A 6717/04

    Begehren einer Schülerin gegen das niedersächsische Kultusministerium gerichtet

    Dieser Klage hatte die Kammer mit Urteil vom 2. März 1998 - 6 A 4317/97 - (NJW 1998 S. 1250) stattgegeben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 A 6717/04 und 6 A 4317/97 Bezug genommen, der in seinen wesentlichen Teilen Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2001 - 13 L 2463/98

    Neue Rechtschreibung; Rechtschreibreform; reformierte Rechtschreibung;

    Mit Urteil vom 2. März 1998 (6 A 4317/97 - NJW 1998, 1250), d.h. vor Ergehen der genannten Urteile des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts, hat das Verwaltungsgericht den Beklagten verurteilt, "gegenüber der Tochter der Klägerin Unterricht nach Maßgabe seines Erlasses vom 25. August 1996 ... zu unterlassen".
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