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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8394
VG Wiesbaden, 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V) (https://dejure.org/1998,8394)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V) (https://dejure.org/1998,8394)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 25. August 1998 - 8 E 420/90 (V) (https://dejure.org/1998,8394)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tatbestandsvoraussetzungen eines Dienstunfalls im Beamtenrecht- hier eines Polizeibeamten; Zurechnungszusammenhang zwischen der Dienstausübung und dem Unfall; Rechtliche Einordnung eines Wespenstiches während der Dienstausübung; Entscheidung durch Gerichtsbescheid

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1130 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 324
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2017 - 12 K 683/16

    Wespenstich; Dienstunfall; Deutsche Bahn; Beamter; Bahnsteig

    vgl. insoweit auch VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25. August 1998 - 8 E 420/90(V) -, juris, im Zusammenhang mit einem Wespenstich, den ein Polizeibeamter während der Dienstfahrt im Dienstfahrzeug erlitten hatte.
  • OVG Saarland, 22.04.2009 - 1 A 155/08

    Zeckenbiss bzw. -stich als Dienstunfall

    Ebenso hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einer vielbeachteten Entscheidung (VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25.8.1998 - 8 E 420/90 (V) -, NVwZ 1999, 324) hinsichtlich eines während einer Dienstfahrt erlittenen Wespenstiches ausgeführt, es habe sich keine spezifische Gefahr der Dienstfahrt, sondern ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.
  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 3 B 04.1164

    Kein Dienstunfall bei Trommelfellverletzung nach Abwehr eines Insekts

    Der Senat verweist für die vergleichbare, räumlich mit dem Ort der Dienstausübung noch bedeutend näher in Beziehung stehende Situation, in welcher ein Polizeibeamter bei einem dienstlichen Einsatz im Funkkraftwagen von einer dort befindlichen Wespe in den Oberarm gestochen wurde, auf den Gerichtsbescheid des VG Wiesbaden vom 25. August 1998 (Az. 8 E 420/90(V), NVwZ 1999, 324 = IÖD 1999, 71), in dem mit zutreffenden Gründen das Vorliegen eines Dienstunfalls verneint wurde.
  • VG Osnabrück, 06.10.2004 - 3 A 37/03

    Dienstausübung; Dienstbezogenheit der Gefahr; Dienstunfall; Lebensrisiko;

    Die von der Beklagten zur Stütze ihres Standpunktes herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden (GB v. 25.08.1998 - 8 E 420/90 -, NVwZ 1999, 324) beruht auf der nach Auffassung der Kammer nicht tragfähigen Erwägung, es fehle am Kausalzusammenhang zwischen äußerer Einwirkung und Dienst, wenn der Geschädigte in der Ausübung des Dienstes einer allgemeinen, jeden anderen auch treffenden Gefahr erlegen sei (Wespenstich während der Streifenfahrt eines Polizeibeamten).
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 1 K 07.00915

    Zeckenbiss bei einem Lehrer; Borreliose; Keine Anerkennung als Dienstunfall im

    Ursache des Schadensereignisses sei eine allgemeine und damit letztlich jeden treffende Gefahr (vgl. VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 31.8.1998, DÖD 1998, Seite 266, NVwZ 1999, Seite 324; Stegmüller, Schmalhofer, Bauer; Kommentar zum Beamtenversorgungsgesetz, § 31 Erl. 7, 1.3).
  • VG Darmstadt, 03.05.2005 - 1 E 1470/03

    Allgemeines Lebensrisiko bei Zeckenbiss während Schulfreizeit

    In diesem Sinn hat das VG Wiesbaden entschieden, dass der zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führende Stich einer Wespe während einer Dienstfahrt keinen Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG darstellt, da ein Wespenstich jedem Bürger widerfahren kann und sich dabei, ebenso wie bei einem Mückenstich, lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, dem der spezifische Zusammenhang mit dem Beamtendienst fehlt (VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V) -, NVwZ 1999, S. 324).
  • VG Darmstadt, 04.11.2004 - 1 E 436/02

    Zeckenbiss auf Wanderwoche kein Dienstunfall für Lehrerin

    In diesem Sinn hat das VG Wiesbaden entschieden, dass der zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung führende Stich einer Wespe während einer Dienstfahrt keinen Dienstunfall i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG darstellt, da ein Wespenstich jedem Bürger widerfahren kann und sich dabei, ebenso wie bei einem Mückenstich, lediglich ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, dem der spezifische Zusammenhang mit dem Beamtendienst fehlt (VG Wiesbaden, Gerichtsbesch. v. 25.08.1998 - 8 E 420/90 (V) -, NVwZ 1999, S. 324).
  • VG Gera, 14.01.2004 - 1 K 647/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Beamter;

    Haben mehrere Bedingungen die äußere Einwirkung unmittelbar herbeigeführt, so liegt ein Dienstunfall nur vor, wenn sich die Dienstausübung als wesentlich mitwirkende Ursache darstellt (vgl. dazu VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 25. August 1998 - 8 E 420/90 [V] - zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6004
VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 1998 - 24 ZS 98.2972 (https://dejure.org/1998,6004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 13; BayPAG Art. 4, 9, 25, 28

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1130
  • NVwZ 1999, 563 (Ls.)
  • NZV 1999, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 5 K 1116/09

    Zu den Abschleppkosten bei Parken mit abgelaufenem Parkschein

    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Park-streifen in der Straße Am Wall gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).

