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   BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98   

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https://dejure.org/1998,2374
BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98 (https://dejure.org/1998,2374)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 2 BvR 588/98 (https://dejure.org/1998,2374)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 588/98 (https://dejure.org/1998,2374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) als Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter; Ausschluss der Wahl eines Unionsbürgers zum Bürgermeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Rechtssache an dem EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1100 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 293
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 26.02.1998 - 4 ZB 98.73
    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn J. F. C., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Peter Rottner und Kollege, Kernstraße 5, Nürnberg - gegen den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Februar 1998 - 4 ZB 98.73 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach, die Richterin Graßhof und den Richter Kirchhof gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 14. Oktober 1998 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98
    Der Grundsatz der gleichen Wahl ist bei Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern vom Grundgesetz nicht subjektivrechtlich gewährleistet (vgl. Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 -, Umdruck S. 11 ff.).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1998 - 2 BvR 588/98
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (vgl. BVerfGE 82, 159 [194 ff.]).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft insoweit allerdings nur, ob die Zuständigkeitsnormen in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden sind (vgl. näher BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1992 - 2 BvR 557/88 -, NVwZ 1993, S. 883 , und Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 BvR 588/98 -, NVwZ 1999, S. 293; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002, aaO).
  • OLG München, 27.05.2004 - 29 U 5084/03

    Geographische Angaben als sonstige ältere Rechte im Sinn des § 13 Abs. 2 Nr. 5

    5) Aus den vorstehenden Erläuterungen, mit denen auch die von der Beklagten formulierten Fragen für die beantragte Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften beantwortet wurden, folgt, dass eine Vorlage nicht geboten ist, weil an dem erörterten Ergebnis, das zum Teil schon durch die jeweils zitierte Rechtssprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gestützt wird, keine vernünftigen Zweifel bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 6. Oktober 1982, Rs 283/81, Slg. 1982, 03415 - Vorlagepflicht; BVerfG NJW 1999, 1100; BGH NJW-RR 1990, 350; NJW 1989, 2689; NJW 1986, 659 jeweils m.w.Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 3 AL 1308/05

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe -

    Denn eine Vorlagepflicht gemäß Art. 234 EGV besteht dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EUGH, 6. Kammer, Urteil vom 17.05.2001 - C-340/99 - EuGHE I 2001, 4109-4166; BVerfG Kammerbeschluß vom 14.10.1998 - 2 BvR 588/98 - NVwZ 1999, 293, jew. M. w. N.).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03

    Zur Frage der Verletzung einer gesetzlichen Pflicht zur Vorlage an ein anderes

    Das Bundesverfassungsgericht prüft eine auf die Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gestützte Rüge der Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof nur darauf hin, ob die Vorlagepflicht in offensichtlich unhaltbarer Weise gehandhabt worden ist (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1486 f.; NJW 2003, S. 418 f.; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 1 BvR 1685/01 - 3. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1999, S. 293).
  • FG Niedersachsen, 12.06.2008 - 11 K 312/06

    Berücksichtigung einer gezahlten Erbschaftssteuer als dauernde Last und deren

    Der Gleichheitssatz belässt dem Steuergesetzgeber somit bei der Erschließung von Steuerquellen einen weit reichenden Gestaltungsspielraum (BVerfG-Beschl. v. 8. Januar 1999 1 BvL 14/98, NJW 1999, 1100).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2005 - L 3 AL 1306/00

    Sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - Entscheidung nach Aktenlage -

    Denn eine Vorlagepflicht gemäß Art. 234 EGV besteht dann nicht, wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EUGH, 6. Kammer, Urteil vom 17.05.2001 - C-340/99 - EuGHE I 2001, 4109-4166; BVerfG Kammerbeschluß vom 14.10.1998 - 2 BvR 588/98 - NVwZ 1999, 293, jew. M. w. N.).
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