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   BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97   

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BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97 (https://dejure.org/1999,1309)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - VIII ZR 370/97 (https://dejure.org/1999,1309)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97 (https://dejure.org/1999,1309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Abtretung - Vertragsschluss ohne Zugang einer Annahmeerklärung - Voraussetzung der Annahmeerklärung

  • Judicialis

    BGB § 151

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151
    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 151
    Dauer der Bindung an ein Vertragsangebot bei Verzicht auf Zugang der Annahmeerklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2179
  • MDR 1999, 983
  • WM 1999, 1469
  • DB 1999, 1595
  • JR 2000, 332
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
    Erforderlich ist aber auch in diesen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89, NJW 1990, 1656 unter II 2 a).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen (§ 133 BGB) schließen läßt (BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 aaO).

    Als Indiz für einen Annahmewillen kann unter anderem der Umstand zu bewerten sein, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint (BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 aaO).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
    Erforderlich ist aber auch in diesen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89, NJW 1990, 1656 unter II 2 a).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aus das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen (§ 133 BGB) schließen läßt (BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 aaO).

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
    Es liegt deshalb nicht fern, eine Betätigung des Annahmewillens der Klägerin schon darin zu erblicken, daß sie, handelnd durch ihre F. Anwälte, das Abtretungsangebot der Firma M. entgegengenommen und behalten hat (vgl. für den Fall der Übersendung einer Bürgschaftserklärung BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - IX ZR 136/96, WM 1997, 1242 unter II 1 b).
  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
    Erforderlich ist aber auch in diesen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89, NJW 1990, 1656 unter II 2 a).
  • RG, 23.09.1913 - II 263/13

    Erlöschen eines Vertragsantrags

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
    Für die nicht zugangsbedürftige Annahme tritt gemäß § 151 Satz 2 BGB der Wille des Antragenden an die Stelle des objektiven Maßstabs des § 147 Abs. 2 BGB (RGZ 83, 104, 106; Staudinger/Bork, BGB, 13. Bearbeitung, § 151 Rdnr. 27; Piper aaO; Soergel/M. Wolf aaO; Palandt/Heinrichs aaO; MünchKomm-Kramer aaO Fn. 168 zu Rdnr. 56).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Die nach objektiven Maßstäben zu bestimmende Annahmefrist (dazu BGH, Urt. v. 14. April 1999, VIII ZR 370/97, NJW 1999, 2179, 2180; Erman/Armbrüster, BGB, 12. Aufl., § 147 Rdn. 18) setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie der Zeit der Übermittlung der Antwort an den Antragenden (BGH, Urt. v. 2. November 1995, X ZR 135/93, NJW 1996, 919, 921; Staudinger/Bork, BGB [2003], § 147 Rdn. 10 ff.; Erman/Armbrüster, aaO, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

    Mit dieser Zahlungsaufforderung wegen Verwirkung der Vertragsstrafe hat die Klägerin ihren Annahmewillen konkludent in eindeutiger Weise bekundet, so dass von einer, auch für den Abschluss einer Vertragsstrafevereinbarung ausreichenden, konkludenten Annahme auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2179, wonach selbst in einer Klageerhebung eine konkludente Annahme liegen kann. Siehe auch OLG Karlsruhe 14 U 66/08 BeckRs 2009, 25705).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 36/00

    Bereicherungsausgleich in Drei-Personen-Verhältnis bei wirksamer Anweisung

    Eine Bestätigung des Annahmewillens konnte das Berufungsgericht bereits darin sehen, daß der Kläger die ihm übersandte Abtretungsurkunde behalten und sich im vorliegenden Rechtsstreit auf sie berufen hat; einer Erklärung der Annahme gegenüber der H.-Bank bedurfte es nach § 151 Satz 1 BGB unter den gegebenen Umständen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97 - NJW 1999, 2179).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Zwischen ihr und der Erbin des mittlerweile verstorbenen Versicherungsnehmers ist entgegen der Auffassung der Revision ein wirksamer Abtretungsvertrag über etwaige dem Patienten gegenüber dem rechnungstellenden beklagten Arzt zustehende Rückforderungsansprüche zustande gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97 - NJW 1999, 2179 f).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04

    Straßenrecht: Öffentliche und Privatstraßen; Erschließungskosten;

    Als Annahme erforderlich ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervorgetretenes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich der Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).

    Vielmehr kommt es auf den Standpunkt eines objektiven Dritten an, ob das Verhalten des Angebotsempfängers aufgrund aller äußeren Indizien auf einen Annahmewillen schließen lässt (BGHZ 111, 97, 101 BGHR BGB § 151 Satz 1 Annahmewille 1).

