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   BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90   

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https://dejure.org/1998,1272
BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für sich währenddessen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhaltenden Personen; Territoriale Begrenzung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVG § 28a; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2963
  • NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
  • NZS 1998, 518
  • FamRZ 1998, 1293
  • BB 1998, 1592
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ulrich Molwitz und Thomas Frings, Heinrichsallee 8, Aachen - I. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 -, II. mittelbar gegen § 28 a AVG in der Fassung des Art. 7 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) vom 18. Dezember 1989, BGBl I S. 2261 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Juli 1998 einstimmig beschlossen:.

    Im nachfolgenden Klageverfahren hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten verneint.

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 17.3.2008 - 1 BvR 96/06 - Juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - Juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - Juris RdNr 61) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik ist es, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl auch BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963 f) .
  • BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen

    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
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