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   BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98   

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BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,2243)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1998 - 3Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,2243)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 3Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,2243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz freiwilligem Aufenthalt in einem Bezirkskrankenhaus bei mangelnder Ernsthaftigkeit und Verlässlichkeit der nicht von Krankheitseinsicht getragenen Freiwilligkeitserklärung des Untergebrachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; UnterbrG Art.1 Abs. 1 Satz 1
    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen Freiheit bei der Auslegung des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 UnterbrG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1789
  • FamRZ 1998, 1329
  • BayObLGZ 1998 Nr. 31
  • BayObLGZ 1998, 116
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Die freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG setzt ferner nicht nur den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297 /308; Saage/Göppinger Kapitel 4.3 Rn. 86).

    Die Gesamtwürdigung hat die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297/31,3).

  • OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Dies erfordert, daß mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; R & P 1984, 101; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saarländ. OLG BtPrax 1997, 202 ; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn. 235) und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn.232, 235).

    Erforderlich ist eine Unterbringungsanordnung u.a. dann nicht, wenn sich der Betroffene bereits freiwillig in geschlossener Unterbringung befindet und seine Einverständniserklärung ernsthaft und verläßlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Inhalt und Reichweite dieser Bestimmung sind so auszulegen, daß sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG B.v. 23.3.1998 - 2 BvR 2270/96).
  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Demgemäß muß die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen (vgl. BayObLGZ 1989, 17/20), müssen die gefährdeten Rechtsgüter von erheblichem Gewicht sein (vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 3.Aufl. Kapitel 4.2 Rn.83).
  • LG Oldenburg, 05.02.1987 - 5 T 58/87
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Erforderlich ist eine Unterbringungsanordnung u.a. dann nicht, wenn sich der Betroffene bereits freiwillig in geschlossener Unterbringung befindet und seine Einverständniserklärung ernsthaft und verläßlich ist (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57/58; LG Oldenburg NJW 1987, 1953; Zimmermann Bayerisches Unterbringungsgesetz Art. 1 Rn. 19).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Die Einschränkung der persönlichen Freiheit ist stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (vgl. BVerfG EuGRZ 1984, 451 ).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97
    Auszug aus BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
    Dies erfordert, daß mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; R & P 1984, 101; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saarländ. OLG BtPrax 1997, 202 ; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn. 235) und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. OLG Celle NJW 1963, 2377/2378; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 57; OLG Hamm NJW 1959, 822 [LS]; 1960, 1392; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn.232, 235).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Dies kann auch bei Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882).

    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.

    Selbst bei - wie hier - drohenden schwerwiegenden Schäden für höchstrangige Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung ist eine präventive Freiheitsentziehung zum Nachteil des Betroffenen aber nur dann durch das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Prognose jedenfalls einer hohen Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064).

    (4) Für die vom Tatrichter in eigener Verantwortung zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882; FamRZ 2004, 1064; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 127; Zimmermann PsychKHG BW § 13 Rn. 21).

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    aa) Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Norm sind so zu bestimmen, daß sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (vgl. Saage/Göppinger Freiheitsentziehung und Unterbringung 3. Aufl. Kapitel 4.6 Rn. 211), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308; Saage/Göppinger Kapitel 4.3 Rn. 86) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Letzteres erfordert, daß mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).

    Hierfür maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118; Saage/Göppinger Kapitel 4.6 Rn. 234).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des Bbg PsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).

    Letzteres erfordert zudem, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muss ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).

  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    135 Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des BbgPsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden (BVerfG, NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG, BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff.).

    Letzteres erfordert zudem, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit gerechnet werden muss (BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG, BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff.).

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    aa) Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Norm sind so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (vgl. Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. Rn. B 42), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Letzteres erfordert, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muss (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

    aa) Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Norm sind so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gerecht werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Der dem gemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayVerfGH 45, 125/132) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen (vgl. Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. Rn. B 42), setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 70, 297/308) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind (vgl. BVerfGE 70, 297/313; BayObLGZ 1998, 116/118).

    Letzteres erfordert, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muß (vgl. BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).

  • OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05

    Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung

    Die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung ist aufzuheben, wenn der Betroffene sich ernstlich und verlässlich bereit erklärt, freiwillig in der Einrichtung zu verbleiben und sich der erforderlichen Therapie zu unterziehen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329).

    Eine bereits getroffene Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben (BayObLGZ 1998, 116/118 = FamRZ 1998, 1329; Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. S. 110).

  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
    Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des BbgPsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).

    Letzteres erfordert zudem, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit gerechnet werden muss ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).

  • OLG München, 10.08.2007 - 33 Wx 154/07

    Unterbringung einer Alkoholabhängigen bei Krankheitsuneinsichtigkeit und

    Eine bereits getroffene Unterbringungsmaßnahme ist aufzuheben (BayObLGZ 1998, 116/118 = FamRZ 1998, 1329; Marschner/Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. S. 110).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 2 W 168/02

    Abbruch der Ernährung eines Betreuten; vormundschaftsgerichtliche Genehmigung?

    Die Einwilligung unterfällt auch dem Aufgabenkreis der "Gesundheitsfürsorge" (OLG Frankfurt FamRZ 2002, 575, 576; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 488, 489, LG Duisburg NJW 1999, 2744; Dodegge NJW 2000, 2704, 2707; Gründel NJW 1999, 3392; a.A. LG München NJW 1999, 1789, 1789; LG Augsburg FamRZ 2000, 320, 321; Bienwald FamRZ 2002, 577; Seitz ZRP 1998, 417, 420).
  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 179/00

    Vorläufige Unterbringung wegen Vermüllung des Grundstücks

  • OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05

    Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht

  • OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05

    Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

  • BayObLG, 08.09.2004 - 3Z BR 149/04

    Vorläufige Unterbringung bei krankheitsbedingter Tätlichkeit gegenüber

  • BayObLG, 15.05.2003 - 3Z BR 104/03

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei vorläufiger öffentlich-rechtlicher

  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

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