    Letztere Bestimmung ist zudem bei einem Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung unanwendbar (BGHR BGB § 151 Satz 2 Annahmefrist 1).

    Fehlt es- wie hier - an Umständen, aus denen sich der Wille des Antragenden ergeben könnte, eine Annahmefrist zu bestimmen, so bleibt der Antragende an den Antrag bis zu dessen Ablehnung durch den anderen Teil gebunden (BGHR BGB § 151 Satz 2 Annahmefrist 1).

  • OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

    Als Indiz für einen Annahmewillen könne u.a. der Umstand zu bewerten sein, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheine (ebenso BGH NJW 99, 2179).

    Soweit der BGH (NJW 90, 1656, 1657; NJW 99, 2179) es für ein Bewertungsindiz gehalten hat, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint, muß nach Ansicht des Senats Gleiches auch für objektiv erkennbare Nachteile des Vertragsschlusses gelten, weil ein Kriterium für eine sachliche Differenzierung beider Sachverhalte nicht zu sehen ist.

    Die vorliegend maßgebliche sehr kurze Zeitfolge unterscheidet den Sachverhalt auch von den tatsächlichen Umständen in den Entscheidungen BGH NJW 90, 1656 und BGH NJW 99, 2179.

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2015 - 15 U 129/14

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund einer

    Im Falle eines Verzichts gem. § 151 S. 1 BGB bedarf es ausnahmsweise nicht des Zugangs der Annahme gegenüber dem Antragenden, sondern allein eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH GRUR 2006, 878 - Vertragsstrafenvereinbarung; BGH NJW 2004, 287; BGH NJW 1999, 2179; BGH NJW 1990, 1655; BGH NJW-RR 1986, 415).
  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4981/20

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag, Stellplätze, Baulast, Schlussabnahme,

    vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 101/02 -, juris und vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97 -, juris Rn. 9, m.w.N.

    vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - VIII ZR 370/97 -, juris Rn. 15.

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 186/03

    Verwirkung von Gewährleistungsrechten bei jahrelanger, nicht beanstandeter

    Die ausdrückliche Annahmeerklärung ist in einem Falle, wie dem hier erörterten, nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten, und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt ein Abtretungsangebot konkludent als angenommen, wenn der Zedent die abgetretene Forderung einklagt (BGH NJW 1999, 2179).
  • KG, 06.10.1999 - 24 U 9222/98

    Zeitliche Bindung an Vertragsangebot des Bürgen gegenüber dem Auto-Leasinggeber

    Erforderlich ist aber auch in diesen Fällen die Annahme als solche, das heißt ein als Willenbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356 = NJW 1979, 2143; BGH, NJW 1999, 2179 ).

    Der Antragende ist an seinen Antrag nur dann bis zu dessen Ablehnung durch den anderen Teil gebunden, wenn es an Umständen fehlt, aus denen sich der Wille des Antragenden ergeben könnte, eine Annahmefrist zu bestimmen (vgl. BGH, NJW 1999, 2179 f.).

  • LG Münster, 13.04.2023 - 8 O 186/22

    Konkludenter Vertragsschluss durch Abholung eines Fahrzeugs aus einer Werkstatt;

  • BGH, 30.10.2003 - BLw 19/03

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14

    Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den

  • OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12

    Analoge Anwendung des § 69 VVG a.F.

  • OLG Jena, 07.01.2003 - 8 U 1420/01

    Die Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die Voraussetzungen und Wirkung von

  • OLG Hamm, 06.10.2022 - 18 U 166/20
  • KG, 29.03.2010 - 24 U 55/09

    Prospekthaftung im weiteren Sinn: Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit

  • OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01

    Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren

  • OLG Bremen, 09.01.2003 - 2 U 105/01

    Satzungsmäßige Regelung des Angebots zum Erwerb des Anteils an einer GmbH für den

  • OLG Celle, 13.01.2021 - 14 U 116/20

    Kein Vertrag, kein Honorar!

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 24 U 186/03
  • LG Krefeld, 09.02.2021 - 3 S 21/20

    Wirksamkeit von AGB bei unverzüglicher Rückabtretung

  • AG Köln, 22.10.2018 - 142 C 369/17

    Reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche wegen vorbehaltlosem

  • LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19

    Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers: Anspruch eines Bauträgers

  • LG Berlin, 10.06.2010 - 27 O 504/09

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über während öffentlicher Verhandlungen

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