  • VG Bremen, 25.08.2008 - 5 K 1644/08

    Das Nachlösen von Parkscheinen ist unzulässig - Abschleppen an

    Gerade das Belegen und Freiwerden von Parkplätzen im stark frequentierten Innenstadtbereich, zu denen der Parkplatz in der Ernst-Glässel-Straße gehört, unterliegt einer stetigen Fluktuation, so dass die Rechtmäßigkeit der Abschleppanordnung in Bezug auf einen seit mehreren Stunden verbotswidrig geparkten Pkw nicht davon abhängig sein kann, ob momentan zufällig mehrere andere Parkplätze kurzfristig frei sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997, Az. 11 UE 3450/95; VGH München, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 Zs 98.2972; st. Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Urteile v. 23.06.2005, Az. 5 K 410/05 und v. 09.10.2003, Az. 8 K 1862/02).

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 3362/04

    Keine Erstattung von Abschleppkosten für ein Kfz, das an einem Parkscheinautomat

    Dieses in dem Parkscheinautomaten zum Ausdruck kommende Haltverbot und Wegfahrgebot stellt einen Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung dar, der in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sofort vollziehbar ist, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 7. Dezember 1998 -24 ZS 98.2972-, NJW 1999, 1130; Hessischer VGH (HessVGH), Urteil vom 11. November 1997 -11 UE 3450/95-, NVwZ-RR 1999, 23; sowie zu Parkuhren: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschlüsse vom 26. Januar 1988 -7 B 189/87-, NVwZ 1988, 623, und vom 6. Juli 1983 -7 B 182/82-, DVBl. 1983, 1066.

    Es kommt hingegen angesichts der wesentlichen Beeinträchtigung der verkehrsregelnden Funktion des Parkscheinautomaten nach dem zuvor Gesagten nicht entscheidend darauf an, ob während der Dauer des verbotswidrigen Parkens eine konkrete Behinderung durch die rechtswidrige Inanspruchnahme des Parkplatzes durch den Kläger für andere Verkehrsteilnehmer deswegen nicht eintrat, weil zufällig noch andere Parkplätze im gleichen Zeitraum unbelegt waren, vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 -24 ZS 98.2972-, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 11. November 1997 -11 UE 3450/95- a.a.O.; vgl. zum Abschleppen eines in einem Anwohnerparkbereich ohne konkrete Verkehrsbehinderung abgestellten Fahrzeuges auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 1995 -1 S 3083/94-, ZfSch 1995, 237.

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Aachen, 02.04.2008 - 6 K 80/08

    Zum Abschleppen eines auf einem öffentlichen Parkplatz rechtswidrig abgestellten

    vgl. VG Aachen, Urteil vom 10. Mai 2006 - 6 K 3362/04 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 24 ZS 98.2972 -, NJW 1999, 1130; HessVGH, Urteil vom 11. November 1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999 23; sowie zu Parkuhren: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - 7 B 189.87 -, NVwZ 1988, 623, und vom 6. Juli 1983 - 7 B 182.82 -, DVBl. 1983, 1066.
  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09

    Parken an enger Stelle - Abschleppen rechtmäßig?

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Neustadt, 12.08.2008 - 5 K 408/08

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für das Abschleppen eines verbotwidrig

    Entscheidend ist vielmehr, dass hier nicht nur eine geringfügige, sondern eine mehrstündige Überschreitung der zulässigen Parkzeit vorlag (so VGH München, NJW 99, 1130).
  • VG München, 11.03.2015 - M 7 K 14.5068

    Abschleppkosten; Parken auf einem Taxenstand; Kontaktaufnahme mit

    Darauf, ob er das Fahrzeug bewusst oder unbewusst auf dem Taxenstand geparkt hat, kommt es vorliegend nicht an, da es nicht um die Ahndung eines Fehlverhaltens geht, sondern um die Beseitigung der vom Kläger verursachten, verschuldensunabhängigen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.1998 - 24 ZS 98.2972 - NJW 1999, 1130).
  • VG Bremen, 14.07.2008 - 5 K 124/07

    Zur Abschleppberechtigung bei abgelaufenem Parkschein

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 2046/09

    Parken im Halteverbot - Abschleppen

    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 23.08.1998 - 4 K 3923/98   

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https://dejure.org/1998,11489
VG Stuttgart, 23.08.1998 - 4 K 3923/98 (https://dejure.org/1998,11489)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.08.1998 - 4 K 3923/98 (https://dejure.org/1998,11489)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. August 1998 - 4 K 3923/98 (https://dejure.org/1998,11489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1130 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Dresden, 18.01.2007 - 5 K 2406/06

    Schulverweigerung aufgrund von Religionsfreiheit

    aa) Die Eignung ist auch nicht etwa deswegen zu verneinen, weil bei den Antragstellern keine Verhaltensänderung zu erwarten wäre (so VG Stuttgart, Beschl. v. 23.8.1998, 4 K 3923/98, VwBlBW 1998, 191).
  • VG Dessau, 24.02.2004 - 4 E 46/04

    Verwaltungsvollstreckungsrecht: Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines

    Nach dem Grundsatz der Eignung des Zwangsmittels kommt die Anordnung von Ersatzzwangshaft nur in Betracht, wenn sie geeignet ist, das Ziel, den ordnungswidrigen Zustand zu beenden, zu erreichen (vgl. VG Dessau, Beschluss vom 1. März 1995, aaO.; VG Stuttgart, Beschluss vom 23. August 1998 - 4 K 3923/98 -, NVwZ 1999, 323).
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